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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-05-22 · Heft 21 (22.5.1914) · p. Seite 243

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 21 (22.5.1914)
Date
1914-05-22
Page
Seite 243 (sequence 3)
Language
German
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243 gi ö seFrage nicht einmal streifen, und positive Vorschläge und Ansichten über öie Z uk<u nft d es Judentums zu äußern, ohne dabei mit einem Worte der zentralen Stellung der Religion zu gedenken, dürste eine sehr bedenkliche Einwirkung national-jüdischer Anschauungsweise auf nichtnationale Kreise sein. Die Verfasser haben übersehen, daß es eine doppelte Art der Assimilation gibt: die religiöse und die Kulturassimilation, und daß ein großer Unterschied Zwischen beiden besteht. Allein die religiöse Assimilation, d. h. die Anpassung an die Lehren anderer Religionen unter Preisgabe der jüdischen, kann b >e w u ß t unternommen werden. Sie fordern, heißt den Untergang des Judentums predigen. Die Kulturassimilativn dagegen ist ein Vorgang, der sich bei Minderheiten (wenn sich nicht aus der niedrigeren Kultur der Mehrheit ein Hindernis ergibt) mit , Naturnotwendigkeit vollzieht, der Wohl gelegentlich vorübergehende Hemmungen erfahren kann, nie aber ernstliche Beeinflussungen. Diese zweite Art der Assimilation kann kein Ideal sein, weil sie nur eine Begleiterscheinung ohne selbständiges Leben ist, die erste Art von Assimilation ist aber das I d e a l d e s T ä u f l i n g s! So sind die positiven Vorschläge unklar und verschwommen. Dem national-jüdischen Ideal läßt sich eben nur das religiöse gogenüberstellen, und wenn auch anerkannt werden soll, daß die Verfasser Ehrlichkeit lind Würde predigen, so dürfte doch klar sein, daß der von ihnen empfohlene Weg zwar langsamer als andere Methoden, aber ebenso sicher aus dem Judentum hinausführt. Gerade weil der kritische Teil des Buches so wohl gelungen ist, und weil man auf seine Feststellungen im Kampfe gegen die national-jüdische Idee noch oft zurückkommen wird, sei scharf betont, daß die positiven Forderiingeu dieser Veröffentlichung von religiös-liberaler Seite scharf bekämpft werden müssen. Durch Assimilation die Judenfrage lösen »vollen, heißt das Judentum vernichten. Dem Nationaljudentum gegenüber gibt es keinen anderen Weg wie den der R e l i g i o n! Vir Woche. Berlin, den 19. Mai 1914. 3ch halte es für Pflicht, den folgenden Artikel der „D e u t s ch e n T a g e s z e i t u n g" zu veröffentlichen, und bitte dringend die Sachverständigen, dagegen S t e l l u n g zu ne hme n: 3 it x Schächtsrage veröffentlicht der „Verein zur Förderung humanen Schlachtens" zwei neue Flugschriften, die von dem Geschässleiter des Vereins, Herrn Sanitätsrat Dr. Ramdohr, Leipzig, Königstraße 9, unentgeltlich zu beziehen sind, und die wir der besonderen Aufmerksamkeit aller Freunde des Tierschutzes lebhaft empfehlen möchten. In Heft 36 dieser Flugschriften setzt sich Schlachthosdirektor K. Klein in Lennep mit einem Gutachten des Geheimen Regierungsrates Professor Dr. Tereg über das jüdisch-rituelle Schächtverfahren auseinander. Der genannte Geheimrat Dr. Tereg von der Tierärztlichen Hochschule in Hannover hatte „nach einer persönlichen Rücksprache" mit einem Rabbiner und zwei anderen jüdischen Herren ein Gutachten über das Schächten abgegeben. Ans Grund von Laboratoriumsversuchen, die mit der Praxis nichts zu tun haben, zum Beispiel Experimenten mit einem elektrischen Induktionsapparat mit verschiebbaren Jnduktionsrollen, behauptet Geheimrat Dr. Tereg festgestellt zu haben, daß an der Stelle des Halses, wo der Schächtschnitt erfolgt, die Tiere eine geringere Empfindlichkeit hätten, als an anderen Stellen der Haut und als Beispiel auch der Mensch an der gleichen Stelle. Ferner behauptet der Gutachter, daß dem geschachteten Tiere ein Schmerz überhaupt nicht zum Bewußtsein komme, da hierzu der Schnitt zu kurze Zeit währe. Auch hierüber glaubt Tereg Beweise durch Reizwirkungeu mit Stößen und spitzen Instrumenten erbracht zu haben. - Gegen diese Darlegungen tritt Schlachthosdirektor Klein tu Lennep in der „Deutschen Schlacht- und Viehhofzeitung" aus, und Herr Sanitätsrat Dr. Ramdohr hat diese Ausführungen im einzelnen