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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1915-04-23 · Heft 17 (23.4.1915) · p. Seite 199

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
79 (1915)
Issue
Heft 17 (23.4.1915)
Date
1915-04-23
Page
Seite 199 (sequence 7)
Language
German
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199 großer Teil verwundet, und sie finden in den heilkräftigen Quellen die beste Heilung. So stellen unsere Feldgrauen in aesem Jahre ein großes Kontingent der Kurbedürfkigen. Die fahl derselben hat sich allerdings im Vergleich zmn vorigen jahre um 1400 verringert, beträgt jedoch im ersten Viertelnhr immerhin noch 8837 Personen, während einschließlich Passanten die Zahl der Fremden 18 510 beträgt. Das ist der beste Beweis für die große Anziehungskraft, ne Wiesbaden ausübt. Wenn sonst die Russen den Badeort iberschwemmt haben, ist jetzt kein Ausländer zu sehen, und die große Zahl der Kurgäste besteht lediglich aus Deutschen. Ein großer Teil ist über die Osterfeiertage aus Frankfurt a. M. gerübergekommen, aber auch Berlin ist gut vertreten. Aus Frankfurt a. M. kam der erste Vorsteher der dortigen »dischen Gemeinde, der tüchtige und stets hilfsbereite Justizat Dr. Julius Blau. Auch der Direktor des Philanthropin, gerr Dr. S. Adler, den wir noch von seiner Berliner Tätigcit hochschätzen, verlebt hier seine Ferien. Von Berliner Glaubensgenossen sehen wir außer Geh. Rat Cohen den chefredakteur dieser Zeitung sowie den Landtagsabgeordneten Leopold Rosenow. Die Juristen sind in großer Anzahl hergeommen; wir nennen die Justizräte Goldmann, Max Fuchs I urd Straßmann aus Berlin und von der Berliner Gemeinde üele Mitglieder der Verwaltungskommissionen, u. a. Siegfried .Brünn und den Synagogenvorsteher Moritz Wolfsohn, der hier einen 70. Geburtstag gefeiert hat. Die Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums hat ihm zu diesem Tage eine prachtvolle Adresse gewidmet, in der das Kuratorium die ,roßen Verdienste würdigt, die Wolfsohn sich um die Lehrmstalt erworben hat. Es muß doch etwas Besonderes sein, das Wiesbaden den fremden bietet, wenn so viele hier zusammenströmen und im fahre an 200 000 Passanten und Kurgäste längere oder ürzere Zeit hier sich aufhalten. Und in der Tat, hier haben ich Natur und Kunst vereinigt, um den Aufenthalt angenehm md erfreulich zu gestalten. Die herrlichen und bequemen nartenanlagen, die außerordentlich gepflegt sind, das entückende Nerotal und der schöne Weg nach dem Neroberg bieten Gelegenheit zu erquickenden Spaziergängen. Die kurze Fahrt nit der elektrischen Bahn führt uns an den schönen Rhein und >ringt uns frische und stärkende Luft. Und suchen wir Nahrung für den Geist und angenehme Interhaltung, so finden wir sie in reichlichem Maße in dem iberaus prächtigen Kurhaus, wo täglich zwei Konzerte stattinden. In den verschwenderisch ausgestatteten Lesesälen liegen milderte von Zeitungen und Monatsschriften aus. Zwei rheater, das Königliche und das Residenztheater, bieten am 'lbend tadellose Aufführungen von Opern und Lustspielen. So ist hier nach jeder Richtung hin für den Fremden auseichend gesorgt, und hierin liegt das Geheimnis für die große lnziehungskrast, die Wiesbaden ausübt. Natur und Kunst laben sich hier verbunden, und neben der Großstadt lockt die lartenstadt den Fremden zu einem längeren oder kürzeren lusenthalt. Für die Kranken aber bieten der Kochbrunnen md die heilsamen Bäder oft die wunderbarsten Heilerfolge. Wiesbaden zählte unter seinen 109 000 Einwohnern 1910 mr 2744 Juden. Es ist erstaunlich, daß bei dieser Verhältnisnüßig kleinen Zahl von Glaubensgenossen zwei Gemeinden betehen können. Neben der israelitischen Kultusgemeinde, die in schönes, freistehendes Gotteshaus am Michelsberg