Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 50 (11.12.1914)
- Date
- 1914-12-11
- Page
- Seite (595) (sequence 7)
- Language
- German
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Privatwohltätigkeit gelvährt werden, sind t>ci Bemessung der dauernden Unterstützung in billiger Weise zu berücksichtigen. D o ch soll niemals so v erfahr en. w erd en, das; ein derartiger Beziug von der bisher empfangene n un d a u ch w e i ter als no t w end ig erkannten öffentlichen Unterstützung einfach abgezogen wird, da hierdurch die Priv at- Wohltätigkeit abgeschreckt und ihre wohltätige Absicht voll st ändig vereitelt werden würde." Es heißt in dem gleichen Paragraphen an anderer Stelle ferner: „Diese — gemeint ist die private Armenpflege — in allen Beziehungen zu fördern und sie mit d e n A u f ga b e n der öffentlichen Armenpflege in dauernder Fühlung zu erhalten, wird als e i ne beso nder s w i cht i g e Aufgabe der Armenpflegeorgane betrachtet." Klarer und deutlicher kann der Wert der Privaten Armenpflege von der öffentlichen nicht anerkannt werden und dennoch ist gar manches nicht so, wie es sein sollte, weil viele der unteren Organe ihre Tätigkeit mit dieser an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassenden Instruktion nicht immer in Einklang bringen. Wenn auch im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte vieles besser geworden ist, so kommen doch noch immer gar mannigfache Klagen von bedürftigen Glaubensgenossen, die an die Stadt gewiesen worden sind. Die Erfahrung lehrt im allgemeinen, Wahres von Unwahrem zu unterscheiden, aber es bleibt leider an den Klagen noch so viel Wahres, daß man es bedauern muß. Da kommt eine alte abgehärmte Frau und antwortet auf die Frage, ob sie sich der Weisung entsprechend an die Stadt gewandt habe, mit einem „Ja!", aber der Vorsteher hätte ihr in barschem Tone gesagt: „Wenden Sie sich doch an die jüdische Gemeinde oder an Ihre Gemeinde." Derartige Klagen hört man vielfach, und sie sind leider vielfach wahr. Daß dann solchen Leuten oft der Mut fehlt, ihr Gesuch zu wiederholen, ist verständlich. Hierzu kommt noch, daß viele Bedürftige sich schon überhaupt nicht gern an die städtische Armenpflege wenden, die sie fälschlicherweise und trotz aller Belehrung „christliche Armenpflege" nennen, weil sie ihnen fremd vorkommt: fremd durch den Empfang, der ihnen oftmals bei ihren Bittgängen bereitet wird. Aber es gibt noch einen anderen Grund, der gar viele unserer bedürftigen Glaubensgenossen 'davon zurückhält, die städtische Armenpflege in Anspruch zu nehmen. Gar manche Witwe, gar manches alte Ehepaar haben aus besseren Tagen ihre kleine Wirtschaft hinübevgerettet in die Zeit der Not, und wie ein Schiffbrüchiger sich an einen Strohhalm klammert, so hängen sie mit Liebe an jedem einzelnen Stück, das sie gern aus ihre Kinder vererben möchten. Sie fürchten, daß sie durch Annahme öffentlicher Unterstützung ihr Hab und Gut der Stadt dereinst überlassen müßten, und möchten es doch so gern ihren Kindern hinterlassen. Gewiß hat die Stadt laut 8 105 der oben angeführten Anweisung ein Erbrecht auf den Nachlaß der von ihr Unterstützten. Dies ist auch durchaus in Ordnung, denn oft schon haben sich nennenswerte Beträge in dem Nachlaß von Almoseneinpsängern, die viele Jahre die Wohltaten der Stadt genossen haben, vorgefunden, aber wenig wertvolles Mobiliar — und darum handelt es sich ja größtenteils — nimmt die Kommune selten, wenn Erben vorhanden sind, für sich in Anspruch. Der Z 108 der Anweisung sagt in dieser