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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-10-30 · Heft 44 (30.10.1914) · page 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 44 (30.10.1914)
Date
1914-10-30
Page
– (sequence 13)
Language
German
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78. Jahrgang Nr. 44 Der Gemeindevote. Berlin, 30. Oktober 1914 Beilage zur „Allgemeinen Leitung des Judentums". korrrhwndm?m und Kschrichtm. SrutschlsnL. y. Berlin, 25. Oktober. Die heutige S i tz li n -g der Repräse nt a n t e nver fa m m lu n g wurde von dem Vorsitzenden Herrn Louis Sachs mit einigen geschäftlichen Mitteilungen eröffnet. In einem anonymen Schreiben wird dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß bei Siegesnachrichten alle Synagogen Flaggenfchmuck anlegen sollten. Es liegt der Versammlung eine Reihe von kleinen Zuwendungen vor, deren Annahme zugestimmt wird, lieber das aktive Wahlrecht zur Repräsentantenversammlung herrschten nach, der letzten Entscheidung des Herrn Ministers gewisse Zweifel in der Richtung ob das Wahlrecht von einer dreijährigen Karenzzeit abhängig sei, oder ob es beim Vorhandensein der sonstigen Voraussetzungen jedem Gemeindemitalied auch dann zustehe, wenn es erst vor kurzem zugezogen ist. Der Gemeindevorstand hat deshalb eine definitive Entscheidung des Herrn Ministers'herbeigeführt, die wir im Wortlaute hier folgen lassen: „Auf den Antrag vom 3. Juli d. I. - I. 10 820/14, I. — Der Herr Minisier des Innern hat über die Frage betreffend die Anforderung dreijähriger Abgabenentrichtuug als Vorbedingung für die Ausübung des Wahlrechts zur Repräsentantenversammlung der Berliner jüdischen Gemeinde entschieden, daß nur solchen Mitgliedern der h i e s i g e n.SYnag o g e n g e m e i n d e das ' Recht der Teilnahme an den Wahlen zusteht, die — abgesehen von den sonstigen Erfordernissendes § 41 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 und des § 11 des Gemeindestatutes — währ e n d der letzten drei (Rechnungs-) Jahre Mitglieder der Synagogengemeinde Berlin sind, zu den jüdischen Gemeindeabgaben veranlagt waren und mit deren Entrichtung nicht im Rückstand geblieben sind. Es können aber nur solche Personen während der letzten drei Rechnungsjahre im Rückstand geblieben sein, die zur Gemeindeabgabe veranlagt waren, also auch schon ebensolange Mitglieder der Gemeinde waren, nicht aber solche, die eben erst in den Gemeindebezirk zugezogen und auch nur für ein Vierteljahr zu den Gemeindebeiträgen veranlagt waren. Den Vorstand ersuche ich daher ergebenst, eine entsprechende Aenderung des bisher bei der Aufstellung der Wähler l i st e n beobachteten Verfahrens h e r b e i z u fi'l h r e n. In Vertretung: Rebling." - Der Referent Herr Dr. Minden hält zwar die Entscheidung des Herrn Ministers für juristisch zweifelhaft, glaubt aber, daß diese Entscheidung, welche die Gemeinde natürlich respektieren müsse, auf das Wahlresültat von geringer Bedeutung sein würde. Es erübrige sich daher wohl, auch den: Herrn Minister etwa nochmals die Sache zu unterbreiten und die anderweite juristische Auffassung geltend zu machen. Die Versammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis. Ebenso von der Mitteilung des Vorstandes, daß die jüdische Gemeinde sich an den Zeichnungen für die Kriegsanleihe mit zwei Millionen Mark beteiligt hat. — Unter Anführung einer Statistik über die Frequenz des z w e i t e n F r e i - t a g - A b e n d g o t t e s d i e n st e s in der Synagoge Lindenstraße ist vom Vorstande beantragt worden, den zweiten Freitag-Abendgottesdienst dort