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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1915-02-19 · Heft 8 (19.2.1915) · p. Seite 88

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
79 (1915)
Issue
Heft 8 (19.2.1915)
Date
1915-02-19
Page
Seite 88 (sequence 4)
Language
German
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.88 Vorzug, der ihm unter uns in nicht geringem Maße eingeräumt wird, er erfordert aber auch einen Idealismus, einen Glauben an die frische eigene Kraft, den niemand übersehen, geschweige denn gering cinschätzen wird. Wenn irgendwo, so klingt die Sorge um die Zukunft in die Vvrbereitungszeit des jüdischen Studierenden hinein. Er ahnt trotz aller gerechten Wertung seines Könnens durch seine Lehrer doch schon die Schranken, die man seiner späteren Betätigung setzt. Mag sein, daß das Problem mit seiner ganzen Schwere sich ihm in jungen Jahren nicht schon darbietet. Kameradschaft kann man auch außerhalb der akademischen engen Traditionen pflegen, kann man mit frohem Selbstbewutztsein, mit berechtigtem, trotzigem Stolz selbst in den jüdischen studentischen Verbindungen üben. Aber wenn die Lehrzeit vorüber, was dann? Damit beginnt für uns das Problem und jene Tragik, die! wir um der Welt der Wissenschaft willen beklagen müssen. Die! Einseitigkeit gelehrter Berufe ist ihre notwendige Folge, denn j die wenigen, die schließlich als Geistliche, Richter, Lehrer, Do- . zenten oder sonstige höhere Beamte in öffentlicher Stellung! ihren Neigungen leben können, verschwinden gegenüber der Fülle von Medizinern und Anwälten, die zumeist gezwungen; sind, in angestrengtester Tätigkeit ihre Kräfte zu verbrauchen. 1 Man mag diese Entwickelung bedauern, aber wie sie hemmen? Gewiß würde die Abwanderung nach den großen Zentren, die! Landflucht der deutschen Juden sich vermindern, wenn der! Akademiker mehr als bisher unter ihnen dauernd festen Fuß fassen wollte. Aber er mag noch so sehr seiner Erfolge sich verj sichert halten dürfen, wer will sagen, ob er sich auf die Dauer - wohl fühlen wird, ob er bereit ist und fähig, ein nicht eben! leichtes und nicht eben augenfälliges Martyrium zu tragen, j Ob er den notwendigen, zusagenden gesellschaftlichen Anschluß! bei Juden und Christen findet, ist von weitreichender, entj scheidender Bedeutung für seinen Entschluß. Nicht um den geselligen Verkehr mit seinen Freuden geht es allein, sondern um jene Anregung, aus die er in der Mühsal seines Berufs : selbst bei der Nähe größerer Städte nicht verzichten kann, auf i die Einflußnahme auf seine gesellschaftliche Sphäre, die ihm nach seiner Vorbildung zusteht. Es ist nicht jedermanns, auch nicht einmal eines jeden Akademikers Sache, ein Einsiedlerleben zu führen und die Fühlung mit derjenigen Gruppe aufzugeben, auf die er angewiesen ist. Wie unsere Verhältnisse sich nun einmal gestaltet haben,, ist der jüdische Akademiker auch deshalb in schwieriger Lage, weil die ihm geistesverwandten jüdischen Kreise aus mancherlei Gründen sich ebenfalls in die mittleren und großen Städte zurückziehen. Wir verkennen > nicht die guten Ratschläge, die allerorten gegenwärtig auf-! tauchen, wir vermeinen auch nicht, daß nun Niederlassungs-! Möglichkeiten nicht in Erwägung gezogen werden sollten, aber wir zeichnen jene Schwierigkeiten, die in der Provinz vorhanden sind wie in der Hauptstadt. Der tadellose Takt, der jede Aufdringlichkeit gegenüber geschlossenen Kreisen ängstlich meidet, tnt's nicht allein, wir bedürfen auch des Wohlwollens der andern, für das niemand bürgt. Daß die Großstadt wie aus allen Gebieten die Proletarisierung auch der akademischen Berufe nahelegt, ist die andere Misäre, die zu oft betont worden ist, als daß sic wiederholt werden müßte. So nieder-; beugend diese Erfahrung erscheint, so wenig darf sie sich an-; heischig machen, uns nun überhaupt das akademische Studium j vollends zu verleiden. Für die Zusammensetzung unserer Be-! rufsgruppen ist das akademische Element unerläßlich wegen des Idealismus und des wissenschaftlichen Sinnes, deren wir um unserer selbst willen bedürfen. Vielleicht tragen! sie dazu bei, die trüben Vorurteile einer beschwerlichen Gegenj wart für hellere Tage der Zukunft niederzuringen. Es ist gute Tradition unter den deutschen Juden, daß aus > den akademischen Kreisen ein nicht geringer Teil ihrer Führer! I hervorgegangen ist. Wir