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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1915-07-23 · Heft 30 (23.7.1915) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
79 (1915)
Issue
Heft 30 (23.7.1915)
Date
1915-07-23
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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3 }i'it schwankender Gesundheit zusehends zu einem sehr kräftigen Jüngling. Begeistert für die große Sache des Vaterlandes trat er am i. September 1914 als Kriegsfreiwilliger ins bayerische 14. Jnfanterieegiment ein und rückte mit dem bayerischen 21. Reserveinfanterieegirnent ins Feld. Nach langer und qualvoller Ungewißheit erhielten iidlich seine Angehörige die betrübende Nachricht, daß er schon am! 7. November bei Wytschaete, durch einen Kopfschuß schwer verletzt, gealten sei. Lehrer und Mitschüler, bei -denen er in bester Erinnerung wird, betrauern aufrichtig den früh dahingegangenen Jüngling.." — Würzburg, 16. Juli. Anfang, Mai richtete der ordentliche Professor der Kirchengeschichte, Dr. Lietzmann in Jena, an die 'tappenkom-mandantur des von unseren Truppen besetzten Cambrai n Nordfrankreich die Anfrage, ob es möglich sei, von der dort beindlichen, im Jahre 811 geschriebenen Handschrift des sogenannten regorianischen Meßbuches eine Photographie zu erhalten, und bat ie Kommandantur, gegebenenfalls die Arbeit einem dort, heimischen der einem „feldgrauen" Photographen zu übertragen. Umgehend -un. die Antwort, es habe sich ein feldgrauer Photograph gefunden, dieser ist nun sofort fleißig an die Arbeit gegangen, nachdem er in er verlassenen Bibliothek nach mühsamem Suchen endlich den wertollen Kodex ausfindig gemacht hatte. Am 28. Juni traf in Jena in prächtiges in braunes Leder gebundenes dickleibiges Buch ein, essen Titelblatt die Worte trägt: „Zur Zeit der Besetzung der clabt Cambrai durch die Deutschen im Weltkriege 1914/15 gefertigt urd der Universität Jena überreicht von einem Feldgrauen." Das i'nch enthält auf 250 Seiten die mit technischer Meisterschaft auseführte photographische Wiedergabe dieses ältesten deutschen Meßnches, das für die Geschichte des katholischen Gottesdienstes von rundlegender Bedeutung ist. Der zurzeit bei der Etappenmnmandantur Cambrai diensttuende Spender, dem die Universität .ama für diese ungewöhnliche Bereicherung ihres wissenschaftlichen Rüstzeuges herzlichen Dank schuldet, ist Jude, in seinem Zivilberuf .lechtsanwa-l't in Würzburg und heißt Dr. Scham e l. Ein solches '(usterstücklein „feldgrauer Wissenschaft" ist doch nur unter deutchen Barbaren möglich! — Konstanz, 16. Juli. Durch einen anonymen Brief war die iesige Militärbehörde beschuldigt worden, die Juden, anstatt sie ins veld zu schicken, als Schreiber in der Garnison zu beschäftigen. Um ieser völlig unbegründeten Anschuldigung mit Tatsachen begegnet: zu amen, hat sich das Garnisonskommando mündlich bei den Feld- 'ebeln der einzelnen Kompagnien nach der Zahl der bei ihnen als ühreiber verwendeten Juden erkundigt. Das Ergebnis war, daß ein einziger fel d dien st fä h i ge r I u d e als Schreiber ii der Garnison tätig ist. Nach den amtlichen Mitteilungen iickten aus Konstanz (bei 580 jüdischen Seelen) 110 jüdische Soldaten r.s Feld, darunter 32 Kriegsfreiwillige; 9 wurden mit dem Eisernen ireuz und eine erhebliche Anzahl durch Beförderung ausgezeichnet.! treffliche, hoffnungsvolle Menschen haben bereits den Ehrentod fürs 'aterland gefunden. In den Bureaus sind 11 Juden, die alle feldienstuntauglich sind (unter 200) beschäftigt. M. Stratzburg, 16. Juli. Dem Kriegsgericht der Straßburger l.ndlvehrinspektion wurde in französischer Jnfanterieuniform der l Jahre alte Kaufmann Moritz Weil aus Straßburg voreführt, gegen den die Anklage wegen Fahnenflucht und Kriegserrat erhoben war. Ein seltener Wagemut und ein nicht minder rrter Hang zu Abenteuern führten den jüdischen jungen Mann, lssen wahre vaterländische Gesinnung nicht bezweifelt werden kann, ein französischen Heere zu. Wie dies gekommen, stellte der An-, ^klagte also dar: „Nachdem ich die Oberrealschule in Straßburg uw eine Lehranstalt in Sasbach besucht hatte, trat ich 1911 in ein londoner Geschäftshaus ein und meldete mich 1912 zu freiwilligem Antritt in die deutsche Kriegsmarine. Man stellte mich auf Jahre '-urück, und nun erst begab ich mich z-u. Verwandten nach New Port, w ich am 31. Juli von dem bevorstehenden Kriegsausbruch erfuhr, ^chon anderen Tags und später noch mehrmals suchte ich mit vielen hundert jungen Leuten das deutsche Generalkonsulat auf, um durch dessen Unterstützung auf dem raschesten Wege in die Heimat zurückkehren. Es ließ sich dies nicht bewerkstelligen, denn alle neutralen ^chiff.ahrtsli.nien lehnten es ab, wehrpflichtige