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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-10-30 · Heft 44 (30.10.1914) · p. Seite 522

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 44 (30.10.1914)
Date
1914-10-30
Page
Seite 522 (sequence 6)
Language
German
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522 T (Gedenkt dem Beitis-Prozeß un die Arbeit vun die barbarische Regierung zli verbreiten dem schrecklichen Ligen von Blutgeruch bei die Iiden! Asau Hot der Zar gehalten sein monarchisch Wort, wos er Hot gegeben, eleiwig in die JUnmn! Er ist seht wieder in die Klemm! — £t, dos is die Siboh vnn seine Versprechungen. Eier heiliger Ehanw ist ujetzt, zuseumn-en zu nehmen alle Kreften, nlitglnn'beiten bei die Befreiung. Alle Bolkskreften: ei er junger Tour, eiere Kehittaus, eiere (chewruus rnnssen sich schtellen wie ein Mann, untzuhetsen zu die heilige Lach. Mir erloarten, as ihr tuet beioeisen durch Fakten eier Berschtand nn einer Uebergegebenheit. Wendet sich mit dem größten Bitvchau zn die Kommandanten vnn unsere Vlilitär in die Lerter, tvos einen nohent zu eich. Alte Lorten Lieferungen Vellen bald nn gut bezohlt. Bahnt dem Weg, zu bezwingen in ganzen dem Lsanne un zu beengen dem Aizvehaun vnn Freiheit un Gerechtigkeit! Tie obere Leitung vnn die verbindet deitsche nn esterreichisch-ullgarische Arrnees." Lin jüdilchks LAshr^nchm ausWt-Men. Bon N a h e ( Edelstein-Fried m ann , Wien. s ist eine geu>iß berechtigte Klage unserer Lokalhistoriker und -Patrioten, daß so viele traute Züge aus dem Antlitze unserer Stadt verschwinden, um fremden Erscheinungen Platz zu machen, daß Stinunungswerte in dem Stadtbilde vernichtet werden, deren materieller Wert auch durch eine höhere Verzinsung der ihre Stelle einnehmenden Neubauten nicht ausgewogen, und daß das alte stimmungsreiche Wien in eine nüchterne, dem Erwerb- und Verkehrswahne verfallene Großstadt umgewandelt würde. Allein, wir dürfen uns nicht verhehlen, daß alle die Bauten, die uns so sehr ans Herz gewachsen sind, daß wir ihre Niederlegung als körperliche Schmerzen fühlen, einst vielleicht nicht weniger als barbarische Neuerungen gewirkt haben mögen als jene Baulichkeiten, denen sie heute selber weichen müssen. An Stelle jener Gassen und Gäßchen, jener Höfe und Bedutten, jener stilvollen, im Laufe von Jahrhunderten ehrwürdig gewordenen Barockpaläste und Bürgershäuser mögen einst freundliche Familienhäuser mit Gärten und Wiesen, oft gar mit einem Stückchen Feld oder Weingarten gestanden haben; Objekte, deren Stimmungswert unfraglich ein größerer war als jener der sie verdrängenden Schöpfungen einer damals neuerungssüchtigen Zeit. Das Leben schreitet einmal über alles hinweg, was, aus einer bestinunten Zeitepoche geboren, nur für dieselbe Geltung und Anwert hat und nicht konzentriert genug ist, um als Zeuge seiner Epoche Ewigkeitswert zu besitzen. Selbst Friedhöfe, welche als dem Leben entrückte Stätten auf Schonung und Erhaltung Anrecht hätten, werden aufgelassen, dem Verkehr eröffnet, und der geweihte Boden wird zum Fundamente für Wohnhäuser und Fabriken gemacht. Berichtet doch ein Besucher des jüngst aufgelassenen alten Schmelzer Friedhofes, daß „seit kurzer Zeit die Gebeine aus demselben allsgegraben werden. Heute durchzieht ihn schon eine gepflasterte Straße, llnd links und rechts davon schweift der Blick über einen Wald von Leichensteinen, über Trümmer von Grabplatten und brüchige Mauerstücke, die aus Grüften herausgeholt wurden"^). Diel getan mag man es daher schon nennen, wenn die Grabmäler zusammengerückt llnd zlinächst in einem Gotteshallse anfbewahrt werden, wenn die Gebeine gesammelt und in den beim Kirchenbau zumeist vorgesehenen Beinhäusern *) Weihnachtsnnnnuer 1912 der „Arbeiterzeitung". pietätvoll