Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1915-05-28 · Heft 22 (28.5.1915) · p. Seite 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
79 (1915)
Issue
Heft 22 (28.5.1915)
Date
1915-05-28
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3224737-3229177-3229200--71358-3283693
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

L 2 Form der Torstellung bleibt dem Verfasser überlassen. Die Jury besteht aus vier Mitgliedern: Herrn' Geh. Justizrat Dr. Eugen Fuchs, Herrn Geh. Regierungsrat Dr. Graf v. Bau dis sin, Professor an der Universität Berlin, Herrn Stadtverordnetenvorsteher Michelet und Herrn Geh. Justizrat Timendorfer, sämtlich in Berlin. Die ausgeschriebenen Preise werden spätestens im Monat Dezember 1915 von der Jury zugesprochen und spätestens am 2. Januar 1916 ausgezahlt. Die Schriften sollen den Umfang, von drei Druckbogen tunlichst nicht überschreiten. Das Urheberrecht an den preisgekrönten Schriften ist der Großloge zu übertragen. Die Arbeiten sind in einem verschlossenen Umschlag mit emem Kennwort versehen an das Bureau der Großloge für Deutschland, Berlin W, Kleiststraße 12, zu senden und müssen spätestens am 1. Oktober 1915 eingegangen sein. In einem einliegenden gleichfalls geschlossenen, das gleiche Kennwort außen tragenden Umschlag ist der Name des Verfassers mitzuteilen. Berlin, 25. Mai. Am 6. d. M. hielt die Ortsgruppe Groß-Berlin des Jüdischen Frauenbundes ihre zweite Generalversammlung in den Räumen des von ihr gegründeter! Mädchenklubs, Rosenthaler Straße 40/41, ab. Frau Henriette May berichtete über die Leistungen der Ortsgruppe während des Jahres und ' betonte tm besonderen die Kriegsarbeit, die vorzüglich darin bestand, daß die Räume des Mädchenklubs dem Nationalen Frauendienst, der Kriegshilfskommission der jüdischen Gemeinde tagsüber zu Bureauzwecken zur Verfügung gestellt wurden. Ter Arbeitsausschuß stellte Hilfskräfte in allen organisierten Arbeitsgebieten der Stadt und wirkte im einzelnen, durch Verbreitung der Ernährungsfrage und durch Fürsorge für jüdische ostpreußische Flüchtlinge, für die er 18 Familien zur Unterbringung gewann. Auch der Klub bot jungen ostpreußischen Mädchen ein Abendheim für die Dauer ihres Exils. — Im Klub selber wurden Vorträge über die Volksernährung mit Demonstrationen des Kochbeutels, Verteilung von Rezepten u. dgl. m., gehalten; ferner zur Gemüsebaufrage der Ankauf einer Laube mit anschließendem Land bewilligt. Ueber die einzelnen Arbeitsgebiete des Klubs, wie Unterricht im allgemeinen, die Beteiligung an der Kolonie „Pflanzer am Waldessaum". Bibliothek, praktischen Unterricht, und über die geselligen Veranstaltungen sprachen mehrere Mitarbeiterinnen. Zum Schluß hielt Frau Klara I o r d a n ein Referat über „Der Hausdienstansschuß von Groß-Berlin und seine Bedeutung für die Hausfrau". V. Z. Berlin, 25. Mai. Die unbegrenzte Beamtenwillkür und die noch unbegrenztere Satrapenwirtschaft in Rußland können am besten durch aktenmäßig festgestellte Vorfälle beleuchtet werden: Ende August meldete sich der Angestellte der Gegenseitigen Kreditgesellschaft in Molsiiew-Podolsk E. Eh. als Freiwilliger und wurde nach beendeter Ausbildung an die Front geschickt. Im Februar erhielt er