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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1915-02-19 · Heft 8 (19.2.1915) · p. Seite 89

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
79 (1915)
Issue
Heft 8 (19.2.1915)
Date
1915-02-19
Page
Seite 89 (sequence 5)
Language
German
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8Ö it lvisseuschaftlichen SenrWtmiö und Erschließung dieses für bcn Eiseuahllfrachtverkehr bedeutungsvollen neuen Itechtsstoffes widmete, 9tls rucht dieser Arbeit erschien im Jahre 1894 die erste Auflage seines großen ommentars über das Internationale Frachtübereiukommeu und schon hx Jahr darauf sein Kommentar zur Berkehrsordnung. Beide Werte egen nunmehr schon in dritter Auflage vor und nehmen derzeit noch ie führende Stellung in der Literatur des Eiseubahufrachtrechts ein. Aber lit diesen Werken ist die kommentatorische Tätigkeit Egers noch nicht erhöbst; denn auch das preußische Eisenbahnrecht im besonderen verdankt im mehrere große und ausgezeichnete Werke. So hat er es unternonnnen, as überaus schwierige Preußische Gesetz über die Enteignung von Grundgentum vom Jahre 1874 vom wissenschaftlichen und praktischen Standunkt aus zu erläutern mit dem Erfolge, daß auch dieser Kommentar ie allgemeine Wertschätzung in Wissenschaft und Praxis fand und bis cht drei Auflagen erlebt bat. licht minderer Erfolg war utf) seinen Kommentaren zum reußischen Gesetz über Kleinahnen und Privatanschlußahnen vom 28. Juli 1892 nd zum preußischen Gesetz ber die Bahneinheiten beschie-?n, die beide ebenfalls n\ vitter Auflage vor uns liegen. 'knn wir endlich noch seinen ine führende Stellung auf den: ebiete des Armenrechts einehmenden, bereits in sechster i uflage erschienenen Kommenar zum Nnterstützungswohntzgesetz sowie seinen Kommenar zum Kraftfahrzeuggesetz erahnen, so haben wir damit 'enigstens die Hauptwerke gers ausgezählt. Daneben Ulfen dann noch zahlreiche einere Publikationen selbändiger Natur oder in Fachitschriften. Neben dieser umfassenden mmentatorischen Tätigkeit nd Eger aber auch noch Zeit, i Jahre 1885 die „Zeitschrift v Eisenbahnrecht" zu gründen nd zu ihrer heutigen Stellllng ub Bedeutung auszugestalten. Auch als akademischer Lehrer ü Eger eine reiche und fruchtn-e Tätigkeit entfaltet. Schon ährend seiner amtlichen tellung in Breslau gehörte dem Lehrkörper der dortigen mversitüt als Dozent für Eisenbahnrecht an, und in Berlin hat er Errichtung der Handelshochschule an dieser Vorlesungen über senbahn- und Postrecht gehalten. In schwierigen Rechtsfragen if dem Gebiete des Verkehrswesens wurde Eger vielfach von sentlichen Körperschaften und von Privaten als Gutachter oder hiedsrichter herangezogen. Insbesondere in dem bekannten Streit der adt Berlin mit der Großen Berliner Straßenbahn war er als Schiedshter tätig. Wenn wir diese gewaltige Lebensarbeit Egers überblicken, so mlen wir uns des Staunens über die enorme, nimmer rastende d unversiegbare Schaffenskraft und das umfassende Wissen dieses ^nues nicht enthalten. Dem äußeren Umfange seiner literarischen -tigkeit entsprach aber auch der innere Gehalt seiner Werke, berlegene Beherrschung des gewaltigen Stoffes tritt uns hier 'Nso entgegen als geschickte Gliederung und Gruppierung desben, verbunden mit scharfem, praktischem Blick und leicht faßher Darstellung. Bei diesen Vorgängen konnte es nicht ausllben, daß namentlich seinen wichtigsten Kommentaren in Litetur und Praxis die gebührende Beachtung und Anerkennung