Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 19 (8.5.1914)
- Date
- 1914-05-08
- Page
- Seite 221 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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PISPP -— 221 - an die BubgetkomMission als ersten Schritt hierzu an und gebe mich der Hoffnung hin, daß der Verlauf der Beratung darin gipfeln wird, daß entweder unser Antrag oder -ein gleichwertiger Ersatz dieses Antrages zur Befriedigung, -der m Frage stehenden Bedürfnisse angenommen wird. (Bravo! bei der Fortschrittlichen Vol-ksp artet.) Abgeordneter Viereck (Freik.) suchte auszusühren, daß ein Rechtsanspruch der jüdischen Gemeinden nicht existierte, Abgeordneter H o f f m a n n (Soz.) plädiert für die Trennung von Kirche und Staat. Abgeordneter Dittrich (Zentr.) erklärte die Sympathie seiner Partei für den Antrag. Dr. v. Campe, Abgeordneter (Natl.): Meine Herren, ich freue mich, daß unser Antrag irn allgemeinen hier im Hause eine wohlwollende Aufnahme gefunden hat. Ich bedauere nur, daß -die Herren von der konservativen Partei in der vorgestrigen Debatte einen etwas ablehnenden Standpunkt dem Anträge gegenüber eingenommen haben. Ich hoffe, es wird den ruhigen Kommissionsverhandlungen gelingen, auch die Herren von der konservativen Partei zu überzeugen, daß die Bedenken, die sie gegen den Antrag hegen, doch nicht so schwerwiegender Natur sind, daß sie bei einigem guten Willen nicht überwunden werden könnten, um einer Forderung der Billigkeit — denn nur darum handelt es sich — im Augenblick, wie ich von vornherein anerkennen will, stattzugeben. Daß die Ablehnung der Herren Sozialdemokraten erfolgen würde, wußten wir ja nach der Stellungnahme, die die Herren im vorigen Jahre hier eingenommen haben, und wenn der Herr Abgeordnete Hoffmann es für richtig gehalten hat, bei dieser Gelegenheit über alles mögliche und einiges andere, über die Trennung von Staat und Kirche und die verschiedensten kirchlichen und freireligiösen Probleme zu sprechen, so wird er nicht erwarten, daß ich darauf eingehe. Nur eine Bemerkung möchte ich ihm gegenüber machen. Wenn der Herr Abgeordnete Hofsmann hier erklärt hat: Eine Kirche, die Gottvertrauen hat, die besteht, und eine Kirche, die das nicht hat, die wird untergehen — (Zuruf des Abgeordneten Adolf Hoffmann) — ob das meine Meinung ist oder nicht, das tut für das, was ich im Augenblick sagen will, gar nichts zur Sache — so muß ich doch sagen, daß eine solche Bemerkung aus dem Munde des Herrn Hoffmann sich zum mindest e n r e ch t e i g e n t ü m l i ch a u s n i m m t. (Sehr wahr! bei den Nationalliberalen und im Zentrum.) Auf diese eine Bemerkung beschränke ich mich. Meine Herren, ich habe gesagt: es handelt sich um eine Forderung der Billigkeit, und ich meine, auf dieser Grundlage könnten sämtliche Parteien des Hauses! sich einigen und lediglich von diesem Gesichtspunkte aus dann auch etwas Ersprießliches zustandebringen. Es ist jetzt wohl allseits anerkannt, daß der Artikel 14 der Verfassung diesem Anträge nicht entgegensteht. Es ist auch allseits anerkannt, daß die Frage der Säkularisation mit diesem Anträge nur in sehr losem Zusammenhänge steht, daß vor allen Dingen die Ansprüche, die die christlichen Religionsgemeinschaften auf die Säkularisation stützen können, doch infolge der geschichtlichen Entwickelung weit über den eigentlichen Entstehungsgrund hinaus gewachsen sind, und daß deshalb diese Frage, wenn sie wirklich gründlich erörtert werden soll, auch den christlichen Religionsgemeinschaften gegen über in gewissem Sinnen u r vom Standpunkte der Billigkeit behandelt werden muß. Denn die Abmessung der Unterstützung — der Jurist würde sagen: das Quantum der Unterstützung — die gewährt wird, der Grad der Unterstützung, wird nimmermehr allein auf die Säkularisation gestützt werden können. Daraus folgt dann) aber ohne weiteres, daß man ähnlichen Erwägungen auch anderen Religionsgemeinschaften gegenüber wird Platz lassen dürfen und müssen. Meine Herren, ich kann eigentlich allem zustimmen, was Herr- Kollege Viereck hier ausgeführt hat. Nur gegen eine Bemerkung möchte ich mich wenden, möchte aber gleich seststellen, daß da vielleicht nur ein Omissum auf seiner Seite Vorgelegen hat. Er hat gesagt, das einzige Bedenken — und das liegt ja auch auf seiten der Herren von der konservativen Partei vor, lag jedenfalls im vorigen Jahre vor — beruhe darin, daß ein derartiger Antrag doch weitergehende' Konsequenzen