die Aufforderung, sich bei dein Rekrutierungsamt als dienstpflichtig zu stellen. Er konnte natürlich schon deshalb der Aufforderung nicht Nachkommen, weil er irgendwo in den Karpathen kämpfte. Sein Vater meldete den Fall dein Vorsitzenden der Aeilitärkounnissiou, der auch gleichzeitig Verwaltungsmitglied der Gegenseitigen Kreditaesellschaft in Podolsk ist und dem bekannt sein mußte, daß der Eh. längst in den Reihen der Kämpfenden stand. Dieser Mann aber hatte die Stirn, so zu tun, als wüßte er mchts, ließ sich auch ni,cht überzeugen und legte dem Vater die gesetzlich bestimmte Geldstrafe von dreihundert Rubeln auf. Der arme Jude konnte natürlich das Geld nicht zahlen und wurde eiugesperrt. Er hätte wahrscheinlich die ganze Freiheitsstrafe von sechs Monaten verbüßen müssen, wenn nicht zufällig nach etwazwei Monaten die Nachricht bei den Eltern ein getroffen wäre, und zwar von der Lazarettbehörde, daß ihr Sohn schwer verwundet worden lei und. da keine Aussicht auf Genesung bestände, nochmals die Eltern Wiedersehen nwchte. Es mußte zuerst für den Vater beim Gouverneur um Entlassung aus dem Gefängnis nachgesucht werden, was bei der Langsamkeit des russischen Gerichtsverfahrens recht geraume Zeit in Anspruch nahm. Und als dann schließlich die Eltern das Krankenbett dos verwundeten Sohnes erreichten, fanden sie ihn — als Leiche. Sogar die „Rowoje Wremja", der man wahrlich nicht nachsagen kann, sie begünstige die Inden, hat diesen Fall ausführlich berichtet und die Regierung nicht nur wegen dieses Einzelsalles getadelt, sondern im allgemeinen strenge Kritik geübt, daß die Militärbehörde so unnachsichtig und ohne Mitleid auch in anderen Fällen vorgehe. — Im Torfe Pjati'usowo im Gouvernement Pskow betreiben B. und S. P., Vater und Sohn, das Schmiedehandwerk? Auf Grund einer Anzeige sind sie beschuldigt, unbefugt Fleisch verkauft zu haben. Vater urfr Sohn sind die einzigen in Pjatsusowo lebenden Juden. Dke Fam-ili ' der beiden besteht aus sechzehn Köpfen. Von Zeit zu Zeit erlaube i sich die beiden Schmiede, für den Hausbedarf ein Stück Rwd nacn jüdischem Ritus schlachten zu lassen. Da sie -aber als fromme Judo > nur das vordere Fleisch genießen, so haben sie den übrigen Teil an fr Mitbewohner des Dorfes stets verkauft. Die Schmiede haben nati'n lich keine Gewerbescheine als Fleischer, und da sie sonst gesetzlich nicku berechtigt sind, Fleisch zu verkaufen-, wurde eine Strafverfolgung ein geleitet. Der Ortsrichter, der den alten P. seit Jahren kannte, lie: wegen dieses geringfügigen Vergehens einfach die Klage fallen, zume! zwei Söhne und die bei'den Schwiegersöhne des alten P. inden Reihe; des russischen Heeres kämpfen. Das Kreisgericht in. Wielikopuski wa jedoch anderer Meinung. Vater und Sohn wurden schuldig befuude : und mußten mit der Familie, des Wohnrechts verlustig erklärt, in di Verbannung ziehen ... — Zwischen Moskau und Kiew im Städtche Fastow ist am 27. Februar 1914 ein Trunkenbold und Dieb wegen Er mordung eines jüdischen Knaben zu zwölf Jahren Zwangsarbeit imm s teilt worden. Die Leiche des Knaben wies dreizehn Stichwunden au Sie wurde auf einem Grundstück gesunden, das einem Juden gehör j, Ta zufälligerweise zur gleichen Zeit auch ein