Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 33 (14.8.1914)
- Date
- 1914-08-14
- Page
- Seite 390 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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aoo — liebe bringt, bas wir unfern Lesern nicht oorenthalten möchten; der Einsender schreibt: „Wir Inden bringen willig alle Opfer und verspritzen freudig unser Blnt, lveil nur für nufer teures Vaterland eintreten, rveil wir in unserer Heimat unser höchstes Gut verteidigen. In meinem engsten Bekanntenkreis befinden sich Dutzende junger jüdischer Männer, welche. noch nicht dienstpflichtig, sich als Kriegsfreiwillige in den Dienst des Vaterlandes stellen. Aber alle Inden, die sich an die Leite ihrer christlichen Mitkämpfer begeben, haben ^keinen andern! Beweggrund als nur den, ihrer glühenden Vaterlandsliebe Ausdruck zu geben. In einem fv heiligen Augenblick verschwinde dvch für immer alles, was uns trennt, und es eine uns das Bewußtsein, das; wir alle Löhne desselben Vaterlands find, für welches wir mit Gut und Blnt einstehen." Aus den patriotischen Aufrufen registrieren wir gern folgenden aus der „Köln. Volkszeitung": Die Führerschaft des Jüdischen Wanderbnndes Blau-Weiß (Köln) richtet folgenden Aufruf an ihre Wanderer und Wanderinnen: Das Vaterland ruft seine Löhne zu den Waffen. Freudig folgen nur seinen! Anse. Zahlreiche Führer und auch manche unserer Wanderer werden ins Feld ziehen. Aber auch ihr, die ihr zu jung seid, das Lchwert zu führen, habt Kräfte, die ihr rühren müßt. Heilige Pflicht ist es, jede, auch die geringste Kraft in den Dienst des großen Ganzen zu stellen. Die Ernte steht auf den Feldern und harrt des Lchnitters. Zahlreiche Wohlsahrtseiurichtnugen suchen tätige Mitarbeiter. Da ist jede hilfreiche Hand willkommen. Wir erwarten, daß ihr alle euere Pflicht tut. Mit ebenso großer Freude konstatieren wir, daß unter den Zionisten dieselbe Begeisterung und Kriegsfreudigkeit herrscht, wie unter den Inden überhaupt, daß nicht bloß die Gestellungspflichtigen dein an sie ergangenen Ruse freudig folgten, sondern daß sich auch viele freiwillig gestellt hatten. Möchte dieses gemeinsame deutsche Bewußtsein dauern und die bisher Getrennten zur festen Einheit zusammenschmieden. * Die „München-Augsburger Abendzeitung" veröffentlicht nachstehenden bemerkenswerten Artikel, der von Kommerzienrat Tiegmund Frankel, dem zweiten Vorsitzenden der Oberbayerischen Handelskammer, herrührt, dem Verfasser der ausgezeichneten Tchrift über die Neuregelung der jüdischen Steuerverhältnisse in Bayern, die jüngst in unserer Zeitung gewürdigt worden ist. In diesen Dagen erschien im Verlage von I. P. Himmer in Augsburg eine hochbedentsame, im Aufträge der größeren und mittleren israelitischen Knltnsgemeinden Bayerns von dem Ltaatsanwalt an! königlichen Oberlandesgericht Augsburg, Dr. Alfred Neumeyer, ansgearbeitete Denkschrift über die Revision des Ediktes von 181-1 Gegenüber den vielfachen anderen, bishex über diese Gesetzesmaterie veröffentlichten Publikationen darf es als ein besonderer Vorzug dieser 1Z Großfolioseiten umfassenden Ltudie hervorgehoben werden, daß sie sich nicht darauf beschränkt, in gedrängter Kürze die Unhaltbarkeit der derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen zu beleuchten, sondern daß sie in knapper, einheitlicher Disposition dazu übergeht, in 15 Kapiteln konkrete Vorschläge für die Neuordnung dieser verwickelten Gesetzgebnngsfragen zu skizzieren und diese Richtpunkte unter Zugrundelegung reichen statistischen Materials und unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen in den anderen deutschen Bundesstaaten in klaren und überzeugenden Darlegungen zu begründen. Wer diese Denkschrift dnrchblättert,!vird nicht nur auf das höchste gefesselt sein von der Wärme und Plastik der Darstellung und der zwingenden Logik der sich ans dieser Darstellung ergebenden Leitsätze, sondern vor allen! auch von der Objektivität und Gerechtigkeitsliebe, die dem Aufbau der N.'scheu Reformvorschläge in hervorragenden! Maße eigen sind. Es muß insbesondere seitens der bayerischen Orthodoxie mit besonders lebhaften! Danke begrüßt werden, daß der Verfasser, obwohl selbst der freieren Richtung des Judentums angehörend und von rückhaltlosem Ltreben zur Aufrechterhaltung der Einheit der israelitischen Glaubensgemeinschaft beseelt, in seinen Vorschlägen den bestehenden religiösen Gegensätzen im weitesten Umfange Rechnung trägt und in seinen Leitsätzen allüberall die Forderung nach einer verständnisvollen Berücksichtigung der Postulate der religiösen Minderheit mit Wärme -zum Ausdruck bringt. In der Tat hat denn auch das von