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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1915-06-18 · Heft 25 (18.6.1915) · p. Seite 291

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
79 (1915)
Issue
Heft 25 (18.6.1915)
Date
1915-06-18
Page
Seite 291 (sequence 3)
Language
German
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291 |'i iicfjt gewesett, darauf zu achten, das; die „Lusitania" für ein an- I st'fstveises Vorgehen nicht bewaffnet war, das; sie keine Ladung zrte, die durch die Gesetze der Vereinigten Staaten verboten war. In d das; sie, wenn sie tatsächlich ein englisches Flottenschiff war, |i; ne Klarierungs p aPiere als Handelsschiff erhalten durfte. Die Ne- \c ntiuj der Vereinigten Staaten hat diese Pflicht erfüllt und ihre In setze mit gewissenhafter Wachsamkeit durch ihre ordnungsgemäß \{ tellten Beamten zur Anwendung gebracht. Sie ist deshalb in der Ir ge der kaiserlich deutschen Regierung zu versichern, daß I d i e s e f a l s ch i n f o r m i e r t w a r. Ir Ute die kaiserlich deutsche Negierung der Auffassung sein, das; sie In erzeugende Beweise besitzt, wonach die Beamten der Regierung der Ir reinigten Staaten ihre Pflicht nicht gründlich erfüllt haben, so gibt I >!; die Regierung der Vereinigten Staaten der aufrichtigen Hoffnung I II i, daß die kaiserlich deutsche Regierung dieses Beweismaterial Zur 1 i'lfung unterbreiten wird. Was immer auch.die Behauptung der kaiserlich deutschen Regiev :ui hinsichtlich der Beförderung von Kriegskonterbande an Bord i „Lusitania" oder hinsichtlich der Explosion dieses Materials durch k i Torpedo schuß sein rnöge, so braucht nur gesagt zu werden, daß \ v f) Ansicht der amerikanischen Negierung diese Behauptungen für k Frage der Gesetzmäßigkeit des von den deutschen Marinebehörden b Versenkung des Schisses angewandten Verfahrens unerheblich '! d. Allein die Versenkung von Passagierdampfern berührt G r n n d s ü tz e d e r M e n s ch l i ch k e i t, ' i eit gegeni'tber die besonderen einzelnen Umstände, die in den Verk lungsfällen mitsprechen könnten, in den Hintergrund gedrängt! n rden, Grundsätze, die eine solche Versenkung, wie die kaiserlich c rische Negierung zweifelsohne ungesäumt erkennen und anerkennen | u efc, aus der Reihe der gewöhnlichen Gegenstände diplomatischer st erternng oder internationaler Streitfragen herausheben. Was '; wer die sonstigen Tatsachen im Falle der „Lusitania" sein utögen, l Hattpisache bleibt, daß ein großer Dampfer, der in erster Linie : vorzugsweise als Beförderungsmittel für Passagiere diente und r v tausend Menschen beförderte, die keinerlei Anteil an der Krieg-! riuti] hatten, torpediert und versenkt wurde, ohne geringsten Anl oder Warnung, und das; Männer, Frauen und Kinder unter H ständen, für die es in der modernen Kriegführung kein Beispiel I :, in den Tod gesandt lvurden. Die Tatsache, daß mehr als hunamerikanische Bürger unter denen waren, die zugrunde gingen. Ist es der Negierung der Vereinigten Staaten zur Pflicht, von e en Dingen zu sprechen und erneut mit feierlichem Nachdruck die - inerksamkeit der kaiserlich deutschen Negierung auf die seltnere A antlvortung zu lenken, die sich nach Ansicht der Negierung der ' einigten Staaten bei dieser tragischen Begebenheit auf sieh geladen I' . und auf den unanfechtbaren Grundsatz, worauf diese Berank- II tung beruht. Die Negierung der Vereinigten Staaten bemüht sich um etwas ßeres als bloße Eigentumsrechte oder Handelsprivilegien. Sie üht sich um nichts weniger Erhabenes und Heiliges als die :l ste der Menschlichkeit, durch deren Achtung sich jede Regierung , und aus die keine Negierung im Interesse der in ihrer Obhut!,; Gewalt Befindlichen verzichten darf. Nur tatsächlicher Wider- 'd gegenüber der Kaperung oder die Weigerung, anzuhalten, wenn * - zu Durchsuchungszwecken befohlen war, hätte dem Führer des H ersoeboots eine Berechtigung geben können, das Leben der an A d Befindlichen in Gefahr zu bringen. Die Negierung der Verl' gten Staaten ist der Ansicht, daß die ausdrücklichen am August i 4 durch die kaiserlich deutsche Admiralität an ihre Seeoffiziere er- '\mi Instruktionen diesen Grundsatz anerkannt und zur Geltung rächt haben, wie dies auch die Prisenordnungen aller anderen 4 Äonen tun, und jeder Reisende und Seemann hatte ein Recht, " darauf zu verlassen. Auf diesem Grundsatz der Menschlichkeit rohl als auf dem Gesetze, das sich darauf gründet, müssen die Verl" Asten Staaten bestehen. Die Negierung der Vereinigten Staaten nimmt mit