Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 31 (31.7.1914)
- Date
- 1914-07-31
- Page
- Seite 364 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Tone gehaltenen Kundgebung, worin er erklärt, daß die Iudenfrage eine Machtfrage ist, und droht, daß auf den mindesten Versuch hin, diese Frage im Sinne der rumänischen Juden zu lösen, die rumänische Bevölkerung mit einem Pogrom nach russischem Muster antworten würde. Da sich auch die rumänische Regierung gegenüber den Forderungen der rumänischen Juden konsequent ablehnend verhält, so wird befürchtet, daß der begonnene Kampf der rumänischen Juden um die Gleichberechtigung ihnen nicht unerhebliche Gefahren bringen wird. Infolge der zügellosen antisemitischen Agitation kam es in Odobescht vorige Woche zu Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung. Der Straßenmob plünderte eine Anzahl jüdischer Lüden und Wohnungen. Die Polizei schritt ein und verhaftete einzelne Exzedenten. In der rumänischen Kammer brachte der Leiter der judenseindlichen „Kulturliga", Professor Euza, diesen Vorfall zur Sprache und interpellierte den Minister des Innern, welche Maßregeln er zu ergreifen gedenke, „um die schädliche Tätigkeit der Juden zu unterdrücken und die judenfreundlichen Polizeibeamten zu bestrafen." Der Minister erwiderte, er werde eine Untersuchung einleiten und der Kammer über das Ergebnis berichten. D r o h e n d e A >u s w e i s u n g von z e h n t a u se n d e n Juden aus K i e w. Nach einer neuerdings getroffenen behördlichen Verfügung werden voraussichtlich acht- bis neuntausend jüdische Familien, insgesamt etwa vierzigtausend Seelen, die Stadt verlassen müssen. Dabei handelt es sich um zwei besonders privilegierte Kategorien von Juden, deren Wohnrecht seit Jahrzehnten unbestritten ist. Als nämlich die russische Regierung unter dem liberalen Alexander H. die Verbreitung der Bildung unter den Juden besonders fördern wollte, da erließ sie ein Gesetz, wonach alle diejenigen Juden, die ihre Kinder in die Unterrichtsanstalten Kiews schickten, unbehelligt am Orte wohnen durften. So wohnen gegenwärtig etwa zweitausendsünshundert jüdische Familien in Kiew nur auf Grund der Erziehung ihrer Kinder in staatlichen Schulen. Da sind nun plötzlich die russischen Verwaltungsbehörden auf den Gedanken gekommen, das seit Jahrzehnten bestehende Privileg ohne jegliche Sanktion seitens der gesetzgebenden Körperschaften umzustoßen. Neben dieser Kategorie soll aber noch eine weit größere, diejenige der Handwerker, schon in den nächsten Wochen der Ausweisung verfallen. Denn in Kiew gibt es nicht weniger als sechstausend alteingesessene jüdische Handwerkersamilien, die also plötzlich ins große Unglück gestürzt werden. Und womit begründen die Behörden diese Grausamkeit? Sie haben vor einigen Jahren in dein jüdischen Ansiedlungsrayon sämtliche Handwerkerinnungen mit Ausnahme derer von Odessa, Berditschew, Kischinew und Kertsch geschlossen und von den Juden, die als Handwerker in Kiew wohnen, die alljährliche Beibringung eines Zeugnisses einer Innung verlangt, durch die der Befähigungsnachweis erbracht wäre. Nunmehr gehen die Behörden noch einen Schritt weiter. Sie verlangen von jedem, der ein solches Zeugnis beibringt, den Nachweis, daß er seinerzeit, sei es vor zwanzig oder dreißig oder noch mehr Jahren, am betreffenden Orte seine Lernzeit durchgemacht habe. So absurd auch diese Forderung ist, daß plötzlich sämtliche jüdischen Handwerker Rußlands, wenn sie vom allgemeinen Wohnprivileg Gebrauch machen wollen, den Nachweis erbringen sollen, daß sie ihre Lehrlingszeit an einem der genannten vier Orte zugebracht hätten, so sehr dies natürlich auch dem Gesetz widerspricht, so ist doch die Gefahrvorhanden, daß die.'Kiewer Verwaltung die widersinnige Katastrophe herausbeschwören wird. Schon sind zahlreiche jüdische Hcmdiw-erkerfamilien auf Grund der erwähnten Verfügung ausgewiesen worden, und die anderen erwarten von Tag zu Da>g das gleiche Schicksal. So werden wohl etwa vierzigtausend jüdische Seelen Kiew verlassen müssen! Die geplante Massenausweisung bedeutet eine Herausbeschwörung von Elend, wie es selbst in Rußland nicht alltäglich ist. Sollte die Menschlichkeit nicht noch im letzten Momente siegen, so wird Kiew damit einen der schreckliMten Pogrome erleben. Diese Ausweisungen bedrohen aber nicht nur die Existenz der Klemer Juden, sondern auch die gesamte Wirtschaft des russischen Südwestens. * Um entgegen diesen trüben Nachrichten doch etwas Erfreuliches mitzuteilen, sei aus der „Nat.