Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 29 (17.7.1914)
- Date
- 1914-07-17
- Page
- Seite 341 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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841 wird zum Beispiel hervorgehoben, daß bei dem streng durchgeführten Prozentsatz für den Besuch höherer und mittlerer Schulen die Juden Stellen für ihre Kinder erlangen können, wenn sie prozentual für christliche Kinder das Schulgeld entrichten. Was sonst in dem Buche erzählt wird, ist im Grunde wenig neu. So zum Beispiel das, was über die Willkür der Polizei, die Bestechlichkeit der Beamten, die „Nebenregierung", die neben dem Minister des Innern besteht, die vollkommene Unkenntnis des Zaren über die Verhältnisse seines Reiches — da er nicht selbst die Zeitungen liest, sondern nur ein geschriebenes Blatt in die Hände bekommt, in dem die für ihn bestimmten Nachrichten sorgfältig ausgvwählt und in dem Sinne zugestutzt werden, in dem er sie kennen lernen soll — gesagt wird. Sehr wertvoll ist die Mitteilung einzelner Geheimberichte, ans denen die Mitschuld oder die eigentliche Schuld der Regierung an scheußlichen Verbrechen klar hervortritt, und die Unfähigkeit der Verwaltungsorgane, Verbrechen gegen Leben und Eigentum, die sie genau kennen, wirksam entgegenzutreten. So bietet das Buch ein grausiges Bild einer fürchterlichen Knechtung. Um einige Einzelheiten unseren Lesern bekannt zu machen, sollen nur einzelne ganz besonders grausige Vorschriften hervorgehoben werden, die sich in dem Kapitel „Die Judengesetzgebung" finden. So wurde am 30. Januar 1882 bestimmt, daß außerhalb des Ansiedelungsrayons jüdische Handwerker nur dann Wohnrecht haben, wenn in ihren Werkstätten nur mit Handmäschinen gearbeitet wird. Ein Schmied zum Beispiel, der sich nicht mehr des Handblasebalgs bedient, wird als Fabrikant betrachtet. Ein Konditor, der Kaffee verschenkt, wird aus Moskau hinausgeworfen. Ein Uhrmacher aus Samara wird ausgewiesen, weil er auch Uhrketten verkauft, die er nicht selbst gemacht hatte. — Am 28. Januar 1884 wird die jüdische Handwerksschule in Schitomir, die rein von jüdischem Gelbe unterhalten wird, geschlossen, weil sie die Entwicklung des Handwerks unter der „Grundbevölkerung" hemmt. 1891 wird allen jüdischen Handwerkern im Gouvernement Moskau, wie in Moskau selbst, das Wohnrecht entzogen. 1898 und 1899 werden die Fischeinsalzer, Klavierstimmer, Landmesser, Tintenmacher, Gummischuhflicker, Hersteller von künstlichen Mineralwassern, Setzer, nicht mehr als Handwerker betrachtet. Das geschieht, weil die ärmeren jüdischen Kreise alles daran setzen, Handwerker zu werden, von der Regierung aber in das elendeste Proletariat zurückgestoßen werden sollen. Die Folge davon ist, daß die „Paupers", das heißt solche, die rein auf die Wohltätigkeit anderer angewiesen sind, schon Anfang der neunziger Jahre in der jüdisch-russischen Bevölkerung über 29 Prozent ausmachten (in Deutschland 3,4, in Amerika 0,14.). Zu diesen greuelvollen Maßregeln sind nun neuerdings die Gesetze und Senatserläuterungen gekommen, welche den Juden den Zugang zu den allgemeinen Bildungsmitteln in jeder Weise erschwerten. Zu der Petersburger kriegsmedizinischen Akademie werden Juden nicht mehr zugelassen. Von allen Universitäten, außer Warschau und Odessa, sind jüdische Studenten ausgeschlossen. Seit dem 5. Dezember 1886 beträgt der Prozentsatz für die Aufnahme von Juden an höheren Lehranstalten für die russischen Hauptstädte 3 Prozent, für die Orte außerhalb des Anfiedlungsrahons 5 Prozent, für die innerhalb des Rayons 10 Prozent. Durch das Gesetz vom 8. November 1889 wird bestimmt, daß für weitere Zulassung von Juden zur Advokatur eine Spezialerlaubnis des Justizministers erforderlich ist, für Privatanwälte noch eine solche des Finanzministers; infolgedessen ist bis auf wenige Ausnahmen den Juden