Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 24 (12.6.1914)
- Date
- 1914-06-12
- Page
- Seite 281 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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281 Las Trltamrnt eines Lrriiner jüüilchrn Lankirrs (lSV). Von Ludwig Geigev. imon Veit-Witzenhausen, der Schwiegersohn Moses Mendelssohns, der sich 1783 mit Dorothea (Brendel), der Tochter des jüdischen Weltweisen, verheiratete, von ihr 1799 geschieden wurde, starb 1819. In Mendelssohns Biographien wird er als ein braver Mann geschildert, der bei dem Schwiegervater, der den wohlhabenden Kaufmann zum Gatten seiner ältesten Tochter auserwählte, in hoher Achtung stand. In den Biographien seiner geschiedenen Frau Dorothea wird diese Bravheit des Mannes wohl auch betont, aber das ausgezeichnete humane, weit über die gewöhnliche Milde und Menschenfreundlichkeit hinausgehende Wesen des wackren Menschen wird nicht genügend dargetan. In einer größeren Studie über Dorothea, die demnächst in der „Deutschen Rundschau" veröffentlicht werden wird, versiiche ich den Verkannten wieder zu Ehren zu bringen. In dieser Studie wird auch ein Brief Dorotheens veröffentlicht werden, im Jahre 1819, wenige Monate vor Simons Tode, geschrieben. In jenem Briefe, der mir von der Familie Veit anvertraut worden ist, hatte Dorothea, die nicht aus Leichtsinn gefehlt, nicht aus Uebermut und bloßer Sinnlichkeit ihren Gatten verlassen, sondern aus jenem romantischen Drange heraus gehandelt hatte, der es ihr nicht möglich machte, in der ruhigen, abgegrenzten, etwas kleinbürgerlichen Sphäre ihres Ehemannes zu verweilen, ihren Gemahl um Verzeihung gebeten und alle Schuld auf sich genommen sotvie ihin die herzlichsten Wünsche ausgesprochen, Wiederkehr seiner Gesundheit und langes Leben für ihn erfleht. Aber Simon Beit erlag der Krankheit, bei deren Herannahen er sich wohl zum letzten Male seiner ehemaligen Gattin genähert hatte. Er hatte, obwohl Dorothea dies dringend wünschte, sich nicht wieder verheiratet, sorgte vielmehr während seines Lebens in großzügiger Weise auch für seine geschiedene Frau und deren zweiten Gatten Friedrich Schlegel und gewährte in echt väterlicher Art seinen beiden Söhnen (zwei andere Kinder waren früh gestorben): Jonas (Johannes) und Feibisch (Philipp), die auch, da sie herangewachsen waren, durch ihre Kunst nicht viel verdienten, reichlichen Lebensunterhalt, obgleich sie ihm den größten Schmerz angetan hatten dadurch, daß sie auf Dorotheens beständiges Drängen zum Christentum übergegangen waren. Der herrliche Brief, in dem Simon Beit dem zweiten Sohne Philipp auch nach diesem Schritte seiner immerwährenden Liebe versicherte, ist vor vielen Jahren in Raichs Sammlung „Dorothea v. Schlegel", Mainz 1881, Band 1, Seite 437 ff. gedruckt und verdiente, besonders in jüdischen Kreisen, allgemein bekannt zu sein. Bei dieser eben gekennzeichneten Gesinnung, bei dem Verhältnis Simon Veits zu seinen Söhnen war es mir von Wichtigkeit, zu erfahren, wie er sich in seinem Testament zu der geschiedenen Frau und zu seinen Söhnen verhalten hatte, ob er diese Gattin überhaupt bedacht, und ob er seine Söhne etwa bloß auf den ihnen zukommenden Pflichtteil gesetzt hätte. Daß ein solches Testament Veits, und zwar aus dem Jahre 1811 im Kammergericht zu Berlin verwahrt würde, war mir durch Herrn Bibliothekar Dr. M. Stern mitgeteilt worden. Freilich ergab sich auf Grund von Nachforschungen, die durch den Herrn Präsidenten des Kainmergerichts angeregt wurden, daß dies Testament des Jahres 1811, ebenso wie ein späteres vom Jahre 1814 nicht mehr vorhanden sei, und es ist daher nicht möglich, die Bestimmungen dieser letztwilligen Verfügungen darzutun. Es wäre wohl denkbar, daß sich in dem von 1811, also unmittelbar nach Philipps Taufe — Johannes war schon