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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-10-09 · Heft 41 (9.10.1914) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 41 (9.10.1914)
Date
1914-10-09
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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3 Leiungen mrd Zwiespalt nunmehr aufhören, und daß alle Landeskinder ein einig Volk von Brüdern bilden sollen"! Israel ist darum von froher Hoffnung für die Zukunft beseelt, vor allem von der einen großen Hoffnung, daß bald ein allgemeiner, gesegneter Friede einkehren möge, wo alle Völker in Liebe und Eintracht sich zusammenschließen werden, um gemeinsam das Gottesreich auf.Erden herbeizuführen." Mit dein dreifachen Priesterfegen für die Gemeinde, für alle, die an der Errichtung des Gotteshauses mitgearbeitet und beigetragen, für die hiesige Stadt und für die Gesamtmenschheit schloß, der Prediger seine Rede. Nachdem noch vor geöffneter heiliger Lade das Gebet für Kaiser und Reich sowie für unser tapferes Heer verrichtet worden war, begann der Neujahrsgottesdienst. K. Halle a. S., 2. Oktober. Ihren 80. Geburtstag beging am Tage nach Jom Kippur die Frau des ersten Rabbiners dieser Gemeinde, eine Tochter des vor allem durch seine Talmudausgabe berühmten Rabbiners Nahum Abraham Goldberg, Frau Dr. I d a F r ö hl i ch. Im Hinblick auf den Ernst der Zeit hatte die Jubilarin sich jede Ovation, besonders aber alle Geschenke, sogar Blumenspenden verbeten. Trotzdem gestaltete sich der Tag zu einer erhebenden Kundgebung der ganzen Gemeinde. Der israelitische Frauenverein ernannte sie in einer Adresse mit den Schlußworten aus Sprüche Salomonis, Kapitel 31, zur Ehrenvorsitzenden; in der Ansprache wurde betont, welches hohe Verdienst sich die Jubilarin um die Gründung und Leitung des segenspendenden Vereins, deren Seele sie bildete, erworben habe. Es sprachen außerdem der Genreinderabbiner, Dr. Kahlberg sowie die Vorsitzenden des Vorstandes, der Repräsentanten, des Barmherzigen Brudervereins und der Germanialoge. Die Feier schloß mit einem innigen, die große Zeit streifenden Gedicht, vorgetragen von einer Enkelin. Die Jubilarin, ausgestattet mit einer seltenen Frische des Körpers und des Geistes, ließ es sich nicht nehmen, auf jede einzelne Ansprache treffend zu erwidern. Am Abend vereinigte ein gemütliches Festmahl den engsten Familienkreis. . J. A. Nürnberg, 2. Oktober. Einen hervorragenden Beweis von Mut und Unerschrockenheit gab der Unteroffizier d. R. Leo M o h r aus Nürnberg, welcher dem 6. Bayerischen Infanterieregiment zugeteilt war, in dem Gefechte bei Rohrbach-Anweiler am 20. August 1914. Nachdem er die vier Patronenwagen des Bataillons, die unter seinem Kommando standen, im Galopp rechtzeitig an die Feuerlinie gebracht hatte, wurde er als Meldereiter zwischen. Feuerlinie und dem Kommandeur verwendet. Nach zwei befohlenen Ritten stellte ihm der Kommandeur wegen des von allen Seiten kommenden heftigen Infanterie- und Artilleriefeuers weitere Ritte frei. Mohr ritt aber gleichwohl danachnoch dreimal zur Feuerlinie und zurück. Beim letzten Ritte wurde sein Pferd erschossen, er selbst blieb unverwundet. Daraufhin erhielt Herr Leo Mohr am 17. September das Eiserne Kreuz und wurde zum Vizewachtmeister befördert. 8. N. Witzenhairsen, 2. Oktober. Die hiesige israelitische Gemeinde, aus etwa 30 Familien bestehend, hat ein Dutzend Soldaten ins Feld gestellt. Leider hat der Krieg auch schon ein Opfer gefordert. Der 24jährige Sohn Alfred der Familie Steinhardt wurde bei Colligis (Frankreich) schwer verwundet und erlag 4 Tage später seinen Verletzungen. Der Fall liegt um so tragischer, da der Vater des verstorbenen Kriegers schon längere Jahre wegen Herzleiden das Bett nicht verlassen kann. Der tiefgebeugten Familie wird allerseits die wärmste Teilnahme entgegengebracht. ^2 Karlsruhe, 29. September. Der Stadtrat in N. hat für die in den dortigen Lazaretten sterbenden Kriegsteilnehmer auf dem allgemeinen städtischen Friedhof einen gemeinsamen Ehrenplatz vorgesehen und dem Rabbinate den dringenden Wunsch ausgesprochen, daß auch die Leichen israelitischer Krieger daselbst bestattet werden möchten. Obgleich zugesichert wurde, daß diese Ehrengräber dauernd unberührt bleiben, also Um- und Ausgrabungen nie stattfinden würden, hat das Rabbinat erhebliche Bedenken geltend gemacht und die Entschließung des großherzoglichen Oberrats der Israeliten eingcholt. Diese, die auch für weitere Kreise von Interesse sein dürfte, ist am 7. d. M. wie folgt ergangen: „Die Absicht des Stadtrats, alle in dortiger Stadt verstorbenen Kriegsteilnehmer ohne Unterschied des Glaubens und der Nationalität an einer gemeinsamen Stätte des neuen städtischen Zentralfriedhofs beerdigen zu lassen, ist gewiß als eine schöne, von edelster Menschlichkeit eingegebene anzuerkennen. Der Stadtrat dürfte , jedoch zweifellos