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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-07-10 · Heft 28 (10.7.1914) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 28 (10.7.1914)
Date
1914-07-10
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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2 langen Jahren das Amt einer städtischen Armenrätin, ist Vorstandsmitglied der Ferienkolonien, des Trinker-Fürsorgevereins usw. Ganz besonders hervorragende Verdienste hat sie sich um die Krankenknrse des Vaterländischen Franenvereins erworben. Mit aufrichtiger Freude begrüßte sie es deshalb, daß ihr Lohn Dr. Mankiewicz und ihr Schwiegersohn Dr. Proplowitz, Inhaber der Firma Beyersdorff u. Co. in Ham'burg, den Geburtstag ihrer Mutter zum Anlaß nahmen, zur Errichtung eines eigenen Gebäudes für die Krankenküche des Vaterländischen Frauenvereins, die gegenwärtig in durchaus nnzulänglichen Räumen untergebracht ist, die Mittel zur Verfügung zu stellen. Zu der Grundsteinlegungsfeier hatten sich en-gesunden: Ihre Exzellenz Frau kommandierende General v. Strantz, als Vorsitzende des Vaterländischen Frauenvereins, ferner .Frau Oberlandesgerichtspräsident Lindenberg als Vorstandsmitglied und Regierungsrat Freiherr v. Massenbach als Schriftführer des Vaterländischen Frauenvereins. Ferner war das Geburtstagskind mit den Stiftern und ihren übrigen Familienangehörigen erschienen. Dr. Mankiewicz betonte in seiner Begrüßungsrede, daß es ihm und seinem Schwager zur aufrichtigen Freude gereiche, einen Lieblingswunsch ihrer Mutter durch Darreichung der Mittel für den Neubau der Krankenküche erfüllen zu können. Stadtbaurat Stahl sprach den Stiftern den Dank der städtischen Körperschaften für die ans edeldenkender, sozialer und praktischer Gesinnung hervorgehende hochherzige Stiftung aus und gab dem Wunsche Ausdruck, daß das Heim reichen Segen stiften möge. Darauf wandte sich Ihre Exzellenz Frau v. Strantz an das Geburtstagskilid und brachte ihm die Glückwünsche des Haupt- Vereins des Vaterländischen Frauenvereins dar, unter Ueberreichuug eines von Ihrer Majestät der Kaiserin persönlich vollzogenen künstlerischen Gedenkblattes, in dem der Verdienste der Frau Medizinalrat Dr. Mankiewicz gedacht wird, zugleich mit dem Glückwunsch des Posener Provinzialverbandes imb des hiesigen Ortsvereins des Vaterländischen Franenvereins. Die Gefeierte dankte mit verbindlichen Worten für die ihr zuteil gewordene Ehrung, iu der sie einen Ansporn erblickte, weiter aus dem von ihr betretenen Wege fortzufnhren. — Schon früher wurde Frau Medizinalrat Mankiewicz die Rvte-Kreuz- Medaille dritter Klasse, die Medaille für Pflichttreue im Kriege 1870/71 und die Zen tenar-Medaille verliehen. Z. Breslau, 3. Juli. Durch eine überreiche Fülle statistischen und Tatsachenmaterials zeichnet sich auch der diesjährige Bericht der I s r a e l i t i s ch e u K r a u k e n v e r p f l e g u n g s a n statt (Fr ft e n cf e l s ch e s H o s p i t a l) aus. Die Ziffern der behandelten Kranken in den vier Stationen des Hospitals legen ein beredtes Zeugnis ab für den großen Segen und die Bedeutung dieses Institutes nicht nur für die jüdische Bevölkerung Breslaus, sondern auch die uichtjüdische. Denn mtd) andersgläubige Kranke finden hier Aufnahme, sorgsame ärztliche Versorgung und Behandlung. Dem ärztlichen Bericht der medizinischen Abteilung ist zu entnehmen, das; die Frequenz i'.u Vorjahre um 30 Prozent gestiegen ist; es wurden während des Jahres 1913 insgesamt 1*265 Kranke behandelt, und zwar 941 jüdischer, 229 evangelischer und 95 katholischer Konfession. Außerdem wurden in der Poliklinik 2875 Kranke behandelt. In der chirurgischen Abteilung der Röntgenabteilung ist der Betrieb noch stärker angewachsen, hier hat sich die Zahl der Patienten verdoppelt. Zur Behandlung gelaugten 764 Patienten in der chirurgischen Abteilung, von denen 536 jüdischer, 151 evangelischer und 77 katholischer Religion waren. In der gynäkologischen Abteilung fanden im Berichtsjahr 237 Patientinnen Aufnahme, und zwar 157 jüdische, 54 evangelische und 26 katholische. Am 1. April dieses Jahres hat diese gynäkologische Abteilung ihre bisherigen, der chirurgischen Abteilung augegliederten Räume oerlassen und ist in den für sie errichteten Neubau übergesiedelt. Der an genärztlichen Statistik endlich ist zu entnehmen, daß 117 Fälle 511V Behandlung gelangten, von denen 86 geheilt, 22 gebessert waren und 3 in Behandlung blieben. Schließlich sei noch erwähnt, daß in 1913 von den in der staatlich anerkannteu Krankenpslegeschule des Krankenhauses ausgebildeteu Lehrschwestern 10 ihre Lehrzeit beendeten, die in der im März 1913 abgehaltenen staatlichen Prüfung sämtlich das Examen bestanden haben. sk. Leipzig, 3. Juli. Ein aufregender Vorfall, der sich gelegentlich eines Sabbatgottesdienstes ereignet hatte, gab Anlaß zu folgendem jetzt vom Reichsgericht