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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-09-25 · Heft 39 (25.9.1914) · p. Seite 467

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 39 (25.9.1914)
Date
1914-09-25
Page
Seite 467 (sequence 11)
Language
German
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vorzügliche religiöse Pflicht in Israel gegolten hat. Gleichsam das letzte Rudiment dieses Studiums blieb neben der Vorlesung des Bibelwortes im Gottesdienste der Vortrag der mit dem „Höre, Israel" eingeleiteten drei Stellen der Thora*), die darum nach dem Vorbilde der Thoravorlesung in einer besonders eigenartigen Form alternierend zum Vortrage gebracht wurden?) Aus dem gleichen Grunde wurde das Schma Jisrael einleitende Gebet geradezu als Birkhath ha-Thora (Dank für die Thora) bezeichnet. Das Schma Jisrael war aber ebensowenig ein Gebet wie ein Glaubensbekenntnis, ein Begriff, der dem alten Judentum unbekannt war. Es war vielmehr die Zusammenstellung der Schriftstellen über die Mesusa, die Thefillin und die Zizith, also diejenigen Ritualien, zu deren Jnnehaltung jeder Jude verpflichtet war. Damit diese Ritualien nicht zu abergläubischem Mißbrauch Veranlassung gäben und die mit ihnen verbundenen Bräuche nicht gedankenlos geübt würden, war in weiser Vorsicht die Auswahl der Schriftstellen gerade auf diese drei gefallen.'*) Die Thoravorlesung selbst ist nach dem klaren Schristbericht auf Esra zurückzusühren. Er las am Hüttenfeste „Tag für Tag, vom ersten Tag bis zum letzten Tage aus dem Buche der Lehre" vor (Neh. 8, 18), und da die Vorlesung am achten Tage vollendet war, so ist darauf die sonst unverständliche Einrichtung des Thorafreudenfestes, des Festes des Beginnes der Schriftvorlesungen, unmittelbar nach dem Hüttenfeste zurückzuführen. Von diesem Feste aus wurde der Zyklus der Schriftvorlesungen bestimmt. Der dreijährige Zyklus, das heißt die Verteilung der Thoravorlesungen auf drei Jahre, die auch unserer Massora zugrunde liegt, war wohl die älteste und ursprünglichste Einteilungsform. Eine natürliche Folge der wachsenden Unkenntnis der Bibelsprüche und zugleich ein Zeichen der gesunden Fortentwicklung des Gottesdienstes war die gottesdienstliche Einführung der griechischen Verdolmetschung der Thoravorlesung in den ägyptischen und kleinastatischen Gemeinden und ihrer aramäischen Übersetzung in den aramäisch sprechenden Gemeinden Palästinas. Den ältesten Hinweis ans diese Uebersetzung bietet der Prolog des jüngeren Sirach. 'Aus dieser Verdolmetschung ist in natürlicher Weiterentwicklung die Schriftauslegung, das heißt die älteste Form der Predigt, entstanden. Aus dem Wunsche, die Kontinuität und die Einheitlichkeit der Bibelliteratur darzutun, erwuchs der Brauch, zu dem Thorawort geeignete Sätze aus dem prophetischen und hagiographischen Schrifttum hinzuzufügen und ihre innere Zugehörigkeit zu dem Thorawort aufzuspüren. Das war aber das Thema der ältesten Predigt. An dem weiteren Ausbau des Gottesdienstes sind die führenden Geister in Israel fast ausnahmslos beteiligt. Besonders Mar Samuel und Abba Areka (Rab) haben die Entwicklung des Gottesdienstes gefördert.^) Das schaffensfrohe Zeitalter der Amoräer hat auch den geradezu als ‘■jyi bezeichnet. Die heutige Reihenfolge der Bitten läßt sich bereits in der ersten Hälfte des dritten Jahrhunderts Nachweisen (jer. Ber. 4d); die Bitte um Erlösung ist die siebente (jer. Ber. 4ä); die Bitte um Heilung ist die achte (jer. Ber. 5a); die Bitte um ein gesegnetes Jahr ist die neunte (Meg. 17 b); die Bitte um Regen steht im Spruch von der Anserstehung (Gen. R. 13); das Fastengebet füge man zwischen die siebente und achte Bitte ein <jer. Ber. 8a). *) R. Josua ben Chananja in Schochar Tob (Jalkut) zu Ps. 1, 2: vtio nno 17 döv 'rurr lmiroi. 2) Diese Vortragsform ist noch heute beim Vorträge der Schira und der zugehörigen Gebetstücke am Tage einer Beschneidung üblich geblieben. Paraß al Schma — alternieren im Vortrag. 