Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 79 (1915)
- Issue
- Heft 12 (19.3.1915)
- Date
- 1915-03-19
- Page
- Seite 135 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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135 von der Wahrhaftigkeit der Kriegsberichte unserer obersten! Heeresleitung und von der Lügenhaftigkeit der Meldungen! unserer Gegner felsenfest überzeugt. In den schlichten Mit-! teilungen unserer Heeresleitung kommt zwar gelegentlich ein z Wort der Widerlegung gegnerischer Berichte, aber niemals j eine prahlende Phrase, nie eine über die Angabe von Tat-; sachen herausgehende Ruhmredigkeit vor. Wir wollen und können die Hoffnung nicht aufgeben, daß der Wahrheit bald auch von den Gegnern die Ehre gegeben wird. Gewiß, von einem endgültigen Siege sind wir noch weit entfernt, kein Mensch kann das Ende dieses fürchterlichen Ringens Voraussagen, in welchem unsere Gegner, namentlich Franzosen und Engländer, sich mit Umsicht, Ausdauer und Heldenkraft bewähren, aber das sichere Vertrauen auf den Sieg ist weder bei unseren heldenhaften Truppen geschwunden, trotz der furchtbaren Strapazen, die sie zu bestehen haben, noch bei den Millionen, die zu Hause warten und die nur im Besiegen ihrer Ungeduld, im Hoffen und Harren sich groß zu zeigen vermögen. * Ein antisemitisches Blatt, „Die deutsche Wacht" in Dresden, enthält unter dem Titel „Der Streit um das deutsche; Wesen des Wandervogels" folgenden Artikel, den wir mit! sehr gemischten Empfindungen lesen. Aus die Sache selbst j möchten wir im Augenblick nicht eingehen, die Tatsachen aber dürfen wir unseren Lesern nicht vorenthalten: Die 2. Strafkammer des Landgerichts III in Berlin setzte am 1. März unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Ehricke die im iunx vorigen Jahres vertagte Verhandlung (siehe unseren ausführlichen Bericht vom 28. September 1914) gegen den Rechtskandidaten Otto Herrmann wegen Gotteslästerung und Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft fort. Der Anklage liegt die Druckschrift zugrunde, die im Herbst 1918 die bekannte Aussprache der Wandervogelführer über Ausnahme oder Nichtaufnahme von , vvufcett einleitete. Diese Druckschrift gab auch Stellen aus dem Talmud und Urteile von Th. Fritsch über Jahwe wieder. Da die inkriminierten Stellen dem „Beweismaterial gegen Jahwe" entnommen waren, so hatte das Berliner Gericht gemäß dem Anträge des Verteidigers Rechtsanwalt E. Böttger (Buttstädt) die Akten des Prozesses, der in Leipzig gegen Th. Fritsch wegen des genannten Buches schwebte und 1913 mit der Einstellung des Verfahrens endete, herangezogen, insbesondere auch die Gesamtheit der in diesem Prozesse erstatteten Gutachten. Zu der neuen Verhandlung waren seitens des Gerichts geladen der Obergutachter des Leipziger Prozesses, Geheimer Kirchenrat Professors. Rud. Kittel (Leipzig), sowie als Sachverständiger im Sinne der Anschauungen des jüdischen Zentralvereins Professor Strack (Berlin).; Ferner war als besonderer Talmudsachverständiger Professor Kahle (Gießen) erschienen. — Der Verteidiger setzte Zweifel in die wissenschaftliche Kompetenz und Unbefangenheit des Professor Strack und verwies hierfür u. a. auf das Zeugnis des Orientalisten Lazarus Goldschmidt, daß Strack wissenschaftlich nicht objektiv sei, daß er vielmehr einseitig die Interessen des Judentums vertrete und sogar in wissenschaftlichen Werken den Antisemitismus beschimpft habe. - Der Angeklagte legte dar, daß es seine Aufgabe gewesen sei, den Gegensatz zwischen dem jüdischen Wesen und dem im Wandervogel vertretenen Kulturdeutschtum, das sich besonders auch in der liebevollen Pflege der deutschen Vergangenheit und des deutschen Heimatsinnes kundgebe, herauszuarbeiten.' Er habe den Talmud als wichtigen Schlüssel zum Verständnis der jüdischen Psyche heranziehen' müssen, um aus Grund historischer Beweisführung ein wahres Bild des jüdischen Volkscharakters und der jüdischen Rassenethik zu geben. Zu einer mündlichen Vernehmung der Sachverständigen in dem ursprünglich geplanten Umfange kam es nicht, weil die Erörterung der Frage, ob die Druckschrift öffentlich verbreitet worden sei, in den Vordergrund trat und das Gericht zu der Ansicht gelange, daß der Begriff der Oefsentlichkeit im Sinne des § 166 des Strafgesetzbuches hier nicht gegeben sei, da es sich lediglich um eine für Wandervogelführer bestimmte Druckschrift gehandelt habe. Auf Grund des Fehlens dieses Tatbestandserfordernisses beantragte der Vertreter