erbaut >at, unterhält die altisraelitische Kultusgemeinde eine eigene -hnagoge in der Friedrichstraße. Hier findet der Gottesdienst mch altem Ritus statt, während in der Hauptsynagoge moderner Gottesdienst mit Orgel eingeführt ist. Unsere Glaubensgenossen, die hier wohnen oder vorübergehend weilen, können hier also ganz nach ihrer Gewohnheit und nach ihren Anschauungen ihren Gottesdienst ausüben. Das ist jedenfalls der idealste Zustand. Freiheit für jeden im Leben und im Glauben! Die kriegsgeletzlichen Lettimmungen im Alten Testament. / Ä»ott, der das Eisen schuf, wollte nicht den Frieden! das dürfte wohl die soziale Moral und die Psychologie des Krieges im allgemeinen sein. Seitdem Kain seinen Bruder Abel tötete, hat der soziale Kampf aller gegen alle verschiedene Formen und Variationen angenommen. Die kriegsgesetzlichen Bestimmungen im Alten Testament V. B. M. 20, 1—20 dürften wohl das älteste kriegsgeschichtliche Dokument sein, das wir von dem grauen Altertum besitzen. Die Kriegsgesetze Hammurabis, des großen babylonischen Despoten, haben ähnliche Kriegsnormen, die aber das allgemeine Interesse weniger anziehen und anregen. Nach dem IV. B. M. 1, 3 und Ehr. II. 25, 5 ist die allgemeine Wehrpflicht erst vom 20. Lebensjahre an.') Sie war eine neue Ordnung bei dem bisher nomadisierenden israelitischen Volke. „Wenn ein Nomadenstamm auf Raub oder gegen den Feind auszog, so mußte jedes Glied des Stammes, das Waffen tragen kann, dabei sein." Erst mit dem Seßhaftwerden Israels in Palästina finden wir die bestimmte Wehrpflicht von 20 Jahren an. Doch findet diese allgemeine Wehrpflicht eine nicht unbedeutende Einschränkung in folgenden kriegsgesetzlichen Bestimmungen: „Und es geschehe, wenn ihr euch anschicket zum Kriege, so trete hervor der Priester und rede zu dem Volke: Höre, Israel! Ihr nähert euch jetzt dem Streite gegen euern Feind. Es verzage nicht euer Herz, fürchtet euch nicht und banget nicht vor ihnen, denn der Ewige, euer Gott, ist mit euch . . . Und die Aufseher sollen reden zu dem Volke: Wer ist der Mann, der ein neues Haus gebauet und es nicht eingeweiht? Der kehre zurück in sein Haus, daß er nicht sterbe im Kriege und ein anderer es einweihe . . . Und wer ist derjenige, der einen Weinberg gepflanzt und noch nicht die Weinlese gehalten, der gehe und kehre zurück in sein Hans, daß er nicht sterbe imKriegc und ein anderer die ersteWeinlese halte... Und wer ist der Mann, der sich mit einem Weibe verlobte und es noch nicht geehelicht, der gehe und kehre zurück in sein Haus, daß er nicht sterbe im Kriege und ein anderer Mann sie heimführe . . . Und wer ist derjenige, der sich fürchtet und verzagten Herzens ist, der gehe und kehre zurück in sein Haus, daß er nicht das Herz seiner Brüder erweiche und feig mache wie sein Herz."') Wellhausen in seiner „Komposition des Hexateuchs" S. 54 bezweifelt die Originalität dieses biblischen Gesetzes und bestreitet dessen Zugehörigkeit zu dem von König I o s i a ausgesundenen Bundesbuche. Er kommt zu folgender Bemerkung: „Nach den daselbst angeführten Grundsätzen hätte König Josia schwerlich ein Heer aufbringen können, und die Anschauung eines wirklichen jüdischen Staates scheint hier schon ganz zu fehlen." — Der große radikale Bibelkritiker hat auch hier seine kritische Sonde angelegt, um einige kriegsgesetzliche Bestimmungen aus dem Gefüge des Ganzen herauszuschneiden. Ausnahmebestimmungen hat es in jedem Kriegsgesetz gegeben, warum nicht auch im alttestamentlichen? Sehr richtig bemerkt zu dieser Ausnahmebestimmung ein alter Bibelforscher: „Es ist nicht zu verkennen, daß sich in allen diesen Verordnungen Menschlichkeit und Weisheit aufs innigste ') 88' Sa r6üöi nie? po- 2) V. B. M. 20, 1-20.

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