Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 79 (1915)
- Issue
- Heft 28 (9.7.1915)
- Date
- 1915-07-09
- Page
- Seite 333 (sequence 9)
- Language
- German
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333 und unter dem Einfluß frömmelnder Mystik entstanden ein Repressivsystem und eine unfruchtbare Bekehrungssucht. Ein Produkt dieses Systems sind folgende Maßnahmen: 1817: „Die Juden dürfen nicht an den Branntweinbrennereien und Bierbrauereien im Innern Rußlands zugelassen werden, auch nicht zum Verkauf der Getränke." Es stellte sich bald heraus, daß dieses Verbot die Existenz dieser Betriebe in Frage stellte, denn es war damals äußerster Mangel an sachkundigen Meistern in der Industrie der Brennereien; die Behörden und die russischen Gutsbesitzer petitionierten über die Notwendigkeit jüdischer Meister in diesen Betrieben, die sonst eingestellt werden müßten. Unter dem Druck dieser realen Umstände war die Regierung gezwungen, nach zwei Jahren ihr Verbot aufzuheben, „bis künftighin in den großrussischen Bezirken eigene russische Meister erstehen". 1821 ist das Verbot für die jüdischen Händler, die Jahrmärkte im Innern des Reiches zu besuchen, auch auf jüdische Waren ausgedehnt worden. Ein Gouverneur stellte nämlich die spitzfindige Frage: „Ist der Verkauf jüdischer Waren auf den Jahrmärkten statthaft, deren Verkauf allerdings russischen Kausleuten in Kommission übertragen wurde?" Worauf entschieden worden ist, „daß russische Kaufleute, die von Juden Ware beziehen, nur in den Bezirken, wo Juden Wohnrecht haben, damit Handel treiben können". Mit dieser Verordnung hat das Streben, die Tätigkeit der Juden zu. drücken, selbst vor indirekter Beschränkung von Handelsrechten der christlichen Kaufleute nicht haltgemacht. Es ist erwiesen, daß die Repressalien gegen die Juden unmittelbar auf die Jnititative des Kaisers zurückzuführen sind; z. B. auf einer Reise durch das Uralgebiet merkte er in den Bergwerken eine größere Anzahl gewerbetreibender Juden und erließ daher am 19. Dezember 1824 einen Befehl, daß sie „keineswegs mehr geduldet werden, weder in den staatlichen »och in den privaten Betrieben des Bergamtes, sowie in Ekaterinburg nicht einmal vorübergehend". Die Regierung begnügte sich nicht mit der strengen Sperre der für die Juden verbotenen inneren Gouvernements, auch selbst im Territorium ihres festen Wohnsitzes wurden die Rechte der Juden immer mehr geschmälert. Aus der Fülle der Beschränkungen führen wir an: 1815 ist den jüdischen Ackerbauern das Recht der Freizügigkeit und der Handelsfreiheit wieder genommen. Im selben Jahre ist die jüdische Petition abgelehnt worden, den Detailhandel nach temporären Zeugnissen — wie es damals für die Bauern festgesetzt war — selbst im Rayon ihres Wohnrechts zu betreiben. 1819 folgte das Verbot, Güter in Pacht zu halten. 1821 wurde die Neuansiedelung der Juden in Livland und Kurland untersagt. In demselben Jahre entstand die Verordnung, die Juden aus den Kreisen des Gouvernements Tschernigew zu entfernen. 1822 ist diese strenge Maßregel auf das Gouvernement Poltawa ausgedehnt worden.! 823 ist den Juden in den Gouvernements Mohilew und Witebsk verboten worden „die Dörfer zu bereisen und ihre Waren zu verkaufen". In derselben Zeit erfolgte die Verfügung, bis Ende 1824 die Juden aus den ländlichen Teilen von Mohilew und Witebsk in die Städte überzusiedeln. Diese Anordnung wurde mit unerbittlicher Strenge ausgeführt, die verarmten Juden strömten, beinahe in Lumpen gekleidet, in der kalten Winterszeit in die engen Städte und Necken, wo sie 15 Personen in einem kleinen Zimmer zusammengefercht hausten, fast erstickt aus Luftmangel, erkrankt vor Hunger und Not. Der Gouverneur Chowansky geriet aus seiner Inspektionsreise dieser Bezirke in Bestürzung bei diesem traurigen Anblick und verwendete sich in Petersburg um die Notwendigkeit, die llebersiedelung einzustellen. Jedoch das Ministerkomitee war damit nicht einverstanden, erkannte bloß sofortige Hilfe durch Gewährung von 50 00» Rubel zur schnellen medizinischen Hilfeleistung. 