aufzuheben und dafür unter Beibehaltung des zweiten Freitag-Abendgottesdienstes in der Neuen Synagoge einen solchen in der Synagoge Fasanen st raße einzurichten. Der Ausschuß, für den Herr Professor B laschte referiert, hat die Abnahme der Frequenz nicht verkannt, aber doch nicht für so wesentlich erachtet, daß man deshalb den zweiten Freitag- Abendgottesdienst aufhebe. Er beantragt, die Vorlage des Vorstandes zunächst abzulehnen und den. Gottesdienst in der Synagoge Lindenstraße b ei z u be h a l ten. Ob in der Synagoge Fasanenstraße gleichfalls ein solcher Gottesdienst eingerichtet werde, darüber soll eine Kommission von fünf Mitgliedern zur Vorberatung eingesetzt werden. Herr Gewerberat P l o t k e hält die angeführten Ziffern für nicht beweiskräftig. Will man aber den Zuzug nach dem Westen berücksichtigen, dann möge man in der Synagoge Levetzowstraße einen zweiten Freitag - Ab e n d gottesdien st einrichten. Nachdem Herr Lewin f f i sich gleichfalls für die Beibehaltung des Gottesdienstes in der Lindenstraße ausgesprochen und Herr Kommerzienrat Eisner namens des Vorstandes die Zustimmung zu einem solchen Beschlüsse in Aussicht gestellt hatte, wurde die Vorlage des Vorstandes abgelehnt, der Ausschußantrag anfmommen und der vorberatenden Kommission auch die Frage der rrichtung eines zweiten Freitagabendgottesdienstes in der Synagoge Levetzowstraße zugewiesen. — Ueber den Rechnungsabschluß der Synagoge Kaiserstraße pro 1913/14'berichtete Herr Aron H i r s ch. Es ist ein Mehrverbrauch von 949,47 Mark entstanden. Sie werden bewilligt und Entlastung erteilt. Desgleichen werden der Rechnungsabschluß der Synagoge Fasanenstraße, der eine kleine Minderausaabe ausweist, und der Rechnungsabschluß des Hospitals, der Mihfalls eine. Miirdevaustzabe in Höhe von 2838 Mark aufweift, wohl infolge der Abnahme der Zahl der Hospitanten, angenommen. Auch der Rechnungsabschluß der Neuen Synagoge wird genehmigt und Entlastung erteilt. Der Rechnungsabschluß der Z e u t r a l st e l l e f ü r die W o h l t ä t i g k e i t s a n st a l t e n der jüdischen Gemeinde, über welchen namens des Ausschusses H Herr Lewi n s k i eingehend berichtet, schließt mit einem Mehrverbrauch von 139,40 Mark ab. Sie werden nachträglich bewilligt und Decharge erteilt. Ueber den Rechnungsabschluß der Durchreis e n d e n k o m m i f s i o n referierte Herr Siegfried Sachs. Es wurden zirka 5600 Personen abgefertigt, meist Rückwanderer. Infolge der Anstellung eines Dolmetschers ergibt der Rechnungsabschluß eine Mehrausgabe von 434,79 Mark, die bewilligt werden. Die beantragte Entlastung wird erteilt. Auch über den Rechnungsabschluß der A r m e n ko m m i s s i on, der einen Mehrverbrauch von 18 654,98 Mark aufweist, berichtet Herr Siegfried Sachs. Die laufenden Unterstützungen erforderten ein Plus von 9697 Mark, die Zahl der Gesuche hat sich gewaltig gesteigert. Es trifft nicht zu, daß hauptsächlich Ausländer unterstützt würden, hauptsächlich seien es Deutsche. Herr Louis Sachs betont nochmals, wie schon früher, daß die Stadt auch für unsere Armen einzutreten habe. Man sollte mit aller Energie die Stadt in Anspruch nehmen. Vom Vorstandstisch versichert Herr Justizrat Meyer, daß dieser Standpunkt von der Armentommission aufs energischste der Stadt gegenüber vertreten werde. Der Mehrverbrauch wird genehmigt, die Entlastung erteilt. Desgleichen wird der Rechnungsabschluß des Schul- und T a l m u d - T h o r n - V o r st a n d e s, der eine Minderausgabe von 16 104,97 Mark aufweist, angenommen. An Stelle des verstorbenen Herrn Justizrates V e i t S i m o n wird