nichtjüdischer Knabe ir gleichen Alter verschwunden war, so erhob die Presse die Beschuldi D gung, daß hier ein Ritnalmord vorliege und der Leiche das Erkeu;i nnngszoichen, wonach der Junge als Jude ideufiziert worden sei, ers nach seiner Ermordung beigebracht worden sei. Der Vater des er mordeten Jungen wurde verhaftet. Glücklicherweise kam . der vor ji mißte christliche Junge nach Hause, und der Besonnenheit der B. z Hörde gelang es, die aufgeregte Bevölkerung, die schon zu einenr Pa grom a-ufgestachelt war, zu beruhigen. Beider Gerichtsverhandluu im Februar versuchten sowohl der Staatsanlvalt wie auch die Vor Leidiger -des Angeklagten gegen die Juden grundlose Beschuldigung^, zu -erheben. Zur Eh-re des präsidierenden Richters ist jedoch zu kon statieren, daß er sich solche Anzüglichkeiten strengstens verbat. W. Posen, 21. Mai. Die R-i t sch e - Fla t a u sche W a i se n e r z i e h u n g s a n st a 11 für Mädchen zu Posen legt in ihrem Br richt über das Verwaltnngsjahr 1914 nur eine kurze Uebersicht vor Die ersten sechs Monate des verflossenen Jahres waren i: gewohnter Weise verlaufen. Bei Ausbruch des Kriegebefanden sich sämtliche Zöglinge auf Ferienurlaub be' nahen Angehörigen, und ungewiß, wie das Schicksal der Festum Posen sich gestalten würde, zog es die Verwaltung vor, die Mädcher zunächst bei den Ihrigen zu belassen. Am 1. Oktober fand sodanr die Wiederaufnahme des Betriebes statt, der seitdem seinen regel müßigen Fortgang genommen hat. Die Anstalt weist jeß! 23 Zöglinge auf. — Die Einnahinen im abgelaufenen Jahre waren' Kassenbestand ans 1913 1851,58 Mark, Mitgliederbeiträge 4845,50 Mark. Vermächtnisse und Schenkungen 2720 Mark, Sammelbüchsenerträgl 2889,48 Mark, Spenden in Höhe von 5 bis 100 Mark — 4246,55 Marl mit noch anderen Einnahmen zusammen 2220,16 Mark. Nach De streituna sämtlickier Ausgaben verblieb ein Kassenbestand pro 1915 von 1722,19 Mark. Den Vorstand bilden die Frauen Anna A s ch, Sophie B a t a k, Else Ephraim, Cäcilie Herzog, Jenny K a n t o r o wicz, die Herren Dr. Cobliner, Rechtsanwalt Dr. Haase Wolfs I a f f e, Emil Jeremias, Geheimrat Nazary K a n t o r o w i e z , Stadtrat Dr. O r g l e r , Manasse Werner; Ehrenmit olicbcr: Frau Julie Lißnerin Berlin, Herr Dr. Leschnitzer in Eharlottenburg. M. Hamburg, 21. Mai. Die V e r e i n i g u n g d e r i s r a e l i t' s ch e u Knabenn n d M ä d ch e n h o r t e hielt im Logenheiui Hartungstraße, ihre Generalversammlung unter Vorsitz des Herrn I. Li pp mann ab. Aus dem erstatteten Jahresbericht war zu entnehmen, daß auch die israelitischen Horte ganz unter dem alles bewegenden, welterschütternden Ereignis des Krieges standen, und io hat denn auch die Verwaltung gleich nach Beginn dos Krieges bekanutgegeben, daß sie bei Aufnahrne der Kinder keinen Unterschied in der Konfession machen würde, und hat denn auch einige nichtjüdische Kinder aufgenommen. Im Knabenhort befinden sich zwei Kinder russischer Nationalität, deren Eltern schon vor Beginn des Krieges nach Amerika ausgewandort sind. Die Knaben, die im Wormserhaus untergebracht sind, können hier in keiner Schule Aufnahure finden und genießen daher doppelt die Wohltaten des

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.