Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 29 (17.7.1914)
- Date
- 1914-07-17
- Page
- Seite 348 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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1911/12 laufende Unterstützungen an 572 Personen im Betrage von 83 529 Mark gewährt wurden, so erkennt man das ungeheure Aufsteigen des Budgets. Der Gemeindezuschuß von 1877 (27 620 Mark) ist im Jahre 1912 auf 120 631 Mark erhöht worden. Im ganzen wurden aus dem Gemeindezuschuß und zahlreichen Stiftungen im Jahre 1911/12 336 829 Mark ausgegeben. Die vielen in dem inhaltreichen Schristchen dargelegten Fragen: über das Verhältnis dieser Summe-zu der von den großen Kommunen aufgewendeten Zahl, über die Verpflichtung der Gemeinde in betreff der Armenpflege sollen hier nicht tm einzelnen erörtert werden. Es soll nur kurz darauf hingewiesen werden, daß der Verfasser einen Ausbau der Institutionen durch Gemeindeschwestern enrpfiehlt, und daß er schließlich den Wunsch ausspricht, daß der Dankbarkeit gegenüber den Männern, die die Geschäfte der Armenverlvaltung in allen ihren Zweigen geleitet und besonders gefördert haben, auch sichtbarer Ausdruck verliehen werden möchte. „Dazu sollten ihre Bildnisse im Plenarsaal oer Armenkommission eine bleibende Stätte finden." Die wichtige Schrift ist allgemeiner Beachtung wert. L. G. nElijahu. Dramatisches Gedicht in drei Abteilungen von Ben Jair. Frankfurt a. M. Sänger & Friedberg, Verlag. 1914. Preis: 2,50 M. Ein langes Drama, das durch seine Länge Nieder poetischer noch dramatischer wird. Die Behandlung Elias, seiner Prophezeihungen, die Bestrafung des Königs Achab, die Scheußlichkeiten seiner Gattin Jesebel, die Treue und der Verrat seiner Dimer, dazwischen die Geschicke des Baumeisters Thiel und seiner Frau Cilla werden vorgeführt in einer Sprache, die bisweilen sich zu höherem Schwung erhebt, im ganzen aber platt und banal ist. Einmal kommt selbst der Berolinisrnus „dreist und gottesfürchtig" vor. Von dramatischem Lebern ist in dein Drama nichts zu spüren und einige wenige Einzelheiten abgerechnet, auch nichts von poetischer Fähigkeit. Mit gutem Willen und religiösem Einpsinden allein kann man unmöglich ein lebensfähiges Drama schaffen. L. G. * — DasLeben Theodor Herzls. Von Adolf Friedem a li ii. Jüdischer Verlag, Berlin und Leipzig, 1914. Das Buch ist zum zehnten Todestage Theodor Herzls erschienen — er ist am 3. Juli 1904 gestorben und am 7. Juli 1904 zu Grabe getragen worden — und wird seiner Ausgabe, das Leben Herzls und sein Lebenswerk zu schildern, in vollkommener Weise gerecht. Es ist in edler, ruhiger, geistvoller Sprache gehalten, ist objektiv und frei von jeder verletzenden Polemik und bemüht sich nur, den Mann, sein Charakterbild und das, was er den Juden hat bringen und erringen wollen, fest Umrissen und in geschichtlicher Treue hinzustellen. Es ist auch unparteiisch, denn es verschweigt nicht, wenn Herzl ein unvorsichtiges Wort gesprochen hat (was freilich höchst selten vorkam), und erklärt seine Dramen nicht für lebenswahr, weil die Figuren in ihnen zum Teil nur reden, was der Dichter bewiesen haben will. Aber aus allem hebt sich, bewundernswert für einen jeden, ob er nun Zionist ist oder nicht, die Gestalt eines Mannes empor, der sich für eine Idee ausopserte, und der das tragische Geschick hatte, bei allem, was er zu ihrer Verwirklichung unternahm, zu siegen und doch erfolglos zu bleiben; eines Mannes, welcher nur dem kategorischen Imperativ der Pflicht folgte und sein eigenes Leben in die Schanze schlug, um seine Mission zu erfüllen; eines Mannes, der groß war, wie Goethe einmal gesagt hat, „nicht durch Erbschaft, durch Glück, durch Gewalt, sondern durch das, was in ihm lag, was auch in uns liegt." Zangwill hat ihn einmal als den ersten jüdischen Staatsmann seit der Zerstörung Jerusalems begrüßt. Es muh doch ein besonderer hoheitsvoller Zauber von dem Manne ausgegangen sein, mit dem der Sultan mehrmals lange und in regem Interesse konferierte, dem Könige, Kaiser, der Papst Beweise der Huld gaben, und den ein Plehwe empfangen hat, um mit ihm über seine Pläne für die Inden zu beraten. Er war jedenfalls einer der besten und edelsten Menschen, der das Elend seiner Glaubensgenossen und Stammesbrüder außerordentlich tief empfunden hat, er war vor dem Urteil einer unparteiischen Geschichtsschreibung ein Großer in Israel, der das Beste für dessen Zukunft gewollt hat, und wie Moses