Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 79 (1915)
- Issue
- Heft 11 (12.3.1915)
- Date
- 1915-03-12
- Page
- Seite 130 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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130 Der Militarismus ist ein urdeutsches Gebilde. Sein Schöpfer ist der Schüler Kants, General v. Boyen, der Verfasser der „Allgemeinen Heerordnung". Darum steht auch im Mittelpunkt seiner Forderungen die „Erziehung des guten Willens". Er hat damit den Kern des deutschen Wesens getroffen: den strengen Pflichtbegriff. Ohne ihn zu nennen, aber ganz in seinem Gedankengang, geht Gustav Tuch davon aus, daß der nationalsoziale Gedanke, um den sich alle Teile des deutschen Volkes scharen sollen, nur die Verwirklichung und Vervollkommnung des deutschen Militärstaates sein kann. Er weist nach, was Deutschland nicht nur in bezug auf die Wehrhaftigkeit, sondern auch in erziehlicher Hinsicht seinem Heere verdankt. Es ist ja eigentümlich, daß das deutsche Heer immer nur als Wehr und Wacht gegen das Ausland betrachtet, daß die Sorge für das Heer im Volke gewiß als eine vaterländische Pflicht, aber zugleich als eine drückende Last empfunden wird. Allerdings hat Moltkc bereits 1874 dem Reichstag erklärt: „Nicht der Schulmeister, sondern der Staat als Erzieher hat unsere Schlachten gewonnen, der Staat, welcher jetzt bald sechzig Jahrgänge zu körperlicher Rüstigkeit und geistiger Frische, zu Ordnung und Pünktlichkeit, zu Treue und Gehorsam, zu Vaterlandsliebe und Mannhaftigkeit erzogen hat. Sie können die Armee, und zwar in ihrer ganzen Stärke, schon im Innern nicht entbehren für die Erziehung der Nation." Aber diese Auffassung von der Unentbehrlichkeit des Heeres für die Erziehung unseres Volkes ist noch nicht in unser Bewußtsein übergegangen. Erst wenn alle Teile des Volkes sich die Erkenntnis von dieser unendlichen Bedeutung der Dienstpflicht für den Staat und seine einzelnen Untertanen angeeignet haben, wird der Segen des Militarismus vollauf begriffen werden. WaS die spartanische Zucht einst geleistet: die Erweckung des Ehrgefühls, die Abhärtung des Körpers, die Steigerung der Tatkraft, die Stählung des natürlichen Denkens, das muß für das deutsche Volk durch eine alle Teile des Volkes einschließende militärische Durchbildung erzielt werde. Die allgemeine Dienstpflicht bedeutet ja in Deutschland bisher eigentlich nicht viel mehr als nur die allgemeine Stellungspslicht, da eine ungeheuer große Zahl Dienstfähiger und Diensttüchtiger nur deshalb nicht eingestellt wird, weil die Kaders keinen Platz für sie haben. Der ausnahmslose Heeresdienst ist aber vom Standpunkt der Nützlichkeit, der Gerechtigkeit, der Sittlichkeit und des Wohlwollens zum Segen des deutschen Volkes zu fordern und durchzuführen. Die ausnahmslose Dienstpflicht nähert alle Teile der Bevölkerung einander und wirkt so als der beste Ausgleich aller Standes- und Klassenunterschiede. Sie steigert das Verständnis für die vaterländischen Pflichten in jedem einzelnen. Die Verallgemeinerung der Militärpflicht und die während ihrer Dauer erfahrene höhere Schulung in den Tugenden des Staatsbürgers wird aber besonders dankbar empfunden werden, wenn neben der soldatischen Ausbildung die Fortbildung für das bürgerliche Leben in den Bereich der Aufgaben der militärischen Dienstzeit gezogen wird. Die körperliche Ertüchtigung soll mit der sittlichen und geistigen Forterziehung Hand in Hand gehen, so daß Schule und Heer einander ergänzen. Fachgewerbliche Schulung, Entwicklung des Kunstsinns und Anregung zu allem Guten gehören in den Arbeitskreis dieser erweiterten militärischen Ausbildung. Die Pflege wahrer Religiosität darf in dem Erziehungsplan nicht außer acht gelasien werden. „Das Reich muß hierfür alle Konfessionen zur Mitwirkung heranziehen, ohne aber eine Kirche vorder anderen zu bevorzugen. Ihnen allen muß der aus dem herrschenden Bedürfnis sich ergebende Raum gelassen sein, damit sie ihre theologischen Auffassungen und den ethischen Gehalt ihrer Lehren in die Gemüter der zum Dienst einberufenen jungen Männer verpflanzen können."