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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1915-07-23 · Heft 30 (23.7.1915) · p. Seite 350

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
79 (1915)
Issue
Heft 30 (23.7.1915)
Date
1915-07-23
Page
Seite 350 (sequence 2)
Language
German
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350 ihrer ffiinber zur Pflicht gemacht, er hat ihnen auch ihr Inneres, ihr g e i st i g e s Leben, ihr Seelenheil anvertraut und wird Rechenschaft fordern. Hat Gott euch die Freude gegeben, eine Nachkommenschaft um euch erblühen zu sehen, so gedenket eures hohen Berufes; und wenn das Stammeln eurer Kinder euch d e n s ü ft e n Vater-, M u t te r n a m e n gibt, ruft euch eure heilige Pflicht zu, die geliebten Wesen zu wahrem Glücke zu geleiten." Die pädagogische Forderung einer harmonischen Fühlungnahme zwischen Schule und Haus ist in keinem Lehrfache so unerläßlich wie gerade im Religionsunterricht. Religion will nicht nur gelernt und empfunden, sondern erlebt werden. Erschließen wir unseren Kindern den Born religiösen Erlebens! Sorgen wir dafür, daß die im Religionsunterricht gewonnenen Eindrücke im Hause belebt, vertieft und befestigt werden! Die alten jüdischen Tugenden: Gottesverehrung, Pietät, Wohltun, Friedensliebe usw. sollen lebendig und unmittelbar auf das Gemüt des Kindes einwirken. Unsere Jugend soll wieder die herzerhebenden, zu Aug und Ohr sprechenden Formen, in denen sich unsere Religion ausprägt, kennen und üben lernen. So soll das Haus die Arbeit des Religionsunterrichts begleiten und unterstützen. Möge die Kriegsposaune das schlummernde Genüssen so vieler Eltern unserer Glaubensgemeinschaft zu religiösem Leben und Wirken erwecken! Doch nicht der religiöse Jndifferentismus allein trägt die Schuld an der Geringschätzung der für die religiöse Ausbildung unserer Jugend geschaffenen Einrichtung, sondern die mangelnde Parität in der Behandlung des jüdischen Religionsunterrichts gegenüber dem christlichen von seiten der Behörden. Nach dem Judengesetz von 1847 sind die Religionsgemeinden gehalten, für Einrichtung und Unterhaltung des Religionsunterrichts zu sorgen. Oft unter den schwersten Opfern waren die Gemeinden bemüht, dieser Verpflichtung gerecht zu werden. Allein die beschränkten Rechte der Gemeindebehörden, die unzulänglichen Mittel und das geringe Verständnis für Schnlangelegenheiten in manchen Gemeinden haben Zustände geschaffen, die dem Erfolg und dem Ansehen des Religionsunterrichts abträglich sind: Ungenügende Vorbildung der Lehrpersonen, nicht nach gesetzlichen Normen, sondern von Willkür diktierte Anstellungsverhältnisse, fehlende Ucbcrwachnng des Unterrichts u. a. m. Wohl sind infolge der Uebernahme der Sorge für den jüdischen Religionsunterricht durch Staatsvder Kommunalbehörden in manchen Landesteilen und Städten günstigere Verhältnisse anzutreffen. Im großen und ganzen aber besteht in der Behandlung unseres Religionsunterrichts eine uns Juden kränkende, beschämende und unsere religiösen Interessen schwer schädigende Imparität, deren restlose Beseitigung die in der großen Zeit der Gegenwart proklamierte Einmütigkeit aller Parteien, Stände und Konfessionen endlich erstreben sollte. An die Worte des Zentrumsabgeordneten Dr. Kaufmann in der vorletzten Tagung des preußischen Landtages sei erinnert: „Es gibt jetzt keinen Unterschied von Konfessionen und Glauben in u n s c r m Volke — uns alle beseelt die aus den konfessionellen Kämpfen herausgeborene Erkenntnis der Notwendigkeit voller Einmütigkeit in diesem großen A u g e n b l i ck." Den Grundsätzen der Parität und Einmütigkeit aber widerspricht die dem jüdischen Religionsunterrichte bisher zuteil gewordene Behandlung seitens der Behörden; so z. B. erachten manche höhere Lehranstalten eine Stunde