der Zugang zur Advokatur verschlossen. Kranke dürfen nach einer geradezu widerlichen Bestimmung bei Universitätsprofesforen und berühmten Aerzten außerhalb Warschaus und Odessas nur dann und so lange sich Rat holen, als sie das Bett hüten. Ja, selbst die Toten haben keine Ruhe. „Wird nämlich," so heißt es Seite 82 ff., „ein Flecken plötzlich als ein Dorf erläutert, so müssen, wenn die Polizei will, sogar die toten Juden das Dorf verlassen, da auch sie hier nicht mehr wohnberechtigt sind. Ihre Leichen werden dann ausgegraben und ebenfalls aus dem Ort verwiesen." Man kann solche Bestimmungen nicht ohne tiefstes Herzweh lesen. In diesen Gesetzen und Willkürmaßregeln herrscht eine so unsinnige Barbarei, daß der Leser von Schrecken und Schauder geschüttelt wird. Es ist kaum zu begreifen, daß um die Freundschaft eines solchen Reiches, das Zustände duldet, die an das schauerlichste Mittelalter erinnern oder solches noch übertreffen, Kulturländer wie England und Frankreich buhlen, daß die großen Finanzmänner europäischer Länder — darunter gewiß viele Juden — einem derartigen Reiche durch Anleihen die Mittel zur Verfügung stellen. Wie soll das werden?! Der Verfasser schließt sein Werk mit folgenden Sätzen: „Wir haben Schiedsgerichte verschiedenster Art, sogar internationale, — sollte da nicht auch eine wirksame Instanz zum Schutz gegen sinnlose Menschenquälerei geschaffen werden können, eine Liga gegen barbarischen Menschenmord, wobei hingestellt bleiben mag, ob die moralischen Quälereien der Judengesetzgebung oder die Pogrome schändlicher sind; sollte sich nicht ein Schiedsgericht zusammenbringen lassen, sogar ein internationales, zusammengesetzt aus Männern und Frauen von sittlicher Kraft und moralischem Gewicht? Ich bin gewiß, man hätte dabei das ganze gebildete intellektuelle Rußland auf seiner Seite, das jetzt eingesperrt, verbannt und mit Zwangsarbeit schon dann bestraft wird, wenn es nichts anderes erstrebt als eine Konstitution, eine Einrichtung, die jetzt sogar Türken und Chinesen besitzen." Das ist freilich ein sehr geringer Trost, mit dem der Verfasser seine Leser entläßt. Wer sollte eine solche Liga berufen? Wer würde cs wagen, Mitglied einer solchen zu sein? Und wenn sich wirklich Hunderte, Tausende, ja, selbst Hunderttausende zusammentäten, wer ist so naiv zu glauben, daß die russischen Gewalthaber sich flammenden Erklärungen, feurigen Protesten gegenüber beugen werden? Sie haben die Knute, sie haben die Gefängnisse und sie haben Sibirien. Diese Zwangsmittel werden sie gegen alle Russen anwenden, gegen die Nichtrussen aber höhnische oder stillschweigende Verachtung. Daß wirklich eine neue Zeit tagen kann, daß die Aonne der Aufklärung auch in das finstere Rußland hineinleuchtet, das ist eine Hoffnung, die bei diesen fürchterlichen Greueln eigentlich nur wenige hegen können. Aber es ist Pflicht jedes einzelnen, der eine Stimme hat, auf diesen methodischen Wahnsinn, auf diese entmenschte Behandlung immer wieder hinzuweisen. Freilich — den russischen Juden geht es dadurch nicht besser. Es ist auch' wenig geholfen mit den Unsummen, die von Rußland selbst und von dem Auslande zur Milderung des Elends verausgabt werden. Wirksam helfen kann man leider nicht. Das einzige bleibt, daß man möglichst viele zur Auswanderung veranlaßt, freilich nicht, damit sie irgendwo einen neuen jüdischen Staat begründen, sondern daß sie, wo es auch sei, zu Menschen und zu Freien herangebildet werden. L. G. Das apologetische flrchw des Verbandes der Deutschen Inden. 3n einem früheren Korrespondenzblatt des Verbandes ist über die Anlegung «des apologetischen Archivs berichtet worden, in dem allmählich das reiche Material gesammelt und übersichtlich geordnet werden soll, das — in der jüdischen und nichtjüdischen Literatur aller Zeiten verstreut — geeignet ist, ungerechtfertigte Angriffe gegen