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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-07-24 · Heft 30 (24.7.1914) · p. Seite 360

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 30 (24.7.1914)
Date
1914-07-24
Page
Seite 360 (sequence 12)
Language
German
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860 „Lärm, wie in der Judenschul" auf seine wirkliche Bedeutung richtigzustellen. Das Wort von der „Judenschul" ist viel älter als die jüdische (öffentliche) Schule, und früher gab es nur ein Cheder. Unsere Vorfahren belegten die Synagoge mit der Bezeichnung Schühl. (Bekanntlich vertauschten diese die Vokale und sprachen für Schul: „Schül, für Lehm: Leim, für Leim: Lahm, für lahm: luhm.") Ich weiß nicht, ob noch Leute leben, die, wie ich, sich erinnern können, wie noch vor 70 fahren in den Judenstraßen meiner K'hillah der Schammes, zum Morgen- und Abendgottesdienst durch die Straßen schreitend, mit Aufbietung seiner Lungenkräfte und Stimmittel rief: „In Schü . . .e ra . . .n!", um die Beter herbeizurufen, gleichwie in den Kirchen geläutet wird. Was Wunder, wenn unsere christlichen Mitbürger gleich den Juden ebenfalls die Synagoge „Schul", und zwar im Gegensätze zu ihren Schulen „Judenschul" nannten? Weshalb aber die Bezeichnung „Judenschul" für eine turbulente Versammlung? Wer von unfern Alten erinnert sich, wie noch vor zirka 70 Jahren bei uns der Gottesdienst verrichtet wurde? Wie der „fromme" Jude sein Gebet verrichtete, um dem Worte der Heiligen Schrift gerecht zu werden: Kol azmanszoj tanmarnu etc. (Alle meine Gebeine sollen sprechen: „Herr, wer ist wie Du?") Schreiber dieses hörte neulich erst von einem Kaufmann, der in Galizien einem Gottesdienste beigewohnt hatte, hierüber mit Schaudern sprechen. Schreiber konnte ihm entgegnen: „Beruhigen Sie sich, noch sind keine 70 Jahre verstrichen, seit ich in unserer K'hilla Augenzeuge solcher Szenen gewesen bin. Da hielt sich aber der für den frömmsten, der sich am ungebärdigsten benehmen und am lautesten schreien konnte, l Freilich war aber auch jeder einzelne Beter so sehr in seine Andacht vertieft, daß er weder durch das Geschrei und Gelärm um ihn herum gestört wurde, noch daß es nötig gewesen wäre, seine Andacht durch Ehorgesang und Orgelklang wachzurufen, was aber, nebenbei bemerkt, heutzutage leider auch nicht mehr wirksam zu sein scheint.) Beweis genug, wie tiefgründig der Ausspruch jenes griechischen Weisen ist: „Alles fließt." Die Einführung des Chorgesangs in meiner heimatlichen K'hilla vor 65 Jahren rief die heftigsten Szenen und tiefsten Spaltungen hervor. Und heute? Selbst die Frömmsten der „Frommen" wollen heute das Chorsingen nicht missen. (Gleiche Erfahrung hatten wir ja auch mit der deutschen Predigt.) Also unbesorgt, Herr D., unsere (öffentliche, denn diese kann doch nur gemeint sein) Schule steht makellos da, wenn auch hier und da einer sich zu der Behauptung verstiegen hat, ein christlicher Meister werde einen Jungen, der die jüdische Schule besucht hat, nicht als Lehrling aufnehmen wollen. Hier, in L., habe ich andere Erfahrungen nach dieser Richtung auszuweisen. Wenn Sie ober, um das vermeintlich gerechtfertigte absprechendo ihtm abzuschwächen, gutmütig hinzu- „Glücklicherweise haben staatliche Behörden oft genug, „besonders in letzter Zeit", den ausgezeichneten Stand der noch Vorhandellen jüdischen Volksschule anerkannt", so kann ich Ihnen dies auch nicht unwidersprochen lassen. Die jüdische Volksschule hat jede r zeit Tüchtiges geleistet unb hat sich st e t s der wohlwollenden Anerkennung der Behörden zu erfreuen gehabt. Schreiber dieses hat in den 50 er und 60 er Jahren des vorigen Jahrhunderts in einer kleinen Gemeinde, die aber eine bedeutend größere Schule (nach der Kiuderzahl) hatte, als heute die größte Schule der Provinz Posen ist, länger als zehn Jahre amtiert. Seine Schule hatte sich so sehr der Anerkennung des christlichen Inspektors zu erfreuen, daß dieser bei jeder Gelegenheit den Lehrern seiner christlichen Schulen die jüdische als Musterschule erklärte, was aber mein intimes Verhältnis mit den christlichen Kollegen nicht im geringsten trübte. Und so wird es auch überall gewesen sein. L i s s a i. P. H e r b st, Hauptl. a. D. * Berlin, den 14. Juli 1914. Der geehrten Redaktion erlauben wir uns folgende Mitteilung zur gefl. Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen: I ü d i s ch e Bewerber für landwirtschaftlichen Betrieb. Bei den zunehmenden Schwierigkeiten, denen die jüdische Berufswahl unter den heutigen Zeitverhältnissen ausgesetzt ist, ist seitens des Verbandes der Arbeitsnachweise der Großloge für Deutschland an eine große Anzahl jüdischer Gutsbesitzer die Anfrage gerichtet worden, ob sie geneigt wären, in ihren Betrieben — und Zwar sowohl landwirtschaftlichen als häuslichen — jüdische Bewerber für gehobene wie untergeordnete Stellen anzunehmen. In Frage kämen Eleven, Inspektoren, Portiers, Wächter, Erzieherinnen, Stützen der Hausfrau, Vorleserinnen, Dienstmädchen usw. Eine Anzahl der angefragten Gutsbesitzer hat bereits bejahend geantwortet. Von einigen Gutsverwaltungen ist der Wunsch ausgesprochen worden, ihnen geeignete jüdische Eleven zu empsehleu. Ter Zweck dieser Zeilen ist nun, jüdische junge Leute aus die vorliegende Situation aufmerksam zu machen und sofern sie Interesse für die Landwirtschaft haben, sie zu veranlassen, ihre Namen bei dem Verband der Arbeitsnachweise der Großloge für Deutschland, Berlin W 62, Kleiststraße 12, anzugeben, woselbst die näheren Bedingungen zu erfahren sind. Wit vorzüglicher Hochachtung Verband der Arbeitsnachweise der Großloge für Deutschland VIII. U. O. B. B. (E. B.) Förster. G o l d s ch m i d t. * Berlin, 10. Juli 1914. Das Bureau für „ S ch ü ch t s ch u tz " sendet uns folgende Notiz aus der Zeitschrift „ Deutsche Tierschutz-Zeit u n g Ibis ", Berlin, Heft 7: E i n Beitrag zur Gefchichte des Tierschutzes. Vor etwa 1000 Jahren erging an das Rektorat der Hochschule in der babylonischen Stadt Pumbeditta eine Anfrage über die Grenzen der Pflicht des Tierschutzes. Das vom damaligen Rektor Scherira mit bent Titel Gaon (gleich Exzellenz), der von 930 bis 998 lebte, erteilte Gutachten ist in der ausManuskripten der kaiserlichen Bibliothek in Petersburg veröffentlichten Gutachtensammlung von Harkavy (Berlin 1885) wörtlich enthalten. Bon Interesse ist folgender Auszug: Anfrage: „Es belehre uns unser Meister über die Bedeutung einer eigentümlichen Erzählung im Talmud. Dort lesen wir, der Fürst Rabbenu Jehudah habe einst ein Kalb, welches geschlachtet werden sollte, und sich schutzsuchend zu ihm flüchtete, hartherzig zurückgeschickt, indem er ausrief: „Geh' hin, dafür bist du geschaffen!" Zur Strafe wurden Rabbenu vom Himmel langjährige, schwere Leiden beschieden. Später sah einmal der Gelehrte, wie seine Magd die Jungen einer Katze wegfegen wollte. „Laß sie," rief er, „seine Barmherzigkeit erstreckt sich über alles, was er geschaffen" (Psalm 145, 9). Seit diesem zweiten Ereignis wichen die über ihn verhängten Leiden. Mit Rücksicht aus die Erzählung von den Leiden Rabbenus, die wegen einer Handlungsweise gekommen und wegen einer anderen Handlungsweise wieder von ihm genommen sind, fragen wir, tut man denn wirklich gut, wenn man ein Tier nicht schlachtet und Jungen einer Katze oder dergleichen, was Schaden anstiftet, nicht tötet? Es belehre uns unser Herr." Antwort: „Also scheint es uns: Tiere, welche Schaden anstisten, etwa Schlangen, Skorpione, Löwen, Wölfe, dürfen immerhin getötet werden. Andererseits sollen lebendige Wesen, die uns nichts Böses tun und auch zur Speise oder Heilung nicht gebraucht werden, nicht getötet werden, und selbst sie zu quälen ist verpönt. Die Jungen der Katze aber, welche Rabbenus Magd wegsegen wollte und Rabbenu gerettet hat, gehören durchaus nicht zu den schädlichen Wesen, und solche Tiere werden mit vollem Recht vor Untergang bewahrt. Ein Kalb jedoch zu retten, welches zum Speisen nötig ist, ist uns nicht geboten; wenn trotzdem über Rabbenu infolge des erwähnten Ereignisses Leiden kamen, so war das eben nicht eine vergeltende Strafe für ein Vergehen, sondern eine Leidensstrafe, wie sie Gott auf die Großen und Bevorzugten herabzusenden pflegt. Mit ihnen nimmt er es strenger, als mit anderen, mit Rücksicht darauf, daß die große Masse von ihnen zu lernen und aus ihren Handlungen weitergehende Folgerungen auf sich selbst zu ziehen pflegt. Wenn nun jenes Kalb vor dem Schlachter geflohen war und seinen Kopf in den Schoß Rabbenus vergrub, um gerettet zu werden, so erschien von seiten Rabbenus die sofortige Auslieferung an den Schlachter als besondere Grausamkeit. Eine barmherzige Art wäre es gewesen, das Tier wenigstens einige Zeit aufzuhalten, und wer Rabbenu so handeln gesehen hätte, der würde daraus für sein eigenes Verhalten Folgerungen gezogen haben und hätte gelernt, barmherzig zu sein. Wer aber sah, daß Rabbenu das Tier sofort auslieferte, und sich nicht das geringste Mitleid in ihm angesichts des schutzsuchenden lebendigen Wesens regte, der wurde hartherziger in seinem Verhalten auch gegen solche Tiere, deren man nicht bedarf und die unschädl i ch sind."

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