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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-11-06 · Heft 45 (6.11.1914) · p. Seite 539

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 45 (6.11.1914)
Date
1914-11-06
Page
Seite 539 (sequence 11)
Language
German
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539 in eine der beiden jüdischen Gemeinden in Hambnrq einzutreten, und machte den Erwerb der hamburgischen Staatsangef)örigfett und des hamburgischen Bürgerrechts unabhängig von den Verhältnissen des einzelnen Juden zu seiner religiösen Gemeinschaft. Des ferneren und als Folge der eben erwähnten Bestimmungen hob das Gesetz die Verpflichtung der Hamburger Jüdischen Gemeinden zur selbständigen Versorgung ihrer Armen und Kranken sowie das jüdische Fremdenwesen vollständig auf. Die hamburgischen Gemeinden erhielten den Charakter reiner religiöser Gemeinschaften, in welchen die Mitgliedschaft von dem freien Willen der einzelnen Gemeindemitglieder und Gelneindeangehörigen völlig und allein abhängig war. Mit d e m E r l a ß d i e s e s G e s e tz e s w a r d i e v o l l e E m a n - zipation der Hamburger Juden endgültig durch geführt. Weitergehende Wünsche, die auf eine völlige Auflösung der Gemeinden und Versorgung des Kultus durch private religiöse Verbände abgezielt hatten, wurden durch das Gesetz nicht erfüllt; vielmehr enthielt dieses Gesetz eine Reihe von Bestimmungen, wÄche den Fortbestand der beiden jüdischen Gemeinden als rein religiöse Körperschaften sicherten und für die Zukunft gewährleisten sollen. Daß die gesetzgebenden Körperschaften nicht die Pflicht, den religiösen Gemeinden anzugehören, aussprachen, obwohl eine solche Bestimmung in den angrenzenden deutschen Bundesstaaten seit Jahren in Geltung war, hat seinen Grund einmal in dem ganzen geschichtlichen Verlauf der Dinge, ferner darin, daß die Aufhebung der Pflicht zum Eintreten und zum Verbleib in den Gemeinden das charakteristische Kennzeichen des neuen Gesetzes war, endlich in einer allzu ängstlichen Auslegung des Artikels 110 der hamburgischen Verfassung, welche allen Staatsbürgern volle Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährleistete; man sah diese gefährdet, wenn es einen gesetzlichen Zwang zur Zugehörigkeit zu einer der Jüdischen Gemeinden gegeben hätte. Eine solche gesetzliche Bestimmung ist aber auch nicht einmal von dem Teil der Hamburger Inden, welcher das Fortbestehen der Deutsch-Israelitischen Gemeinde — die portugiesischen Juden verhielten sich bei der ganzen Angelegenheit ziemlich teilnahmslos — angestrebt hatte, gewünscht worden. Ueberhaupt muß betont werden, daß in jener Zeit die beiden religiösen Richtungen trotz der grundsätzlichen Verschiedenheit ihrer Anschauungen dennoch im vollen Frieden miteinander lebten. In diesem Zusammenhänge verdient hervorgehoben zu werden, daß es die konservative Minderheit der Deutsch-Israelitischen Gemeinde war, welche — wenn auch aus leicht ersichtlichen und verständlichen Gründen — sich in dem im April 1851 auf den Entwurf des Senators Dr. Hudtwalker erstatteten Minoritätsvotum für die Erhaltung der korst o r at i v e n E i n h e i t der" Deutsch-Israelitischen Gemeinde aussprach, wobei sie betonte, daß die Verschiedenheit der Gebetbücher und Zeremonien der Einheit der Gemeind en nicht entgegen ständ e, und ferner, daß selbst die religiösen Gegner des Tempels gegen eine erh e b l i ch e S u b v e n t i o n i c rung d e s T e mPelver - eins in den Jahren 1851—53 durch die Gemeinde keinen Einspruch erhoben, was schon von Haarbleicher rühmend hervorgehoben wird. Man fand vielmehr in der Schaffung einer ganz eigenartigen Einrichtung, durch welche die Hamburger Deutsch-Israelitische Gemeinde sich