bestätigten Urteil des Landgerichts Tilsit, durch welches am 13. Januar 1914 der Handelsmann Bär Gnttmann wegen Vergehens gegen § 167 StGB, (vorsätzliche Störung eines Gottesdienstes durch Erregung von Unordnung) zu einer Woche Gefängnis verurteilt worden ist. Es handelte sich hier um folgenden Sachverhalt: Die kleine aus 16 Familien bestehende israelitische Kllltusgemeinde zu Schmalleningken veranstaltet ihren Gottesdienst in einer eigenen Synagoge unter Leitung des Kultusbeamten und Schächters H a l p e r i n , der auch die Funktionen eines Rabbiners ausübt, jedoch nicht Predigt. Der Sabbatgottesdienst vollzieht sich streng nach den Regeln des orthodoxen Ritus. Als nun am Sonnabend, den 1. November 1913, bei der Thoravorlesung im Vormittagsgottesdienst der Vorbeter Hälperin den mit ihm verfeindeten Guttmann zur Thora aufrief, nahm dieser die ihm zugedachte Ehrung nicht an, sondern sagte laut: „Von einem Lügner lasse ich mir die Thora nicht vorlesen!" Diese Worte riesen einen großen Tumult hervor, durch welchen der Gottesdienst einige Augenblicke unterbrochen wurde. Der greise Synagogenälteste fing wegen dev frevelhaften Störung sogar laut zu weinen an. Nur mit Mühe konnte man die Ordnung wiederherstellen und den Gottesdienst fortsetzen. Tie Strafkammer hielt folgendes für erwiesen: Guttmann hat in der Absicht, dep Hälperin vor versammelter Gemeinde zn beleidigen, vorsätzlich und wissentlich den Gottesdienst der jüdischen Gemeinde, ciirr im Staate bestehenden anerkannten Religionsgesellschaft, durch Erregung von Unruhe gestört. Gegenüber seiner Behauptung ist als erwiesen anzusehen, daß die Thoravorlesung auch eine gottesdienstliche Handlung, und zwar der wesentlichste Teil des Sabbatgottesdienstes ist. Nach dem üblichen Ritus hat hierbei jeder Teilnehmer die Pflicht, sich schweigsam und ruhig zu verhalten. Daß mehrere Personen die Worte Guttmanns nicht gehört haben, ist bedeutungslos, da er ja nicht der Erregung von Lärm, sondern nur von Unruhe schuldig ist. Die Strafe wurde mild bemessen, da es sich um ein bedeutungsloses Vorkommnis handelte. Guttmanns Revision beim Reichsgericht rügte zunächst Ablehnung von Beweisantrügen. Der Rabbiner von Tilsit hätte darüber vernommen werden sollen, daß die Thoravorlesung nach Schmalleningker Ritus kein Gottesdienst sei l!) Ferner wäre weitere Zeugenvernehmung nötig gewesen, da der einzige Zeuge und Sachverständige Hälperin als ein Feind, als Schächter und russischer Untertan nicht glaubwürdig genug sei. (?) Die Störung des Gottesdienstes sei nicht durch seinen Ausruf, sondern nur durch sein Nichthervortreten zur Thora verursacht worden, wofür er nicht strafbar sei. Das Reichsgericht wies die Verdächtigung Halperins scharf zurück und verwarf auf Antrag des Reichscmwalts die Revision als unbegründet, da die Ablehnung der Beweisanträge zu Recht erfolgt und die Thoravorlesung zu Kultuszwecken nach den Entscheidungen des Reichsgerichts in Rechtsprechung Bd. 7, S. 363, und Bd. 8, S. 18 zweifellos ein vollgültiger Gottesdienst fei. K. Elberfeld, 3. Juli. Der Verein israelitischer Lehrer der Rheinprovinz und Westfalens hielt vor kurzem in der Stadthalle seine 58. Jahres-hauptversammlung ab. Bei Eintritt in die Tagesordnung begrüßte der Vorsitzende, Lehrer A b r a h a m , Essen, die Erschienenen und gab eine Ueber sicht über die Vereinsarbeit des letzten Jahres, über die ein Jahresbericht gedruckt vorliegt. Begrüßungsansprachen namens der Synagogengemeinde Elberfeld, namens der Repräsentanten, der bergischen Loge, der Ortsgruppe für liberales Judentum, des Jugendvereins, des Ortsausschusses und der Lrtskollegen sowie namens des Jüdischen Frauenbundes folgten. Der Vorsitzende dankte für die Begrüßimgen und verlas eine Anzahl von Begrüßungsschreiben, in denen die Stadtverwaltung Elberfeld, die Vertretung des Verbandsvorstandes, Ehrenmitglieder und Mitglieder ihr Fernbleiben entschuldigten. Lehrer Ransenberg, Neuwied, sprach sodann über die Frage: „Warum sollen jüdische Volksschulen gegründet werden?" Der Referent verbreitete sich über die Vorzüge der jüdischen Volksschule für die religiöse Erziehung. Sie sichere eine bessere Bewertung des Religionsunterrichts, die zweckdienlichere Ausnutzung der Zeit dafür, die mögliche Heranziehung aller Unterrichtsstoffe zur Stütze des Religionsunterrichts, die Einwirkung der vollen Lehrerpersönlichkeit, die bessere Heilighaltung des Sabbats durch die Kinder, die leichtere Heranbildung, Schulung und Erhaltung des Kindergesanges für den Gottesdienst. Für die Gemeinden verbürge sie Charakterbildung und schütze vor Unbilden, die die Kinder um der Religion willen erdulden müßten. Sie hebe den Stolz auf das Judentum, diene besonders der Erziehung jüdischer Ausländer, betätige gewährleistete Rechte, sichere den Genuß der Staatsmittel und lege vor allem den

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