Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 30 (24.7.1914)
- Date
- 1914-07-24
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
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—*---— Uv,>. -2ift ein Einheitsbau, der seinerzeit in Aachwerk hergestellt luevbnt mußte. Das Verwaltungsgobände bildet den Kopf, vo-n> dessen Mitde in der Richtung nach Westen, sich Vas Krankenhaus erstreckt, an dessen No-r>dfeite das Oekon-omiegebäude liegt. Das Krankenhaus hat 16 größere und kleinere Kranken räume mit den dazu nötigen Nebenräumen. In jedem Stockwerk ist eine geräumige offene Liegehalle vorhanden. Die Heizung erfolgt durch Ni-edevdrnckidampsiheiznng, die Lüftung mittels Luftkanälen; auch ist eine Zentralwarmwasserversorgung vorhanden. Außer einem Verband- und Untersuchungszinnner sind zwei Operatiousrüume vorhanden, ferner ein Laboratorium und ein Nöntgenkabiuett. Die Waschküche liegt im Oekonomiegebände. Neben der letzteren befindet sich der Desinsektionsraum. Ferner befindet sich im Krankenhaus eine Synagoge. — Als Oberärzte sind angestellt Sanitätsrat Tr. Nosenhein für die chirurgische Station und für die innere Station Sanitätsrat Dr. Caro. Als Augenarzt ist Herr Dr. Pnlvernmcher in der Anstalt tätig. Im Hause selbst wohnt ein Assistenzarzt. Die Verwaltung erfolgt durch eine aus der Gemeinde gewühlte Kommission. Die Oekonomie wird von der Wirtschaftsvorsteherin Fräulein Czapski verwaltet. Es sind Wärter und Krankenpflegerinnen vorhanden, die sich gewöhnlich aus dem Wartepersonal anderer Anstalten und Schoestervereinignngen ergänzen. Es ist hervorzuheben, daß die Lage des Krankenhauses eine relativ günstige ist, daß Betrieb und Einrichtung das gewöhnliche Maß eines kleinen Krankenhauses bei weitein überschreiten. Cs werden jährlich 500 Kranke ausgenommen. §2 Breslau, 17. Juli. Eine neue Vereinigung, „Jüdischer Treubund", richtet an die Vereine und Mitglieder unserer Gemeinde folgenden Ansrufi Die im Laufe der Jahre stark anschlw-ellende Ziffer von Uebertritten und Taufen Erwachsener und unmündiger Kinder machen es jedem ehrliebenden, an seiner Religion festhaltenden Juden zur ernsten Pflicht, Mittel und Wege zur Abhilfe zu suchen. Die bisherige Gleichgültigkeit gegenüber diesen traurigen Erscheinungen birgt die große Gefahr für Gegenwart und Zukunft in sich, daß der Glaubenswechsel, der in der Regel äußerer Vorteile wegen erfolgt, in weiteren Kreisen unserer Gemeinschaft gewissermaßen als Zeiterscheinnng leicht hingenommen und schon dadurch begünstigt wird. Mit der Gleichgültigkeit und Untätigkeit dieser Schäden gegenüber muß gebrochen und eine wirksame Mwehr erstrebt werden. Diese Aufgabe will die unter dem Namen „Jüdischer Treubund" begründete Vereinigung erfüllen. In ernster Zeit wendet sich darum der „Jüdische Treubund" an die weitesten Kreise unserer Gemeinde mit der Bitte umfassender Unterstützung seiner Bestrebungen, die eine Parteinahme für irgendeine religiöse Richtung ansschließen. Der „Jüdische Trenbund" verfolgt den Zweck, die Treue zur jüdischen Glaübensgemeinschaft zu stärken und dem Abfall vom Glauben entgegenzutreten. Der „Jüdische Treubund" strebt unter anderem an: 1. Gleichstellung der jüdischen Religionsgemeinschaft mit den christlichen Bekenntnissen in allen. Schulangelegenheiten und damit auch Durchführung des jüdischen Religionsunterrichtes durch alle Klassen der hiesigen Schulen. 2. Tatkräftige Förderung, jüdischer Gesinnung unter der Jugend. 3. Einrichtung einer jüdischen Goneralvormnndschaft. 4. Hebung des Interesses am jüdischen Gemeindeleben: a) durch Erweiterung der Leistungen auf sozialem Gebiet; b) durch Unterstützung aller auf das Wissen vom Judentume, seiner Geschichte und Literatur gerichteten Bestrebungen; c) durch Schaffung eines Gemeindeblattes; d) durch Erweiterung Der Frauentätigkeit in den Kommissionen der Synagogengemeinde; e) durch Einführung des Gemeindewahlrech'tes für selbständige Frauen unter denselben Voraussetzungen, die für Männer gelten. Gegen das Renegatentum sollen unter anderen folgende Maßnahmen angewandt werden: 1. Bekanntgabe der Namen der Ausgetretenen durch den Vorstand der Synagogengemeinde. 