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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-07-24 · Heft 30 (24.7.1914) · p. Seite 357

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 30 (24.7.1914)
Date
1914-07-24
Page
Seite 357 (sequence 9)
Language
German
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857 steht der Nahe nur im Positiv. Aber schon der Nahe ist vom Uebel. Der Fernste soll gemeint sein. Genau so hat das Alte Testament in seiner Naivität die Erläuterung seines Grundgesetzes auf dieses selbst folgen lassen. In demselben Kapitel 19 heißt es Vers 33: „Und wenn weilet bei dir ein Fremdling in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht hintergehen. Wie ein Eingeborener von euch sei er euch, der Fremdling, der bei euch weilet, nnd du sollst ihn lieben, wie dich selbst. Denn Fremdlinge seid ihr gewesen im Lande Aegypten. Ich bin der Ewige, euer Gott." In solcher Urwüchsigkeit des Gefühls redet eine urwüchsige Religion. Der Fremdling sei euch wie der Eingeborene, und du sollst ihn lieben, wie dich selbst. Der Fremdling war es, der das Gebot der Liebe entstehen ließ. Im Fremdling wurde der Mensch erkannt. Die Liebe zum Fremdling ist das Urmotiv der Menschenliebe. So wird die Steigerung verständlich vom Verbot der Rachsucht gegen den Volksgenossen zudem Gebot der Menschenliebe. Dieses Gebot ist keine kahle Abstraktion, sondern es erblüht aus dem nationalen Bewußtsein der ägyptischen Knechtschaft. Alles ist hier Saft und Blut, Natur und Wirklichkeit. Keine Polemik und keine Abstraktion hat diese Gedanken erkünstelt. Jetzt ist sogar auch die Abstraktion des Menschen, jedes Menschen, des Mitmenschen übertroffen und überwunden. Es gibt für dieses geschichtliche Urbewußtsein nur Einheimische und Fremdlinge. Aber die Freiudlinge bleiben nicht Fremde im religiösen Sinne: das Gebot der Liebe ist in ihnen erstanden. Damit ist die Nächstenliebe wahrhaft zur Menschenliebe geworden. Welche Entwicklung und welche Aufrichtigkeit hätte die politische, hätte die geschichtliche Kultur gewonnen, wenn statt der Phrase der Nächstenliebe das prägnante Gebot der Liebe des Fremdlings zum Grundgesetze der Religion gemacht worden wäre. Unsere gegenwärtige Politik würde nicht so heuchlerisch der Religion Hohn sprechen, wenn die Ausdrücke der „fremden Vvlkselemente" oder gar der „Fremdkörper" in der Sprache einer anständigen Politik unmöglich wären. Die Politik ist kein Kinderspiel. Gewaltige Schwierigkeiten bilden ihre dauernde Aufgabe. Aber das Grundgesetz der Sittlichkeit und hoffentlich daher auch der Religion ist die Liebe zu allem, was Menschenantlitz trägt. Und diese Forderung erhöht sich, wenn in diesem Antlitz nicht die Züge des eigenen, als des bevorzugten Stammes, hervorleuchten. Am Fremdling verliert auch der Ausdruck der Liebe seine Ueberschwänglichkeit. Jeder Mensch könnte mir gleichgültig werden; der Fremdling aber lockt ästhetisch nrit Natürlichkeit mein Interesse hervor. Und ethisch wevde ich zu seiner Schonung, zur Hütung seiner Rechtsfähigkeit aufgefordert. Das ist tätige, wahrhaftige Liebe: Sympathie mit dem Fremden, der zunächst als solcher mich zur Aufmerksamkeit reizt: daß er nur nicht etwa mich nbstoße! Wenn der ästhetische Sinn mich nicht vor Inhumanität ausreichend schützt, so soll es die Religion tun: du sollst den Fremdling lieben, wie dich selbst. Man erkennt bei dieser Fassung des Gebots auch besser, daß die eigentliche Uebersetzung lauten müßte: er ist wie du selbst; er ist dir gleich. (Vgl. Allg. Ztg. d. Judentums 1894, S. 269.) Diese menschliche Wesensgleichheit führt man sich viel genauer am Fremdling zu Gemüte als an dem sogenannten Nächsten; bei dem man schließlich doch immer nur an dem Allernächsten hängen bleibt. Dafür will ich keine Zitate anführen. Tagung des Sheinilchen Osbbinerorrbandes in Köln. Du me diesjährige Konferenz von Rabbiner:: Rheinlands und Westfalens fand am 28. Juni in der Rheinlandloge unter lebhafter Beteiligung statt. Es waren anwesend die Rabbiner vvr. Caro (Köln). Cohn (Bonn), David (Bochum), Eschelbacher (Düsseldorf), Galliner (Gelsenkirchen), Grabowski (Barmen), Hanover (Köln), Jacob (Dortmund), Kronheim (Düsseldorf), Levi (Krefeld), Neumark (Duisburg), Norden (Elberfeld), Rosenthal (Köln), Samuel (Essen); am Nachmittag auch Schestelowitz (Köln); ihr Ausbleiben hatten entschuldigt die Herren Frank (Köln), Jaulus (Aachen), Straßburger (Hoppstätten), Tawrogi (Kreuznach). Da diesmal auch die Gattinnen der Konferenzteilnehmer in