auch unsere Auffassung teilen, , daß jetzt mehr denn je alles vermieden werden muß, was, von den maßgebenden religiösen Satzungen abgesehen, den berechtigten religiöseil Empfindungen widerstreitet. Es gehört null zu den tiefsten religiösen Bedürfnissen eines Israeliten, mag er der orthodoxen oder der liberalen Richtung angehören, seine Grabstätte bei den „Gräbern der Väter", das heißt auf einem israelitischen Friedhofe zu finden. Dieses ill dem ausgeprägten Familiensinn und der daraus sich ergebenden Pietät der Israeliten wurzelnde religiöse Bedürfnis verlangt ill vorderster Reihe Berücksichtigung. Für die christlichen Bekenntnisse bietet diese religiöse Besonderheit der Israeliten den nicht zu unterschätzenden Vorteil, daß sie auch auf den nichtkonfessionellen Friedhöfen die christlichen religiösen Embleme sowohl bei den einzelnen Gräbern als im ganzen (große Friedhofskreuze — wie ein solches für den fraglichen Zentralfriedhof vorgesehen ist —, Bilder in Friedhofkapellen) unbeanstandet anbringen können, so daß die nach dem Rechte interkonfessionellen kommunalen Friedhöfe tatsächlich sich als christliche darstiellen, ohne daß die Israeliten dies als Intoleranz empfinden und irgendwelchen Einspruch erheben. Andererseits sollte nun aber auch den Israeliten nicht nahegelegt werden, ihre verstorbenen Glaubensgenossen auf einem spezifisch christlichen Friedhof bestatten zu lassen. In dem vorliegenden Falle würde die Bestattung der verstorbenen israelitischen Kriegsteilnehmer auf dem allgemeinen, aber in Wirklichkeit christlichen Charakter tragenden Zentralfriedhofe in N. von den dortigen Israeliten um so schmerzlicher empfunden werden, als dadurch der israelitische Friedhof der hohen Ehrung, Kriegergräber aus dem weltgeschichtlichen Völkerkampf unserer Tage aufzuweisen, verlustig gehen würde. Aus diesen Erwägungen lassen wir, ohne vorerst eine Entscheidung unserer in Religionsfragen allein zuständigen Religionskonferenz herbeizuführen, den dortigen Stadtrat angelegentlich bitten, von der weiteren Verfolgung seiner Absicht bezüglich der israelitischen Kriegsteilnehmer gefälligst abfehen zu wollen." Von dieser Entschließung wurde demnächst dem Rabbinate einer anderen badischen Stadt, wo der gleiche Fall vorlag, mit dem Bemerken Kenntnis gegeben, daß dem einzelnen beziehungsweise dessen Angehörigen selbstverständlich überlassen bleibe, das Begräbnis auf dem allgemeinen Friedhof zu wählen; das Rabbinat und der Synagogenrat hätten sich jedoch jeder Einwirkung hierauf und jeder bezüglichen Vereinbarung mit dem Stadtrat zu enthalten. Dabei wurde ans die bestehende Verordnungsbestimmung (vom 13. September 1887) hingewiesen, wonach jede israelitische Gemeinde in Baden verpflichtetist. jeden am Orte verstorbenen Israeliten, für dessen Beerdigung nicht Angehörige oder freiwillig eintretende Dritte sorgen, auf dem für sie bestimmten Friedhofe ordnungsmäßig und unter Beobachtung der üblichen religiösen Gebräuche vorbehaltlich des Kostenersatz.es durch die Heimatgemeinde oder durch die israelitische Zentralkasse zu bestatten. — Stadtrabbiner Dr. H. Chone in Konstanz, welcher der Landlvehr angehört und mit Einverständnis mit seiner Gemeinde sich für die Feldseelsorge zur Verfügung gestellt hat, ist ans Ersuchen der Militärbehörde von dem Oberrat angewiesen lvorden, sich als Feldgeistlicher zu dem aktiven Generalkommando des 14. Armeekorps nach Lothringen zu begeben. Gkstkrrkick-Anaklrll» K. Wien, 1. Oktober. Am 23. v. M. wurde in Brünn unter außerordentlich starker Beteiligung aller Kreise und Stände Frau K a r o l i n e P l a c z e k, die Gattin des mährischen Landesrabbiners und Oberrabbiners von Brünn, Dr. Baruch Placzek, zu Grabe getragen. Die Verblichene, eine seingebildete Dame, der bekannten * Patrizierfamilie Löw-Beer entstammend, war in allen Schichten itnb Kreisen der mährischen Landeshauptstadt bekannt und beliebt wegen ihrer Geistes- und Herzensbildung, ihres ausgeprägten Wohltätigkeitssinnes und ihrer Einfachheit und Bescheidenheit. Dreiundsünfzig Jahre bestand der Ehebnnd zwischen ihr und ihrem Gatten, ein Bündnis von männlichem Edelmut und weiblicher Zärtlichkeit und Innigkeit; diesen Bund hat der unerbittliche Tod jäh zerstört. Der ehrwürdige greise Landesrabbiner konnte krankheitshalber an dein Leichenbegängnisse seiner innigstgeliebten Gattin nicht teilnehmen, und da die Verblichene sich jede Leichenrede verbeten hatte, verrichtete Rabbiner Dr. Lewy ein kurzes Gebet am Grabe. Ein Ehrengrab, das die Brünner Kultusgemeinde der Gattin ihres Seelenhirten widmete, lehnte dieser mit Rücksicht ans gewisse Vorgänge innerhalb der Gemeindevertretung dankend ab. Dem greisen Landesrabbiner, der gleich berühmt als Gelehrter and Kanzelredner ist, wendet sich die Teilnahme sämtlicher ihm unterstehenden mährischen Kultusgemeinden zu.

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