brauchen ihre Verdienste nicht zu schildern, sie haben an allen sozialen, humanen und wissen! schriftlichen Schöpfungen des deutschen Judentums hervor! ragenden Anteil genommen, anregend und vorkämpfend. Wir vertrauen, daß es daran niemals fehlen wird. Ohne Sinn sw die religiösen Aufgaben des Judentums aber wird nur halbe Arbeit geschaffen. Wir sollten nicht bloß bei den Verwal tungsangelegenheiten der jüdischen Gemeinden unsere Kräfte spielen lassen, sondern auch an der religiösen Betätigung wirk samen und verständnisvollen Anteil nehmen. Nicht nur Schul itrtb Haus sind dafür verantwortlich, sondern all die Verein nicht minder, in denen man jüdische Studenten erziehen zisollen vermeint. Ein Judentum ohne Religion i s doch ein blasser Schemen nur. Georg lkger. Von Ministerialrat Dr. Ne in dl'). m 29. Dezember 1914 ist der Geheime Negieruugsrat Dl Georg Eger nach nur kurzer Krankheit im beinahe vollendete 67. Lebensjahre in Berlin aus dieser Zeitlichkeit geschieden. - Geboren am 3. Januar 1848 zu Hahnau, erhielt Eger seine humanistische Bildung am Magdalenen-Gymnasium zu Breslau und widmet sich dann mit ausgezeichnetem Erfolge dem Studium der Rechtswisseu schast. Nach Ablegung des Assessorexamens trat er zur preußischen Staats eisenbahnverwaltung über, war mehrere Jahre Negierungsassessor un Hilfsarbeiter im königlich preußischen Ministerium der öffentlichen Ar beiten und dann von 1880 bis 1895 als Negierungsrat Mitglied hip Justitiar der königlichen Eisenbahndirektion Breslau. Bei der Reorgam sation der preußischen Eisenbahnverwaltung im Jahre 1895 schied er an - seinem Amte aus und siedelte nach Berlin über, um sich hier bis zu seinei Lebensende feinen schon während seiner amtlichen Laufbahn in umfassei dem Maße unternommenen wissenschaftlichen Arbeiten voll und ganz a: widmen. Im Jahre 1906 wurde ihm der Charakter als Geheimer R gierungsrat verliehen. Schon bei seinem Uebertritt zur Eisenbahnverwaltung zogen Eg seine reiche juristische Begabung und eine besondere Neigung zum Studin;; und zur Pflege des Eisenbahnrechts hin, und er ist in der Folge in diesei; Rechtszweige der fruchtbarste und auch erfolgreichste Schriftsteller o worden. Bereits im Jahre 1876, kaum 28 Jahre alt, hat er seinen jetzt ' siebenter Auslage vorliegenden Kommentar zum Reichshaftpflichtgesetz ve öfsentlicht, ein Werk, das heute noch die eingehendste und nmfassends Darstellung des Eisenbahnhaftpftichtrechts bildet, die wir besitzen. Ja - darauffolgenden Jahre 1877 trat er sodann mit einer Schrift über d ' Einführung eines internationalen Eisenbahnfrachtrechts" hervor, die eii: Kritik des von der schweizerischen Regierung veröffentlichten Entwur - für eine Vereinbarung über den internationalen Eisenbahnfrachtverkel nebst einem Gegenentwurf enthielt und von starkem Einfluß auf die E. staltung des internationalen Frachtübeveinkommens geworden ist. Kau-; zwei Jahre nach dieser Schrift erschien dann (1879 bis 1883) in dr: Bänden Egers „Deutsches Frachtrecht", das zum ersten Male eine äuße lich in die Form eines Kommentars zu Titel 5 Buch 4 des Handelsgese buches gekleidete, innerlich aber eine umfassende systematische Darstellu i des bis dahin mehr nebensächlich mit dem übrigen Handelsrecht erörterll . durch beit Aufschwung des Verkehrs aber mehr und mehr zu besonder i Bedeutung gelangten Rechtes über den Frachtverkehr, namentlich über d i Eisenbahnfrachtverkehr, bot und den Namen Egers auch in weiten Kreis i des Handels und Verkehrs allgemein bekanntmachte. Schon nach ve hältnismäßig kurzer Zeit hat dieses Werk eine zweite Auflage erlebt (18 ' bis 1891). Noch während der Bearbeitung dieser zweiten Auflage Hai Egers rastloser Geist schon mit der Herausgabe eines neuen großen Werke , des „Handbuchs des Preußischen Eisenbahnrechts", begonnen, das in zw i Bänden in den Jahren 1889 bis 1896 erschienen ist. Inzwischen wäre - und zwar mit dem 1. Januar 1893, das Berner Internationale Uebereü kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr und daran anschließend die Be ' kehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands in Kraft getreten. Au i hier war Eger der ersten einer, der sich mit der ihm eigenen Gründliche t 9 Abgedruckt aus der „Zeitschrift für Eisenbahnrecht" mit ausdri'n liwer Erlaubnis des Tvrgauer Truck- und Verlagshauses.

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