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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-04-24 · Heft 17 (24.4.1914) · p. Seite 198

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 17 (24.4.1914)
Date
1914-04-24
Page
Seite 198 (sequence 6)
Language
German
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198 Die 7. israelitische Land essynagoge trat (wie im Gemeindeboten der vorigen Nummer kurz mitgeteilt. D. Red.) Montag oen 6. April, vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaal der zweiten Kammer des Landtages zusammen. Der Eröfnung ging ein feierlicher Gottesdienst voran. Rabbiner D r. Lö b hielt die Predigt. Die Synode erössnete der Ministerialkommissar beim Großh. Oberrat, Ministerialrat Schwör er, mit folgender Ansprache: Hochgeehrte Herren! Im Namen des Großh. Oberrats der Israeliten habe ich die Ehre, Sie herzlich willkommen zu heißen. Der Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben für allgemeine kirchliche Bedürfnisse in den Jahren 1914 bis 1916 wird Ihnen zur Zustimmung vorgelegt. Er 'sucht insbesondere durch Erhöhung der Ausgabeposten für die Aufbesserung gering besoldeter Religionslehrer und für die Unterstützung armer Gemeinden den steigenden Bedürfnissen gerecht zu werden. Zur Zurückhaltung zwingen jedoch dabei die Grenzen der auch durch die örtliche Kirchensteuer st a r k a n g e s p a n n t e n Steuerkraft der Religionsgemeinschaft. Nach Lage der Verhältnisse kann und will der Oberrat eine Erhöhung des Stouerfußes nicht Vorschlägen. Eine Neuauforderung im Voranschlag ist veranlaßt durch die Verordmlng, die Ihnen zur Zustimmung vorgelegt wird, über die Gewährung von Ruhegehalt an Rabbiner, Religionslehrer und Kantoren und die Fürsorge für deren Hinterbliebene. Anlaß zur Neuregelung, und zwar zunächst durch eine nach § 24 SynO. erlassene Verordnung, gab das Reichsgesetz über die Angestelltenversicherung. Der Großh. Oberrat hegt das Vertrauen, daß Sie, hochgeehrte Herren, bei Ihren Beratungen sich nur von dem Gefühl der Gemeinsamkeit Ihrer Interessen und von dem Wunsche werden leiten lassen, dem Wohl der Landesshnagoge zu dienen. Gottes Segen walte über Ihrer verantwortungsvollen Arbeit! Mit diesem Wunsche erkläre ich namens des Großh. Oberrats die 7. ordentliche Synode für eröffnet. Der Alterspräsident Abg. Zimmern, Mannheim, brachte das Hoch auf S. Kgl. Hoheit den Großherzog aus, in das die Versammlung begeistert einstimmte. Alle Wahlen, auch die aus den Kreisen Lörrach und Bruchsal-Land, deren Gültigkeit angefochten war, wurden auf Antrag der Abteilungen für gültig erklärt. Zum Präsidenten wird Abg. Max Goldschmidt, Mannheim, zum Vizepräsidenten Abg. Dr. Pfälzer, Weinheim, zu Schriftführern werden die Abgg. Dr. C h o n e, Konstanz, und Eduard Bauer, Mannheim, gewählt. Nachdem am Nachmittag und in der Frühe des 7. April die Kommissionen getagt hatten, fand Dienstag, vormittags 11 Uhr, die Zweite öffentliche Sitzung statt. Abg. Dr. Kander, Pforzheim, erstattete den Bericht der Budgetkommission. Er empfahl namens derselben die Annahme des gesamten Budgets sowie des die Beiträge für die kirchlichen Beamten zum Pensionsfonds betreffenden Verordnungsentwurfes mit einem in der Kommission vorgeschlagenen unwesentlichen Zusatze. In der Debatte über den Voranschlag richtet Abg. Dr. Pfälzer- Weinheim an den großherzoglichen Oberrat das Ersuchen, an die großherzogliche Staatsregierung wegen Erhöhung des staatlichen Beitrags für den Oberrat heranzutreten. Abg. Dr. Simon-Heidelberg wendet sich gegen die „Richtlinien für ein Programm des liberalen Judentums" und ihre geistlichen Vertreter. Er bedauere, daß der großherzogliche Oberrat einen Unterzeichner derselben in seiner Religionskonferenz habe. Auch bezweifle er, daß der Oberrat die ihm nach der Verordnung von 1827 obliegende Pflicht, die Reinheit der Lehre zu wahren, in vollem Maße erfüllt habe. Der Vertreter des großherzoglichen Oberrats Geh. Oberregierungsrat Dr. Mayer verwahrt die Religionskonferenz gegen diesen Vorwurf. Der Oberrat könne sowohl die Richtlinien als die Erklärungen der Gegner, wie er dies anläßlich eines konkreten Falles auch ausgesprochen habe, nur als unmaßgebliche Ansichtsäußerungen betrachten. Im übrigen liege für den Oberrat kein Anlaß vor, zu den Richtlinien besonders Stellung zu nehmen, ebensowenig als dies seitens der württembergischen israelitischen Oberkirchenbehörde, der elsaß-lothringischen Konsistorien sowie der Großgemeinden Frankfurt und Berlin geschehen sei. Abg. Dr. Chone - Konstanz, einer der Rabbiner, die mündlich und schriftlich für die Richtlinien eingetreten sind, bezeichnet es als außerordentliche