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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1915-03-26 · Heft 13 (26.3.1915) · p. Seite 153

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
79 (1915)
Issue
Heft 13 (26.3.1915)
Date
1915-03-26
Page
Seite 153 (sequence 9)
Language
German
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153 nisse herauszureißen vermögen? Und wenn dies nur aus einem traurigen, entehrenden Umwege möglich ist, sollten wir i h r Handeln doch nicht ehrlos nennen dürfen. Schlechtigkeit, Ehrlosigkeit, Sitteulosigkeit liegt bei denen, die sich nicht scheuen, diesen Weg zu fordern. Gerade wir Juden und Jüdinnen foEten für jene Glaubensgenossinnen, für ihre Opfer Verständnis haben und ihr Handeln vor unseren christlichen Mitbürgern zu rechtfertigen suchen, falls wir in die Lage, es tun zu müssen, überhaupt kommen. Starkes Mitleid sollte uns mit ihnen erfüllen, die jenen Weg nehmen und stille Achtung, daß sie ihn gehen können." Von den zwei Herren, von denen ich Zuschriften erhalten habe, und die schon mehrfach in dieser Zeitung zu Worte gekommen sind, steht der eine, Herr Dr. Jampel in Schwedt a. O., durchaus auf dem Standpunkt des Verfassers des Artikels, fügt aber manches Beachtenswerte hinzu, indem er schreibt: j „Daß Herr Landrichter Glücksohn mit der Behandlung dieser Frage! auf die Mitteilung der „Kölnischen Zeitung" zurückgreist, dürfte beweisen, daß er über diese Angelegenheit keine anderweitigen Informationen sonst hat. Daher erlaube ich mir die Behauptung, daß Herr Landrichter Glücksohn diese russische Komödie etwas zu ernst und zu tragisch ninrmt, woran vielleicht die Mangelhaftigkeit jenes Berichtes, den ich nicht kenne, die Hauptschuld trägt. Herr Landrichter Glücksohn will die andere Seite dieser Frage, nämlich soweit sie die russischen Behörden betrisst, gar nicht untersuchen, weil dieses Vorgehen sich von selbst richtet. Aber meines Erachtens ist doch gerade hier in Betracht zu ziehen, daß es sich hierbei nicht allein um die Polizei, sondern uni die Universitätsbehörden und Dozentkollegien handelt. Ist es nun denkbar, daß offizielle Vertreter der Wissenschaft, die mit ihren loesteuropäischeu Kollegen Fühlung haben, mit ihnen gemeinsam wissenschaftliche Kongresse besuchen, die letzteren zuweilen auch zu solchen Zwecken zu sich einladen man denke an die Kongresse in Petersburg und Moskau —, ist es da denkbar, frage ich, daß Universitätsprofessoren vor Dirnen oder den Dirnen sich gleichstellende Mädchen Vorlesungen halten und Experimente machen? Ich glaube, daß schon dieser Umstand allein vollauf beweist, daß es sich hier nicht bloß seitens dieser Mädchen wie der Universitätsbehörden, sondern auch für die Sittenpolizei lediglich um eine zwecks Umgehung des nun einmal bestehenden harten Paragraphen geübte äußerliche Formalität handelt, von welcher, wie mir Eingeweihte versicherten, die Bevölkerung jener Universitätsstädte kaum eine Ahnung hat. Vor nicht langer Zeit, vielleicht vor einem Jahre, hielt der Ehiefrabbi von England, Dr. Herz, in einer sozialpolitischen Versammlung, die von den ersten Lords besucht war, eine zündende Rede gegen dieses barbarische Verfahren Rußlands; der Erfolg dieses Meetings war eine allgemeine Entrüstungskundgebung auch seitens der ersten Vertreter der russophilen englischen Politik. Wären diese Verhältnisse so, wie sie sich Herr Landrichter Glücksohn denkt, dann würden jene Freunde des Russentums es sicherlich nicht unterlassen haben, diese jüdischen Mädchen zu verurteilen, zumal Herr Dr. Herz nicht von Studentinnen, sondern von den außerhalb des Anstedlungsrayons dein allgemeinen Erwerb nachgehenden Mädchen gesprochen hat. Ueberhaupt mangelt es nicht an Beweisen, daß russische Kommunalverwaltungen das Vorgehen der Regierung als zu grausam empfinden und daher durch verschiedene Umgehung des