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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-07-03 · Heft 27 (3.7.1914) · page 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 27 (3.7.1914)
Date
1914-07-03
Page
– (sequence 13)
Language
German
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78. Jahrgang. Nr. 27 Der Gemeindebote. Berlin, 3. Juli 1914 Vellage zur „Allgemeinen Leitung deF Judentums". korrelpondensm und Nachrichten. SkUtschlsnL. y. Berlin, 28. Juni. Die heutige Sitzung der R ePräfent a n t e u v e r f a m m l u u g, die letzte vor den Ferien, wurde von Herrn Louis Sachs mit einigen geschäftlichen Mitteilungen eröffnet. Der Gemeindevorstand teilt der Versammlung mit, daß er sich neu konstituiert hat: zum E r st e n V o r s i tz e n d e n de s V o r st a u d e s ist Herr Kommerzienrat Eis ne r, zum ersten stellvertretenden Herr Geh. Sanitätsrat Dr. Stern und zum zweiten stellvertretenden Borsitzenden Herr Leopold B a d t gewählt worden. Ferner teilt der Vorstand mit, daß die Buchungen und Belege, die von der Lippmann- Tauß-Synagoge eingesordert worden sind, eingegangen seien und daß der Vorstand dem Beschluß der Versammlung, eine Kommission zur Beratung anderweitiger Regelung des Verfahrens bei Vergebung der Plätze iu den Synagogen und Betlokalen einzusetzen, beigetreten ist. Mit Rücksicht darauf, daß für dieses Jahr eine Aenderung nicht mehr möglich ist, wird die Kommission erst im Herbste einberufen werden. Aus demselben Grunde und mit Rücksicht auf die zu bildende Kommission wird auch ein Antrag Emil Pi ne ns betreffend die Plätze in der Synagoge Levetzowstraße im Preise von 30 Mark nicht zur Beratung gestellt, sondern in die geheime Sitzung verwiesen. Sodann folgte die Wahl eines Aeltesten-Stellvertreters an Stelle des Herrn Seligsohu. Gewählt wird mit allen 16 abgegebenen Stimmen Herr Dr. Phil. Eugen H i r s chb er g , Grunewald. — Die letztwillige Zuwendung des verstorbenen Kaufmanns Simon L i n d e m a n n in Höhe von 500 Mark zu Grabeserhaltungszwecken wird angenommen. —- lieber die Vorlage betreffend verschiedene Vorfragen für die Re v i s i o n des G e rn e i n d e st a t u t s referiert Herr Justizrat Dr. Jgn. C o h n. Die Versammlung nahm nur das Referat entgegen, trat aber auf Antrag des Herrn Geh. Justizrats Dr. Veit S i m i> n in keine Beratung, sondern vertagte diese bis zur nächsten Repräsentantensitzung nach den Ferien. Die Beschlüsse der gemischten Deputation über eine Reihe grundlegender B e st i m m u n g e n d e r n e n e n G e m e i n d e v e r f a s s u n g , denen der G e m e i n bevor st a n d bereits b e i g e t r e t e n ist, und über die das Referat sich eingehend verbreitete, sind in kurzem die folgenden, a) An Stelle der dreijährigen wird eine einjährige Etats Periode eingeführt, b) Die S teuern zur jüdischen Gemeinde sind nicht mehr in Prozenten vom Einkommen, sondern in der Form von Zuschlägen zu den Staatssteuern zu erheben. Wenn ein Zensit mehrere örtliche Steuerverpflichtungen zu deutschen jüdischen Gemeinden hat, so ist ihm in Berlin die auswärtige Steuer, und zwar, wenn noch eine auswärtige Gemeinde in Betracht kommt, bis zur Hälfte der hiesigen Steuer, wenn zwei auswärtige Gemeinden iuBetracht kommen, bis zu zwei Dritteln der hiesigen Steuer und wenn mehr als zwei auswärtige Gemeinden in Betracht kommen, bis zu drei Vierteln der hiesigen Steuer anzurechnen, lieber die Besteuerung von Eheleuten, die in Mischehe leben, sollen die folgenden Bestimmungen eingeführt werden: Wird die christliche Ehefrau eines Gemeindemitgliedes gemäß 8 5 des preußischen Kirchengesetzes zur Kirchensteuer herangezogen, so ist auf Antrag die Kirchensteuer aus die Gemeindesteuer des jüdischen Ehemannes, jedoch höchstens bis zu ihrer Hälfte anzurechnen. Jüdische, in Mischehe lebende Frauen sind insoweit zur jüdischen Gemeindesteuer heranzuziehen, als sie eigenes Vermögen haben, e) Die Einrichtung einer -R i t u a l k o m m i s s i o n wird abgelehnt. Die Koscherfleisch-Kommission und die Ouellbad- Kommission bleiben getrennt bestehen. (Die Tätigkeit der Koscherfleisch-Kommission ist bekanntlich in der letzten Sitzung der Repräsentanten auf Antrag des Vorstandes der Gemeinde auf die Aufsicht über andere Nahrungs- und Gebrauchsmittel ausgedehnt worden, eine Maßnahme, die auch die gemischte Deputation für die Revision des Gemeindestatuts befürwortet hatte.) Der Koscherfleisch-Kommission und der Quellbad-Kommission soll je einer der Herren Gemeinderabbiner angehören, die mit der Aufsicht über das Koscherfleischwesen oder einen Teil dieses beauftragt sind. 6) Die in der Eingabe des „Verbandes der S y n a g v g e n v e r e i n e" und in der