Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 79 (1915)
- Issue
- Heft 11 (12.3.1915)
- Date
- 1915-03-12
- Page
- Seite 124 (sequence 4)
- Language
- German
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124 jüdischen Volks- und Glaubensgenossen in Galizien, in der Bukowina und in Russisch-Polen von der russischen Soldateska zu erdulden hatten. Er zählt sie folgendermaßen auf: 1. Wo immer Ihre gegen Wehrlose tapferen Soldaten in Galizien und in der Bukowina einrückten, war ihre erste Frage nach den Judenhäusern (Iewrej), um über sie herzufallen und sie auszurauben. 2. So oft Juden sich über an ihnen begangenen Raub bei den russischen Offizieren beklagten, lehnten diese ein Einschreiten ab mit der Begründung, es sei nicht wert, eines Juden wegen einen russischen Soldaten, und wäre es auch ein Räuber, zu bestrafen. 3. Die Fälle der Schändung jüdischer Frauen und Mädchen durch russische Soldaten aufznzählen, erfordere Folianten. 4. Juden, welche noch vor der russischen Invasion ihre Liebe zum angestammten Herrfcherhause betätigten, wurden in unzähligen Fällen den raffiniertesten Torturen seitens der Russen ausgesetzt. 5. In Lemberg, dem - gewiß nur vorübergehenden — Sitze eines Generalgouverneurs, veranstalteten die Russen unter dessen Augen zur Zeit der hohen jüdischen Festtage einen blutigen Pogrom, dem Hunderte von Unschuldigen zum Opfer fielen. Aus Gewehren wurde auf die ganz Wehrlosen geschossen, als wären sie nicht Menschen, sondern wilde Tiere. Das Gebet am Vorabend des Versöhnungsfestes konnte nicht abgehalten werden. 7. Aus der vor kurzem befreiten Bukowina meldet man, daß den Juden für requirierte Sachen nicht nur nichts bezahlt, sondern auch nlit Einäscherung der Häuser gedroht wurde. Diese Drohung wurde auch in vielen Fällen verwirklicht. 8. In Russisch-Polen, in welchem die Leidenschaften durch die Kriegsfurie aufs äußerste aufgepeitscht sind, hat Ihre Regierung die niedrigsten Elemente der Bevölkerung zu Mord und Raub an beit Juden aufgehetzt in einer Weise, welche alles bisher Bekannte überboten hat. 9. Dort ordnete auch Ihre Negierung an, daß auf ein Trommelzeichen alle Juden sich an einem bestimmten Orte zu versammeln haben. Als die Inden in mehreren Städten auf ein solches Signal sich stellten, wurde ihnen befohlen, binnen drei Stunden die Stadt zu verlassen, da die Ungehorsamen als Spione vom Militärgericht bestraft würden. Natürlich gab es keine Ungehorsamen. Tausende und aber Tausende wurden unter Eskorte von Soldaten von ihren Wohnstätten, ihrem Hab und Gut weggeschleppt und durch Peitschenhiebe von den unmenschlichen Soldaten 31t immer größerer Eile angetrieben. Ter Anblick dieser sich hinschleppenden Männer, Frauen, Greise und Kinder soll herzbrechend gewesen sein. Bloß ihre Henker kannten kein Mitleid. Als aber das Ziel der Wanderung erreicht war — das Dorf, in welchem die Unglücklichen bis zum Schlüsse des Krieges zu verbleiben haben —, da fehlte oft die Hälfte der Wanderer sie war auf dem Wege vor Hunger, Kälte, Ermattung und Krankheit oder unter den Schlägen der wilden Begleitmannschaft zusammengebrochen. 19. Was. im Innern Rußlands an den Juden verbrochen wird, dies, dringt jetzt während des Krieges nur sehr schwach über die Grenze, aber die Pogrome hören fast nicht aus, und noch dumpfer ist der furchtbare Druck, welcher auf den armen Juden lastet. Wie unmenschlich/wahnsinnig unmenschlich ist es, daß jüdische Mütter und Frauen zu ihren in der Armee dienenden verwundeten oder schwer kranken Söhnen und Männern nicht zugelassen werden, weil die Militärspitäler außerhalb des Ansiedlungsrayons liegen! Wie herzlos ist dies gegenüber den armen Kranken, welche sich ihre Leiden im Dienste des Staates geholt haben. Eine halbe Million Juden zum Waffendienste zu zwingen und sie so wie ihre Allernächsten dann als Rechtslose und Aussätzige zu behandeln, das ist echt russisch. Diese schweren Anschuldigungen sind durch zahllose Berichte und Aussagen bestätigt. So sicher nun aber auch ist, daß sich Herr Sasonow darum nicht kümmern wird, haben denn, fragt die „Kölnische Zeitung", die zahlreichen Glaubensgenossen der Gemarterten in