Gesetzes Mittel und Wege suchen, diese harten Maßnahmen abzuschwächen. Man denke nur an die ständigen Answeisungen Hunderter Familien aus verschiedenen Städten, von denen uns die Presse fast alle paar Wochen zll melden weiß. Hierbei handelt es sich nicht um fernere Einschränkung des Ansiedlungsgebietes, sondern diese Juden haben sich, dank der Nachsicht der Ortsbehvrden, Jahrzehnte hindurch außerhalb des Bereiches der ihnen zu gewiesenen Gebiete aufgeh alten. Wir würden somit jenen armen Mädchen zweifellos großes Unrecht zufügen, wollten wir ihre Handlungsweise im Sinne des Herrn Landrichter Glücksohn beurteilen." Auch der zweite männliche Korrespondent, Herr Dr. Grünthal in Eharlottenburg, stimmt den Ausführungen Glücksohns zu und belnerkt im einzelnen: „Niemals darf eine Jüdin, sei es freiwillig oder unfreiwillig, sich zur Buhldirne erniedrigen, um auf solche Weise sich die Möglichkeit des Universitätsstudiums zu verschaffen. Der Grundsatz, daß der Zweck das Mittel heilige, ist von der jüdischen Ethik seit jeher perhorresziert worden. Auch der edelste Zweck geht der ihm innewohnenden Heiligkeit verlustig, wenn seine Verwirklichung nur auf dem Wege eines unheiligen und sittlich anfechtbarere Mittels geschehen kann. Für diese Auffassung hat das jüdische Schrifttum den Lehrsatz geprägt: Mizwa kabaah beawera law mizwa: Eine gute Tat, die nur vermittels einer Sünde zustande kommt, ist keine gute Tat. So war es z. B. verboten, sich zum Zwecke einer gottesdienstlichen Handlung eines nicht völlig einwandfreien Mittels zu bedienen. Mit einem gestohlenen Palmzweig seiner gottesdienstlichen Pflicht arn Laubhüttenseste nachzukommen, war vom Gesetzgeber untersagt. Ter Heiligkeit des Zweckes muß auch die Heiligkeit des Mittels entsprechen. Durch die sittliche Anfechtbarkeit des Mittels wird auch dem heiligsten Zweck seine Weihe entzogen. Wenn wir das Streben nach Wissenschaft und die Beschäftigung mit der Wissenschaft als einen heiligen Lebenszroeck betrachten, so darf die Erreichung dieses Zweckes nur mit den lautersten Mitteln allgestrebt werden. Die jüdische Studentin darf sich deshalb unter keinen Umständen bem verruchten Zwange einer perversen Regierung unterwerfen mld durch die Anwendung des ihr dargebotenen Mittels, der Dirnenlaufbahn zll dem gewünschten Ziele des Universitätsstudiums zu gelangen suchen. Ein altes jüdisches Sprichwort lautete: Die Frau treibt Ehebruch für Llepsel und verteilt sie nachher unter die Armen. Ein gleiches besagt die deutsche Redensart: Leder stehlen und den Armen Schuhe daraus machen. Hier wie dort verurteilt der Volksmund die Meinung, daß der Zweck das Mittel heilige. Die jüdischen Weisen geboten für den Fall, daß ein Jude zu wählen habe, ob er eine geschlechtlich verbotene Handlung begehen wolle oder sterben, daß er das letztere wähle, die Seele aber rein erhalte. Und wieviel höher steht die Reinerhaltung der Seele als das Studium Darum muß die jüdische Studentin in Rußland die russischen Büttel und ihre gemeinen Zumutungen an ein jüdisches Mädchen mit Verachtung strafen durch den Verzicht auf das Universitätsstudium in Rußland. Es werden sich andere Mittel und Wege finden lassen, um ihren Wissensdurst zu löschen, ohne daß die jüdische Studentin ihre Frauenehre preiszugeben braucht. Tut sie es dennoch, so sind wir weit entfernt, ihr die Mürtyrerkrone aufs Haupt zu setzen, wir verurteilen dann vielmehr ihre Handlungsweise, in der wir nichts Heldenhaftes erblicken können. Die Ehre des Judentums, ja die Ehre des Menschentums verlangt es, daß die jüdische Studentin in Rußland auf den Universitätsbesuch unter Bedingungen, die sie so schwer demütigen, und von allen ihren Eeschlechtsgenossinnen loie ein Faustschlag ins Gesicht der ehrbaren Lothar Ritter v. Frankl-Hochwart. Gestorben am v). Dezember ^4.

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