N. vorgeschlagene Programm erfreulicherweise die von der Negierung und dem Landtag seit Jahr und Dag immer wieder befürwortete Annäherung und Verständigung über die Hauptgesichtspunkte der Reform in hohem Maße gefördert, und es ist — wie an dieser Stelle seinerzeit berichtet wurde speziell in der Nürnberger Delegiertenkonferenz von! 28. Juni gelungen, an Hand der N.'sehen Vorschläge zu einer weitgehenden Einigung über grundlegende Fragen, wie zmn Beispiel Trennnngsmöglichkeit, Landeskasse usw. zu gelangen. Um so bedauerlicher muß es erscheinen, daß die nunmehr in nächste Nähe gerückte Aussicht für eine völlige Verständigung zwischen Orthodoxie und Neologie einerseits, zwischen Rabbinern und Laien andererseits, die kleine, aber rührige Schar der „unentwegten" Revisionsgegner veranlaßt hat, nicht nur durch Flugblätter und Agitationsversanunlnngeu in den mittleren und kleineren Gemeinden eine leidenschaftliche Hetze gegen die von warmer Fürsorge gerade für diese kleineren Gemeiudegebilde erfüllten Nemneyerschen Vorschläge zu entfesseln, sondern auch, wie ans unseren! Bericht über die jüngsten Verhandlungen in der Reichsratskammer hervorgeht, ein hervorragendes, einflußreiches Mitglied der Reichsratskammer auf Grund von einseitigen und unrichtigen Darstellungen für die Bekämpfung der Revisionsbewegung zu gewinnen. Bei jedem der mit der einschlägigen Materie nur halbwegs vertranten Israeliten inuß es unwillkürlich ein beschäinendes Gefühl anslösen, wenn drei Rabbiner in! Gegensatz zu ihren sämtlichen neunzehn Amtskollegen in solch unverantlvortlichen Gedaukengängen einem hohen bayerischen Kirchenfürsten zu suggerieren versuchen, daß die Revision die Rechte und den Bestand der Orthodoxie schmälern oder zurückdrängen könnte, während doch jedermann weiß, daß die Revisionsbewegung lediglich von der Orthodoxie ausgeht, daß speziell die Anstrittsmöglichkeit das vordringlichste Postulat nicht nur der bayerischen, sondern der gesamten deutschen Orthodorie darstellt, und daß zum Beispiel auch in Preußen im Jahre 187« das bekannte Laskersche Austrittsgesetz nach heftigen Kämpfen mit der Neologie ausschließlich auf Drängen der Borfahren eben jener Rabbiner geschaffen wurde, die jetzt den Bamberger Erzbischof gegen ein bayerisches Austrittsgesetz scharf zn machen versuchen. Ebenso unrichtig sind natürlich die Informationen, die von der angedeuteten Leite an Erzellenz v. Hauck über die beabsichtigte Einführung der Verhältniswahl gegeben wurden. Kein Mensch innerhalb und außerhalb der bayerischen Judenheit denkt daran, in den Gemeinden Ansbach, Aschaffenburg, Lchwabach usw. jemals die Verhältniswahl einzuführen: der Proporz für die Gemeindevertretungen ist selbstverständlich nur für Gemeinden mit über tausend jüdischen Seelen, also für die vier Großgemeinden München, Nürnberg, Fürth und Würzburg in Aussicht genonunen und soll auch hier nur als ein Akt des Entgegenkommens und der Gerechtigkeit gegenüber den in diesen Gemeinden vorhandenen orthodoxen Minoritäten, sowie als Sicherheitsventil für die Einheit der Gemeinden in Frage kommen. Wie wenig inan aber in! Lager der Revifivnsgegner davor znrückschreckt, in geradezu unverantwortlicher Weise die öffentliche Meinung und die Stimmung in den kleinen Gerneinden zu beunruhigen und zu verwirren, wird am besten durch die Tatsache beleuchtet, daß eines der erwähnten Flugblätter in seinem ersten Leitsätze die Behauptung aufstellt, daß an die zu begründende Zentralkaffe „ein Prozentsatz des Etats der Gemeinden abgesührt und dadurch die ganze Selbständigkeit des Gemeindelebens untergraben werden soll". Wer die über diese Frage bisher erschienene Literatur sowie die Erklärung der Regierung im Finanzausschüsse des Landtags kennt, weiß, daß hier an die einschlägigen Bestimmungen des protestantischen Kirchensteuergesetzes angeschlossen werden soll, daß somit die Geineinden keinen Pfennig ans ihren Etats „abzuführen" haben, sondern daß die Zentralkasfe ausschließlich durch die gesetzlichen Beiträge der einzelnen Steuerpflichtigen, in der Hauptsache also durch die stenerkrüstigereu Glaubensangehörigen in den Großstädten im Interesse der leistungsschwachen Landgemeinden alimentiert werden soll. Es genügt, diese paar Beispiele herauszugreifen, um zu beleuchten, in welch unvollständiger und einseitiger Weise der Bamberger Kirchenfürst von den bei ihm erschienenen Deputationen der verschwindend kleinen Zahl von Revisionsgegnern informiert wurde. Glücklicherweise kann dieser peinliche Zwischenfall, wie auch aus der sofort erfolgten Antwort des Ministers zur Genüge hervorgeht, das Revisionswerk in keiner Weife mehr gefährden. Es hat sich denn