noch erweitert. Hervorzuheben ist, daß entgegen der Behauptung des Herrn Geheimrats Dr. Tereg, wonach der Schächtschnitt nur eine Sekunde dauern und mit ihm alle Schmerzempfindung unterbunden sein soll, Schlachthosdirektor Klein auf Tatsachen Hinweisen kann, die das Gegenteil in schrecklicher Weise bezeugen. Um nur ein Beispiel anzuführen: Ein ganz sachgemäß und sogar ungewöhnlich schnell geschachteter Hammel flüchtete nach der Schächtung mit allen Zeichen des Entsetzens, noch elf Meter weit, siel dann nteber, und machte noch 20 Sekunden lang angestrengte Aufstehversuche, die dem Tier trotz des durch die fürchterliche Wunde getrennten Halses so weit gelangen, daß es hinten stand und vorne kniete. Noch viel schrecklichere Qualen mußte ein geschachtetes Rind erdulden. Diese Beispiele sind, einem Rate folgend, den auch wir wiederholt gegeben haben, im Kinofilm sestgehalten worden, so daß sie in Zukunft jedem, der für das rituelle Schächten eintritt, jederzeit vor Augen geführt werden können. Wer aber einmal den: Schächten beigewohnt hat, der weiß, daß die Angst und Qual der Tiere eine fürchterliche unvergeßliche Sprache redet, der wird der Flugschrift recht geben, wenn sie sagt: Vorbereitungen und Ausführung des Schächtaktes flößen dem Sachverständigen wie dem Laien Ekel und Abscheu ein; und der wird der sächsischen Kommission von Abgeordneten, welche sich kürzlich in Halle das Schächten neben der Handhabung der neuzeitigen Betäubungsapparate angesehen haben, in ihrer Auffassung zustimmen, daß das Schächten roh und verrohend erscheine. Ein zweites Flugblatt veröffentlicht die wichtige Verordnung der Königlich Preußischen Regierung vorn 14. März 1914, welche ans Anregung des Verbandes der Tierschutzvereine int Deutschen Reiche darauf hinweist, daß nicht überall in ausreichendem Maße Fürsorge dafür getroffen ist, daß beim Schlachten die durch Gebote der Menschlichkeit geforderte Betäubung der Schlachttiere sachgemäß durchgeführt werde. Es wird auf das vom Minister für Handel und Gewerbe veranlaßte Gutachten des Preußischen Landesveterinäramtes über die Betäubung und Tötung der Schlachttiere hingewiesen, irnd es'werden sämtliche Regierungspräsidenten sowie die Oberpräsidenten in Danzig und Potsdam ersucht, dieses Gutachten den Schlachthofverwaltungen, den Innungen ilnd anderert hierfür in Betracht kommenden Berufsorganisationen des Schlächtergewerbes zur Kenntnis zu bringen. Ferner wird angeregt, daß in den Jnnungsfachschulen und Fortbildungsschulklassen der Schlächter praktische Hebungen an Betäubitngsapparaten vorgenommen werden, ilnd daß der -Nachweis der damit erlangten Fertigkeit ilnd Kenntnisse auch bei Gesellen- und Meisterprüfungen verlangt werde. Dieses Gutachten des Preußischen Landesveterinäramtes besagt aber unter anderem: „Alle Schlachtmethoden, bei denen eine vorgängige Betäubung unterbleibt, bereiten den Tieren unnötige Qualen, da hierbei die gewaltsamen Eingriffe bei vollem Empfindungsvermögen der Tiere erfolgen." Ferner weist das Gutachten des Landesveterinäramtes die Anschauungen einer früheren Zeit zurück, daß das beste Ausbluten durch Halsschnitt oder Bruststich ohne vorausgegangene Betäubung erfolge. Das „Berliner Tageblatt" schreibt: Ein merkwürdiger Widerspruch. Das korrigierte Stenogramm des Herrn v. Falkenhayn. Die „Lib. Korr." schreibt: „Die Aeußerung des Herrn Kriegsnnnister v. Falkenhayn zur Frage der Nichtbeförderung der jüdis ch e n Einjährigen zu R e s e r v e o s s i z i e r e u in der Reichstagssitzung vom 8. Mai enthielt die sehr wichtige Erklärung: „Daß dieser Zustand verfassungswidrig ist, muß ich zugeben." Die Worte „verfassungswidrig i st" oder verfassungswidrig sei, sind in den Parlamentsberichten der Zeitungen verschiedenster Richtungen und auch in der „Nordd. Allgenieinen" wiedergegeben worden. Der fortschrittliche Abgeordnete Dr. M ü l l e r - Meiningen, der auf die Rede des Kriegsministers in der gleichen Sitzung einging, sagte: „Der Herr Kriegsminister hat gesagt, daß der tatsächliche Zustand unzweifelhaft verfassungswidrig sei." — Auch viele andere Reichstagsmitglieder verschiedener Fraktionen wissen mit Bestimmtheit, daß der Kriegsminister gesagt hat „verfassungswidrig ist". Il

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