Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 47 (20.11.1914)
- Date
- 1914-11-20
- Page
- Seite (561) (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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jffil' - Wald". Es sind etwa 200 Kurgäste dortzur Hälfte Juden. Im „Theresienbad", ebenfalls dem Fürsten Clary zugehörend, kann man Thermalbäder nehmen wie in Teplitz. Die hiesige Presse ist mit einer einzigen Ausnahme gut geleitet. Es erscheinen zwei Blätter dreimal wöchentlich, hingegen die antisemitische „Deutsche V o l k s w a ch t" zweimal in der Woche. Dieses Blatt hat etwa die gleiche Richtung, wie die „Wahrheit" dort. Außer einem Artikel „Jüdische Bauern", der von Gehässigkeiten gegen die Juden in Böhmen strotzt, bringt die „Deutsche Volksmacht", die von dem Deutschen Volksverein hier herausgegeben wird, noch in der Nr. 48 unter „A l l e r l e i" folgendes: „Vom kranken österreichischen Judentum. Mord und Totschlag findet inan heute in der pseudojüdischen Gemeinschaft noch nicht, wenigstens nicht in auffälliger Häufigkeit, allein Betrug in Handel und Wandel, Diebstahl, Verbrechen gegen die Sittlichkeit, aller Art Lug und Trug dem Nächsten gegenüber, falsches Zeugnis vor Gericht, falscher Eid, Barbarismus nfw. . . ." Dem zu der Annahme neigenden Leser, daß diese schwere Anklage etwa aus der Feder eines haßerfüllten Antisemiten stamme, diene zur Aufklärung, daß der Schreiber dieser Zeilen der strenggläubige Israelit Simon Pollak ist, der in seiner „Ersten Prager Lokal-Korrespondenz" gegen die Zustände, die unter den Juden überhaupt und unter jenen Böhmens im besonderen herrschen wettert ... Es ist natürlich leicht nachzuprüfen, ob der „strenggläubige" Israelit, der Herausgeber der „Ersten Prager Lokal-Korrespondenz", wirklich solch blödsinnige Anklagen gegen die Juden Böhmens geschleudert hat. Die „Deutsche Volksmacht" .sucht wenigstens mit unschuldiger Miene alle Verleuindungen gegen das Judentum und seine Bekenner wie im Brennglas zu sammeln, um dann ihre sengenden Angriffe mit voller Wucht den ihr so wenig sympathischen Israeliten entgegenzuzücken. 25. Juli. Soeben 9% Uhr abends erscheint die amtliche Bekanntgabe der Kriegserklärung an Serbien. Schon während der letzten Tage war das Lesezimmer im Kurhause überfüllt. Die maßgebenden Tagesblätter, wie: „Berliner Tageblatt", das hier in drei Exemplaren aufliegt, die „Frankfurter Zeitung", „Münchener Neueste Nachrichten", waren stets vergriffen. Die Einberufung zur Fahne, wird viele hier weilende Kurgäste aus Wien, Prag und anderen Teilen Böhmens dazu zwingen, ihren Kuraufenthalt hier abzukürzen. Die Gewitterwolke am politischen Himmel, die seit Wochen drohend hing, hat sich nun doch entladen! Lin sritgrmätzkr Vertrag zur Grlchichte der Juden m ftnsbach. Von Dr. A. Eckstein. s wird wohl gegenwärtig im ganzen Umfang des Deutschen Reiches kaum eine größere Stadt geben, in welcher nicht Freiwillige aus den Kreisen der Bürgerschaft an Stelle von zur Fahne einberufenen Polizeimännern den nächtlichen Wachtdienst aushilfsweise -mitbesorgen würden. Daß auch unsere Glaubonsgenossen überall -dabei sind, um in Erfüllung -dieser Bürgerpflicht als Augen des Gesetzes über die Ruhe ihrer Stadtgenossen zu wachen, darf als selbstverständlich angenommen werden. Wie man aber noch vor kaum einem Jahrhundert über die Befähigung von Juden auf dem Verantwortlichen Posten des städtischen Wachtdienstes im allgemeinen dachte, das kann bei dieser Gelegenheit auf. Grund eines den Beständen des geheimen Staatsarchivs in Berlin (Rep. 44 C Polizei-Departement Nr. 119) entnommenen Aktenstückes an einem Beispiel aus der Geschichte