Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 21 (22.5.1914)
- Date
- 1914-05-22
- Page
- Seite 244 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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244 Der stenographische Bericht gibt aber die Worte des Kriegsministers dahin wieder. „Daß dieser Zustand an sich verfassungswidrig scheint, muß ich natürlich zugeben!" Im Zusammenhänge mit dem folgenden Satze „Daß er aber durch irgendwelche verfassungswidrigen Maßnahmen veranlaßt ist, daß er durch solche Maßnahmen aufrecht erhalten wird, das bestreite ich", wird durch die Umredigierung des „ist" in „scheint" für den amtlichen Bericht über die Neichstagsverhandlungen, der die einzige authentische Grundlage für jede spätere Bezugnahme bildet, das uneingeschränkte Zugestehen der Berfassungswidrigkeit glatt in ihr Bestreiten nmgewandelt. Offenbar hat der Kriegsminister sein Stenogramm korrigiert, und es wäre nicht uninteressant, zu wissen, ob das etwa auf gewisse freundschaftliche Ratschläge hin geschehen ist; denn es mußte doch einigermaßen überraschen, daß die „Krenzzeitung" lind die „Deutsche Tageszeitung" mit einer bei ihnen etwas frappierenden Plötzlichkeit auf den Inhalt des Stenogramms verwiesen." Wir haben dem Vorstehenden nicht viel hinzuzusetzen. Jedem Redner steht frei, seine Rede für den Druck zu korrigieren; der Herr Kriegsminister hat von diesem Rechte Gebrauch gemacht. Er hat damit festgelegt, was er sagen wollte und das, wozu er sich bekennt. Vermutlich hat er etwas anderes gesagt, wie in unserer Nr. 20, S. 231, 2. Spalte zu lesen ist; sonst würde er dem Abgeordneten Müller-Meiningen entgegengetreten sein; als offiziell und amtlich gilt aber nur das, was in dem stenographischen Bericht zu lesen ist. Das ist zwar höchst bedauerlich, aber es ist leider eine Tatsache, der wir uns zu beugen haben. * Professor S. Günther veröffentlicht in den „Münchener Neusten Nachrichten" folgende Ausfühung: Zur Frage der israelitischen G e nr e i n d e st e u e r u. Endlich scheint sich die allmählich fast zur „Seeschlange" gewordene Reform des sogenannten Judenediktes dem Stadium endloser Vorbereitung entrungen zu haben, und einer endgültigen Lösung dürfen wir wohl für die allernächste Zukunft entgegensetzen. Und es ist Zeit, daß das geschieht. Tenn im vergangenen Jahre war bereits ein Jahrhundert verflossen, seit dieser Erlaß in die heillos mittelalterlichen Zustände der bayerischen Judenschaft eine gewisse Reform in — damals modernem Sinne hineinzutragen beabsichtigte, und es wird sich nicht leugnen lassen, daß dieses löbliche Ziel auch in anerkennenswerter Weise erreicht wurde. Allein, wie gewaltig haben sich inzwischen die Verhältnisse geändert! Als Bayern ein junges Königreich war, gab es eine Anzahl jüdischer Gemeinden in kleinen Orten, und die größeren Städte versagten hartnäckig ihren israelitischen Landesgenossen die Aufnahme. Nürnbergs Gemeindekollegium beschloß, nachdem 1849 endlich die Emanzipation durchgedrungen war, am 16. Mai 1850 nur mit neun gegen acht Stimmen, daß der Kaufmann I. Kahn aus Mt. Erlbach die Rechte des Bürgers erhielt. Seitdem aber sind jene Dorf- und Marktgemeinden immer kleiner, die städtischen Gemeinden immer größer geworden, und für jene hat sich nach und nach geradezu die Unmöglichkeit herausgebildet, den au sie herantreteaden Anforderungen gerecht zu werden. Gerade dieses Kirchensteuerproblein war es denn auch, welches die Staatsregieruug nötigte, eine grundsätzliche Aenderung der obwaltenden Zustände anzubahnen. Dazu nimmt in trefflicher Ausführung Stellung die unlängst erschienene Schrift eines wohlbekannten und schon seit geraumer Zeit auf diesem Gebiete tätigen Münchners, und ans diese die Ausinerksamkeit der Leser der „Münchner Neuesten Nachrichten" zu lenken, ist die Absicht der nachstehenden Zeilen. Es sei bemerkt, daß von derselben auch schon andere liberale Tagesblätter zustimmend Akt genommen Haben. Besitzen nun nach geltendem Rechte die israelitischen Kultusgemeinden das Recht auf Erhebung von Umlagen § M. v. Seydel verneint es; Heimberger, wohl der am besten mit der schwierigen Materie vertraute Jurist, tritt in seinem grundlegenden Werke „Die staatskirchenrechtliche Stellung der Israeliten in Bayern" den - mangels klarer Normen indirekten Beweis für das Bestehen einer solchen Berechtigung an, und Wahlhaus, ein anderer erfahrener Schriftsteller der Gegenwart, steht auf dem gleichen Standpunkt. Allein, selbst wenn man diesen billigt, muß man doch einräumen, daß für die Praxis damit nicht sehr viel gewonnen ist, weil für die Art der Umlagenerhebung jedwede Bestimmung fehlt, steuerlicher Willkür