Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 17 (24.4.1914)
- Date
- 1914-04-24
- Page
- Seite 196 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3229123-3229141--70356-3282697- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
196 notwendig sei, in dieser Beziehung einen wohl taktvollen, aber entschieden energischen Kamps zn fuhren. Aus Serbien erhalten wir folgende Zuschrift: Der Großrabbiner von Belgrad und ganz Serbien, Dr. Alealay, hat kürzlich eine Reise durch die neuen serbischen Gebiete angetreten, mn sich über die Lage der jüdischen Gemeinden in den annektierten Städten zu informieren, sie zu reorganisieren und dem Kultusminister einen Bericht zu erstatten. Aus seiner Durchreise durch Saloniki hat er dem Berichterstatter einer jüdischen Zeitung ein Interview gewährt und ihm gesagt, daß er beabsichtige, die etwa 20 000 Juden, die in den neuen Gebieten, hauptsächlich in Mvnastir, Uesküb, Jstip und Pristina wohnen, zu neuen Gemeinden zu organisieren und an deren Spitze Oberrabbiner zu stellen, die vom Staat besoldet werden sollen. In seinem Bericht wird er die Bildung eines Zentralkonsistorinms empfehlen, an dessen Spitze der Oberrabbiner von Serbien stehen soll. Dieses Konsistorium soll mit der Regierung in Verbindung stehen und sich in Gemeindeangelegenheiten mit dieser beraten. Im Hinblick ans die Notlage der jüdischen Gemeinden in den annektierten Städten hat sich der Oberrabbiner an die Wohltätigkeilsgesellschaften in Europa gewandt und eine Summe von 100 000 Franken von diesen erhalten. * Aus Rußland liegen folgende Nachrichten vor: Petersburg, 14. April, Telegramm des „Berliner Tageblatt": 3n dem Dorfe Pabianize bei Lodz erschien die Trau eines Hausknechts in der Synagoge und trat ans den Rabbiner mit den Worten zu: „Gebt mir meinen Knaben heraus, den ihr zum Schächten geraubt habt." Dann lief sie mit Geschrei aus die Straße hinaus und ries die Bauern zusammen. Diese drangen unter dem Ruf „Schlagt die Inden tot!" in die Synagoge ein. Andere begannen die Häuser der Inden zu durchsuchen, bis die Polizei diesem Unfug ein Ende machte. Die Tran des Hausknechts wurde verhaftet. Ein ähnlicher Fall hat sich im Dorf Betaja Zerkow bei Kiew zugetragen. Dort hatte ein Bettler die kleine Tochter eines echten Russen in einen Hinterhalt gelockt und sie ihres Mantels beraubt. Ter Russe schlug Lärm und behauptete, daß die Inden sein Kind gestohlen hätten. In dem Dorf brach aus Zurcht vor einem Pogrom eine Panik aus, die sich erst legte, als das kleine Mädchen weinend austauchte und den wahren Sachverhalt des Vorganges erzählte-. Petersburg, 18. April. Telegramm der „Vossischen Zeitung": In Kiew wurden vor einigen Tagen drei Mädchengymnasien geschlossen, weil sie an jüdische Mädchen unberechtigterweise Zeugnisse ansstellten, daß sie zu ihren Schülerinnen gehören. Das geschah zu dem Zwecke, den Zamilien der betreffenden jüdischen Mädchen die Wohnberechtigung in der Stadt Kiew zu verschaffen, da nach dem Gesetz denjenigen Juden, deren Kinder die Kiewer Schulen besuchen, das Wohnen in Kiew gestattet ist. Infolge der Entdeckung, daß irreführende Zeugnisse ansgestellt worden sind, wurden jetzt etwa 400 jüdische Zamilien ans Kiew angewiesen. Die reaktionäre Presse will aus dem Tastvwer Knabenmord durchaus einen zweiten Ritnnlmordprvzeß machen. Die „Rowoje Wremja" erklärt, der Vater des Knaben Paschkow, dessen Leiche gefunden wurde, fei mit Beilis verwandt, Beilis habe den Knaben mitgenommen und nicht dieser, sondern ein Ehristenknabe sei ermordet worden. * Schon seit längerer Zeit ist in Kanada ein Gesetz in Kraft, das der Regierung das Recht gibt, Einwanderer, die nicht im Besitze eines Auslandspasses sind, nicht in das Land einzulassen. Bisher hat die kanadische Regierung von diesem ihrer Rechte nur Italienern und Schwarzen gegenüber Gebrauch gernacht. Seit dem 1. März dieses Jahres nun