Herr P r ofessor Türk als Mitglied in den Ausschuß 111 gewählt. Die Grundsätze für die Julius I a c o b y - S t i f t u n g sind durch Gemeindebeschlnß im einzelnen festgestellt worden. In das Kuratorium der Stiftung werden von der Versammlung gewählt die Herreu Emil P i n c u s und Dr. M. G i n s b e r g. In die F e st g o t t e s d i e n st k o m m i s s i o n als Mitglied des Vorstandes der Synagoge Lützowstraße wird an Stelle des Herrn Wolfs Lewin, der das Amt niedergelegt hat, Herr Kommerzienrat Louis! L e v i n gewählt, und in die Friedhofskommission die allsscheidenden Mitglieder Baszynski, Architekt Adolf Cohn, Jsmar H a m bürge r, Dr. F. M eher st c i n und A l f r e d Roth wiedergewählt. - Zur Einrichtung jüdischen Religionsunterrichts am Königlich Französischen G y m n a s i u m werden die Ausgaben von 720 Mark pro Jahr bewilligt. Das Gymnasium wird zurzeit von 61 jüdischen Schülern besucht. — Herr Rabbiner Dr. Baeck hat sich mit Genehmigung des Vorstandes für die Dauer des Feldzuges der Heeresverwaltung als Feldprediger zur Verfügung gestellt. Außer Herrn Dr. Baeck ist noch fünf anderen Herren, zwei hiesigen und drei auswärtigen Rabbinern aus Grund Allerhöchster Kabinettsorder die gleiche Wirksamkeit gestattet worden. Eine Besoldung seitens der Armeeverwaltung erhalten die jüdischen Feldprediger nicht, lediglich einen Wagen., zwei Pferde, einen Trainfahrer; freie Pflege, freies Quartier, freie Reise und Rationen für die Pferde werden ihnen nach Maßgabe der Ordnung für die christlichen Divisionsgeistlichen gewährt. Der Vorstand hält es mm für eine Ehrenpflicht der Gemeinde, Herrn Dr. Baeck nicht nur zum Zweck der Ausübung seiner Tätigkeit unter Weiterzahlung seines Gehaltes zu beurlauben, sondern auch die Kosten der Equipierung und ihm außerdem für die Dauer seiner Tätigkeit im Felde eine Kriegszulage zu gewähren. Dem Anträge des Vorstandes entsprechend beschließt die Versammlung, Herrn Rabbiner Dr. Baeck einen einmaligen Equipierungsbeitrag von 600 Mark und eine monatliche Kriegszulage von 300 Mark zu bewilligen. Herr Professor Dr. Bla schke spricht bei der Gelegenheit Herrn Rabbiner Dr. Baeck Dank aus für seine Tätigkeit und zugleich die Hoffnung, daß die Berliner Gemeinde stch auch an den allgemeinen Kosten für diejüdischen Feldgeistlichen beteiligen werde. Einstweilen habe der „Verband der deutschen Juden" die Frage in Behandlung genommen, dessen Mittel bekanntlich nur gering seien. — Für die Instandsetzung und Desinfizierung des alten Krankenhauses und Schwesternheims werden zu den früher bewilligten 8000 Mark weitere 5130,10 Mark nachbewilligt. Ferner für die eventuelle Aufstellung einer zur Aufnahme von Leichen dienenden Holzbaracke auf dem Gärtnereiterrain des Friedhofes Weißensee 3462 Mark bewilligt. Es wird dabei betont, daß dies nur für einen eventuellen dringlichen Fall, der höchstwahrscheinlich nicht eintreten wird, vorgesehen sei. — Dem Verbandder Synagogengemeinden Ostpreußens werden für die durch den Einfall der Russen in Ostpreußen in Not geratenen jüdischen N e l i g i o n s l e h r e r der Provinz 1000 Mark bewilligt. ----- Der Verein Tiergartens y n a g o g.e, der bereits seit längerer Zeit seine Auflösung beabsichtigt, hat diese nunmehr definitiv zum 1. Oktober d. I. beschlossen. Der Mietvertrag für die Synagoge, die seit dem Jahre 1870 besteht, ist gekündigt. Zur Liquidierung bedarf der Verein aber noch gewisser Mittel. Die Versammlung beschließt daher, und zwar entsprechend dem Antrag des Vorstandes, dem Verein für die Zeit vom

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