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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-09-04 · Heft 36 (4.9.1914) · page 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 36 (4.9.1914)
Date
1914-09-04
Page
– (sequence 13)
Language
German
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78 Jrt"“ Der Gemeindevote. Berlin, 4. September. 1914 Beilsse zur „Allgemeinen Leitung deK Judentums". korrrlpondrnsrn und Aachrichtm. LeutschlanL Berlin, 29 .August. Die heutige Sitzung der Repräsentanten wurde vom Vorsitzenden Herrn Louis Sachs mit einigen geschäftlichen Mitteilungen eröffnet. Vom Gemeiudevorstand ist eine Mitteilung eingegangen über die Einteilung der Geschäfte auf die einzelnen Gemeindevorstände. Bezüglich der neuen Mitglieder des Gemeindevorstandes ist noch eine Abstimmung darüber erforderlich, wer von den beiden neugewählten Herren zweiter und wer dritter Aeltestenstellvertreter fein soll. Das von dem Vorsitzenden gezogene Los ergibt die Wahl des Herrn Justiz rat Magnus zum zweiten und Dr. Hirschberg zum dritten Aeltestenstellvertreter. Eingegangen ist noch eine dringende Vorlage, der Armenkommissionen 23 000 Mark zur Unterstützung der infolge des Krieges in Not geratenen Gemeindemitglieder und weitere 2000 Mark für verschämte Arme zu bewilligen. Herr Emil P i n c u s als Referent empfiehlt die Annahme, da ein dringendes Bedürfnis vorliege. Herr Justizrat M e h e r erklärt, daß der Betrag ausschließlich für die Personen, die infolge des Krieges in Not geraten seien, Verwendung finden solle. Wie groß die Not sei, ergebe sich daraus, daß im vorigen Jahre vom 3. bis 28. August insgesamt 681 Gesuchsteller vorhanden waren, in diesem Jahre aber in der gleichen Zeit 2669. Herr Louis Sachs: Wir können auch ganz ungeniert die Kassen der Stadt und des Staates in Anspruch nehmen. Wir Juden steuern ebenso bei wie die Nichtjuden und haben daher ein Recht zu erwarten, daß man auch bei Verteilung der Unterstützungen die jüdischen Armen berücksichtigt. Unterschiede des Glaubensbekenntnisses gäbe es nicht. Herr Justizrat B r e s l a u e r erklärt, daß man schon jetzt dementsprechend verfahre.— Frau Rosa Sachs hat dem Jüdischen Krankenhaus zur Begründung einer Louis und Rosa Sachs geb. Ginsberg-Stiftung für Erholungsbedürftige den Betrag von 10 000 Mark zur Verfügung gestellt. Die Zuwendung wird angenommen, desgleichen die Zuwendung aus den: Nachlaß des- Fräulein Johanna R o s e n h a i n in Höhe von 600 Mark, sowie die Vermächtnisse des Fräulein Mathilde Warkos in Höhe von 10 000 Mark für das Krankenhaus und in Höhe von 12 000 Mark für die Altersversorgungsanstalt zur Begründung je einer Mathilde-Warkos-Stifkung. Dem Krankenhause sind eine Reihe von kleinen Zuwendungen gemacht worden, deren Annahme gleichfalls genehmigt wird, ebenso das Vermächtnis des Stadtrates Hermann Jacob.y in Höhe von 20 000 Mark, das Vermächtnis des Fräulein Alexandrine H o l d e r - E g e r irr Höhe voll 300 Mark. — Bezüglich der Gehaltszahlung an die Zur Fahne einberufenen Beamten beschließt die Versammlung entsprechend dem Antrag des Vorstandes das Folgende: Für die Dauer des Feldzuges erhalten erstens die zur Fahne einberufenen verheirateten Angestellten das volle Gehalt, Zweitens die unverheirateten einberufenen Angestellten erhalten, wenn ihre Beschäftigung bei der Gemeinde kürzere Zeit als zwei Jahre gedauert hat, ein Viertel ihrer bisherigen Bezüge, bei einer Beschäftigungszeit von mindestens zwei Jahren die Hälfte der bisherigen Bezüge. Dem Vorsitzenden des Gemeindevorstandes bleibt es überlassen, mit Rücksicht auf besondere Verhältnisse einen höheren Teilbetrag bis zum vollen Gehalt zu bewilligen. Die vorstehenden Beschlüsse finden auch auf Kriegsfreiwillige Anwendung und sie beziehen sich auch auf die gegen Stundenhonorare beschäftigten Religionslehrer. — Zu der Anstellungsordnung für die Beamten der jüdischen Gemeinde ist eine Aenderung vom Vorstand beantragt worden, und zwar dem Z 8 den folgenden Schlußsatz hinzuzufügen: Bis zum Eintritt der Ruhegehaltsberechtigung (8 9) ist die Kündigung seitens der jüdischen Gemeinde nur aus einem wichtigen Grunde im Sinne des 8 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches zulässig. Die Versammlung stimmt dem Antrag zu. — Das Geflügelschlachtwesen soll nach dem Vorbild des Schlachtwesens auf dem Zentralviehhof geregelt werden. Dazu ist die Anstellung von zwei Geflügelschüchtern erforderlich. Die Kosten für die Anstellung dieser beiden