hat auf Grund eines Erlasses der obersten Einwanderungsbehörde diese Maßregel auch gegenüber den Einwanderen aus Rußland in Anwendung zu kommen. Bedenkt man, daß die meisten russischen Einwanderer in Kanada bisher Juden waren, die aber, weil sie ans politischen Gründen oder wegen ihrer Religion verfolgt, das Land verlassen hatten, begreiflicherrveise nicht im Besitze eines Auslandspasses waren, so wird .man begreifen, welch schwerer Schlag diese verschärfte Maßregel der kanadischen Regierung für die von den russischen Behörden verfolgten Juden ist. Sonntagsruhe — Sabbatruhe. er deutsche Reichstag wird nach den Osterferien — zunächst in seiner Kommission für das Sonntagsruhegesetz - - zur Beratung der Vorschrift gelangen, welche die jüdischen Geschäfte betrifft, die den Sabbat nach alter Tradition durch strengste Arbeitsenthaltung begehen. Unseren Lesern wird eine kurze orientierende Mitteilung erwünscht sein. Daß die orthodoxe Richtung im Judentum mit allem Nachdruck sich dagegen gewehrt hat, neben dem freiwilligen Ruhetag des strengen Sabbats nun auch noch einen arbeitslosen Sonntag aufgedrängt zu erhalten, kann nicht wundernehmen. .Aber auch die religiös liberalen Elemente im Judentum, welche mit den orthodoxen in politischen Fragen eine gemeinsame Front einnehmen, haben sich im Verbände der deutschen Juden nicht der Notwendigkeit verschlossen, zum Schutze der orthodoxen Minderheit aus politischen, sozialen und religiösen Gründen in gleichem Sinne Stellung zu nehmen. Die Rundfrage an die deutschen Handelskammern, weiche zur Stellungnahme gegen eine in diesem Sinne lückenlose Sonntagsruhe das Material lieferte, ging vom Verbände aus. Mündliche und schriftliche Informationen der Reichs- und Landesbehörden, die das gleiche Ziel im Auge hatten, wurden zu gegebener Zeit von ihm ins Werk gesetzt. Die beteiligten Kreise der Prinzipale und Angestellten hat der Verband ständig auf die Wichtigkeit der Frage hingewiesen, und so ist in den Gesetzentwurf mit vollem Einverständnis der liberalen und der orthodoxen Richtung des Judentums der Vorschlag gelangt (8 3), daß in den am Sabbat geschlossenen Geschäften am Sonntag bis zu 5 Stunden beschäftigt werden dürfen Gehilfen und Lehrlinge jüdischen Glaubens, innerhalb ihrer Geschäftsräume, welche im übrigen für den allgemeinen Verkehr in dieser Zeit geschlossen zu hatten sind. Ter Vorschlag der Regierung, der den Anregungen vvn jüdischer Seite folgt, ist, wie man sieht, recht bescheiden. Er kennzeichnet sich als Kompromißvorschlag: Kein andersgläubiger Angestellter, nur Juden dürfen beschäftigt werden — kein Reisender oder Bote darf nach außen gehen oder dort arbeiten — kein Laden darf geöffnet bleiben. Nur in der Stille des Kontors dürfen strenggläubige Juden mit ihren ebenso gesinnten Leuten die notdürftigen Arbeiten in aller Eile nachholen, die ihre minder durch religiöse Anschannngen eingeschränkte Konkurrenz am Tage vorher erledigen durfte. Die Einwendungen der Gehilfenschaft oder, besser gesagt, der Agitatoren der Handlungsgehilfengewerkschaften konnten bei dieser vorsichtigen Fasiung deS Entwurfs keine nennenswerte Angriffsfläche finden: die antisemitischen Vereine konnten nicht gut sagen, daß ihre Mitglieder in jüdischen Geschäften tätig und dort nicht genügend geschützt seien — denn jüdische Mitglieder nimmt ja der „D. H. V." nicht auf, und nichtjüdische Gehilfen sollen ihren Sonntag unverkürzt halten. Skrupellose Konkurrenz war von solchen jüdischen Engrosgeschäften nicht zu fürchten, welche freiwillig aus religiösem Bedenken allwöchentlich an einem Tage die Waffen der Konkurrenz niederlegen. Am wenigsten konnte der Kleinhandel durch die vorgeschlagene Neuordnung berührt werden — denn der sonntägliche Ladenschluß sollte ja bestehen bleiben. Die Aussichten des Gesetzentwurfs im Reichstag stehen hiernach nicht ungünstig. Da drohen neuerdings Gegner aus den