Vergnügen n' W, daß Euerer Exzellenz Note mit der Andeutung schließt, daß D kaiserlich deutsche Regierung jetzt wie vorher geneigt ist, die en Dienste der Vereinigten Staaten anzunehmen bei dem Versuch, mit d e r Regie r u n g von G r o ß b r i t a n n i e n zu ei n e r V e r st ä n d i g u n g ilber eine Aenderung des Charakters und der Bedingungen des Seekrieges zu gelangen. Die Negierung der Vereinigten Staaten würde es als einen Vorzug betrachten, auf diese Weise ihren Freunden und der Welt einen Dienst leisten zu können. Sie ist jederzeit bereit, jeder der beiden Negierungen Andeutungen oder Anregungen zu übermitteln, die die andere zu übermitteln wünscht, und ladet die kaiserlich deutsche Regierung herzlich ein, von ihren Diensten in dieser Richtung nach Belieben Gebrauch zu machen. Die ganze Welt wird mitbetrofsen von allem, was auch nur einen teilweisen Ausgleich der Interessen herbeizuführen oder irgendwie die Schrecken des gegenwärtigen unseligen Konflikts zu mildern geeignet ist. Welche Vereinbarung auch immer zwischen den kriegführenden Parteien glücklich getroffen werden mag, und was immer nach Ansicht der kaiserlich deutschen Regierung in der Vergangenheit für die Handlungsweise ihrer Seebesehlshaber als Herausforderung oder als verhältnismäßige Rechtfertigung in Betracht kommen mag, die Regierung der Vereinigten Staaten erwartet zuversichtlich, das; die Gerechtigkeit und Menschlichkeit der deutschen Regierung in allen Fällen, wo Amerikaner geschädigt oder ihrer Rechte als Neutrale verletzt worden sind, zur Geltung gebracht werden wird. Die Negierung der Vereinigten Saaten erneut deshalb e r n st l i ch und fei e r l i ch st die V o r st e l l u n g e n , die sie in ihrer Note an die kaiserlich deutsche Negierung vom 15. Mai erhoben hat und stützt sich bei diesen Vorstellungen auf die Grundsätze der Menschlichkeit, die allgemein anerkannten Anschauungen des internationalen Rechts und die alte Freundschaft mit dem deutschen Volk. Die Negierung der Vereinigten Staaten kann nicht zugeben, daß die Proklamierung einer Kriegszone, vor der neutrale Schiffe gewarnt worden sind, irgendwie als eine Verkürzung von Rechten amerikanischer Schisfseigentümer oder amerikanischer Bürger ausgelegt werden kann, die sich auf erlaubten Neisen als Passagiere an Bord von Handelsschiffen einer kriegführenden Macht befinden. Sie glaubt nicht, daß die kaiserlich deutsche Negierung diese Rechte in Frage stellt. Sie glaubt auch, daß die kaiserlich deutsche Negierung als außer Zweifel stehend die Grundsätze annimmt, das; Leben von Nichtkämpfern gesetz- oder rechtmäßig nicht in Gefahr gebracht werden dürfen durch Kaperung oder Zerstörung eines Handelsschiffes, das keinen Widerstand leistet, und daß die kaiserlich deutsche Regierung die Verpflichtung anerkennt, die notwendige Vorsicht anzuwenden bei der Feststellung, ob ein verdächtiges Handelsschiff tatsächlich einer kriegführenden Nation angehört oder tatsächlich Kriegskonterbande unter neutraler Flagge führt. Die Negierung der Vereinigten Staaten darf deshalb erwarten, daß die kaiserlich deutsche Negierung die n o t w e n d i g c n M a ß n a h m e n ergreife n w i r d , um diese Grundsätze hinsichtlich der Sicherung amerikanischer Leben und amerikanischer Schiffe zu verwirklichen, und bittet um die Zusicherung, das; dies geschehen wird. Ich benutze diesen Anlaß, um Euerer Erzellenz die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu erneuern. gez. I a m es W. G e r a r d. * Das „Gemeindeblatt" der jüdischen Gemeinde Berlins setzt die gehaltvollen, durch schöne Sprache imb tiefe Gedanken ausgezeichneten Berichte des Rabbiners Dr. Baeck fort. Die letzten lauten: Z. Zt. Nohon, 2. Mai 11)15. In der Zeit vom 18. April bis 1. Allst habe ich neun Gottesdienste abgehalten. Sie fanden statt in Roihlise, Laanh, Ville, Nohon, Lauste, Filnin, Chavignon, Margival und Sanch. Die Länge der Zeit vertieft nun mehr und mehr das Vertrauen, das atis denen, die zum Gottesdienst Zusammenkommen-, die Gemeinde macht. Mehr und mehr erschließen sich in der Aussprache, in der, am Schluffe der Andacht, sich die Worte der Predigt in Rede und Gegenrede weiter ausspinnen, die Gedanken mit ihren Wünschen und Hoffnungen. Es sind immer Menschen aus den verschiedensten 'Lebenskreisen, die in dem gleichen Kleide des einfachen Soldaten ntir gegenübertreten: nebelt dem Kaufmann der Studierende, neben dett Männern der akadentischen Berufe der Hand-

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