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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-07-31 · Heft 31 (31.7.1914) · p. Seite 367

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 31 (31.7.1914)
Date
1914-07-31
Page
Seite 367 (sequence 7)
Language
German
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367 bereichern. Wenn Gebrechliche ihr Elend durchs Land schleppen, wenn beruflich Ungeschulte, der fremden Sprache, Sitte und Arbeitsweise Unkundige ins Ausland ziehen, wo ihrer bittere Enttäuschung wartet, bis sie freiwillig-unfreiwillig ins alte Elend Zurückkehren, wenn sie dann in schlechter Gesellschaft verderben, dann sollen wir sie, die die Folgen des Unrechts, das in ihrer Heimat an ihnen begangen worden ist, tragen, nicht verdammen, noch weniger freilich sie in ihrem Treiben bestärken, sondern pflichtgemäß erwägen, wie wir unsere Hilfsleistung verbessern. Bei ernstem Nachdenken wird man bald erkennen, daß der einzelne mit seiner mangelhaften Personalkenntnis, mit seiner Unbekanntschaft mit den Arbeitsverhältnissen wenig bessern, viel verschlimmern kann. Denn hier handelt es sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein soziales Problem, und das kann nur durch einmütiges Zusammenfassen aller Hilfskräfte gelöst werden. Ein Beispiel gibt uns der Staat. In früherer Zeit hat er die Wanderburschen teils der privaten Mildtätigkeit überlassen, teils dem Bettelvogt überantwortet. Heute üben die Staaten soziale Fürsorge, viele haben bereits ihre Wandergesetze. Jetzt ist auch bei uns ein Neichsgesetz in Vorbereitung, das die Wanderer auf vorgeschriebene, kontrollierte Straßen verweist, wo sie Unterkunft, Arbeitsstätten und Arbeiterkolonien finden, die mit Arbeitsnachweisen in Verbindung stehen, und in denen sie auch bis zur Erlangung einer festen Beschäftigung Gelegenheit zu ehrlicher Arbeit finden sollen. Wer aber von dieser Vorschrift abweicht und sich einem Vagabundenleben in die Arme wirft, der soll durch Strafe gebessert werden. Mit Genugtuung dürfen wir seststellen, daß die deutsche Judenheit durch die Tat bewiesen hat, daß sie den Segen der organisierten Hilfe beizeiten erkannt hat, indem sie dem Reiche zuvorgekommen ist durch freiwillige Schaffung einer Organisation, die unseren speziellen Verhältnissen, d. h. dem Umstand, daß die Mehrzahl unserer Bittsteller Ausländer sind und beruflich meist ungenügend oder gar nicht geschult sind, Rechnung trägt. Daß ferner den Forderungen der Humanität und des Religionsgesetzes in weitestem Maße entsprochen wird, dafür bürgen die Gründerkörperschaften: der Deutsch-Israelitische Gemeindebund, der Hilfsverein der deutschen Juden, die Alliance Jsraelite und die Großloge sowie die Namen der Begründer, deren einen, Kommerzienrat Benjamin Hirsch aus Halberstadt, schon die kühle Erde deckt. Das Ziel aber ist das gleiche, das der Staat im Auge hat, Förderung der Arbeitswilligen und Arbeitsfähigen durch Arbeitszuweis oder schleunige Beförderung zum Orte der Arbeitsgelegenheit auf dem kürzesten und schnellsten Wege, nach vorheriger Feststellung, ob solche vorhanden und der Reiselustige geeignet ist. Auch wir erstreben Verhinderung der nutzlosen Reisen derer, die nicht arbeiten wollen oder im Auslande Arbeit nicht finden. Unser Plan ist: Verwendung der Ersparnisse an Reisekosten zur Erhöhung der Unterstützungsraten, zur Verbesserung der Arbeitsverhältnisse und der beruflichen Vorbildung in der Heimat, Zusammenwirken mit den jüdischen Wohltätigkeitsanstalten in den Auswanderungswie in den Einwanderungsländern. Mit den letztgenannten Maßnahmen ist der charakteristische Unterschied der jüdischen von der allgemeinen Wanderarmenfürsorge bezeichnet und zugleich ihr Kernpunkt aufgedeckt. Betrachten wir zuerst die Umhüllung, die bisher den Blick der deutschen Judenheit von der Hauptfrage abgelenkt hat. Ueber die geringe Zahl von einheimischen jüdischen Wanderern ist wenig zu sagen: sofern es sich um Arbeitsunfähige oder Arbecksscheue handelt, ist ihren: Umherziehen Einhalt zu gebieten, sie gehören unter die lokale Fürsorge. Für die Arbeitsuchenden sind die von der Deutschen Zentralstelle geschaffenen und noch zu vermehrenden Einrichtungen der Arbeiterkolonie, Arbeitsstätten und Arbeitsnachweise bestimmt. Die den Kern verdeckende Hülle sind nicht sie, sondern die ausländischen Gewohnheitsbettler. Auch bezüglich dieser ist unsere Zentralstelle auf dem richtigen Wege, Abhilfe zu schaffen, das hat sie dadurch bewiesen, daß in der kurzen Frist ihres Bestehens die Zahl der Gewohnheitsbettler sichtlich Zurückgegangen ist. Um diese Wirkung zu erklären, müssen wir nunmehr den inneren Aufbau der Organisation selbst betrachten. Die Quelle, aus der der Gewohnheitsbettel mit allen seinen