Uebertreibung, daß durch die Ausstellung der Richtlinien an den Grundlagen des Judentums gerüttelt werde. Die Richtlinien brächten durchaus nichts Neues, sie gäben nur die längst vorhandene Anschauung Hunderttausender von Juden wieder. Abg. K a s s e w i tz - Ireiburg bestreitet die Richtigkeit dieser beiden Behauptungen. Neu fei schon das eine, daß die Richtlinien sich als eine Kodifikation dessen darstellen, was heute noch der Inhalt des Judentums sein sollte. Außerdem sei es irrig, zu glauben, daß die große Menge der Nicht-Orthodoxen sämtlich den Standpunkt der Richtlinien einnehme. Die Hauptsache bleibe, die Einheit des Judentums zu wahren. Abg. Dr. Oppenheim -Mannheim, ebenfalls ein Unterzeichner der Richtlinien, betont als wesentlich, daß bei uns in Baden, wie bisher, auch weiterhin die Gewissensfreiheit des einzelnen, besonders des Rabbiners, gewahrt bleibe. Aufgabe des Oberrats sei es nicht, ein großherzoglich badisch abgestempeltes Judentum festzustellen. Allerdings finde das Recht des einzelnen seine Grenze in dem Rechte der Gesamtheit, deren Wohl schließlich doch allen über den kleinlichen Zwist am Herzen liegen müsse. Ein Antrag Dr. Simon und Genossen, für solche badische Jünglinge, die sich an außerbadischen Präparanvien und Seminarien als Lehrer ausbilden wollen, einen Beitrag von 2000 Mark einzusetzen, wird, nachdem der Vertreter des Oberrats das Bedürfnis für eine solche außerbadische Züchtung von Lehrercmwärtern aus Baden verneint hatte, mit überwiegender Mehrheit abgelehnt. Kurz nach %2 Uhr wird die Sitzung unterbrochen und ihre Fortsetzung auf 5 Uhr anberaumt. In der Nachmittagssitzung wird mit der Beratung des Budgets sortgefahren. Zu dem Punkte: Aufbesserung gering besoldeter Religionslehrer sprechen die Abg. Dr. Pfälzer und Dr. Kander ihre Freude aus über den in der Kommission mit den Vertretern des Oberrats vereinbarten Beschluß, wonach zum Zweck der Schaffung der lang gewünschten Gehalts- und Pensionsskala für Rabbiner, Religionslehrer und Kantoren der Oberrat ermächtigt wird, im Einverständnis mit dem Synodalausschuß und mit staatlicher Genehmigung entsprechende Verordnungen zu erlassen, sowie zur Beschaffung der .erforderlichen Mittel den Steuerfuß der allgemeinen Kirchensteuer für die beiden letzten Jahre (1916 und 1916) der Budgetperiode um 20 Prozent zu erhöhen. Der Vertreter des großherzoglichen Oberrats, Geh. Oberregierungsrat Dr. Mayer weist gegenüber Veröffentlichungen in der Presse, die sich in anerkennenswerter Weise der Interessen der Lehrer angenommen habe, darauf hin, daß nirgendwo, namentlich nicht in Württemberg, Bayern, Hessen, Preußen, von seiten der größeren israelitischen Gemeinden Zugunsten der leistungsschwachen kleineren so große Opfer gebracht würden als bei uns in Baden. Bei dem Voranschlag für den israelitischen Landesfonds für soziale Zwecke spricht Abg. Emil W e i l l - Karlsruhe der Verwaltung des Friedrich-Luisen-Hospizes in Bab Dürrheim in warmen Worten für ihre aufopfernde erfolgreiche Wirksamkeit zugunsten dieser so rasch emporblühenden Wohlfahrtsanstalt den Dank der Synode aus. Ihm schließt sich Abg. Dr. med. Heilbronn- Gailingen an, der auf Grund seiner praktischen Erfahrung die vielfach glänzenden Erfolge der Kuren bei leidenden und schwächlichen Kindern in dem Hospize hervorhebt. Geh. Oberregierungsrat Dr. Mayer dankt im Namen der Verwaltung für das gespendete Lob und hebt noch besonders die Verdienste der Oberin, des Hausarztes und der Schwestern sowie des gesamten Anstaltspersonals hervor. Den schönsten Dank aber würde er darin erblicken, wenn recht bald die Möglichkeit geboten würde, durch Erbauung eines Sommerhauses gerade in den Hauptferienzeiten weiteren 60 bis 100 Kindern die Wohltaten des Hospizes zut-eil werden zu lassen. Das gesamte Budget wird hierauf in der Form, wie es vom großherzoglichen Oberrat vorgelegt ist, e i n sti m m i g angenommen. Hierauf gelangt der oben erwähnte Beschluß wegen der Gehalts¬ und Pensionsabstufung für die kirchlichen Beamten debattelos zur Annahme. Nach unerheblicher Debatte wird ferner der Verordnungsentwurf über die Beiträge zum Pensionsfonds angenommen. Die von den Lehrern gewünschte Vertretung in der Synode wird dem Antrag der Kommission gemäß abgelehnt. In der Debatte darüber bemängelte Abg. Dr. Kander die Ablehnung eines von einem Lehrer verfaßten Schulbuches über jüdische Geschichte durch die Religionskonferenz des Oberrats. Ministerialrat S ch w ö r e r verweist aus das verfassungsmäßige Recht der Konferenzrabbiner, über die Einführung oder Zulassung solcher Lehrbücher zu bestimmen.

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