wöchentlich, die womöglich außerhalb der schulplanmäßigen Zeit liegt, für den jüdischen Religionsunterricht für ausreichend, und bei Einrichtung von Abteilungen wird keine genügende Rücksicht auf Bildungs- und Altersunterschiede genommen. Ferner: An den Berliner Gemeindeschulen ist der Unterricht im Hebräischen verboten, wiewohl er einen integrierenden Teil des jüdischen Religionsunterrichts bildet. Am schmerzlichsten aber müssen wir die darin bestehende Imparität empfinden, daß für die jüdischen Schüler die Pflicht zur Teilnahme am Religionsunterricht nicht über das vierzehnte Lebensjahr hinausreicht, und daß das Urteil über die Leistungen im Religionsfach keinen oder doch nur geringen Einfluß auf die Zensur, bei der Versetzung und beim Abiturienteneramen hat. Was wunder, das Schüler und auch Eltern den Religionsunterricht als Neben sache betrachten und behandeln! Und doch liegt es letzten Endcc im ureigensten Interesse des Staates, auch den jüdischen Tci! der Bevölkerung mit den Tugenden auszustatten, auf die er - mit vollem Recht — bei den christlichen Konfessionen so großen Wert legt, und zu denen ein wohlgeordneter Rcligionsunter richt — wie kein anderes Lehrfach — unsere Jugend zu er ziehen vermag. Möchte doch der brausende Sturm der Zeit du Ungleichheit in der Bewertung und Behandlung des jüdische! Religionsunterrichts beseitigen zum Segen für das Vaterlanl und zum Heile des Judentums! Sir Mache. Berlin, den 20. Juli 1015. uch in der vergangenen Woche haben unsere Waffei schöne Erfolge davongetragen. Namentlich im Westei sind erhebliche Fortschritte gemacht; denn die 7000 gefangene! Franzosen bedeuten mehr als die zehnfache Zahl gefangene Russen. Die Verluste.der Franzosen müssen geradezu enoru gewesen sein. Eine Aufstellung, die in den letzten Tagen v. allen Zeitungen zu lesen war, meldet von 78 000 Toten, di in den Kämpfen um Arras geblieben sind. Auch auf dem östlichen und südöstlichen Schauplatz läß sich eine neue Regsamkeit der deutschen und verbündete: Truppen fcststellen. Das zeitweilige Zurückweichen der öfter reichisch-ungarischen Heere ist, wie es scheint, zum Stillstan gekommen, und die Offensive hat wieder begonnen. Auch d: Hindenburgsche Armee, von der man lange nichts hörte, reg sich wieder, und die kürzlich stattgehabte Zusammenkunft dr Kaisers mit dem berühmten Feldmarschall macht die Hofs nung rege, daß von dort ein neuer entscheidender Vorstoi sich vorbereitet. Teilweise ist diese Hoffnung schon erfüllt; an 17. erfolgten von verschiedenen Seiten siegreiche Angriffe, di nicht weniger als 29 000 Gefangene erbrachten. Freilich ist es sehr bedenklich, daß die Russen die Takti wieder aufzunehmen im Begriffe sind, die sie im Jahre 181 in Moskau und während des russisch-französischen Feldzüge überhaupt beobachtet haben. Es sind nämlich Befehle ergau gen, nach denen die Einwohner der Gebiete, denen der Fein! das heißt die deutschen und österreichischen Truppen naher ihre Wohnstätten verlassen, von dort alle bewegliche Habe mi nehmen sollen und außerdem gezwungen werden, Häuser, G> räte und Vorräte aller Art, die sie mit sich fortzuführen nick vermögen, zu verbrennen. Wenn natürlich durch einen solche Befehl, wenn er nämlich ausgeführt wird, die Russen sich un ihr Land in einer unverantwortlichen Weise schädigen, 1 liegt auch für unsere einrückenden Truppen darin eine gros Gefahr, die um so größer wird, als durch einen andere russischen Befehl die zurückbleibenden Bürger zu einen Guerillakriege als zu einer patriotischen Pflicht aufgeforder werden. Freilich muß man bedenken, daß der Hinweis an 1812 nicht ganz stimmt. Dre Franzosen jenes Jahres waren Hunderte von Meilen von ihrer Heimat entfernt, Eisenbahnei gab es nicht, ein Nachschub und eine Versorgung mit Lebens

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