früher zum Christentum übergegangen — der Unwille des Vaters geäußert hätte. Daß er im Jahre 1814 ein neues Testament entwarf, läßt sich daraus erklären, daß infolge des Krieges die finanziellen Verhältnisse sich stark geändert hatten, so daß möglicherweise die im Jahre 1811 getroffenen Bestimmungen nicht mehr zutrafen. Aber als Veit seinen Tod herannahen fühlte, hob er auch jene Verfügungen des Jahres 1814 auf und machte ein neues Testament (1819), das sich in den Akten des Kainmergerichts erhalten hat (ich statte dem Herrn Präsidenten des Kammergerichts ergebensten Dank für die Erlaubnis ab, die wichtigen Aktenstücke benutzen zu dürfen). Ich gebe von diesen Urkunden an dieser Stelle um so lieber Kunde, da es sich wohl lohnt, die Bestimmungen dieses merkwürdigen Mannes kennen zu lernen, und da sie hervorragende Berliner Persönlichkeiten und Institute reichlich bedenken. Dieses Testament vom 11. Februar 1819 gedenkt Dorotheens mit keinem Worte. Die Brüder deS Testators Salomvn und Philipp Veit (der erstere ein langjähriges Mitglied des Vorstandes der jüdischen Gemeinde, der letztere ein angesehener Kaufmann) werden zu Testamentserekutoren eingesetzt. Sollten sie dieses Amt nicht annehmen oder vor dem Tode des Testators verstorben sein, so werden an ihrer Stelle zu Exekntoren ernannt: Joseph Mendelssohn, Abraham Mendelssohn und C, Heine. 8 2 lautet wörtlich: „Zn Erben meines Nachlasses ernenne ich meine Söhne Johannes Veit und Philipp Veit dergestalt, daß sie meinen ganzen Nachlaß, nachdem die unten von mir näher zu bezeichnenden Legate gezahlt sein werden, zu gleichen Teilen unter sich vertheilen sollen. Sollte mein Nachlaß nicht 63 610 Thaler betragen, so daß für jeden meiner Söhne, nachdem 13 610 Thaler für die Legate gezahlt sind, 25 000 Thaler bleiben, sollen nur die Legate von 300 Thalern einschließlich und darunter voll bezahlt werden, die über 300 Thaler aber nach Verhältnis ebenso viel weniger erhalten, als jeder meiner Söhne auf die oben bestimmten 25 000 Thaler weniger bekommt." Im 8 3 werden neunzehn Legate ausgesetzt, unter anderem für Hausknecht, Köchin, Aufwärterin, Friseur, Arme. Von jüdischen Instituten werden bedacht: die Gesellschaft zur Verpflegung der Kranken und die jüdische Freischule. Ferner werden einer Anzahl einzelner Personen, Bekannten und Verwandten des Testators größere Summen gespendet, besonders auch dem Bruder Joseph Veit, der in den letzten Jahren Simons Korrespondenz geführt hatte. 8 4 lautet wörtlich: „Diejenigen meiner Schuldner, welche in der Zeit der Noth zu ihrer Aufrechterhaltung Gelder geliehen, und deren Namen und Schulden ich ans ein besonderes Papier verzeichnet und in den Büchern mit einem NR. versehen habe, sollen, es mögen über meine Forderungen an sie Wechsel oder Schuldscheine existiren oder nicht, keineswegs durch Zwangsmittel zur Abführung ihrer Schulden angehalten, vielmehr soll abgewartet werden, ob sie gutwillig zahlen wollen, und wenn dies nicht geschieht, sollen ihnen ihre Schulden erlassen werden." Dies ist eine so herrliche Bestimmung, daß sie wörtlich mitgeteilt zu werden verdient. Sie bekundet das wirklich humane Wesen des ausgezeichneten Menschen, der die Wohltaten, die er während seines Lebens spendete, nach seinem Tode nicht aufheben und in eine drückende Last für die früher Bedachten verkehren wollte. Die übrigen Bestimmungen des Testaments sind von geringerem Interesse. Hervorzuheben ist, daß die Söhne einen Betrag von 3000 Talern gleich erhalten können, ferner, daß sie aufgefordert werden, sich des Rates der Kuratoren zur Unterbringung und Verwaltung der Gelder zu bedienen. Es sei sodann erwähnt, daß Wäsche, Kleider und Möbel nicht verkauft, sondern an die Armen verteilt werden sollen; die vorhandenen Bücher sollen die Söhne erhalten, mit Ausnahme der Werke t