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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-07-03 · Heft 27 (3.7.1914) · p. Seite 315

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 27 (3.7.1914)
Date
1914-07-03
Page
Seite 315 (sequence 3)
Language
German
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In den Universitäten von Petersburg und Warschau fand in diesem Jahre kein einziger Inder Aufnahme. Ueber die Tätigkeit des Hilfsvereins für die Juden in Rußland lesen wir folgendes: Gegenüber den fortdauernden Bedrückungen der Juden Rußlands bleibt es die Aufgabe des Hilfsvereins, wie bisher den größten Teil seiner regelmäßigen Ausgaben und den größten Teil seiner Arbeit der Linderung der schweren Notlage der russischen Juden zu widmen. Es ist unmöglich, über alle einzelnen Aktionen, die wir in diesem Sinne unternommen haben, zu berichten. Daß wir während der Nitualmordhetze, die in so schamloser Weise während des Berichtsjahres in Rußland inszeniert wurde und die die Gesamtheit der Juden in Gefahr zu bringen drohte, es uns eifrig angelegen sein ließen, die Gefahren abzuwenden, ist selbstverständlich. Ebensowenig wird es nötig sein, hervorzuheben, daß wir in jeder Weise für Beilis, das unglückliche Opfer des Ritualmordwahns, zu unserem Teil zu sorgen, uns für verpflichtet hielten. Verschiedenen Institutionen und Anstalten in Rußland, die infolge der schweren politischen und gesetzlichen Bedrängnisse in Not geraten waren, sind wir zu Hilfe gekommen. Den Waisenkindern, die wir und die Großloge von den Pogromen her übernommen haben, haben wir, wo immer es nötig, materiell und moralisch unseren Beistand geliehen. Im Berichtsjahr haben wir wieder über 3000 Mark für sie aufgewendet. Bei dem völligen Schwinden jeder Hoffnung, daß eine Wendung zum Bessern im Schicksal der Juden Rußlands in absehbarer Zeit eintritt, bleibt die größte Hilfe, die wir den russischen Juden bieten tonnen, die Erleichterung der Auswanderung. Den Abschluß des äußerst.instruktiven Berichtes bildet ein Kapitel, betitelt- „Zentralbureau für jüdische Auswanderungsangelegenheiten". Der Leser bekommt bei der Lektüre dieses Abschnittes einen rechten Einblick in die weitverzweigte humanitäre Tätigkeit des Hilfsvereins, lernt alle von ihm zur Linderung der Not der armen, Unterstützung suchenden Emigranten getroffenen Einrichtungen kennen und fragt unwillkürlich: was wäre nur aus den Tausenden und aber Tausenden von Verfolgten und Bedrängten, die seit 1905 beim Hilfsverein Rat und Unterstützung gesucht und gefunden, geworden, wenn er nicht existiert hätte? Ja, wer kann das wissen! Wahrscheinlich wären sie, wie so viele Opfer des Judenhasses früherer Jahrhunderte, rettungslos zugrunde gegangen. Eins aber wissen wir: die Gründung des Hilfsverems der deutschen Juden ist eine dringende Forderung der Zeit gewesen. Er hat in den zwölf Jahren seines Bestehens vielen Tausenden von Verzweifelten den Glauben an die Menschheit wiedergegeben und ihre Herzen mit neuem Lebensmut erfüllt. A. K. Sie Woche. Berlin, den 30. Juni 1914. us Bayern schreibt uns ein gelegentlicher Korrespondent: Schwere reaktionäre Umwälzungen gehen im Lande der weißblauen Pfähle vor. Mit Entsetzen hat der jüdische Bürger aus dem Munde des Ministers Freiherrn v. Soden vernommen, daß Bayern nicht mehr ein paritätischer, sondern ein christlicher Staat sein soll. Nun ist bereits der Versuch praktischer Betätigung dieses Programms vom Staätsministerium unternommen worden; die Juden sollen unter Ausnahmegesetz gestellt werden. Dem Landtage ging am Mittwoch, den 17. d. M., die Denkschrift zu einem Lehrergesetze zu. Dieses Lehrergesetz soll die israelitischen Volksfch ullehr er des Königreichs, die bisher nur nicht an konfessionell-gemischten Schulen angestellt wurden, aber sonst in jeder Hinsicht nach Pflichten und rechtlich den christlichen Volksschullehrern gleichgestellt waren, ausschließen, und die Denkschrift verweist diese jüdischen Volksschullehrer in das zu schaffende Kultusgemeinde- und Kultussteuergesetz. Diese Maßnahme wird u. a. damit begründet, daß sie nowendig sei, weil das überflüssige jüdische Lehrpersonal nicht an öffentlichen christlichen Schulen verwendet werden kann! Bisher galten