Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 79 (1915)
- Issue
- Heft 14 (2.4.1915)
- Date
- 1915-04-02
- Page
- Seite 164 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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164 <'Yf 1 vl " * Artikel in einer Nummer der „Frankfurter Zeitung" zu der Zeit, als in Frankfurt die letzte Hauptversammlung der Gesellschaft für die Wissenschaft des Judentums tagte, auf seine Wichtigkeit hingewiesen hat. Das Frankfurter Stadtarchiv besitzt durch das Alter und die Reichhaltigkeit seiner Bestände überhaupt eine ganz besondere Bedeutung für die Erforschung des mittelalterlichen deutschen Städtewesens. Es sind bereits früher aus ihm viele Veröffentlichungen ans Licht getreten, wie z. B. Kriegks Frankfurter Bürgerzwiste und Zustände im Mittelalter, Büchers Oeffentlicher Haushalt der Stadt Frankfurt im Mittelalter und andere, die, obwohl auf die einzelne Oertlichkeit beschränkt, doch für die allgemeine Erkenntnis des Städtewesens von grundlegender Wichtigkeit geworden sind. Dasselbe gilt auch von der vorliegenden Publikation. Sie bezieht sich zwar durchaus nur auf die Frankfurter jüdische Gemeinde, da aber Gleichartiges in ähnlicher Ausführlichkeit und aus ähnlich entlegener Zeit kaum irgendwo geboten werden kann, so erhebt sich diese Ouellensammlung weit über den Kreis ihres lokalen Bezirkes hinaus und wird zu einer reichsprudelnden Quelle, aus der jeder wird schöpfen müssen, der sich künftig mit der mittelalterlichen Geschichte der deutschen Juden überhaupt beschäftigen wird. Wo immer es sich um die soziale Stellung der Juden zu ihren christlichen Mitbürgern, um ihre Beziehungen zu Kaiser und Reich, ihre Besteuerung, die Natur ihrer Geld- und Handelsgeschäfte handelt, überall wird der wichtigsten Fundstellen zu Gebote 1*1 'j.r*:-'» HI9 J Venedig, San Giorgio Maggiore. Entstanden \9\2, man hier eine haben, von wo aus zahlreichen Einzelfällen auf die allgemeinen Zustände der deutschen Judenschaft wird geschlossen werden können. Um nur ein Beispiel anzuführen, sei auf die berüchtigten Erlasse des deutschen Kaisers Wenzel von 1385 und 1390 über die Aufhebung der Judenschulden hingewiesen. Man kennt wohl im allgemeinen diese verblüffend einfache Maßnahme, sich an den Juden zu bereichern, schon lange, aber erst aus dem hier veröffentlichten reichhaltigen Material, aus dem man Schritt für Schritt erkennen kann, wie sie für eine einzelne Stadt durchgeführt wurde, kommt man wirklich zur Klarheit und zum Verständnis dieses räuberischen Eingriffs in das Privateigentum, der selbst in der traurigen Geschichte der mittelalterlichen Juden beispiellos dasteht. Der gewaltige Stoff ist in recht geschickter und übersichtlicher Weise gegliedert. Den ersten Teil bilden die Einzelurkunden zur Geschichte der Frankfurter Juden in zeitlicher Reihenfolge, im ganzen aus den Jahren 1150—1400 481 Nummern. Wo die Urkunden schon anderweitig gedruckt sind, hat sich der Herausgeber meist mit ausführlichen Inhaltsangaben begnügt. Dieses ist bei den meisten Stücken bis zum Jahre 1340 dc Fall, bis zu welchem Jahre das Böhmer-Lausche Urkundenbui der Stadt Frankfurt reicht. Wie in einem Spiegel sehen wic in diesen Urkunden die ersten Jahrhunderte der Geschichc der Frankfurter Juden an uns vorüberziohen. Schon da:' älteste Stück, um 1130, spricht von der Frankfurter Messe um der Teilnahme der Juden an ihr. Gering nur ist das Matrial, das über das große Judenmorden von 1241 Vorhände i ist, reichhaltiger das über die zweite Judenvertreibung vo i 1349 infolge des schwarzen Todes und der Geißlerfahrten, a,: sich, wie es in einer dieser trockenen, aber doch so vielsagende, Urkunden heißt, „die Juden verbrannten und vergingen. Länger als ein Jahrzehnt blieben dann die Juden von Frankfurt fern, und die Urkunden schweigen von ihnen. Ms si? aber wieder ausgenommen wurden, weil sie die Kosten zui >. Bau der Mainbrücke decken helfen sollten, ließ sich der R,u von Frankfurt vo > Kaiser Karl IV. voc sorglich verbürgt! daß, wenn sie oho seinen Willen ver brannt oder e> schlagen würden odc sonst vergingen, c nicht dafür veram wörtlich gemacht wes den sollte. Aus den Ende des 14. Jahrhunderts folgen dann die schon erwähnte i zahlreichen Urkundr > über den Erlaß der Judenschulden bttrn den Kaiser Wenzc wobei auch der Frankfurter Rat ein fette- Beutestück nicht ve schmähte. Eine U> künde vom Jahr. 1392, in der ein au dem Gefängnis em lassener Jude Ursehl schwört, ist vonhohei Interesse, weil dies- Urkunde auch in eine Ausfertigung hebräischer Kurrentschrift erhalten ist un eines der ältesten schriftlichen Denkmäler dieses Chara! ters bildet. Die ersten getauften Juden treten ii Jahre 1288 auf. In der zweiten Abteilung sin dann Auszüge aus den Rechenbüchern, die mit bei. Jahre 1348 beginnen, gegeben. Sie beleuchten nach alle- Richtungen hin die finanziellen Beziehungen der Stadt zu de Juden. Auch hier spielen wieder die Stücke über die Schulden tilgung unter Kaiser Wenzel die Hauptrolle. Der dritte Te bietet Auszüge aus den mit dem Jahre 1320 beginnende „Bodebüchern". Sie enthalten zumeist Grundsteuerlisten nn sind die wichtigste Quelle über die Lage der Judenhäuser un die Topographie des Judenviertels, das freilich zu jener Zei noch keinen geschlossenen Charakter trug. Man sieht, wie di Juden im 14. Jahrhundert noch Grundstücke erwerben, auci: in christlichen, sogar dem Dom gehörigen Häusern zur Met wohnen durften. Bon öffentlichen Gebäuden im Besitz de Gemeinde sind außer der Synagoge und dem Friedhof auw eine Badstube, ein Spiel- und Tanzhaus und ein „Schalent haus" genannt. Es folgen dann in einem vierten Teil Aus züge aus den Bürgerbüchern, die Jahre 1312 bis 1370 um