weiteren Schächter werden mit der Maßgabe bewilligt, daß der erforderliche Betrag durch Umlage von den unter Aufsicht stehenden Koscherfleisch- und Geflügelhündlern aufgebracht wird. — Die vom Kranken Hausvorst and festgesetzten Preissätze für die Patienten zweiter Klasse mit 6 Mark und erster Klasse mit 12 Mark resp. 18 Mark pro Tag werden mit der Maßgabe angenommen, daß ohne Zustimmung der Gemeindebehörden die Zahl der Zimmer für Klassenpatienten über das beschlossene Programm hinaus nicht vermehrt werden dürfe. Es entspinnt sich eine längere Debatte, in der eine Reihe von Wünschen zum Vortrag gelangte, insbesondere wünschte Herr M o r i tz M a n h e i m e r lieber eine Vermehrung der Zimmer für die dritte Klasse. Die Zahl der Zimmer erster Klasse soll um fünf vermehrt werden, was die Versammlung genehmigt. — Eine Aenderung des Artikels 3 der Depositalordnuug rvird gemäß dem Anträge des Vorstandes genehmigt. Es folgt nun eine Reihe von Rechnungsabschlüssen, die zum Teil mit Nachbewilligung des Mehrverbrauchs ausnahmslos dechargiert werden. Dann gelangen einige Ergänzungswahlen zur Erledigung. — Zur Erhöhung der Zahl der Chormitglieder an den hohen Feiertagen in der Synagoge Levetzowstraße um zwei Personen werden 140 Mark, zur Einrichtung elektrischer Beleuchtung in der Gärtnerei des Friedhofes in Weißensee ein Betrag bis 900 Mart, zur Deckung der in 1913 für die Synagoge Levetzowstraße geleisteten laufenden Ausgaben 4137,02 Mark, für die Umänderung von drei Toiletten im Erdgeschoß des ersten Verwaltungsgebäudes ein Betrag bis zu 350 Mark bewilligt. Zur Vornahme baulicher Veränderungen und Anschaffungen im zweiten Verwaltungsgebäude der Gemeinde werden 1630 Mark, zur Anschaffung von zehn Kästen und eines Schrankes für die 8. Religiousschule 250 Mark bewilligt. Für die Wolffsche Sammlung sind, bevor sie dem Publikum Zugänglich gemacht werden kann, verschiedene Vorarbeiten und Anschaffungen zu machen, die eine Ausgabe von 2500 Mark erfordern. Der Betrag wird nach dem Antrag des Vorstandes bewilligt. Die Anschaffung einer Konstruktion zum Aushängen der Thora-Vorhänge in der Alten Synagoge erfordert 375 Mark, womit die Versammlung einverstanden ist. Für die Ausgestaltung und Renovierung der Wochentagssynagoge der Neuen Synagoge ist ein Betrag von 3400 Mark erforderlich, den die Versammlung bewilligt. Desgleichen 225 Mark zur Anschaffung von 100 Gebetbüchern der Synagoge Fasanenstraße zwecks Verwendung als Barmizwo-Geschenk. Dem Antrag des Vorstandes entsprechend wird der jüdischen Reformgemeinde für das laufende und folgende Jahr die seinerzeit bewilligte Subvention von 18 000 Mark auf 20 000 Mark erhöht. Bei genauer Rechnungsdurchsicht ergab sich, daß die Gemeinde mit einem Defizit von 2149 Mark Hütte rechnen müssen, wenn die Subvention um 2000 Mark gekürzt worden wäre. Dem Religionsverein Gesundbrunnen wird zur Erhöhung seiner Lehrergehülter für die Dauer der Etatperiode ein Betrag von weiteren 300 Mark bewilligt. Der Israelitischen Vereinigung Friedrichsberg und Umgegend wird die seinerzeit bewilligte Subvention von 3000 Mark auf 3500 Mark erhöht. Dem Religions- Verein Friedenau, der beantragt hatte, ihm zur Abhaltung von Festgottesdiensten 2000 Mark zu bewilligen, werden 1500 Mark bewilligt. Dem Israelitischen Religionsverein Oranienburger Vorstadt soll zur Renovierung seiner Synagoge ein einmaliger Zuschuß von 600 Mark gewährt werden, womit die Versammlung einverstanden ist. Die Subvention der Lippmann-Tauß-Synagoge soll für das lausende und das nächste Jahr von 8000 Mark auf 9000 Mark erhöht werden. Außerdem sollen zur Erhöhung der Lehrergehülter für das laufende und das nächste Jahr je 500 Mark bewilligt werden. Die Versammlung stimmt dem zu. Der Israelitischen Religionsgemeinde Berliu- Lichterfelde-Lankwitz werden zur Veranstaltung von Festgottesdiensten an hohen Feiertagen 600 Mark Beihilfe bewilligt. Ebenso fand der Antrag des Vorstandes, der Israelitischen Religionsgemeinde Neukölln für das lausende Jahr eine Subvention von 1400 Mark zu bewilligen, einstimmige Annahme. Desgleichen sollen der Jüdischen Brüdergemeinde Neukölln 10 060 Mark insgesamt bewilligt werden. Bei der Gelegenheit regt Herr Professor T ü r ck an, bei der nächsten Bewilligung der Gemeinde zu veranlassen, daß der bisherige Zustand, wonach in Neukölln zwei jüdische Religionsschulen sich befinden, beseitigt werden solle. Herr Justizrat Breslauer erklärt, daß dies

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