der Einschätzungskommissionen somit keinerlei Hindernis entgegensteht. Hier hätte demzufolge die an die entsprechenden Artikel der Kirchengemeindeordnung für die christlichen Konfessionen anknüpsende Neuregelung einzusetzen, d. h. es muß die vom einzelnen Gemeindebürger betätigte Steuerleistnng den Maßstab abgeben. Die „Autonomie" darf, wenn sie zu steuerlicher Anarchie geführt hat, nicht mehr als Gegengrund gegen den unabweisbar gewordenen Fortschritt ange- ' rufen werden. Zweifellos gibt es in der Judenheit auch Vertreter des ehrwürdigen Alten, das indessen mit den sozialen Pflichten der Gegenwart durchaus nicht mehr in Einklang zu bringen ist. Die Art und Weise freilich, wie sich im jetzt gültigen Gesetze die Steueransgleichnng gestaltet hat, läßt sich nicht ohne weiteres auf die jüdischen Gemeinden übertragen, ohne daß jedoch, wenn im Sinne des Autors den Gemeinden freigestellt wird, ob sie durch eigene Organe die Berechnung und Einhebung der Kirchensteuer besorgen lassen oder mit dein Rentamt sich vertragsweise einigen wollen, unüberwindliche Schwierigkeiten sich ergeben dürften. Die Heranziehung der juristischen Personen, gegen welche bei den seinerzeitlichen Kommissionsberatungen der Unterzeichnete, im Reichsrate auch Graf Crailsheim, sich entschieden gewendet hat, mißbilligt auch der Verfasser, der jedoch zugibt, daß für seine Glaubensgenossen keine Ausnahme von dem, was nunmehr rechtens ist, gemacht werden kann. Obenan steht die soziale Pflicht, die wahrhaft traurige Lage der kleinen Gemeinden zu erleichtern. Wie es namentlich den dortigen Lehrern ergeht, hat unlängst Dingfelder in einer eigenen Denkschrift geschildert; die protestantischen und katholischen Lehrer in Heineren Orten sind wahrlich nicht auf Rosen gebettet, allein, ihre israelitischen Kollegen sind doch noch viel schlimmer daran. Hier kann nur eine Landeskasse Abhilfe bringen, die natürlich nur eine rein finanzielle Aufgabe zugewiesen erhält und nicht im geringsten das innerkirchliche Leben zu beeinflussen versuchen darf. In der Betonung der Pflichten und Einrichtung dieser neu zu schassenden Institution liegt der Schwerpunkt unserer Monographie. Prinzipiell sind alle freiwilligen Zuwendungen sernzuhalten, durch welche eine solche Einwirkung ermöglicht werden könnte; nur durch vorgeschriebene, dein Grade der Steuerfähigkeit angepaßte Beiträge, die gesetzlich fixiert werden, wird die Landeskasse erhalten. Die protestantische Kirchensteuer, wie sie das Gesetz vom 15. August 1908 festlegt, kann hier als Beispiel dienen; nur besteht insofern ein wesentlicher Unterschied, als die bayerischen Juden, zum Unterschiede von den badischen, keinerlei kirchliche Oberbehörde besitzen und je besitzen wollen, so daß mithin auch an die Nachbildung der „Steuersynode" nicht gedacht werden kann. Das Ministerium hat vielmehr die Zentralkasse zu verwalten, rüdem es von einem nach eigens dazu einzurichtenden Bestimmungen gewühlten „Beirate", zusammengesetzt aus Rabbinern und Laien, unterstützt wird. So ähnlich ist auch die Entwicklung der Dinge in Württemberg und Baden vor sich gegangen. Man mag liberalerseits einwenden, besser sei doch gleich jetzt eine vollkommene Trennung von Kirche und Staat auch bei den Juden vorzunehmen — wer das durchgemacht hat, was die Juden in Jahrhunderten von sogenannten Christen erlitten haben, während ihnen der Staat als solcher doch im großen und ganzen seinen Schutz nicht versagte, mag das der Allgemeinheit entgegengebrachte Vertrauen wohl verstehen. Den Schluß der Schrift bildet die Berücksichtigung und Widerlegung der von den Revisionsgeguern ins Feld geführten Argumente. Sie fürchten vor allem ein Ueberwuchern der Staatsaufsicht und lassen aus diesem Pessimismus heraus lieber ihre bemitleidenswerten Kultusbeamten weiter darben. Mit gutem Grunde lehnt der Verfasser auch die Angstmeierei ab, es möchte aus ein solch neues Gesetz hin eine Fahnenflucht der Glaubensgenossen entstehen. Gegen diese Schwarzmalerei hat insbesondere Minister v. Fleischhauer in der württembergischen Kammersitzung vom 19. Januar 1911 die zutreffenden Worte gesunden. Ihnen will Herr Fraenkel seinerseits nichts mehr znfügen, und er hat das auch um so weniger nötig, weil seine logisch klare und doch warm empfundene Arbeit in der Tat die ganze Sache erschöpft hat. * Dem „Vorwärts" entnehmen wir folgendes Kuriosum: Echte T e u t s ch e. Der A n t i s e m i 1 l s m u s hat dank der Aufklärung durch die Sozialdemokratie ziemlich abgewirtschaftet. Alle Anstrengungen, ihm neues Leben einzuhauchen, sind vergeblich geblieben. Der Rektor aller Deutschen — Ahlwardt — ist nicht mehr, Dreschgraf Pückler