3) Ihre Zusammenstellung ist uralt. Sie ist Josephus bereits bekannt (Ant. IV, 8, 13). *) Die Musafthefilla für das Neujahr stammt aber nicht von ihnen. Sie ist vielmehr uralt. Rabbi Akiba (Dhos. N. H. I, 12) und Rabbi Nathan (Sifre I, 77) nennen die Weisen als Schöpfer der drei Versegruppen im Musafgebet des Neujahrsfestes. Die Schulen Hillels und Sammais verhandeln über die Zahl der Neujahrsgebete (Thos. R. H. IV, 11; Thos. Ber. III, 13; Erub. 40a). Rabbi Akiba streitet mit Rabbi Jochanan ben Nuri über die Stelle, wo die Malchujjoth einzuschalten sind (R. H. IV 5, Sifra Emor 11, 3—4; vgl. Thos. R. H. I, 12). Bon Rab stammt nur die Einleitung zu dem zweiten Einschiebsel DTfl PTT (jer. R. H. 57o; jer. Ab. Zara 39e; Lev. R. 29; Pesikta 150a). Vgl. Israel L4vy in REJ 64 (1912) S. 161—184. Gottesdienst stark beeinflußt. In ihm löste sich bn palästinensische Ritus von den: babylonischen. Veränderte religiöse Anschauungen im Judentum wie die neue Auffassung des Messiasglaubens, die neue Stellung zu Zion und zu Jerusalem spiegelten sich auch im Gottesdienste. Neue Kunstformen, die aus syrisch-christlichen und griechisch-christlichen Kreisen stammten, der Reim, das alphabetische Gedicht und die Litanei, bewirkten eine Neugestaltung seines äußeren Gepräges. Mit ihnen beginnt die Epoche der Hymnen (Piutim) und Elegien (Selichoth) '). Der bedeutendste ältere Hymnendichter ist der um 750 lebende Palästinenser Eleafer be-rabbi Kilir aus Kirjath-Sefer (wahrscheinlich Tiberias). Mit dem Süditaliener Elia ben Schemaja und den Spaniern Salomo ibn Gabirol, Mose und Abraham ibn Esra und Jehuda ha- Lewi wird die oft gekünstelte Hymnendichtung religiöse Lyrik?') Diese freien Dichtungen gaben dem Gottesdienste sein Zeit- und Ortskolorit und wurden die Trenuuugsmerkuiale für die Gottesdienste der einzelnen Länder, oft sogar der einzelnen Gemeinden. Der Ortsbrauch galt mehr als die Lehrmeinung der bedeutendsten Autoritäten. Dazu spielten die Zeitströmungen in die Geschichte des Gottesdienstes hinein, so daß dieser geradezu ein Spiegelbild der jeweiligen Auffassung vom Judentum bot. Gnosis und Kabbala, Mystik und Religionsphilosophie erkämpften sich ein Heimatsrecht im Gottesdienste? bis sich die nachniendelssohnische Zeit an seine Läuterung von den allzu zahlreichen Fremdkörpern und Eindringlingen heranwagte unb Gebet und Gottesdienst in Einklang mit den bürgerlich-sozialen und den religiös-wissenschaftlichen Anschauungen ihrer Zeit brachte. Las älteste erhaltene Gebetbuch hat kein Geringerer als der Gaon! Saadja geschaffen. Die deutsche Gebetordnung geht vor allem auf; Raschi und auf Mei'r von Rotenburg zurück. Eine Festlegung des schwankenden Ritus brachte die Buchdruckerkunst durch die Herstellung j der.ersten gedruckten Gebetbücher. Die Mystik Isaak Lurias (1572) : veranlaßte eine nochmalige durchdringende Umformung der Gebete.; Die erste Revision des allzu lurianisch gewordenen Gebetbuchs ist das Werk Wolf Heidenheims, der die Neuzeitgeschichte des jüdischen Gottesdienstes würdig einleitet. Seine letzte Reformation ist eine sinngemäße! Folge der bürgerlichen Gleichstellung der Juden in Europa. Die : ideelle Preisgabe der bis dahin im Gebet beibehaltenen Hoffnung aus > die Rückkehr nach Jerusalem und auf die Wiedereinführung der Opfer! forderte aus Gründen der Wahrhaftigkeit diese Reform. Die höhere allgemeine Bildung der Beter verlangte eine würdigere Gestaltung der Form der Andachten. Bei einer gerechten Beurteilung dieser Reformen darf aber nicht vergessen werden, daß mit ihnen durchaus keine Erneuerung des Judentums, sondern lediglich die notwendige Läuterung seines Gottesdienstes beabsichtigt wurde. Wirtschaftliche Notwendigkeiten haben neben dem Materialismus die Kirchen ebenso entvölkert wie die Synagogen. Die gottesdienstliche Reform ist wahrlich an der modernen Irreligiosität unschuldig, die ihr von ungeschichtlich Denkenden so oftmnd so gern auf das Schuldkonto geschrieben wird. Die natürliche Entwickelung des Gebetgottesdienstes führt zur uneingeschränkten Anerkennung der einzigen Berechtigung der Muttersprache im Gottesdienste. Das haben bereits Samuel ben Kalonymos und sein Sohn Jehuda vor mehr als siebenhundert Jahren in Deutschland ausgesprochen (Elbogen S. 383), die doch wahrlich keine Reformer in dem verketzerten modernen Sinn gewesen sind. Wie ich das bereits im Jahre 1898 verlangt habe, müssen aber gerade die Hauptgebete in der Muttersprache gebetet werden, und darf die hebräische Sprache zur Wahrung der Tradition nur für die Nebengebete zur Verwendung kommen. Die gleiche Forderung gilt für die Thoravorlesung, die entsprechend der gesunden Auffassung unserer Vorfahren (Thos. Meg. IV, 13) in der Landessprache vorgetragen werden muß (Elbogen S. 170 und *) und seine Ableitungen ist Lehnwort aus dem syr. das eine Weiterbildung aus dem griech. ist. Ebenso ist das bisher unerklärte bzw. (Elbogen S. 207) nur Weiterbildung aus dem griechisch-christlichen Roioi« „heiliges Lied". 2) Die Bestimmung des Lebens des Hymnendichters Mose ben Kalonymos auf das Jahr 980 ans dem Satze UtWlD HfiV1 ist ebenso abzuweisen (Elbogen S. 236) wie die von Elbogen selbst (S. 315) zurückgewiesene Datierung des Eleasar be-Rabbi Kilir aus der gleichen auf Lev. R. VII, 1 zurückgehenden Aeußerung.

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