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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-04-10 · Heft 15 (10.4.1914) · p. Seite 4

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 15 (10.4.1914)
Date
1914-04-10
Page
Seite 4 (sequence 16)
Language
German
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4 feit zu verdanken hat, daran anschließend die besten Wünsche für den Lebensabend des verehrten Mannes. Mögen dem um seine Gemeinde und unsere Glaubensgemeinschaft verdienten Manne an der Seite seiner verchruirgswürdigen Gattin, noch viele lebensfrohe Jahre beschieden sein. 2/D Bunzlair, 3. April. In der hiesigen Stadtverordnetenversammlung berichtete Stadtverordneter Schmidt über den Antrag des Magistrats: 1. Die Gebühren für das Schächten von Schlachtvieh um das Dreifache zu erhöhen; 2. für das Schächten nur den Donnerstag Vormittag frefzngeben; 3. die Zahl der zu schachtenden Tiere in der Weise festzusetzen, daß nur geschachtet werden dürfen: ein Kalb und ein Hammel alle acht Tage, ein Rind alle vierzehn Tage. Stadtverordneter Dr. L o o w e bat, diese Anträge glatt abznlehnen, denn sie '(eien gleichbedeutend mit einem Schüchtverbot. Der Redner verlas eine Erklärung des früheren Regierungspräsidenten von TiodemanmBroinberg, der das Schächten als «die zweckmäßigste und am wenigsten grausame Art der Tötung bezeichnet?. Die Vorlage sei -ein Eingriff in die Rechte der Religions- Übung der jüdischen Mitbürger. Die mosaischen Speisegesetze gestatteten den strenggläubigen Juden nicht, Fleisch zu genießen, das länger als drei Tage nach der Schlachtung alt sei. Im Interesse der freien Ausübung der Religion sei die Vorlage.abznlehnen. — Stadtverordneter Dr. Hülse ging'in längeren Aussührungen auf die Frage ein, ob das Schächten eine Grausamkeit sei; er verneinte dies ans Grund des von ihm angeführten Materials. Man solle die Mitglieder der jüdischen Gemenrde nicht in eine Gewissensnot bringen. Rach Annahme der Vorlage werde es in Bunzlau nicht mehr möglich sein, rituelles Fleisch zu essen. Die gesamte jüdische Bevölkerung werde mit der Vorlage vor den Kopf gestoßen. Wenn auch viele kein rituelle^ Fleisch äßen, so seien in diesem Punkt ihre Ausläßen doch übereinstimmend. - Die Magistratsvorlage wurde nach längerer Debatte mit 15 gegen 12 Stimmen ab g e le hnt. G. Dresden, 3. April. Am 1. b. M. beging Frau Flora Wolfsohn, die Witwe des früheren Kantors der israelitischen Religionsgemeinde Dresden, ihr 25 jähriges Jubiläum als Religionslehrerin an der Reltgionsschnle unserer Gemeinde. Aus diesem Anlaß wurde ihr von dem Vorstand, dem Gemeinderat und der Schnlkommission im Anschluß an die öffentliche Abschlußprüfung eine Ehrung bereitet. In Gegenwart des Gemeindevorstandes, der Schulkommission, vieler Herren vom Gemeinderat und dem Lehrerkollegium hielt Herr Kommerzienrat Elb vor den abgehenden Schülern und Schülerinnen der Religionsschule und vielen Eltern eine herzliche Ansprache an Frau Wolfsohn. Er rühmte die s42ftid>ttrcue und gewissenhafte Hingebung, mit der sie als einzige Lehrerin 25 Jahre an der Religionsschule wirkte. wie sie es verstand, gerade die Harzen der Kleinsten, die ihrer Obhut anvertraut sind, für die Religion zu gewinnen und ihnen Liebe für das Judentum einzuflöhen. Als Ehrengabe der G^ meinde überreichte er Frau Wolfsohn eine goldene Uhr mit Kette und sprach den Wunsch aus, daß sie ihr nur heitere Stunden zeigen möge. Frau Wolfsohn dankte hierauf in bewegten Worten für die Anerkennung, die ihr der Vorstand zuteil werden ließ. Hiernach beglückwünschte Herr Rabbiner Professor Dr. Winter Frau Wolfsohn im Namen des Lehrerkollegiums und wies daraus hm, daß sich das Lehrerkollegium und die Schule eine Ehrung seines einzigen weiblichen Mitglieds für den Tag vorbehält, da Frau Wolfsohn ihr Jubiläum im Kreise ihrer Angehörigen zu feiern beabsichtigt. Hieran schloß sich die Abschiedsfeier für die abgehenden Schüler und Schülerinnen. 22 Oldenburg, 3. April. Ein Prozeß gegen den Jüdischen L an d e s g e m e i n d e r a t in Oldenburg, welcher von prinzipieller Bedeutung war, ist soeben in letzter Instanz zugunsten des Jüdischen Landesgemeinderates entschieden worden. Der Jüdische Landesgemeinderat hatte vor einigen Jahren ein „Austrittsgesetz" beschlossen nach bem Muster des preußischen, nach welchem ein Austretender ohne Nebertritt zu einer anderen Religionsgemeinschaft noch zwei beziehungsweise fünf Jahre zu sämtlichen Kultussteuern beizntrngen verpflichtet ist. Der Kaufmann Georg Isaak übernahrn es im Nanren seines Freundes Reyersbach und auf dessen Kosten, die Gültigkeit dieses Gesetzes anzugreifen, mit der Begründung, ein solches Gesetz könne nur vom Landtag gemacht werden und überschreite die Befugnisse des Jüdischen Landesgememderates. Er betrat zuerst den Beschwerdeweg beim großherzoglichen Staatsminister und bestritt die Rechtskräftigkeit dieses Gesetzes. Die Beschwerde wurde mit der Begründung abgewiesen, daß der Landesgemeinderat eine vom Staate anerkannte gesetzgebende Korporation sei. Nunmehr betrat Isaak ben Weg der Klage, nachdem er die Steuern bezahlt hatte, und klagte gegen die jüdische Behörde beziehungsweise ben Vorsitzenden des Jüdischen Landesgemeinderates, Herrn Landrabbiner D r. Ai a nutz ei me r, welcher sich seinerseits durch Rechtsanwalt F. Löwenstein in Oldenburg vertreten 'ließ. Der Kläger wurde beim Amtsgericht abgewiesea und zur Tragring sämtlicher Kosten verurteilt. Die gegen das Urteil eingelegte Berufung wurde vom Landgerichte verworfen und das Urteil der Vorinstanz wurde bestätigt. Lnglgnd 2. London, 3. April. Anläßlich der großen Homerulekrise wird es nicht uninteressant sein, einiges über die Inden in Irland zu erfahren. In Irland leben jetzt ungefähr 5000 Juden. 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