größerer Anzahl sich eingefuuden hatten, so konnte Herr Dr. Hanover als Vorsitzender auch sie in seine Begrüßung einschließen und den Entschlich der Rabbinerinnen, fortan regelmäßig eine zwanglose Zusannnenkunst mit der Hauptkonferenz zu verbinden, rühmend hervorheben. Die Damen waren damit einer Anregung verschiedener Kolleginnen gefolgt und nahmen bald nach Eröffnung der Hauptkonferenz in einem am stoßender: Zinuner ein Referat von Frau Dr. Jacob entgegen. Die Hauptverhandlungen begannen mit der Verlesung der Berichte über die beiden Tagungen des letzten Geschäftsjahres und des Protokolls über die Zeutralausschußsitzung des Rabbinerverbandes i. D. vom 29. Dezember 1913. Ten Jahresbericht erstattete sodann Dr. Hanover. Die nieisten unter seiner Mitwirkung verhandelten Fragen haben die jüdische Volksschule zum Gegenstand gehabt: ihre Förderung und Stärkung in der öffentlichen Meinung und die Festsetzung eines Normallehrplans. Die Bearbeitung eines Lehrplans und einer Prüfungsordnung für jüdische Semiuaristinnen sei in die.Wege geleitet worden. Die Einsetzung des Schiedsgerichts bei Streitigkeiten zwischen Gemeinde und Kultusbeamten ist erfolgt und im Falle unserer Zustimmung die Ernennung eines ständigen Mitgliedes von der Konferenz zu tätigen. Eine Vertretung des Verbandes ist gewünscht worden auf der Tagung westdeutscher jüdischer Jugendvereine; endlich sei bei der Jahresversammlung des Vereins israelitischer Elementarlehrer Westfalens und der Rheinprovinz zu Elberfeld der Ortsrabbin-er, unser Mitglied Dr. Norden, mit einer Einladung beehrt worden. Bei dem gespannten Verhältnis zlvischen Rabbinern und Lehrer:: in unseren Provinzen habe diese letztere Einladung besondere Bedeutung beansprucht; es sei daher Dr. Norden gebeten worden, über den Verlauf jener Versarnrnlung besonders zu berichten. Im unmittelbaren Anschluß au seine Darlegungen erteilt der Vorsitzende hierzu das Wort Herrn Dr. Norden. Dieser führt aus, daß sein Ausgangspunkt der Artikel des Lehrers Abraham in Essen in den „Blättern zur Erziehung und Unterricht" gewesen sei, der seinen Niederschlag auch in dem offiziellen Bericht des Vereins gefunden habe, woselbst in dem gewohnten wegwerfenden Ton vorn Religionsunterricht der Rabbiner geredet wird. Zugestanden hat Redner nur, daß die bekämpften Resolutionen der rheinischen Konferenz eine scharfe Sprache führten; alle Einwände aber gegen den sachlichen Inhalt habe er mit wirksamen Argumenten Zurückgelviesen. Er glaube aus alle besonnenen Elemente des Lehrervereins Eindruck erzielt und damit der Verständigung gedient zu haben. Die Versammlung dankt Dr. Norden süv seine Bemühungen und gelangt nach eingehender Erörterung des Verhältnisses zwischen Rabbinern und Lehrern endgültig zu folgender von Dr. Jacob vorgelegten ErttMicpnng. Untere Resolutionen wollen keine Augenblickspolitik treiben und beschäftigen sich nicht mit Persönlichen:. Sie behandeln prinzipielle Fragen des Standes und Berufs und erheben progrannnatische und ideale Forderungen, die sich aus der Natur der Dinge ergeben und daher aufgestellt und angestrebt werden müssen, wie loeit auch die gegenwärtigen Verhältnisse davon entfernt sein möge::. Was die Bolksschullehrer betrifft, so gehe:: wir von dem Prinzip aus: dem Bolksschullehrer die Volksschule, dem Elementarlehrer der Elementarunterricht. Für die Inspektion des Religionsunterrichts von Elementarlehrern ist gemäß seiner Fachbildung, seiner Bestallung, seiner Berufstätigkeit und Erfahrung der Rabbiner, dessen -eigene religionsunterrichtliche Tätigkeit in der Regel schon dem Umfange nach die des Elementarlehrers bei lveitem übersteigt, der gegebene Fachmann. Seine Bestallung als Inspizient des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen ist nicht von der Einwilligung der zu inspizierenden Lehrer, sondern von dem Ermessen der Staatsbehörden abhängig. Es ist zu wünschen, daß diese ihre bisherige Praxis, den Ortsrabbiner als Inspizienten des Religionsunterrichts z:: bestiMinen, immer weiter ausdehnt." Das Mittagsmahl, von den Konferenzteilnehmern und ihren Danken gemeinsan: eingenommen, unterbrach die Verhandlungen; ein Trinkspruch auf die Damen, ausgebracht von Dr. Kronheim, wurde von Frau Dr. Eschelbacher erwidert und damit die zwanglose Vereinigung rheinischer Rabbinerinnen gebührend gefeiert. Nach dem Tischgebet, von Dr. Grabowski gesprochen, unternahmen die meisten Damen unter liebenswürdiger Führung von Frau Dr. RosenthaL

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