gemeinsamen Eingabe des „Neuen Jüdischen Gemeindevereins" und des „V e r e i n s z u r E r h a l t u n g d e s ü b e r - lieferten Judentums" für die Einrichtung einer besondere n Verwaltung für die k o n s e r v a t i v e n R e l i g i o n s - schule it gemachten Vorschläge sollen nicht b e r ü ck s i ch t i g t und die gegenwärtig für die Verwaltung der Religionsschulen geltenden Verhältnisse ausrechterhalten werden. — Des weiteren ist noch beschlossen worden: „Der 8 13 des geltenden Gemeindestatuts: „Der Gemeindevorstaud kann je nach Bedürfnis einzelne Gemeinde- Mitglieder zu Bevollmächtigten ernennen, welche sich der Erledigung aller ihnen vom Gemeindevorstand erteilten Aufträge zu unterziehen haben. Hierdurch entstandene bare Auslagen werden den Bevollmächtigen vergütet", soll inhaltlich ausrechterhalten werden, jedoch ist statt des Wortes „Bevollmächtigte" ein geeigneter anderer Ausdruck zu sehen. Schließlich ist beschlossen, in die Satzungen eine Bestimmung aufzunehmen, nach der Verwaltungskommissionen eingesetzt werden können, deren Zuständigkeit örtlich abgegrenzt ist. — Da es sich, wie ersichtlich, um sehr einschneidende, bedeutsame prinzipielle Satznugsbestimmungen handelt und nicht allen Repräsentanten die Möglichkeiten geboten werden konnte, sich, wie es der Bedeutung der Sache entspricht, eingehend zu informieren, wurden trotz des Widerspruches des Herrn Prof. K a l i s ch e r , der wenigstens eine Aussprache wünschte, um eventuell der Deputation gewisse neue Anregungen und Material zu geben, die Besprechung und Beschlußfassung vertagt. — Bereits im Februar vorigen Jahres war eine gemischte Deputation eingesetzt worden zur Borberatung einer ausAnlaß des 2 00jährige u I u b i l ä u m s der A l t e n Sy n a g o g e zu veranstaltenden Feier. Diese Deputation hatte beschlossen, daß die Jubiläumsfeier am Freitag, den 18. September, stattfinden und bei diesem Anlaß eine Festschrift in gleicher Weise, wie anläßlich des 5Ojährigen Jubiläums der Lehrerbildungsanstalt und des 100. Geburtstages von Michael Sachs verteilt werden sollte. Auf Vorschlag des Vorstandes der Alten Synagoge, deren ursprüngliche Einweihungsseier im Jahre 1714 am Sabbat vor Rvsch Haschonoh stattfand, soll die Jubiläumsfeier nicht am 18., sondern bereits am D i e n s t a g, den 1 5. S ep t e m b e r stattfindeu. Mit der Ausarbeitung der Festschrift war vom Vorstand Herr Rabbiner Dr. Eschelbach er betraut, lieber den Charakter des von ihm in Angriff genommenen Werkes hat sich Herr Rabbiner Tr. Eschelbacher im Juni vorigen Jahres gegenüber dem Gemeindevorstand dahin geäußert: „Die Schrift soll ein Bild von der Zusammensetzung der Gemeinde bei ihrer Entstehung wie in ihrer weiteren Entwicklung geben, ihre inneren, religiösen und Kulturverhältnisse hervortreten lassen und auch ihre Stellung und Bedeutung innerhalb des Judentums überhaupt kennzeichnen. Sie soll eine Ergänzung und ein Seitenstück bilden zu der „Geschichte der Juden in Berlin" von Ludwig Geiger, auf die vielfach zu verweisen sei". — Das Werk ist mm von Herrn Rabbiner Dr. Eschelbacher in einem solchen Nahmen angelegt worden, daß es zur Feier selbst nicht mehr fertiggestellt werden kann. Lediglich der erste Teil, der bis zur Zeit Moses Mendelssohns reicht, kann bis dahin vollendet sein. Der Gemeindevorstaud hat deshalb beantragt und die Versammlung stimmt dem zu, daß man sich darauf beschränke, den Svnderabdrnck und Verteilung nur des ersten Kapitels, das die Zeit der Gründung der Gemeinde und die Errichtung der Synagoge (1071—1714) behandelt und etwa 2X> Bogen stark sein dürfte, als Festschrift herauszngeben. lieber die weitere Arbeit, auf die mau nicht verzichten wolle, soll später Beschluß gefaßt werden. Die Versammlung stimmt der Festsetzung des Termins auf den 15. September zu und bewilligt für die Herstellung des Sonderdrucks die beantragten 1500 Mark. — Von der Versicherungspfticht des Angestelltengefetzes sind bekanntlich die festangestellten Beamten der Gemeinde befreit. Für diejenigen Beamten indessen, die nicht nach Maßgabe der Anstelluugsvrdnung und ihrer Nachträge mit Anstellnngsurkunde als Beamte im Sinne des Gesetzes gelten, besteht die Bersichernngspflicht. Diese Belastung erachtet der Gemeindevorstand als eine Härte und er beantrggt deshalb, die Persicherungsbeiträge dieser Kategorien von Beamten ans die Gemeinde zu übernehmen. Es handelt sich dabei um einen Betrag von 4741,80 Mark jährlich. Die Versammlung stimmt dem Anträge zu und bewilligt den erforderlichen Betrag. — Nach § 3 der Satzungen muß dem Schul- und Talmud-Vorstand ein Rabbiner in seiner Eigenschaft als Rabbiner'

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