gezeigt werden. In. Ansbach war's, einer Stadt im bayerischen Mittelfranken, deren geschichtliche Bedeutung mit dem Wachstum und dem Erblühen der Fürstenfamilie der Hohenzollern aufs innigste zusammenhängt. Ehemals war Ansbach nämlich die Haupt- und Residenzstadt einer -markgräflichen Seitenlinie der Hohenzollern, deren letzter Sproß, ein Neffe Friedrichs des Großen, am 2. Dezember 1791 zugunsten des preußischen Königshauses der Regierung seines Ländchens, zu ivelchem auch Bahre u t h gehörte, entsagte. An der Spitze der Verwaltung dieser preußisch gewordenen Provinz in Franken stand der nachmals berühmte Hardenberg, der 1798 nach Berlin berufen wurde, um von dort aus die fränkischen Angelegenheiten zu leiten. Als nun gelegentlich des -3. Koalitivnskrieges gegen den Korsen im Jahre 1805 das Militär aus Ausbach ausmarschiert war, beschloß der dortige Biagistrat, zu der dadurch notwendig gewordenen Bewachung der Stadt durch die bürgerlichen Einwohner auch die Juden heranzuziehen, aber nicht zum persönlichen Ehrendienste, sondern zur Ablösung dieser Verpflichtung durch einen „Lvhnwächter", der dafür mit einem Betrage von 35 Kreuzern pro Tag entschädigt werden sollte. Diese zweifelhafte Auszeichnung, die man ihnen zugedacht, lehnten die Juden von Ansbach dankend ab und legten dagegen eine motivierte Beschwerde ein. Mit welches -Gründen und mit ivelchem Rechte, das ist aus dem nachfolgenden Aktenstück zu -ersehen: Ansbach, den 28. October 1805. Der hiesige Stadt-Magistrat hat bei den gegenwärtig eingetretenen Umständen, welche die Bewachung der Stadt durch die bürgerlichen Einwohner notwendig machten, die hiesige Judenschaft zur Leistung der Wachtdienste mit beiziehen -wollen, west 1. die Juden bürgerliches Gewerbe treiben u. sonst nichteximirten Standes sind; 2. weil keine Verordnung vorliegt, nach welcher sie zum Dienst der Bewachung der Stadt auf die Zeit der Abwesenheit der Garnison frey sind. Diese Wachtdienstleistuug ist ihnen unter der Eröffnung von dem Dirigenten des Magistrats -auferlegt worden, daß sie -der sie treffenden Reihe nach einen Lohn-Wächter, für welchen der gewöhnliche Preis von 35 kr. rh. bezahlt werden müsse, stellen oder Execution gewärtigen -müßten. Die Vorsteher der Judensch-ast haben gegen diese Verfügung beschwerende Vorstellung bei uns eingereicht u. sich teils auf die bisher bestandene Observanz, wonach ihnen nie dergleichen Wachtdienste zug-emutet worden, teils auf die ihnen schon auferlegte höhere Steuern u. Schutz-Abgaben, wodurch sie dergleichen Natural-Dienstleistungen relnirt zu haben glauben, berufen. Die Observanz haben sie würklich für sich, da sie noch niemahlen zur Wachtdienstleistung beigezogen worden sind, auch selbst in neuern Fällen nicht, wo die Garnison nusmarschirt war, wie dies der Fall beim Ansmarsch des v. Voit'schen Regiments im Jahre 1777 gewesen ist. Nach der Markgräfl. Juden-Ordnung v. I. >759 Bit. VI 8 2 3 müssen Juden zwar zn Marsch-Quartiers und Botenlohns Kassen Beiträge leisten. Allein es ist zweifelhaft, ob dies analogisch auf Wachtdienstleistungen -angewendet werden kann. Es scheinen verschiedene nicht unerhebliche Gründe dem entgegen zu stehen. Die Bewachung zur inneren Sicherheit ist -eine polizeiliche Anstalt, die nur von würklichen Staatsbürgern vollstreckt werden kann. Den Juden, ivelche -eigentlich nur g e d u l d e t c Einwohner sind, diese Bewachung anvertr-auen oder sie dazu mit beiziehen zu wollen, ist wohl unläugbar vielen Jnconvenientien unterworfen, u. gleichwohl würde -es unbillig sein, sie zur Ablösung einer Pflicht -mit Gelde anzuhalten, die -sie durch ihre Abgäben schon redimirt zu haben