Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-04-24 · Heft 17 (24.4.1914) · p. Seite 197

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 17 (24.4.1914)
Date
1914-04-24
Page
Seite 197 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3229123-3229141--70357-3282698
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

eigenen jüdischen Reihen. Der soziale Gedanke soll durch die beabsichtigte Ordnung verletzt sein; diese soll — so lesen wir in der Zeitschrift „Soziale Praxis" von einem Autor, der sich als religiösgesinnten Juden bezeichnet — eine harte Ausnahmebestimmung gegen die jüdischen Handlungsgehilfen enthalten und eine Kränkung der großen Masse des liberalen Judentums bedeuten. Merkwürdig, die in orthodoxen Anschauungen ausgewachsenen^Gehilsen und Lehrlinge — und solche allein werden es sein, die bei gleichgesinnten Prinzipalen in Stellungen sich befinden — haben von der harten Ausnahmebestimmung nichts empfunden. Sie finden Sammlung, Erholung, Anregung, kurz, alle Segnungen des hochmodernen sozialen Sonntags seit jeher in der ihrem Empfinden entsprechenden Feier des Sabbats. Eine Ausnahmebestimmung zu ihren Ungunsten 1 Keineswegs! Eher eine solche zu ihren Gunsten! Während ihre Berufsgenossen in anderen Geschäften einen knappen Tag haben, der sie in der Woche über den Alltag erhebt, sind ihnen deren zwei beschieden. Aber kein Antisemit mißgönnt ihnen diesen Vorzug, sondern der eigene Glaubensgenosse. Der Jude tadelt die Sabbatruhe — Verkehrte Welt! Und nun gar der Protest im Namen des liberalen Judentums! Wir wüßten nicht, wer den Verfasser des Artikels legitimiert hätte, für das liberale Judentum das Wort zu führen. Der Liberalismus drängt seine Anschauungen niemandem auf; die Gewissensfreiheit verbietet jede äußere mittelbare oder unmittelbare Einwirkung auf die religiöse Ueberzeugung. Wer den Sabbat nach alter Weise weiter begehen will, mag das tun, solange er aus wirklicher, echter, unbeeinflußter Ueberzeugung handelt: kein Liberaler wird auch nur mittelbaren Zwang gegen ihn wünschen, der doch in einer Erschwerung seiner wirtschaftlichen Existenz, in den empfindlichen materiellen Opfern liegen würde, die der doppelte wöchentliche Ruhetag unleugbar nach sich zöge. Und darum kann der wahrhast Liberale hier mit seinem am Hergebrachten hängenden Glanbensbruder völlig einig sein. Möge es gelingen, den Regiernngsentwurf zum Reichsgesetz zu machen! M. Lövinson. ■r' Gustav Loewenberg. weg begleitete und sein Haus zu einer Stätte des Segens und Glückes gestaltete. Im Jahre 1861 errichtete er ein Bankgeschäft, das unter seiner umsichtigen Leitung nach Wunsch prosperierte und schon nach verhältnismäßig kurzer Zeit zu den renommiertesten Häusern Berlins zählte. Hand in Hand mit seinen geschäftlichen Erfolgen ging auch sein Interesse für das Judentum, dem er in Treue und Ergebenheit anhing. Er lebte streng — man darf wohl sagen — nach den Gesetzen der Thora, achtete in seinem Hause weniger aus äußeren Prunk als .auf ein inniges, mnstergültiges, altjüdisches Familienleben und verwendete viel Sorgfalt auf die religiöse und zeitgemäße Erziehung und Ausbildung seiner Kinder (drei Söhne und eine Tochter), die in pietätvoller Treue in seinem Geiste leben und in unserer Gemeinde segensreich wirken. Gustav Löwenberg, vornehm und bescheiden in seinem Wesen, genoß in hohem Grade das Vertrauen und die Achtung seiner Berliner Glaubensgenossen, die in ihm einen ihrer würdigsten Vertreter erblickten. Fast ein halbes Jahrhundert stand er unermüdlich und unverdrossen im Ehrendienst der Gemeinde: als Mitglied zahlreicher Kommissionen, als Repräsentant und eine Reihe von Jahren als Vorsteher der Repräsentantenversammlung. Zugleich gehörte er viele Dezennien dem Vorstande der Bet Hamidraschgesellschajt, des Talmudvereins, des alten Mietehilfsvereins Lhel Jescharim sowie des Kolberger Hospitals und vieler anderen gemeinnützigen Vereinigungen an, für deren Interesse er mit Eifer und Treue, mit nie rastender Hingebung stets Sorge getragen hat. Er kannte das Judentum und liebte es, war ein Freund und Förderer des Friedens innerhalb der Gemeinde und hatte das richtige Verständnis auch für jedes ehrliche Streben seiner Gegner, die er nach den Vorschriften unserer Weisen stets niD7 nach der besten Seite beurteilte. Er starb am 12. Oktober 1904 und hinterließ einen Namen, der in der Geschichte der Berliner Judenheit in Ehren fortleben wird. A. K. Ilrselitilche LsndeslynsLk des Grotzher^ogtums Ssdrn. Bekannte Berliner Glaubensgenollelü. j ii! ustav Loewenberg wurde am 7. Dezember 1824 in! Schwedt a. O. geboren und von seinen frommen Eltern! im Geiste des traditionellen Judentums erzogen. Mit einer! guten Schulbildung und den für das Erwerbsleben ersorder-! lichen Kenntnissen ausgestattet, kam er im Jahre 1848 nach! Berlin, gründete hier ein Kohlen- und Bergwerksproduktenge-! schüft und verheiratete sich zwei Jahre darauf mit der Tochter j einessehrangesehenenMannesnamensBaumann ausKüstrin,die > ihn als treue und liebevolle Gefährtin aus den ferneren Lebens-! h Siehe Nr. 13 dieses Jahrganges.! Die im März d. I. vorgenommenen Wahlen zur Synode vollzogen sich ohne belangreiche Kämpfe. Im Sulzburger Bezirk wurde statt des bisherigen orthodoxen Vertreters der liberale Rechtsanwalt Z ncker Lörrach, in Karlsruhe statt eiues früher von konservativzionistischer Seite aufgestellten Vertreters der entschiedene liberale Synagogenrat Emil W e i l l gewählt. Ein Zug nach links war überhaupt nnverkeunbar. Unter den fünf geistlichen Abgeordneten (Dr. Ehone, Dr. Grzymisch, Dr. Oppenheim, Dr. Pintuß, Dr. Zimels), die alle der liberalen Richtung angehören, befanden sich auch zwei Unterzeichner der „Richtlinien" (der eine wieder-, der andere neugewählt). Die Stimmung war von vornherein eine friedliche. Die Richtlinienstage wurde, von einen: einzigen Eiferer abgesehen, maßvoll behandelt, der Zionismus überhaupt nicht berührt. Im übrigen verweisen wir auf den nachfolgenden, der „Karlsruher Zeitung" (Staatsanzeiger für das Großherzogtum Baden) entnommenen Bericht.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.