der Anklage, Staatsanwaltschaftsrat Dr. Schwartz, die Freisprechung. — Rechtsanwalt Böttger stellte fest, daß eine Verurteilung auch aus materiellen Gründen nicht erfolgen könne: der Angeklagte habe nicht die jüdische Religionsgemeinschaft beschimpfen wollen und auch nicht beschimpft, sondern lediglich die jüdische Ethik, wie sie sich tausendfältig in allen Lebensverhältnissen, bei denen der Jude mit dem Nichtjuden in Berührung komme, widerspiegele, als ein Gift für die deutsche Rasse geißeln wollen. Eine Zurückweisung dieser Ethik, sofern sie mit dem deutschen Volke Berührung gewinnt (z. B. durch Angriffe beschimpfender Art ans den christlichen Glauben, Beschimpfung Jesu) sei nur möglich, wenn man die Lehre des Talmud und Sehulchan-Aruch zitiere als die Quelle dieser Ethik, die lebendig erhalten werde durch die am Talmud und Schulchan-Aruch kraft des Gesetzes gebundenen Rabbinen. Der Verteidiger wies noch darauf hin, daß es seit Jahren die Taktik des Zentralvereins gewesen sei, geistige Kämpfe mit Andersdenkenden im Wege der Denunziation unter Heranziehung der Gerichte ansznfechten, daß es aber richtiger wäre, wenn derartige bedeutsame Fragen künftighin mit geistigen Waffen geklärt würden. — Gegenüber den Schlußworten des Staatsanwaltes, gerade der gegenwärtige Krieg zeige die einwandfreie Haltung des Judentums, bemerkte der Verteidiger, er versage sich lediglich im Hinblick auf die gegenwärtige Zeit eine eingehende Erwiderung auf diese Behauptung. Nach säst dreistündiger Verhandlung erkannte das Gericht dem Anträge gemäß auf F r e i s p r e ch u n g. Die Kosten fallen der Staatskasse zur Last. * Im Hamburger israelitischen Familienblatt ist eine Unterredung zu lesen, die ein Mitarbeiter des genannten Blattes mit dem deutschen Botschafter in Washington, dem Grafen Bern stör ff, gehabt hat. Der Gesandte sagte darin: Er höre von Berlin über die Lage der Juden in Polen oft und könne versichern, daß die d e u t s ch e Verwaltung in Polen alles tue, was in ihrer Macht liege, um die Not der dortigen Juden zu lindern. Man müsse bedenken, daß die Lage der Juden in Polen eine tausendmal traurigere sei als die Lage der Belgier. Die Belgier werden uoit vielen Seiten unterstützt, während für die polnischen Juden viel weniger getan werde. Die jüdische Bevölkerung -in Polen sei schon vor dem Kriege arm gewesen und sei jetzt ruiniert. Der Botschafter fuhr dann fort: Daß wir keine Feinde der polnischen Juden sind, wissen diese selbst sehr wohl. Wir haben es durch Taten bewiesen. Unsere Soldaten teilen ost das Brot mit den. armen Juden in Polen, und unsere Verwaltung tat ihr Bestes, um die Not zu lindern. Er erzählte dann einige Tatsachen, die bisher unbekannt waren: Tausende von polnischen Juden des Grenzgebietes sind nach Westpreußen geflüchtet, wo sie freundliche Aufnahme gesunden haben und wo von deutscher Seite alles getan wird, um sie nichthungern zu lassen. Die meisten haben es jedenfalls dort viel besser als ihre Glaubensgenossen, die in Polen geblieben sind. Auf eine weitere Frage, was man in Deutschland über die L e i st u n g e n d e r j ü d i s ch e n Soldat e n in diesem Kriege denke, antwortete GrasBernstorfs: „Ich kann Ihnen nur sagen, daß unsere j ü d i s ch e n S oldate n sich glänzend s ch läge n. Sie sind tapfer, mutig und intelligent, .und unsere Regierung weiß das zu schätzen. Bisher sind ungefähr 800 jüdische Soldaten mit dem Eisernen Kreuz allsgezeichnet worden (die Redaktion des Blattes fügt hier hinzu, daß die doppelte Anzahl wohl richtiger sei) und 200 jüdische Soldaten sind auf dein Schlachtfelde zu Offizieren ernannt worden. Sie wissen wohl, daß man bei uns nicht unisonst das Eiserne Kreuz erhält." Im Laufe der Unterhaltung ließ sich der Botschafter noch über die soziale und politische Stellung der Juden, sowie über die Offizierssrage in Deutschland aus und bemerkte u. a., daß die Inden in Deutschland sozial eine viel größere Rolle spielen als wie in England und in Amerika. Kein englischer oder amerikanischer Jude nimmt, so führte Graf Bernstorff aus, eine gleiche Stellung in seinem Lande ein, wie etwa Herr Ballin in Deutschland. Der deutsche Kaiser nennt viele jüdische Herren seine Freunde. Die Juden haben dank ihrer Energie und Begabung auf allen Gebieten des Wirtschafts¬ und Geisteslebens Großes geleistet und sich eine starke Position geschaffen. Der Antisemitismus wäre weit verbreitet, aber nach dem Kriege werde der Judenhaß völlig verschwinden, delln jetzt sei das