dahinsterben mußte, ehe er das Ziel seines Strebens erreichen konnte. — Das Buch ist mit einem schönen Bilde von Herzl ausgestattet und enthält im Anhänge zwölf Briefe von Herzl und einige Herzl betreffende Schriftstücke. (Der Verfasser hat Herzl persönlich nahe gestanden.) Es stellt nicht nur das Leben und Wirken Herzls in interessanter Weise dar, sondern bietet auch eine Geschichte des Zionismus bis zu Herzls Tode. Das Buch hinterläßt einen sympathischen Eindruck und kann bestens empfohlen werden. Sanitätsrat Dr. Sherbel. Lprkchsggl. Sehr geehrte Redaktion! Zu den tresflichen Ausführungen des Herrn Geheimrat Fuchs über „Der Meineidaberglaube" erlaube ich mir folgende ergänzenden Bemerkungen hinzuzufügen. Im Jahre 4898 wurde durch den „Landsberger Landboten" das berüchtigte Flugblatt „Der Wert des jüdischen Eides", welches im Verlage des Deutschen Antisemitenbundes erschienen war, verbreitet. Als der Centralverein gegen den Redakteur des genannten Blattes Strafantrag stellte, wurde ich als Sachverständiger vom Gericht aufgefordert, ein schriftliches Gutachten über „Das Kolnidre-Gebet" zu erstatten, und wurde auch bei der Verhandlung, welche am 11. November 1898 vor der hiesigen Strafkammer stattgefunden hat, mündlich vernommen. Mein schriftliches Gutachten veröffentlichte ich auf Ersuchen des Centralvereins in der Märznummer 1899 „Im Deutschen Reich", S. 122—132. Ter Erfolg war, daß die Strafkammer auf Einziehung des bewußten Flugblattes und Unbrauchbarmachung der Formen und Platten erkannte. In meinem Gutachten betonte ich: Daß die Behauptung, wonach das Kolnidre-Gebet nur von Verpflichtungen, die wir u n s selbst auferlegt, entbinde, nicht eine willkürliche Interpretation sei, beweise die ausdrückliche Bestimmung des Ritual-Kodex, des Schulchan Aruch, wo es in bezug auf das Kolnidre heißt: „Das alles ist nur gesagt auf einen Schwur oder ein Gelübde, so er s i ck selbst geschworen und sich selbst gelobt hat, wird er aber von einem anderen zu einem Schwur oder Gelübde veranlaßt, so hilft ihm diese Aufhebung gar nichts" (Jore Dea 211, 4.) Selbst ein so verbissener Judenfeind wie Eisenmenger, dessen Werk „Entdecktes Judentum" bekanntlich eine Fundgrube der gehässigsten Anschuldigungen geworden, ist so ehrlich zu erklären, daß die Beschuldigung, das Kolnidre entbinde die Juden von Eiden Dritten oder Christen gegenüber, unbegründet sei. Denn er äußert sich im obigen Werke, Band II, S. 498, Ausgabe vom Jahre 1711, Königsberg: „Was auf die zwo obgedachte Manieren der Entbindung und Lossprechung vom Ehde betrifft, so können sie sagen, daß der daraus genommene Bericht, daß die Juden einen Christen, und vor einer christlichen Obrigkeit einen falschen Eid schwören mögen, dieweil sie dadurch wieder davon bestehet und absolvieret werden sollen, gantz und gar nicht wahr sei und geschehe ihnen darinnen unrecht, dann in solchen behden Stücken von keinem andern Schwur und Ehde gehandelt werde, als welcher eine Gattung eines Gelübdes ist, dadurch sich einer von sich selbsten und aus eigenem Antriebe verbindet und verschwöret, daß er dieses oder jenes thun oder nicht thun will. . . und habe der Ehd, den ein Jud einem Christen oder der Christlichen Obrigkeit schwöret, hiermit gar nicht zu thun." S. 601 kommt Eisenmenger noch einmal darauf zurück und meint: „Berichtetermaßen können die Juden weder durch die gebräuchliche Entbindung der Eidschwüre durch Kolnidre, noch sonst von einem vornehmen Rabbiner oder drei schlichten Männern vom Eid, den sie einem Christen oder der christlichen Obrigkeit tun, nach ihrer angezogenen Lehre losgesprochen werden." Bei der öffentlichen Verhandlung hatte ich noch daraus hingewiesen, daß in der besagten Formel keine Unterscheidung zwischen Juden und Nichtjuden gemacht wird. Wäre die Unterstellung wahr, daß diese Gebetssormel uns von allen Eiden entbinde, dann würde sich die Ungeheuerlichkeit ergeben, daß der Jude auch dem Juden gegenüber an keinen Eid sich gebunden sühlt, was von dem Vorsitzenden des Gerichtshofes als besonders beweiskräftiges Moment bei der Begründung des Urteils betont und herangezogen wurde. — Es ist tief bedauerlich, daß trotz der Klarstellung des Inhalts durch christliche Gelehrte wie Franz Delitzsch, Prof. Strack noch immer Uebelwollen und Vorurteil bemüht sind, das Kolnidre- Gebet heranzuziehen, um „den Meineidsaberglauben" zu stützen. Landsberg a. W., im Juli 1914. In ergebener Hochachtung Rabb. Dr. Elsaß.