Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 79 (1915)
- Issue
- Heft 9 (26.2.1915)
- Date
- 1915-02-26
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
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3 erzielt mit Löhnen von 6363 M. Viele Frauen machen dort eine gründliche Lehrzeit durch, die ihnen auch später eine wirtschaftliche Erwerbsmöglichkeit sichert. Die Jugendfürsorge erstreckte sich aus Erweiterung oes Säuglingsheims, sodann auf Unterbringung voll 156 Kindern als Tischgäste in Familien, auf die Schaffung einer „Kinderstube" usw. In einem Kindergarten wird Hortkindern eine Unterkunft in dell Nachlnittagsstunden gewährt. Der vorbeugenden Jugendpflege bient nach wie vor das „Heim für jüdische Mädchen", loo vorzugsweise elternlose, hier in Geschäften angestellte Mädchen ein schützendes Heim als Ersatz für das Elternhaus finden, und wo jetzt auch ein Mittagessen sür alleinstehende Frauell verabfolgt wird, und ferner der neue Mädchenklub, dem loertvolle Lehrkurse, von geprüften Lehrerinnen geleitet, angeschlossen sind. Die vielen neuen Ausgaben erfordern aber auch große Mittel; durch Unterstützungweiterer Kreise und Zusammenarbeiten mit anderen Organisationen war es den: Verein möglich, seine segensvolle Tätigkeit auf allen Gebieten mehr auszudehnen und Humanität llach den gestellten Grundsätzen des Gründers des Vereins auszuüben. 2*2 München, 19. Februar. Von den oberen Klassen der Lehrerbildungsanstalten stehen zahlreiche Schüler im Heeres- oder Kriegssimitätsdienste, viele sehen noch in den nächsten Monaten ihrer Einberufung entgegen. Anderseits zeigt sich fast im ganzen Lande Mangel, namentlich an.männlichen Leh rkräften, für den Volksschuldienst. Diese Umstände haben dem königlichen Staatsministeriunr des Innern für Kirchen- und Schuilangelegenheitou Anlaß gegeben, für die Abhaltung der Schlußprüsungen an den Lehrerbildungsanstalten im laufenden Jahre namhafte Erleichterungell eintreten zu lassen und bi-e Kreisregierungen mit entsprechenden Weisungen 31t versehen. Die wichtigsten Anordnungen sind folgende: Die Schüler der 6. Klassen der Lehrerbildungsanstalten — ausgenommen Amberg —, der Schullehrerseminare und der Privaten israelitischen Lehrerb i l dung s an st a lt Würzburg, die bis zum 1. März lausenden Jahres zum Heeresdienst eingerückt sind, erhalten ullter Erlassung der Schlußprüfung 2. Abschuit'ts das Reifezeugnis der Lehrerbildungsanstalt unter Vorbehalt der Teilnahme an einem später zu gelegeller Zeit abzuhaltenden N achh i lsek u r se. Tie übrigen Schüler der 6. Klasse der genannten Anstalten haben am 1. Mürz lausenden Jahres eine Notprüfung abzulegen und erhalten mit deren Bestehen das Reifezeugnis der Lehlrerbilduugsanstalt. Frankfurt a. M., 19. Februar. Hier ist kürzlich eine Ges ells.ch a s t für Fa m i. l i e n f 0 r s ch u u ö gegründet worden. In den Satzungen dieser Gesellschaft wird ausdrücklich bestimmt, daß nur solche Personen die Mitgliedschaft erlangen können, deren Vorfahrell schon vor dem Jahre 1806 Frankfurter Bürger waren. Diese Bestimmung sieht sehr harmlos und unschuldig aus, sie ist es aber nicht, denn jeder, der mit den Frankfurter Verhältnissen einigermaßen Bescheid lveiß, erkennt an ihr ohne weiteres den antisemitischen Pserdesilß. Die Sache liegt nämlich so, daß die Juden in Frankfurt a. M. erst in und llach dem Jahre 1806 das Bürgerrecht erlangen konnten. Die in Rede stehende Bestimmung der Satzungen besagt also nichts anderes, als daß Juden nicht Mitglieder der Gesellschaft werden dürfen. Gerade in Frankfurt a. M. gibt es eine beträchtliche Anzalp solcher jüdischer Familien, die ihren Ursprung Jahrhunderte hinauf verfolgen können. Die Erforschung der Geschichte dieser Familien ist, wie das bekannte Werk von Dietz „Stammbuch der Frankf'.lrter Juden" beweist, mindestens ebenso interessant und auch sür die Frankfurter Geschichte genau ebenso wichtig, wie bie Erforschung der Geschichte der altem Frankfurter christlichen Familien. Die Satzungen der neugogründetell Frankfurter Gesellschaft für Fannliensorschung beweisen, daß dieser Gesellschaft jener wunderbare Geist, den der deutsche Reichskanzler in seiner großen Rede gerühmt hat, dllrchaus fremd ist. Es spricht sich vielmehr in der Aufnahme einer solchen Bestimmung ein durchaus kleilllicher Geist ans, der jedenr objektiv Denkenden um so kleinlicher Vorkommen muß, weil die Gesellschaft es vermeidet, das Kind beim rechten Nalnen zu nennen und eine durchaus antisemitische Bestimmung in eine sehr harmlos erscheinende Form gekleidet hat. Der Form nach stellen die Satzungen der Gesellschaft keine Verletzung des Burgfriedens dar, sie sind es aber um so mehr dein Sinne llach. — Stuttgart, 19. Februar. An der Dillmannstraße hier