zull wurde. So sind seine Kommentareüber das Haftpflichtgesetz, --'er die Verkehrsordnung und das Internationale Frachtüberein¬ Georg Eger. kommen sowie jene über das Kleinbahngesetz und über das Bahnemheitsgesetz vom Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen mit eillem Preise ausgezeichnet worden, und in der Rechtsprechung ist es nicht zuletzt das Reichsgericht gewesen, das in seineil Entscheidungen vielfach den Spuren Egers gefolgt ist. Zwar finb auch chm, wie dies bei einer so nillfassenden literarischen Tätigkeit nur natürlich ist, Angriffe nicht erspart geblieben. Seine Gegner haben gegen seine Werke namentlich eingewendet, daß sein Urteil zuweilen etlvas vorschnell sei und daß er zu sehr an einer einmal gefaßten Meinung sesthalte. Freilich, an dem Horazischen nonum prematur in anmim konnte er nicht sesthalten. Das lag aber vor altem schon in dem Nechtsstoffe, den zu bearbeiten er sich vorgesteckt hatte. Der Verkehr heischt Eile und benötigt rasch einer Anleitung und Führung durch das seine Beziehungen regelnde Nechtsgebiet, zudem war es noch nicht oder nur wenig bebautes Land, das Eger erst neu zu Pflügen hatte. Kleinere Unebenheiten und Jrrtümer lassen sich da nicht immer ganz vermeiden, sie können aber im Laufe der Zeit ausgeglichen werden, und dieser Aufgabe hat sich Eger in den späteren Auflagen auch nicht entzogen. Konservativ in seinen wissenschaftlichen Meinungen, war er dabei allerdings; aber wo er einmal durch zwingende Gegengründe von der Unrichtigkeit seiner Auffassung überzeugt wurde, hat er auch keinen Anstand genommen, seine Meinung aufzugeben. Ueberall aber hat er in wichtigen Fragen durch. Anführung der gegnerischen Meinungen dem sachkundigen Benützer seiner Werke die Mög- - lichkeit des eigenen Urteils und der eigenen Entscheidung in dem wissenschaftlichen Streite geboten. Wie tolerant er gegenüber fremder Meinung und luic sehr es ihm nur um das höchste Prinzip aller wissenschaftlichen Auseinandersetzung, die Erforschung der Wahrheit, zu tun war, geht am besten daraus hervor, daß er es liebte, in dieser Zeitschrift gerade solche Fragen erörtert zu sehen, in denen die Auffassungen noch weit auseinandergingen und seine Meinung in scharfem Gegensatz zu den anderen stand. Ich darf mich selbst hierfür als Zeugen anführen. Erst im November des verflossenen Jahres habe ich ihm eine Abhandlung über die Auslegung des Art. 42 des Internationalen Frachtübereinkommens übersandt, in der ich die in seinem Kommentare niedergelegte Anschauung bekämpfte, und er bat mir in einem ausführlichen Briefe unter besonderem Danke die Veröffentlichung in dieser Zeitschrift zugesagt. Mit der Bereitwilligkeit, auch Vertretern gegenteiliger Anschauungen jederzeit seine Zeitschrift zur Verfügung zu stellen, ging sein Bestreben Hand in Hand, besonders auch jüngere Fachgenossen zur Mitarbeit heranzuziehen und zu wissenschaftlicher Tätigkeit auf dem Gebiete des Verkehrsrechts anzuleiten und anzueifern. Und auch dadurch hat er sich ein großes Verdienst um die Pflege des Verkehr srechts erwo rben. So schließe ich dieses Bild von einem Manne, dem die rastlose Arbeit im Dienste der Wissenschaft Lebensbedingung war, und der, um ein Wort Rudolf Sohms zu gebrauchen, seine Befriedigung nicht in dem vollendeten Werke fand, sondern in und während der Arbeit, in dem heißen Ringen nach dem Lichte, das uns ein Gott auf steiler Höhe weithin leuchtend zeigt.

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