traurigen Begleiterscheinungen — Faulheit, Anmaßung, Betrügerei, dem nicht nur unreligiösen, sondern direkt unsittlichen Lebenswandel in den Kaschemmen — entspringt, ist die Hausbettelei. Darum ist deren Beseitigung durch die Schaffung von Ortskassen die erste Sorge jedes ausrichtigen Armensreundes. Jrnmer aufs neue richten wir daher an unsere Glaubensgenossen die Mahnung: Verlaßt euch nicht auf euer Urteil und gebt auch der Zudringlichkeit nicht nach, sondern schasst die Hausbettelei ab. indem ihr der Ortskasse denjenigen Betrag überweist, den ihr bisher im Laufe des Jahres im Hause zu verteilen gewohnt wart. Laßt euch nicht durch die Macht der Gewohnheit abhalten und durch den Scheingrund verführen, daß die Unterstützung von Hand zu Hand unjüdisch sei. Das Gegenteil ist richtig: Matan bseisser, das „Schenken im verborgenen", gilt mit Recht in unserem Kreise als die höhere Form der Wohltätigkeit: Matan bseisser kann aber nur geübt werden, wenn Geber und Empfänger nicht in persönliche Berührung kommen. Wenn es auch eine einige Jahrhunderte alte jüdische Gewohnheit ist, Hausunterstützung zu gewähren, so ist es dennoch nur ein Gebrauch, der sich erst zu Ende des Mittelalters eingebürgert hat, als die Zahl der Verarmten und Vertriebenen überhand genommen hatte, so daß man es aufgeben mußte, gründliche Abhilfe durch Einrichtungen zu schassen, wie man sie früher gehabt hat. Was eine vorübergehende Notwendigkeit war, braucht nicht als religiöse Sitte sestgehalten zu werden. Das Judentum bei all seiner Milde gegen den Hilflosen hat niemals der Trägheit Vorschub leisten wollen. Schon die ersten Menschen wurden in den Garten Eden gesetzt, um ihn zu bearbeiten und zu behüten. Als sie daraus vertrieben wurden, erhielten sie den Spruch aus den Weg: im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen. Die mosaische Gesetzgebung, die sich der hilflosen Witwen und Waisen in so umfassendem Maße annahm, daß die Fürsorgevorschriften noch unserer Zeit als unerreichtes Muster vorschweben können, kannte doch auch die Schuldknechtschast. Sie wurde mit höchster Milde geübt, aber sie beruhte doch auf dem Grundsätze, daß der arbeitsfähige Arme nicht von Almosen leben, sondern seine Schulden durch Arbeit abzutragen habe. An dem gleickjen Grundsätze haben auch unsere Weisen festgehalten, die trotz ihrer Hingabe an die Thoragelehrsamkeit ihr Brot als schlichte Handwerker und Tagelöhner verdient haben: „Mache dich an das noch so ungewohnte Werk, nimm den Lohn dafür und sprich nicht, bin ich nicht ein Priester, ein großer Mann?" „Mache zur Beschränkung deiner Bedürfnisse deinen Sabbat zum Wochentage (d. h. versage dir die Annehmlichkeit) und falle den Menschen nicht zur Last." Selbst das Abziehen von Tierhäuten auf offenem Markte, gewiß die widerlichste Beschäftigung, galt nicht für so beschämend wie das Almosennehmen eines Arbeitsfähigen. Den gleichen Standpunkt nimmt Maimonides (der Rambam) ein, der eine Stufenfolge von acht verschiedenen Graden der Wohltätigkeit aufstellt, unter denen die höchste diejenige ist, bei der durch Darlehn oder Arbeitsgelegenheit der Verarmte dahin gebracht wird, die Unterstützung nicht weiter zu gebrauchen, und die niedrigste, wenn die Verabreichung eines Almosens in einer den Empfänger herabsetzenden Form geschieht. Die Zwischenstufen ergeben sich aus dem Grade der gegenseitigen Unbekanntschaft zwischen Gebern und Empfängern und der Form des Zuvorkommens, also mit der Hilfe nicht zu warten, bis man angegangen wird, wie das beim Hausbettel der Fall ist. Aus alledem ergibt sich, daß die bei uns seit langer Zeit eingebürgerte Form der Fremdenunterstützung auch im jüdischen Geiste die niedrigste ist und einer Verbesserung weichen muß, nachdem sich die Verhältnisse von Grund aus geändert haben, die unsere Väter zum Begnügen mit dem Notbehelf zwang. Die Zeiten haben sich gründlich geändert, unsere Wanderarmen haben sich ihr angepaßt, wir müssen es auch tun. Die Hausbettelei war eine Notwendigkeit in einer Zeit, wo die Wanderung von Stadt zu Stadt langsam vor sich ging, jetzt aber hat die Wanderung im eigentlichen Sinne des Wortes aufgehört: der jüdische Wanderarme wandert nicht, sondern reist mit der Bahn. Gab es früher» Fabriken zur Herstellung von gefälschten Empfehlungsbriefen und Ausweispapieren, gab es käufliche Listen der Wohltäter mit Anweisung, wie jeder zu behandeln ist? Da zu erwarten war, daß sich die Wanderarmen auch schnell dem Ortskassensystem anpassen würden, um bei unseren schnellen und bequemen Eisenbahnverbindungen das Abholungsgeschäft rascher zu erledigen, so hat die Deutsche Zentralstelle diese Zwischenstufe übersprungen, dadurch, daß die Abfertigung möglichst nur an

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