Beziehung: „Verzicht auf den Nachlaß. Bei der Regulierung des Nachlasses ist sestzustellen, ob bedürftige Eltern, Kinder, Enkel oder sonstige Angehörige vorhanden sind, die sich des Verstorbenen bei Lebzeiten nach ihren Kräften angenommen haben, und ob es billig erscheint, diesen den Nachlaß ganz oder zum Teil zu überlassen ..." Also nach dieser Richtung hin kann man die Bedürftigen durch sachgenräße Belehrung beruhigen. Ich meine mithin, es müßten sich sämtliche Organe der freiwilligen Armenpflege zur Aufgabe machen: a) in angedeuteter Richtung immer aufs neue belehrend zu wirken, aber b) die Fälle, in denen nachgewiesenermaßen jüdische Bedürftige, ihrer Konfession wegen, seitens städtischer Organe eine Zurücksetzung erfahren haben, unnachsichtlich unter Beibringung des erforderlichen Materials zunächst bei der Stelle zur Anzeige zu bringen, in deren Interesse und Auftrag sie ihre Tätigkeit ausüben. Diese Stelle wird dann die weiteren Schritte bei der zuständigen Behörde unternehmen. Ich bin davon überzeugt, daß, wenn energisch in dieser Weise verfahren wird, auf der einen Seite bald jedes Vorurteil der jüdischen Bedürftigen gegen' kommunale Unterstützung, auf der anderen Seite aber jede Härte und jede Unbill gegen unsere bedürftigen Glaubensgenossen schwinden wird. Die hierdurch, d. h. bei ausgiebiger Unterstützung seitens der Stadt, frei werdenden, immerhin begrenzten Mittel der jüdischen Armenpflege, könnten dann in viel wirksamerer Weise, als es bisher geschehen ist, im Sinne einer ergänzenden und vorbeugenden Hilfsbereitschaft eine erheblichen Nutzen und Segen stiftende Verwendung finden. Lriegserinnerunsen einer alten Frau. meine Kriegserinnerungen reichen volle sechzig Jahre zurück. Ich war kaum sechs Jahre alt, als ich im Jahre 1854 vom Krimkriege und der Belagerung von Sebastvpol sprechen hörte. Als Schulmädchen, 1859, erlebte ich den österreichisch-italienisch-französischen Krieg,. Ich bekam in jenem Sommer ein neues Kleid mit eigenartig schönen roten Streifen, eine Farbe, die man Magenta- oder Svlferinorot nach den beiden blutigen Schlachten nannte. Der Vorfrühling des Jahres 1863 brachte die polnische Insurrektion, jenen kurzen, verzweifelten Aufstand, der in meinen Eltern und allen älteren Leuten meiner Heimatstadt Lissa lebhaft die Erinnerungen an die sturmbewegten Tage des Jahres 1848 — meines Geburtsjahres — weckte. Für mich war es damals ganz besonders interessant, daß der Führer jenes Aufstandes, Langie- 'wicz, einen weiblichen Adjutanten hatte; der Name dieser Amazone, die ihm stets zur Seite blieb, ist mir jedoch nicht mehr gegenwärtig. Fast erwachsen, begleitete ich von Berlin aus den dänischen Krieg 1864 mit meiner Teilnahme. Mein Musiklehrer A. W. Blumenfeld, der Sohn unseres Lissaer Kantors, ließ mich den „DüPPeler Schanzenmarsch" spielen, im Tiergarten sah ich in jenenr Frühlinge oft die Königin August« mit ihrer alten Hofdame, der Gräfin Haake, und die schöne Prinzessin Friedrich Karl mit ihren drei reizenden kleinen Töchtern; auch beim Einzuge der heimkehrenden Truppe» fehlte ich natürlich nicht. 1866 habe ich in meiner Heimat Lissa fleißig Scharpie gezupft, damals zur Wundbehandlung unentbehrlich, und für einen „Bazar", den Frau Postdirektor v. Marfki in ihren Räumen zugunsten der Verwundeten und Notleidenden veranstaltete, schöne Stickereien gefertigt. Unvergeßlich ist mir die wunderschöne Predigt unseres hochverehrten Rabbines Dr. Baeck beim Friedensdankgottesdienst im November 1866: „Friede den Nahen und den Fernen" geblieben.