1825 folgte noch die Bestimmung, „die Juden, die keine Immobilien besitzen, aus dem Grenzlandstrich 50 Werst zu verweisen"^). Die ökonomische jüdische Lage war erschöpft und beinahe vernichtet, und die Regierung strengte um das „Seelenheil" der Juden Versuche an. Diese Missionstendenz tritt deutlich in einem kaiserlichen Ukas an den Senat vom 25. März 1817 hervor, unter Protektion des Kaisers eine besondere Gesellschaft „Israelitische Christen" zu bilden, mit vollkommener Gleichberechtigung und zahlreichen Freiheiten. Die Anlockung erreichte nichts; schon 1824 ließ Kaiser Alexander zunächst im stillen die Tätigkeit einstellen, und 1833 wurde diese großangelegte Einrichtung endgültig offiziell ausgehoben, ohne in der ganzen Zeit ihres Bestehens auch nur einen einzigen „israelitischen Christen" vollbracht zu haben. Es war ein Gemisch von Mission und Mystik, das arg und widersinnig in Erscheinung trat; ähnliche Triebe in Form kirchenpolitischer Tendenz vererbten sich wie eine böse Krankheit fort. (Fortsetzung folgt.) Von der Aja Sokia dis?ur Synagoge'). alizien ist das Land der Kirchen. Das ungarische Dorf wird durch den Turm-, einen Turm, charakterisiert; in den gatizischen Dörfern reihen sie sich zu zweit und zu dritt aneinander, in den Städten aber, selbst in den kleinsten, vervielfältigt sich ihre Zahl. Verschiedene Religionen und Nationalitäten sind vertreten und verschiedene Architekturen. Elegante herrschaftliche Barocktürme, russische Zwiebelkuppeln, verwitterte Holzkirchen und nagelneue Gebäude mit roher Ziegelverkleidung freistehende, primitive Glockenstühle aus Holz und massive Glockentürme. Sehr viel Kirchen überall und neben den katholischen, ruthenischen Andachtsstätten noch die charakteristischen Synagogen. Auch unter diesen gibt es neue und alte, einfache und geradezu prunkvolle Gebäude. Die russisch wirkende Kuppel des jüdischen Tempels in Tarnow ist von größerer Ferne sichtbar als die übrigen Türme der Stadt. Jemand, der Galizen gut kennt, machte mich darauf aufmerksam, daß es sich lohnt — wenn man mit den Sehenswürdigkeiten von speziell kriegerischem Interesse schon zu Ende ist in allen Städten auch den jüdischen Tempel zu besichtigen. In den meisten Orten ist er eine schablonenhafte Sehenswürdigkeit, oft aber seltsam, bizarr oder geradezu künstlerisch bedeutend. Hie und da findet man einen uralten, förmlich in ein Museum passenden Holztempel, mehr als einmal mittelalterliche Mauern und beinahe immer ein Paar Prächtige kunstgewerbliche Erzeugnisse: Lampen, Leuchter, Stickereien, alles noch lange nicht genug gewürdigte Andenken des eigentümlich jüdischen Kunstgewerbes. Inneres und Aeußeres der meisten galizi scheu Tempel entsprechen beiläufig unseren orthodoxen Synagogen. Es gibt aber auch ganz originelle Bethäuser: zum Beispiel der alte Tempel in Krakau, dieses verwitterte, in seiner Primitivität von einer gewaltigen Vergangenheit sprechende mittelalterliche Gebäude. Es steht in dem nach König Kasimir, dem Patron der Krakauer Juden, benannten Stadtteil, dein Ghetto. Dieses Ghetto ist altertümlich, ärmlich, schmutzig und romantisch; seine dunklen Torbogen gähnen uns manchmal wie aus den engen Gassen einer italienischen Stadt entgegen. Der alte Tempel — „die alte Schül", wie er im Jargon genannt wird -- ist verwitterter als alle seine Nachbarn. Ehemals war er getüncht, jetzt aber ist jede Spur davon verschwunden. Auch aus den Fugen zwischen den Ziegeln fällt schon der Mörtel. Zu seinein breiteil niedrigen eisernen Tor muß man niedersteigen, als wollte man in einen Keller gehen. In der Vorhalle empfängt uns ein bescheidenes, ärmliches, aber unverfälschtes Renaissanceportal, durch das man in den Tempel gelangt. Welch seltsamer Raum: er gleicht, eher einer vernachlässigten, aber im Grunde herrschaftlichen Gruft als einem Judentempel. Er hat Spitzbogen — das Gebäude ist in der letzten y Ginsburg a. a. O. h Aus dem „Pester Lloyd".