gegenüber anderen Religionsgemeinschaften hätte; Herr Viereck hat da auf Mennoniten, Jrvingianer und andere Sekten exemplifiziert. Nun ist ja wohl unumwunden zugegeben, daß der Antrag nach dieser Richtung Konsequenzen haben kann. Aber, meine Herren, er hat nimmermehr die Konsequenz, daß nun jede einzelne kleine Religionsgesellschast aus dem Gedanken dieses Antrages heraus Ansprüche gegen den Staat erheben könnte. Das müssen wir ohne weiteres ablehnen. Die Frageist so zu stellen, ob diebetrefsende Religionsgemeinschaft nach dem religiösen Inhalt, den sie vertritt,nach derZahl ihrer Anhänger, nach d e m A n s e h e n i h r e r A n h ä n g e r , n a ch i h r e r geschichtlichen Entwickelung, nach allen solchen Gesichtspunkten einen Anspruch der B i l l i g k e i t g e g e n den Staat stellen kann. Meine politischen Freunde sind mit mir einmütig der Ueberzeugung, daß diese Frage für die jüdische Religionsgemeinschaft umumwunden bejaht werden kann. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Aus diesen Gesichtspunkten, die ja auch Kollege Viereck in die Debatte geworfen hat, indem er beispielsweise auf den religiösen Inhalt der jüdischen Religion hinwies, ist es tatsächlich eine wohlbegründete Forderung der Billigkeit, daß der Staat sich dem Gedanken, der unserem Antrag zugrunde liegt, nicht entzieht, sondern auch hier seine Hand auftut, wie er es anderen Religionsgemeinschaften gegenüber getan hat. Man kann vielleicht noch einen Schritt weiter gehen und sagen: es ist nicht nur eine Billigkeitsforderung, sondern in gewisser Weise auch vielleicht eine Anstandsfordernng. Wenn ich nur kurz an die Steuerkraft erinnere, die hinter unseren jüdischen Mitbürgern steht, wenn ich daran erinnere, wie sie sich willig und gern in den Dienst des Staates stellen, darf man das wohl sagen. Ich möchte endlich glauben, daß es auch vom Standpunkt des sozialen Ausgleichs wünschenswert wäre, wenn a u s dem Antrag e t w a s Praktisches heran s k ä m e. Der Antrag wurde der Budgetkommission überwiesen. Endlich ist aus den Verhandlungen einer Kommission folgendes zu erwähnen: Die B ud g et ko m m i s s i o u d>e s A b g eo rd uete n h a us es genehmigte bie Denkschrift über die Au s b i ldu n g u nd F or tb i lidu n,g v vn Iu ge nd pfleg er n. Von Volksparteilicher Seite wurde bei dieser Gelegenheit angeregt, auch der Gesells ch a f t f ü r Verbreitung von Volksbildu n g Zuwendungen zu machen als Ausgleich für die erheblichen Ausgaden, die sie für zahlreiche Iugendvereine ohne politische oder konfessionelle Tendenz leiste, und die in der Lieferung von Wunder- und Eigenbüchereien, in der Verleihung von Lichtbildern und Apparaten und in der Unterstützung bei Veranstaltung von Vorträgen bestehen. Ein R egi e r nn gsvor t r eter stellte in Aussicht, daß einem entsprechenden Antrag stattgeg.eben werde und erklärte auf eine fortschrittliche Anfrage, daß der Minister das Hinemtrageu antisemitischer T e n d e it ze n i u die I u g e n d b ewegu n g mißbillige, und daß er, wenn Schüler an einem Beschluß, wie dein erwähnten, teilnähmen, 'dagegen eins ch r eite n würde. Bon sei teil des Zentrums wurde weiter gerügt, daß Turner und Wandervögel oft den g a n z e n S o n n t a g z u % it s s l ü gen benutzen, so daß die Teilnahme am Gottesdienst nicht möglich sei. - Außerdem wurden die bei der Beratung des Etats für das A b geordnet e u - h a u s und Herrenhaus zurück-gestellten Titel betreffend a u ß e r o r d e n tlich e R e m u n erat i o n e n für die Beamten und das Hilfspersonal beider Häuser bewilligt. Dazu wurde einstimmig ein Antrag angenommen, der eine weitere angemessene Erhöhung des Riemunerationssonds fordert. Auch im bayerischen Landtage wurde von den Juden gesprochen. Auf die Anfrage des Abgeordneten Pichler (28. April) wegen der beabsichtigten Revision des I u d e n e d i k t s hielt der Kultusminister v. K n i l l i n g folgende Rede, deren Wortlaut uns von einem Münchener Freunde zur Verfügung gestellt wird: „Seit den letzten Aeußerungen der Staatsregierung über die Revision des Judenediktes im Jahre 1912 haben bedauerlicherweise die Richtnngsgegensätze innerhalb der Judenheit eine erhebliche Verschärfung erfahren. Dadurch ist einerseits die Notwendigkeit einer baldigen Revision des Judenedikts noch dringender geworden, andererseits ist aber hierdurch auch eine vorherige Verständigung der Beteiligten über die Grundlinien der Revision, die eine wertvolle Garantie für die