aber auch die jüdischen Volksschulen als öffentliche Schulen. Es befindet sich bei der Sache natürlich anderes als das Geschick von sieben Dutzend jüdischen Volksschullehrern, denen ja auch im Knltusgesetz gehaltliche Gleichstellung mit den christlichen Lehrern zugesichert wird, in Gefahr: unsere Gleichberechtigung als Juden; denn die Ausscheidung der jüdisch-öffentlichen Bolksschullehrer aus dem Lehrergesetze und deren Verpflanzung ins Kultusgesetz bedeuten den Versuch einer staatlicherseits einsetzenden Isolierung des jüdischen Volksteils. Es ist notwendig, daß die bayerische Judenheit mit größter Energie sich dagegen wehrt, daß sie oder auch nur ein Teil ihrer Angehörigen vom Staate anders behandelt wird, als die christlichen Mitbürger. Hier dreht es sich um G r u n d s ä tz e, die schließlich auch in anderen Staaten Nachahmung finden könnten. Ueber „A n t i s e m i t i s m u s und Wandervoge l". schreibt die „Nat.-Ztg.:" Das deutsche Wesen im Wandervogel und die Abweisung der Inden als Mitglieder bildeten die Unterlege einer Anklage wegen Beschimpfung der jüdischen Religion, die gegen den Rechtskandidaten Otto Hermann vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts III verhandelt werden sollte. Der Beschuldigte ist der Herausgeber der Flugschrift „Der Wandervogel deutsch!", Blätter für entschiedenes Deutschtum, in deren Nummer vom 13. September v. I. mehrere Artikel enthalten sind, in denen die Staatsanwaltschaft eine Gotteslästerung erblickt. In dem einen von ihnen „Jüdische Selbstbekenntnisse" werden u. a. „Lichtstrahlen aus dem Talmud" angeführt, mit denen die bekannten Behauptungen bewiesen werden sollen, daß der Talmud alle Schlechtigkeiten gegen Nichtjuden, erlaubt. In dem zweiten „Urteile aus Jahrtausenden" werden Urteile großer Deutscher über das jüdische Bolk zusammengestellt. Bon ihnen -wird dasjenige beanstandet, das Th. Fritsch über den alttestamentarischen Judengott abgibt. Der Angeklagte bestritt, daß in diesen Artikeln eine Beschimpfung der jüdischen Religion zu erblicken sei, denn der alttestamentarische Judengott sei nicht mehr der Gott des heutigen Judentums. Weiter beantragte der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Böttger aus Buttstädt, die in den Akten gegen den genannten Fritsch, gegen den das Verfahren seinerzeit eingestellt worden sei, enthaltenen Gutachten von dem Geh. Kirchenrat Prof. Dr. Knittel, Prof. Meinhold, Bonn, Prof. Dr. Vehr, Heidelberg und Privatdozent Kahle auch zum Gegenstand dieser Verhandlung zu machen. Diesem Antrag entsprechend beschloß das Gericht, die Verhandlung zu vertagen, jedoch behielt es sich den Umfang der Beweisaufnahme und die Auswahl der Sachverständigen vor. * Aus Petersburg wird uns geschrieben. F ü n f u ii d z w anzig P e t e r s b u r g e r R e ch t s a n \v alte mußten also auf die Anklagebank, weil sie während der stürmischen Tage des Beilisprozesses eine Resolution gegen diese gerichtliche Farce gefaßt haben. Eigentlich waren es etwa hundert Schuldige gewesen, welche in einer der denklvürdigsteu Petersburger Advokatenversnmmlnngen den Verteidigern des Beilis ihre uneingeschränkten Sympathien ausdrückten. Es war in Wirklichkeit eine kühne Tat, welche in jenen Oktobertagen ganz Rußland in Aufregung brachte und die Petersburger Gerichtsbehörden zu drakonischen Untersuchungen veranlaßte. Das Disziplinarverfahren, das zunächst vor der Rechtsanwaltskammer angestrengt wurde, endete, wie nicht anders zu erwarten war, mit völliger Freisprechung der Angeklagten, worauf die Staatsanwaltschaft die Affäre vor das Petersburger Kreisgericht brachte. Der Verlauf des ungeheuerlichen Prozesses nahm einen für die russische Gesellschaft ungemein interessanten Charakter an. Denn es war ein Stelldichein der Elite der Petersburger Advokatenwelt. Da hörte man bald als Angeklagte, bald als Zeugen' die forensischen Koryphäen Rußlands, und auch die Verteidiger des Beilis kamen nochmals zu Worte. Der Gerichtspräsident rief sogar einmal dem Rechtsanwalt Grusenberg zu, er möchtenicht vergessen, daß er hier nicht mehr dieselbe Rolle wie in Kiew zu spielen habe. Im allgemeinen fühlte man doch aus allen Erklärungen der Rechtsanwälte

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