Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 79 (1915)
- Issue
- Heft 24 (11.6.1915)
- Date
- 1915-06-11
- Page
- Seite 284 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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284 Kosten bisher von einer Anberaumung einer Ausschußsitzung abgesehen worden war. Anwesend waren etwa 40 Mitglieder aus Berlin sowie aus den verschiedensten Teilen des Reiches (Bayern, -Lachsen, Hamburg und die Preußischen Provinzen Westpreußen, Posen, Schlesien, Pommern, Hannover, Hessen-Nassau, Westfalen und die Rheinprovinz waren vertreten). — Der Ausschuß erhielt einen zusamlnenfasseuden Bericht über die Veränderungen im Ausschuß und "der die Tätigkeit des Verbandes feit der letzten Versammlung des Allsschusses im Juni 1914. Leit jener Sitzung sind die Mitglieder Geh. Regierungsrat Prof. Dr. Barth und Geh. Hofrat Josephthal verstorben, ferner der frühere Vertreter der Gemeinde Hamburg tut Geschäftsführenden Ausschuß Herr Lewandowsky. Ansgeschieden ist Herr Gumpertz-Hamburg. Zugewählt sind die Herren Ltadtrat Schleyer-Posen, Bernhard Mayer-Mainz, Prof. Dr. Mittwoch-Berlin, Lisser-Hamburg, Tr. Beit Simon-Berlin, letzterer ist gleichzeitig zum Schriftführer gewählt lvorden, da Herr Geheimrat Loewe dies Amt niederlegte. Dieser hat an Stelle von Herrn Justizrat Breslauer das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden der politischen Kommission übernommen; Herr Rabbiner Prof. Dr. Guttmann - Breslau ist Zunl stellvertretenden Vorsitzenden der apologetischen Kommission gewählt worden. In Ausführung der Beschlüsse des Ausschusses vom 7. Juni 1914 ist eine Gingabe zum § 41 des Preußischen Kommunalabgabengesetzes (Steuerprivileg der Geistlichen) an das Abgeordnetenhaus eingereicht lvorden; ihrem Antrag gemäß ist in der ersten Lesung der Kommission des Abgeordnetenhallses beschlossen worden: „hinter das Wort „Geistliche" einzuschalten: „denen gleichartige Kultusbeamte der mit Korporationsrechten versehenen Religionsgesellschaften gleichgestellt werden." Ferner ist eine Eingabe des Rabbinerverbandes an den preußischen Killtusminister betreffend Genehmigung der Einführung des Titels „Gemeinderabbiner" für die in Gemeinden mit Korporationsrechten angestellten Rabbiner durch den Verband eillgereicht lvorden. Im Zusammenhang mit dem Kriege sind folgende Angelegenheiten behandelt worden: 1. Rach Verhandlungen und Eingaben des Verbandes (denen sich auch die Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentlnns anschloß) sind iin September 1914 sechs Rabbiner als Feldgeistliche vvni preußischen Kriegsministerium, dann je einer vom bayerischen und vom sächsischen Kriegsministerium solvie vorn badischen Generalkounnando, später noch vier vom preußischen Kriegsnunisterium, mithin bisher insgesamt 13, ins Feld gesandt worden. (Bisher sind vier Feldrabbiner, nämlich Dr. Baeck (1. Armee), Dr. Wilde (IV. Armee), Dr. Sonderling (VIII. Armee), Dr. Arthur Levy (IX. Armee), mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet lvorden.) 2. Jur Septeulber 1914 hat der Verband dem stellvertretenden .Kriegsminister eine Eingabe mit der Bitte eingereicht, daß Offizierstellvertretern, Osfizierdiensttuern, Vizefeldwebeln und Vizewachtmeistern, welche durch ihre Leistungen und ihre Führung dessen würdig erscheinen, nachträglich die Qualifikation zum Reserveoffizier lvieder oder neu erteilt lverden möge. Dies Ersuchen wurde mit dem Hinweis begründet, daß vor dem Kriege viele jüdische Einjährige zu diesen Dienstgraden befördert lvorden, aber lediglich ihres Bekenntnisses lvegen nicht Reserveosfizieraspiranten geworden oder von der Liste der Ossizieraspiranten gestrichen lvorden seien und daher unter den geltenden Bestimmungen der Heerordnung bei noch so großer Belvährung im Kriegsdienst zu Offizieren nicht vorgeschlagen werden könnten. Unmittelbar nach Einreichung der Eingabe wurde eine bereits vorher erlassene Allerhöchste Kabinettsorder veröffentlicht, deren Bestimmungen unter anderem den diesseits vorgetragenen Wünschen entsprachen. Der stellvertretende Kriegsminister verwies daher in seinem Bescheide all den Verband auf diese Kabinettsorder, sagte aber außerdem in einer Unterredung über den Gegenstand einen: stellvertretenden Vorsitzendeli des Verbandes zu, daß die Kommandostellen aus die Anwendbarkeit der Bestimmungen der Kabinettsorder auf jüdische Soldaten ausdrücklich hingewiesen lverden sollten, und hat derartige Hinweise ailch ergehen lassen. 3. Ein „Feldgebetbuch für die jüdischen Mannschaften des Heeres" ist seit den erstell Kriegswochen gedruckt und in bisher 34 000 Exemplaren mit Hilfe der Gemeinden, Rabbiner, Feldgeistlichen und einer Reihe von Truppenteilkommandos unter den jüdischen Soldaten verbreitet lvorden. 