England, in Frankreich und in Amerika gar kein Verständnis dafür? Wenn es sonst galt, ein an einem Juden irgendwo in der Welt begangenes Unrecht, vielleicht nur ein vermeintliches, an den Pranger zu stellen und Sühne dafür zu verlangen, so waren sie doch stets bereit dazu. Und wo sind denn die werten englischen Philanthropen, die über Armenier- und Balkangreuel, über Judenschlachten und Ritualmordprozesse in Rußland und über angebliche Greueltaten der Deutschen in Belgien alle Register ihrer Entrüstung spielen ließen und deswegen die gewichtigsten Staatsaktionen in Gang zu bringen verstanden? Jetzt handelt es sich nicht bloß um das Schicksal eines oder zehn oder hundert, jetzt handelt es sich um das Schicksal vieler tausend Juden. Wieviel Tintenströme sind geflossen aus Anlaß des letzten russischen Ritualmordprozesses. Jetzt aber, wo aus Anlaß der unerhörtesten Grausamkeiten und Gewalttaten gegen die galizischen und russischen Juden in den englischen und amerikanischen Zeitungen ein ganzes Tintenmeer erbrausen sollte, hört man auch nicht einmal das leiseste Plätschern. Inzwischen ist eben das einst als barbarisch verschriene Rußland in den Verband der obersten „Kulturstaaten" ausgenommen worden. Ein Rußland, das im Bunde mit dem „freiheitlichen" England steht, darf sich ungestört seiner Pogromleidenschast hingeben. Diesen einen Gewinn hat es jedenfalls von dein Bunde mit den „freiheitlichen" Weststanten. | tjuftiirat Hugo Arumaim. | mitte Februar ist einer unserer bedeutendsten Juristen, Herr Justizrat Hugo Neumann, gestorben. Eine Zierde seines Standes, ein Mann, der auch unserer Gemeinschaft die größte Ehre machte. Zu Pyritz in Pommern im Jahre 1859 geboren, kam er bei der Uebersiedelung seiner Eltern nach Berlin in seinem zehnten Lebensjahre hierher auf das Joachimsthalsche Gymnasium, dem er seine vollendete Schulbildung verdankte. Seine Studienzeit verbrachte er einige Semester in Heidelberg, im wesentlichen in Berlin. Nach Erledigung seiner Militärpflicht beim 2. Garderegiment zu Fuß und nach beendigter Ausbildung als Referendar war er ungefähr ein Jahr lang als Gerichtsassessor in Luckenwalde tätig und ließ sich dann 1889 in Berlin als Rechtsanwalt am' Kammergericht nieder. Schon im Jahre 1889 begann Dr. Neumann als Gerichtss assessor die Literatur zum Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich in „Gruchots Beiträgen zur Er- - läuterung des deutschen Rechts" zu sammeln und kritisch zu würdigen. Nachdem das Bürgerliche Gesetzbuch Gesetz geworden war, wurde in der genannten Zeitschrift unter seiner Leitung eine ständige Rubrik eröffnet, in welcher er es sich zur Aufgabe stellte, die Leser über den Stand zur Gesetzeslehre in allen Punkten zu unterrichten. Aus diesen regelmäßigen Berichten hat sich Neumanns „Jahrbuch des deutschen Rechts" entwickelt, dessen erster Jahrgang im Jahre 1903 erschienen ist. Der 13. Jahrgang ist zurzeit im Drucke. Das groß angelegte Werk gibt fortlaufend alljährlich eine Uebersicht über die Rechtsentwicketung, welche die der Privatrechtspflege dienenden Materien des Reichsrechts gesunden haben. Im Jahre 1895 wurde Dr. Neumanns als Preisausgabe eingereichte Schrift über die zur Aufnahme in das künftige Bürgerliche Gesetzbuch geeigneten Rechtssätze des Internationalen Privatrechts von einer juristischen Gesellschaft in Berlin mit dem Holtzendorff-Preise gekrönt. Die Arbeit ist 1896 bei Franz Bahlen in Berlin erschienen. Im Jahre 1899 erschien die erste Auflage von Reumanns „Handausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches". Dieses zu den bekanntesten und beliebtesten Kommentaren des Bürgerlichen Gesetzbuches gehörende Werk hat innerhalb zwölf Jahren sechs Auflagen erlebt. Eine von Dr. Neumann herausgegebene Sammlung und Bearbeitung der „Rechtsprechung des Reichsgerichts in Zivilsachen" erschien im Jahre 1910, im Jahre 1912 in zweiter Auflage. Seit dem Jahre 1901 war Dr. Neumann Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages, zunächst als Schatzmeister, dann als Schriftführer. Vom Jahre 1903 an lag die Schriftleitung der „Juristischen Wochenschrift", des Organs des Deutschen Anwaltvereins, in