Zllsammengelegt sind. Der jüdische Ritlls verbietet aber diese Art der Konservierung; gerade das Gotteshaus darf nicht in räumliche Berührung mit dem Gottesacker treten, llnd es ist daher nicht zu verwundern, daß bei Erdaushebungen an der Stadtgrenze oft Steine mit hebräischen Inschriften aufgefunden werden, welche die Erinnerung an dereinst bestandene Begräbnisstätten von Juden wieder aufleben lassen. Um so mehr begrüßen wir mit Befriedigung die Tatsache, daß eine solche sich inmitten eines volkreichen Viertels, umfriedet von Wohnhäusern des Bezirkes Alsergrund, erhalten hat. Und die israelitische Kultusgemeinde sicherte den weiteren Bestand dieser mehr als drei Jahrhunderte alten Anlage, indem sie beim Bau ihres Alterversorgungshauses in der Seegasse im Jahre 1898 dieselbe in die Arrondierung des Baugrundes einbezog. Wieso es möglich war, daß ein Iudenfriedhof der sich mächtig ausdehnenden Stadt Widerstand leisten und als eine Insel der Vergangenheit seinen Platz im Geflute der Verballung behaupten konnte, um mit seinem im Lenze sich begrünenden Rasen und seinem von Amseln'bewohnten Baumbestände eine Art Hausgarten für die umliegenden Mietpaläste zu bilden und mit seinen großen und kleinen Grabdenkmälern ein ureigenartiges Stimmungsbild in der Großstadtwüste hervorzuzaubern -- das singt kein Lied, kein Heldenbilch, kein Schlachtgesang erzählt es und keine diplomatische Note. Es war die aus der Bedrängnis des Augenblicks geborene schlichte Tat eines kindlichen Herzens, es war eine einfache natürliche Regung des Familiensinns, welche den Toten ihre Wohnstätte erhielt, als die Lebenden, die Opfer eigentümlicher nationalökonomischer Erwägungen, von Haus und Hof im Jahre 1670 vertrieben wurden. Mehr als ein halbes Jahrhundert hatten die Juden unter dem Schutze der Kaiser Ferdinand II., Ferdinand III. und Leopold I. friedlich und fast unangefochten zu Wien gelebt, als eine uns heute fast unfaßbare Staats- und Finanzpolitik in ihrer „Ausschaffung" ein Universalheilmittel für alle wirtschaftlichen Schwierigkeiten gefunden zu haben glaubte und daher nicht zögerte, an nahezu 4000 friedfertigen Konsumenterl, betriebsamen Handels- und Gewerbsleuten, welche längst dem Pfandleihgeschäfte als einziger Erwerbsquelle entsagt hatten, Ausweisungsbefehle von unnachsichtiger Strenge zur Ausführung zu bringen. Wir müssen uns der eigentümlichen, bis zur Zeit Maria Theresias reichenden Gliederung der Bevölkerung entsinnen, um für die Methodik, welche auch in diesem Widersinn lag, ein klein wenig Verstehen aufbringen zrr können. Vergessen wir nicht, daß der Begriff „Staatsbürger" damals noch gänzlich unbekannt war, und daß es erst den Herrschern aus der Ailfklärungsepoche des 18. Jahrhunderts Vorbehalten blieb, den Aufbau des Staatsganzen auf der „Staatsbürgerschaft" vorzubererten. Die Bewohner des flachen Landes waren Leibeigene des Grundherrn, ob derselbe nun von weltlichem oder geistlichem Adel, eine Einzelperson oder eine Kollektivperson, also etwa ein Kloster, war. Die Bürger in den Städten waren freie Untertanen ihrer meist autonomen, mit Vorrechten ausgestatten Stadtverwaltungen. Der Kaiser oder König oder Herzog aber war als Landesherr bloß Lehensherr über Grundbesitzer und Städte und mußte sich zu manchem Vertrage verstehen, um sich deren Botmäßigkeit zu erhalten. Zur kompakten Masse der Bevölkerung stand das Herrscherhaus nicht in direkten, durch Gesetze geregelten Beziehungen. Seine Macht erstreckte sich unmittelbar nur auf die „die Stünde" genannten adeligen Lehensnehmer und auf die Stadtverwaltungen, und der gemeine Mann erfuhr seines Kaisers Willensmeinung nur auf dem Umwege und nach Gutheißung durch dieselben.

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