2. Bekämpfung aller Personen, die vom jüdische!: Glauben abgefatten sind oder die Taufe unmündiger Kinder beai'nlstigen, bei Bewerbung um Ehrenämter in Gemeinde, Stadt und Staat; andererseits Unterstützung von Kandidaten bei Besetzung von Ehrenämtern in der Gemeinde und jüdischen Vereinen, welche den eingangs erwähnten Grundsatz des „Jüdischen Treubundes": „Die Treue zur jüdischen Glaubensgemeinschaft zu stärken und dem Abfall vom Glauben entgegenzutreteu" überall gewissenhaft zu vertreten bereit sind. 3. Zurückweisung von Uebergrisfen der Judenmissionen. Mitglieder des „Jüdischen Treubundes" können alle Männer und Frauen gleichwohl welchen Alters, alle jüdischen Korporationen und Vereinigungen gleichviel welcher Art werden. M, Hamburg, 17. Juli. Das Repräsentantenk o l l e g i u m der Deutsch-Israelitischen G e m e i n d e hielt seine letzte Sitzung vor den Ferien im Sitzungssaal der Gemeinde unter dem Vorsitz des Herrn Jakob Alexander ab. Der erste Punkt der Tagesordnung betraf die Neuregelung der Seelsorge in den Gefängnissen. Das Neprüsentantenkollegium hatte schon früher mehrfach den Gemeindevorstand ersticht, die Uebernahme der Seelsorge für die jüdischen Gefangenen durch den Staat zu veranlassen. Daraufhin hat der Vorstand Verhandlungen mit den Staatsbehörden gepflogen, die zu einem günstigen Ergebnis geführt haben. Die volle Uebernahme der Seelsorge an den jüdischen Gefangenen durch den Staat hat sich nach Lage der Dinge nicht erreichen lassen. Die Bestellung des Geistlichen erfolgt durch die Gemeinde, bedarf aber der Genehmigung der Senatskommission für die Justizverwaltung. Vom 1. Januar 1914 ab zahlt der Staat zu den Kosten jährlich 500 Mark. Tie Seelsorge umfaßt die Abhaltung eines Gottesdienstes mit einem religiösen Vortrag zweimal im Monat sowie an sämtlichen Feiertagen, sowie den Besuch der Gefangenen auf deren Wunsch und in regelmäßigem Turnus, ferner die Bemühung, die Gefangenen nach ihrer Entlassung in geordnete Lebensverhältnisse zu bringen. — Es folgt dann die Beratung über die neuen Satzungen der Kommission für das Armenwesen der Gemeinde. Nach erfolgter Einzelberatung wird das Statut mit einigen redaktionellen Aenderungen, die der Vorsitzende empfiehlt, angenommen. Die neuen Satzungen der Depositenkasse milder Stiftungen der Gemeinde werden dann einer Erörterung unterzogen. Das alte Regulativ der Depositenkasse stammt aus dem Jahre 1899. Da es in verschiedenen Punkten abänderungsbedürstig war, ist durch eine Kommission der Repräsentanten und Verhandlungen mit dem Vorstande ein neues, den modernen Verhältnissen mehr entsprechendes Statut ausgearbeitet worden. Die Depositenkasse verwaltet aus Grund des § 40 der Gemeindestatuten unter Oberaufsicht des Gemeindevorstandes mehrere Millionen Mark Kapitalien, die bei ihr von hiesigen Stiftungen und Vereinen belegt sind. Die Verwaltung wird getrennt von der Gemeindekasse geführt, und die Gelder werden mündelsicher angelegt. — Der nächste Punkt der Tagesordnung betrifft den Antrag des Gemeindevorstandes auf Bewilligung von 300 Mark an den Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens für die Herausgabe eines Werkes über die Beteiligung der Juden an den Freiheitskriegen. Da der Zentralverein nicht imstande ist, die Kosten des Werkes allein zu tragen, hat er sich an die Gemeinden und Organisationen in Deutschland um Beihilfen gewandt. Der Antrag wird ohne Debatte angenommen. Die Bewilligung einer Teuerungszulage an die Lehrerinnen der israelitischen Töchterschule wird nach den Vorschlägen des Gemeindevorstandes einstimmig gutgeheißen. Eine längere Debatte rief noch der Antrag des Gemeindevorstandes hervor, auf Bewilligung bis zu 2000 Mart für eine Hilfsarbeiterstelle für das Gemeindebureau. Zur Begründung wird ausgeführt, daß die stetig wachsenden Geschäfte der Kommission für das Wohlfahrtswesen der Gemeinde es als unumgänglich notwendig erscheinen lassen, eine neue Arbeitskraft einzustellen. Herr Syndikus Dr. Nathan betont, daß die geordnete Wohlfahrtspflege überaus segensreich wirkt, der weitere Ausbau soll nach dem Beispiel der Berliner und Frankfurter Gemeinde geschehen. Durch die Errichtung einer Zentralstelle soll den berufsmäßigen Bettlern das Handwerk gelegt werden. Im weiteren Verlauf der Diskussion, an der sich unter anderen die Herren Joseph Lippmann, Oettinger, Mathiasion und der Vorsitzende beteiligten, wird noch darauf hingewiesen, daß die Wohlfahrtspflege auch dazu berufen sei, Leute, die noch nicht verarmt sind, rechtzeitig zu stützen und sie einem Gewerbe wieder Zuzuführen. Tie vielen Arbeiten, die für die Wohlfahrtspflege zu erledigen seien, machen die Anstellung eines Hilfsbeamten nötig. Der Antrag wird dann auch einstimmig angenommen. Es tritt hierauf eine geheime Sitzung ein. &&& Chemnitz, 17. Juli. Wie aus dem soeben erschienenen Verwaltungsbericht des Vorstandes für das Jahr 1913 zu ersehen ist, Zählt die Israelitische Religionsgemeinde zu Chemnitz 1800 Seelen. Die Anzahl der im Jahre 1913 zur Gemeindesteuer veranlagten, in Chemnitz wohnhaften, Gemeindemitglieder betrug 863 mit zirka 415 selbständigen Haushaltungen. ' Auswärts wohnhaft waren 73 steuerpflichtige Mitglieder mit zirka 45 selbständigen Haushaltungen. Ferner waren 39 Forenser in unserer Gemeinde steuerpflichtig.