von allen jüdischen Gemeinden der ganzen Welt unterscheidet, nämlich in der Trennung des Kultus von den anderen Aufgaben der Gemeinde, dem Wohlsahrts-, Armen-, Schul- und Begräbniswesen sowie der Vertretung der hamburgischen Juden gegenüber den staatlichen Behörden und den Körperschaften des deutschen Judentums, den Ausweg, die Einheit der Gemeinde und den Frieden in ihrer Mitte für die Dauer zu bewahren. Dennoch ist diese eigenartige Neugestaltung der Gemeindeeinrichtung erst verständlich, wenn man ihren geschichtlichen Werdegang kennt. Die Gemeinde hatte eben bis zum Jahre ,1864 daran gekrankt, daß sie in erster Reihe ein kommunaler Verband war, welchem nur nebenher die Fürsorge für den Kultus oblag; hatten doch schon im Jahre 1821 die Dafan im der Gemeinde, wenn auch erfolglos, die Abtrennung des Kultus von dem übrigen Gemeindeverband beim Senat beantragt. Indes kann auf diese Dinge hier nicht weiter eingegaugen werden. Die hamburgische Judenheit hat dem hamburgischen Staat ihren Dank für die völlige Emanzipation in den vergangenen 50 Jahren durch treue Erfüllung der Bürgerpflicht, durch die Anteilnahme an der Verwaltung des Staates und der Stadt, durch tätige Sorge um das Empvrblühen dieser ersten deutschen Handelsstadt in reichem Maße abgestattet. In diesen Tagen, an wclchsn wir an einem Wendepunkt der Geschicke unseres deutschen Vaterlandes stehen, dürfen wir der Hoffnung Ausdruck geben, daß die hamburgische Judenheit sich iveiter unter dem Schutze der Gesetze dieser Freien und Hansastadt zu ihrem eigenen Wohle, zur Ehre der gesamten Judenheit und zum Segen und zur Blüte der Vaterstadt und des Vaterlandes entwickeln möge. KW Drr neue Christ. Roman von Peter Ujvari. Uebersetzt von Rosa Trencseni. (Fortsetzung.) sei Dank, jetzt ist man schon für den Sabbat versorgt. Die Gansleber und Gansschenkel werden mit Knoblauch gespickt. Der Hals wird mit gehacktem Fleisch gefüllt und mit dem Hinterteil zusammen ins Schalet getan, das, wenn es gut sein soll, Freitag um vier Uhr in den Backofen kommen und dort bis Samstag mittag sieden muß. Dann folgt die andere Arbeit: das Schrubbern, Scheuern, Putzen bis zum Sternenaufgang. Und wenn schon alles vor Sauberkeit leuchtet und blinkt und der Hausherr sein Alltagsgewand mit dem Feiertagsanzug vertauscht hat und eben noch rasch sein letztes Pfeifchen Tabak raucht, dann darf endlich auch die Frau ausruhen. Sie wäscht sich, kämmt sich, kleidet sich an und plaudert mit den Nachbarsfrauen. All dies hatte Frau Littauer seit ihrem Kindesalter vor sich gesehen, sie war inmitten dieser Bräuche ausgewachsen, hatte diese selbst geübt und sich in dieselben hineingelebt. An dem ersten Freitag nach ihrer Taufe befiel sie ein eigentümlich bedrückendes Gefühl. Sie ging hin und her, suchte etwas und wußte nicht, was ihr fehle. Sie ging aus dem Zimmer in die Küche, aus der Küche in die Speisekammer, um Sabbatvorbereitungen zu treffen. Eben wollte sie dem Dienstmädchen Weisungen geben, wieviel Mehl es zur Barches und wieviel Bohnen es zum Schalet nehmen solle. Da wurde sie ganz verlegen darüber, daß sich ihr solche närrische Reden ans die Lippen drängten. Ein Glück, daß sie dieselben nicht laut werden ließ, sie hätte sich sonst vor dem Gesinde arg blamiert. Bor dem neuen Gesinde nämlich, denn die gründliche Frau Littauer hakte auch die alte Dienerschaft hinausgeworsen und ans der Slowakei eine neue kommen lassen: Köchin, Stubenmädchen, Kaltscher, Stallbnrschen, und da es ihnen jetzt so gebührte, nunmehr ailch einen Bedienten. Von diesen Leuten verstand keiner Ungarisch, und daß es auch keiner lernen durfte, dafür wollte sie scholl Sorge tragen, damit sie von den Nachbarn nicht

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