! Das stehende Heer muß die gesamte deutsche Jugend im > dienstpflichtigen Alter für die Dauer von drei vollen Jahren umfassen. In besonderen Abteilungen sollen die körperlich Schwachen, die nicht den soldatischen Volldienst leisten können, zri einer allerdings geringeren Arbeitsleistung herangebildet! werden. Nur die körperlich Gebrechlichen und die mit wesentlichen Sinnesmängeln Behafteten bleiben vom Heeresdienst! ausgeschlossen. Eine erweiterte Fürsorge des Staates für den j schulentlassenen Teil seiner weiblichen Bevölkerung ist im ■ Interesse der Volksgesundheit und der Volkserziehung eine notwendige Ergänzung der verallgemeinerten Dienstpflicht. Die Deckung der erhöhten Kosten für das Heer muß durch Steuern erfolgen, welche die bisher unbesteuerte Kraft der die; menschliche Arbeitskraft ersetzenden Maschinen und den Lnrus- : konsum treffen.; Die wesentliche Vergrößerung der Friedensstärke des Heeres! wird keine Bedrohung des Weltfriedens bedeuten, sobald es allgemein bekannt ist, daß die erweiterten Einbcrnfnngen nicht! um des Krieges willen, sondern aus Gründen der Volkserziehung unternommen werden. Diese ist aber die bedeutsamste Pflicht des Staates gegenüber der gesamten Heranwachsenden Bevölkerung. Nicht prij vate Vereinigungen und nicht staatliche Förderungen der Wehrkraftverbände können hier Ersatz schaffen. Allein die alle Teile des Volkes einschließende Dienstpflicht ist die Lösung : dieses Problems. Es ist unmöglich, im Rahmen dieser Mitteilung auf alle i Einzelheiten des großen Planes einzugehen, den Tuch in seinem Buche entworfen hat. Aber gerade die Gegenwart mit ihren überernsten Erfahrungen ist dazu angetan, die Anregungen des von echter vaterländischer Empfindung getragenen Gedankengangs nachzuprüfen. Der Ausbau unserer Volkserziehung und die Wehrhaftigkeit aller Teile unseres Volkes stehen ja jetzt im Mittelpunkt aller vaterländischen Erwägungen. Eine alle Volksgenossen umfassende Erziehung zu höchster.Kraftleistung, zu geläuterter Gesinnung und Gesittung, zu einem nervenstarken und seelisch gesunden Volke ist die große Aufgabe des größeren neuen Deutschlands. Tuch hat den Weg zur Lösung dieser Aufgabe gewiesen. Das ist die bleibende Bedeutung seines Werkes: „Der erweiterte deutsche Militärstaat in seiner sozialen Bedeutung". Ser neue (Lhnlt. Roman von Peter Ujvüri. Uebersetzt von Rosa Trencsöni. _ (Fortsetzung.) Vertagung der Kreuzeinweihung bekämpfte Frau LitjmLs tarier am heftigsten. Sie hatte so lange die Vögel von Letöcc gefüttert und die Lilien auf den christlichen Feldern gekleidet, bis man sie zur Präsidentin des christlichen Frauenvereins wählte. Sie konnte sich an diesem Siege gar nicht genug laben und erwartete leidenschaftlich jenen feierlichen Augenblick, wo sie im Rahmen irgendeiner öffentlichen Funktion sich der Welt in dieser neuen Würde vorstellen konnte. Wie wird : Frau Gutlohn bersten! Wie wird Frau Holzer de Pusztapücs i bersten! Und wie werden die anderen bersten! Unter den j anderen verstand sie Frau Suhajda, Frau Szentpäly und Frau; Korläth, aber zu diesen christlichen Damen Paßte dieser derbe Ausdruck des Triumphgefühls nicht. Mit unsagbarer Wonne dachte sie an ihren großen Triumph, > und diese Wonne erreichte ihren Höhepunkt bei der Vor-