4. Zuln Ehanuka-, Passah- und Schowuaussest sind besondere Druckschriften als „Gruß au die jüdischen Soldaten im deutschen. Heer" voin Verband der Deutschen Juden veröffentlicht und in je 10 000 bis 12 000 Exemplaren mit Hilfe der Feldgeistlichen und de: bereits genannten anderen Stellen verbreitet worden; zu Chanuki sind den Feldgeistlichen Leuchter zu Ehanukafeiern, zu Passah eine Ar zahl (illsgesamt 1000) hebräische Haggadas zu Sederabenden zugesandl lvorden. 5. Die Berichte des seinerzeit bei der IX. Armee in Polen Wirker deil Feldrabbiners Dr. A. Levy über die Greueltaten der Russen a i der jüdisch-polnischen Bevölkerung sind auf Veranlassung des Ver bandes in eine Anzahl von Sprachen übersetzt und zur Verbreitiun in der Presse neutraler Länder versandt worden. Aus eine die iiifr scheu Soldaten herabsetzende Veröffentlichung in einer italienische: Zeitung (im Febrllar 1915) ist eine Erwiderung unter Hinweis auf fr erfolgten Osfizierbeförderungen und besonderen Auszeichnungen jüdischer Soldaten gesandt lvorden. 6. Eine Eingabe des D. I. G. B. betreffend Berücksichtigllng de: jüdischen Gemeinden bei dem stattlichen Unterstützungswerk in de i Ostprovinzen ist vom Verbände dem preußischen Minister des Inner: eingereicht und von diesem den: Oberpräsidenten der Provinz Oß Preußen zur Prüfung überwiesen lvorden. 7 Auf eine Anfrage des American Jewish Cvlllittee lvegen de. Notwendigkeit materieller Unterstützung der durch den Krieg geschi digten Juden in Deutschland ist mit Dank für die Hilfsbereitscha geantwortet worden, daß die hiesigen Hilfsmittel für die Bedürfnisi in Deutschland ausreichen und nur für die sonst aus Deutschlau reichlich unterstützten Hilssgebiete im Osten nicht verfügbar wären. 8. Das Direktorium der Reichsbank hat sich an den Vorsitzende! des Verbandes um Unterstützung der Gvldsammlung in den jüdische! Bevölkerungskreisen gelvandt, nachdem in christlichen Kreisen üu besondere die Tätigkeit der Geistlichkeit großen Erfolg gehabt hatte Der Verband hat daraufhin an seine Korrespondenten solvie mit Hist des D. I. G. B., des Rabbinerverbandes und des Lehrerverbande an die Gemeindeverwaltungen, Rabbiner und jüdischen Lehrer be sondere Aufrufe zur Förderung der Goldsammlung liebst dem vor: Reichsbankdirektorium gedruckten Merkmal in etwa 7000 Exemplare--, verbreitet. 9. Wegen der Berücksichtigung der jüdischen Religion bei fr' Heeresverwaltung int Heimatgebiet ist folgendes geschehen: a) Die Militärbehörden ordneten zum diesjährigen Geburtstag de Kaisers besondere Militärgottesdienste in den Militärkirchen sonst die „Teilnahme der Truppen am Gottesdienste der Zivilgomeindei nach näherer Vereinbarung mit der: Zivil- und geistlichen Behörden an. Der Verband regte daher durch Rundschreiben an die Gemeindei im Reich bzlv. all die behördlichen jüdischen Vertretungen in einige: BlUldesstaaten die Veranstaltung besonderer Gottesdienste und deren Ankündigung bei den zuständigen Kommandostellen an und erbat dein Kriegslllinisterium einen Hinweis an die Kommandobehörden, da? „die Teilnahme jüdischer Mannschaften an Gottesdiensten der jüdische! Gemeinde ihres Standorts in der gleichen Weise wie die Teilnahme christlicher Mannschaften an einem Gottesdienst ihrer Zivilgemeinde ,y behandeln und Anträge!! der jüdischen Gemeinden auf Abordnung zil solchen Gottesdiensten zu entsprechen sei". Das Kriegsministeriuu erklärte darauf, daß „an Stelle der etwa fehlenden geistlichen Behörde die jüdische Gemeinde trete". Nach den dem Verbände erstatteten Be richten haben daraufhin in 130 Gemeinden in Preußen und etlva 60 Gemeinden in anderen Bundesstaaten Gottesdienste stattgefundeu an denen die jüdischen Garnisonangehörigen teilnahmen. b) Auf eine Meldung hin, daß eine kleinere Gemeinde nicht in de' Lage gewesen sei, dem Ersuchen der Zuständigen militärischen Kon: lnandostelle um Veranstaltung eines Gottesdienstes zur Borbereitun der jüdischen Rekruten auf die Vereidigung zu entsprechen, hat de Verband dem D. I. G. B. zur weiteren Veranlassung init Hilfe de ihm angeschlossenen provinzialen Organisationen eine Anregung sst die Gemeinden zugehen lassen, die erforderlichen Maßnahmen z> treffen, daß auch überall dort, wo keine ständigen Kultuseinrichtunge! vorhanden sind, gegebenenfalls den religiösen Interessen der jüdische? Heeresangehörigen seitens der Militärbehörden entsprochen lverden kann. Es sind hierbei die Bestimmungen der Kabinettsorder über di einheitliche Behandlung der Soldaten aller Bekenntnisse bei der Ver eidigung (Vorbereitung „in den Kirchen und Synagogen" und sodaiu gemeinsame Veranstaltung der Vereidigung) wieder in Erinne rung gebracht lvorden. c) In gleicher Weise hat der Verband mit Hilfe des D. I. G. B aus Einrichtung jüdischer Seelsorge in Lazaretten und Gefangenen lagern hingelvirkt; es ist dabei auf den Erlaß des Kriegsministeriums