Deutsche zurück- »befördern. Auch als Kohlentrimmer kam man nicht an; die Ausweispässe wurden aufs schärfste nachgeprüft. Da ließ die feste Absicht, unter allen Umständen zurückzukehren, in mir den Plan reif werden, au Bord eines französischen Dampfers der Fabre-Lime Genua zu erreichen, um von dort aus ins Elsaß zu gelangen. Die Freunde rieten von solch gewagtem Spiel ab, ich aber suchte das französische Konsulat auf und erhielt unter den: Namen meiner Mutter als „Monsieur Gerärd" aus Giromany in den Vosges anstandslos einen Freipaß, da meine gute französische Anssprache keinerlei Argwohn erregte. Am 9. August schiffte ich mich ein: unterwegs aber wurde die Reiserichtung geändert und nach einer relativ kurzen Ueberfahrt Bordeaux angelaufen. Man zwang mich zum Aussteigen und zu sofortiger Weiterfahrt nach Paris, von wo ich ohne Aufenthalt nach Belfort übergeführt wurde. Auf dem dortigen Bezirkskommando, höchst oberflächlich untersucht, nahm man mich als Rekrut an, gab mir ohne Anstand aber die Erlaubnis, aus Giromany die fehlenden Papiere zu beschaffen. Ich. kannte den Vogesenort und seine Umgebung aus meiner Jugendzeit sehr genau und wußte, daß ich von dort aus ohne Schwierigkeit über den Kleinen Belchen ins Elsaß kommen könne. In früher Morgenstunde des 25. August hatte ich die deutsche Grenze schon überschritten, als mich ein französischer Wachtposten anhielt. Nun half nur nichts: zwangsweise wurde ich nach Belfort zurückgebracht und dort zur Unterschrift des militärischen Dienstvertrages gezwungen. Ich unterschrieb ihn in der Absicht, sobald als möglich zu meinen Landsleuten überzulaufen. Zunächst kam ich jedoch nach Lyon, um dort bis zum 21. November militärisch ausgebildet zu werden. Danach zog ich mit anderen Reservetruppen an die Front und wurde dem Abschnitt zwischen Reims und Chalons zu gewiesen. Bis zum 29. Januar blieb ich dort in Rückstellung, und erst an diesem Tage bezog ich den vordersten Schützengraben. Soeben hatte man dorr einen Stollen vorgetrieben, in dem. zwei Maschinengewehre aufgestellt wurden. Kurz vor 7 Uhr abends ließ man mich allein auf Wachtposten, während die anderen weiter zurück obkochten. Ich machte mir diesen Umstand zunutze, kroch aus dem Erdloch heraus, schob mich, vorsichtig aus dem Bauche kriechend, 200 Schritte vor, sprang auf, schleuderte das Gewehr fort und lief den deutschen Schützenlinien zu, die auf 600 Meter Entfernung vor mir lagen. „Schieß nicht", rief ich rrrrt aller Kraft, „ich bin einer von euch!" Am Drahtverhau halfen mir zwei deutsche Soldaten darüber hinweg, und gleich danach war ich in dem Schützengraben geborgen, der sich vorteilhaft von dem der Franzosen unterschied und dessen Unterstände gegen die französischen als „wahre Paläste" anzusehen waren." So weit der Angeklagte, der inzwischen als Kriegsgefangener nach Straßburg verbracht worden war und dessen Angaben, soweit sie sich nachprüsen ließen, aus Wahrheit beruhen. Der Vorsitzende des Kriegsgerichts stellte fest, daß Moritz Weil ein „sehr gewagtes Spiel" in Szene gesetzt habe, um auf dem Umwege des Kriegs-Verrats seiner Dienstpflicht zu genügen. Doch sei das Bestreben heimzukehren zu. solcher Zeit weit ehrenvoller als ein uritätiges und gefahrloses Zurückbleiben in fremdem Lande. Durch Zeugenaussagen wurde -bewiesen, daß der Ueberläufer nach dem Geborgensein in den deutschen Linien wie befreit aufatmete und erklärte: „Gott sei Dank, jetzt bin ich in guten Händen!" Der Vertreter der Anklage berief sich darauf, daß dieser seltsame Roman im - einzelnen nicht nachgeprüft werden könne, doch habe die Verhandlung den Beweis erbracht, daß die Anklage wegen Fahnenflucht nicht ausrechtzuerhalten. sei. Dagegen habe sich der Angeklagte des Verbrechens des Kriegsverrats nach dem Wortlaut des Gesetzes schuldig gemacht, wobei von einem Notstand nicht die Rede sein könne. Es rnüsse daher eine Zuchthausstrafe von zehn Jahren und Dienstentlassung beantragt werden. Sei das Gericht der Meinung, daß der Angeklagte aus edlen: Triebe gehandelt habe, so könne ja wie in anderen ähnlichen Fällen die Gnade des Kaisers angerufen werden. Der berufene Verteidiger stellte die Sachlage als eine dem Feinde gegenüber erlaubte und ge^ rechtfertigte Kriegslist dar und hob aus innerster Neberzeugnng die vaterländische Gesinnung seines Klienten hervor, der solches Wagestück im Interesse der guten Sache unternommen habe. Nach kurzer Beratung kam das Gericht zu einem f r e i s p r.e che n d e n Urteil, in dessen Begründung die edlen Motive des Moritz Weil, die ganze Ehrlichkeit und Offenheit seines Verhaltens auch während der Untersuchung und Gerichtsverhandlung gebührend hervorgehoben wurden.

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