ist im Sommer des Vorjahres ein Hans entstanden, das llnter gewöhnlichen Ulnständen als Schwesternheun' gedacht war, seit 1. September 1914 jedoch im Innern notdürftig fertiggesteltt, als Verwundete ll l a z a r e t t dient. Voll der Straße gesehen, bietet sich ein wohnhausartig gehaltenes Gebünde dar. Es ist Haus 19 der Dillmannstraße, und liegt all der Stadtseite dieser Hangstraße. Die hintere Seite dieses Hauses liegt gegen Süden unb hat eine entzückende Aussicht auf das Stadtbild. Der Talkessel gibt sich voll dort ganz geschlossen, da auch die Oefsunug gegen beat Neckar verdeckt ist, und sich unmittelbar dahinter der Kerner erhebt. Die Vorderseite wiederum ist von der Straße äbgerückt, so daß sich.in jeder Beziehung ein ruhig gelegenes Gebällde ergeben mußte. Im Jnneril nimmt das Erdgeschoß die Amts^- und Gesettschnftsräilme auf. Es silld Wnrteränlue, Alntszimlner, Speisesaal und Wohnzirnmer, die um eine geräumige, durch das ganze Gebäude gehende Hallentreppe liegen. Dazu kommen Garderobe nsw. Jll dell zwei Obergeschossen liegen Schwesterlizimmer mit 1 bis 3 Betteil, das Wohnnnb Schlaszimmer der Oberschwester solvie ein Krankenzimmer. In. Dachgeschoß folgen Müdchenziulmer unb ein großer ausbaufähiger Trockenboden. Volll Kehlboden ans führt eine Tür 311m Svnllellbad, das, auf dem Dach liegend, nachträglich eingerichtet wurde. Im Untergeschoß findet mau die Küche mit Zubehör, es liegen dort ferner Waschküche, Bügelzimmer, Heizung unb Kellerräume. Die innere Ausstattung ist geschnlackvoll, aber gegenwärtig, lvie erwähllt, uicfjt über das Notwendige gediehen. Die Wände der Zilnmer sind einstweilen nur mit Leimfarbe gestrichen, später koliunen Tapeteil, Linkrusta unb dergleichen zur Anwendung. Auf dell Böden liegt Lilloleuul, alle Zimmer haben eingebaute Schränke, fließende Wassereinrichtung, elektrische Belenchtnng, Zentralheizung und Anschluß an die Klingelanlage. Jeder Wohnstock. hat Speiseanfzug, ein Badezimnler usw. Bor dell Gesellschastsräumeu des Erdgeschosses liegt eine Terrasse, die mit einem Leineudach geschützt loerden kann. An die Terrasse schließt danrl der Garten all. Das ganze Gelände nlißt etwa 10 Ar, wovon ungefähr die Hälfte überbaut sein dürfte, so daß große Freiflächen übrig blieben. Etwa 19 bis 20 Schwestern kann das Halls ausnehmen, Zurzeit beherbergt es durchschnittlich 20 bis 25 Berwilndete, die in dein neuen freundlichen Hans ein schönes Heim gefunden haben. Die Bauart des Gebäudes ist ganz massiv. Außen Backsteinwände mit Verputz und spärlichen Hallsteingliedern: innell gleiche Tragwände, Holzdeckeil, gelegentlich Eisell und Beton. Das Dach ist mit Ziegeln eingedeckt. Künstlerisch will das Gebäude als Wohngebäude feine großen Ansprüche machen und fügt sich demnach bescheiden in den Rnhnlen der vielfach etlvns Lallt umbauten Dillmannstraße. Die Architekten, Regiernngsbanmeister B l 0 ch und G u g ge n h ei m e r habeil in diesem Haus ein schönes Beispiel für eine klare und sachliche Lösung der dankbarstell Bauanfgabe gegeben. Gesterreich-Angarn. K. Wien, 19. Februar. Eine sehr interessante Gerichtsverhandlung fand vor einigen Tagen beim Bezirksgerichte Josefstadt in Wien statt. Gegenstand der Verhandlung bildete ein „Pogrom" in der Sommerfrische, unb der Richter hatte zu entscheiden, ob der Vorwurf, einen Pogrom inszenieren zu wollen, eine Eh reubeleidigung bilde. Am 30. August 1914 hatte sich vor denl Bahnhos in der Sommerfrische Greifenstein-Altonberg eine erregte Szene abgespielt. Eiil Bahnhofsbeamter hatte kurz vor Abfahrt des letzteil Abendzuges einen jüdischen Sommerfrischler in gröbster Weise beleidigt, und eine größere Anzahl der Sommergäste besprach in erregter Weise diesen Vorfall. Der auf dem Bahnhof anwesende Bürgermeister Heinrich Schretter forderte in energischer Weise die aufgeregteil Sommerfrischler zunr Verlassen des Vahnhosgebäudes aus und ließ schließlich dell Platz durch die Ortslvache räumen. 'Am llächsten Tage stellte der Israelit SamnelKarrach denBürgerlneister zur Rede. Hierbei soll er nach Inhalt der Klage des Bürgermeisters biefem ziigorusoll haben: „Sie lverdeil es, Herr Bürgermeister, zu verantwortell haben, daß Sie geftern abend einen Pogrom veranstaltet haben! Sie haben ja Sommerfrischler mit den Ausdrücken „Jüdische Bagage" beschimpft." Durch diese Borlvürfe, insbesondere durch die Beschuldigung, einen Pogrom veranstaltet zu haben, fühlte sich der Bürgermeister in seiner Ehre vorletzt uwb strengte die Klage an. Der Richter fand den angcflagtcn Samuel Karrach der Ehrenbeleidiguug schllldig ilnd verurteilte ihil 31t einer Geldstrafe voll vierzig Kronen. In der Urteilsbegründung hob der Richter hervor, daß die Veranstaltung eines Pogroms das schändlichste und geMeilftte Verbrechen