-Ztg." folgende Meldüng angesügt: Zulassung von Inden zur Messe in N i s ch n i - N o§v gor ob. Vom Ministerium des Innern wurde, wie uns aus Petersburg telegraphiert wird, die Verfügung, wonach Juden auf der Messe tu Nischni-Nowgorod keine Läden mieten durften, ausgehoben. Geh. Merrrmerungsrat Br. 0. Mayer in Karlsruhe in Baden feierte am 25. Juli seinen sechzigsten Geburtstag. Schon längst hatten wir dem hochverdienten Mann in der Ehrentafel unserer Porträts einen Platz bestimmt; die Bescheidenheit des zu Feiernden hat uns bisher die Möglichkeit versagt, seine Züge unseren Lesern zu überliefern. Seine Verdienste sind im „Gemeindeboten" Nr. 29, S. 3, kurz gewürdigt worden. Ich möchte aber dem verdienstvollen Mitarbeiter auch an dieser Stelle für seine unserem Blatte gewidmete Tätigkeit meinen herzlichen Dank sagen. Mayer, ein hoher Beamter seines badischen Vaterlandes, ist, wie so mancher früherer hervorragender Beamter des badischen Großherzogtums, nicht nur Jude geblieben und bewährt seine Kraft in allgemeinen jüdischen Angelegenheiten und in den besonderen seines Vaterlandes, sondern hat auch in unserer Zeitung, schon bevor ich dessen Redaktion führte, aber auch seitdem ich an ihrer Spitze stehe, teils mit seinem Namen, teils ohne diesen viele wichtige Beiträge geliefert. Mannhaftigkeit, Treue, Sachlichkeit bet aller liberalen Entschiedenheit zeichnen ihn wie seine Beiträge aus. Er vertritt seinen freisinnigen Standpunkt mit Gediegenheit und Stärke, wird aber niemals ein einseitiger Parteimann, sondern hat die allgemein humanitären und religiösen Interessen stets im Auge. Er steht inmitten seiner Kraft — denn was bedeuten sechzig Jahre in unserer Zeit! — Möge es ihm noch lange vergönnt sein, für seinen Staat, seine Familie und das Judentum zu wirken. Den tüchtigen Mann ehren seine Werke, und so glauben wir im Sinne des bescheidenen Mannes, der es nicht liebt, daß von seiner Person viel geredet wird, zu handeln, wenn wir, statt von ihm zu erzählen, von seiner Gründung, dem Friedrich- und-Luise-HosPiz Bad Dürrheim, reden. Denn wie es schon im „Gemeindeboten" a. a. O. heißt: die Begründung dieses Hospizes ist in erster Linie seiner unermüdlichen Tätigkeit und seinem allen voranleuchtenden Opfersinn zu danken. Das Hospiz, dessen Bild wir dem im Druck erschienenen Berichte von 1912/13 entnehmen, war schon lange geplant. Am 22. September 1906 bei der goldenen Hochzeit des großherzoglichen Paares Friedrich und Luise ist der Plan dem Fürstenpaar anvertraut worden, das sich selbst mit großen Spenden beteiligte. Der badische Oberrat bestimmte Mittel dazu, von Privaten strömten Gaben herbei, und so konnte 1911 der Bau begonnen loerden. Da die Bausumme von 200 000 Mark nicht ausreichte, wurden Sammlungen unter den Badensern innerhalb und außerhalb des badischen Landes veranstaltet; die Anstalt konnte, nachdem die Einweihungsfeier am 28. Juli 1912 stattgefunden, unter Leitung des Arztes Dr. Harraß vorgenommen werden. Die Gesamtzahl der Pfleglinge von Ende Juli 1912 (Eröffnung der Anstalt) bis 31. Dezember 1912 betrug 149 (69 Knaben, 80 Mädchen und weibliche Erwachsene) mit 4396 Verpflegungstagen. Von den Pfleglingen waren 111 badische (105 Kinder, 6 Erwachsene), 38 außerbadische (28 Kinder, 10 Erwachsene). Unentgeltlich oder mit ermäßigtem Verpflegungssatz fanden von den badischen 37, von den außerbadischen 15 Aufnahme. Von den 38 außerbadischen waren aus Preußen 12, aus Bayern 6, ans, Württemberg 1, aus Elsaß-Lothringen 13, aus der Schweiz 3, aus England 2, aus Rußland 1. Das Jahr 1913 brachte eine über Erwarten günstige Entwicklung. Die Zahl der Pfleglinge belief sich in den 11 Monaten vom 1. Januar bis Ende März und vom 1. Mai bis Ende