Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 14 (3.4.1914)
- Date
- 1914-04-03
- Page
- Seite 163 (sequence 7)
- Language
- German
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163 zu Wählen sind, kann prinzipiell von jedem Wähler erfolgen. Das würde natürlich zu den größten Unzuträglichkeiten führen, und deshalb wird in der Regel verlangt, daß jeder Wahlvorschlag von einer größeren Zahl von Wählern unterzeichnet sein muß, wenn er anerkannt werden soll. Für die Berliner Gemeinde ist diese Zahl der erforderlichen Wählerunterschvisten für einen Wahlvorschlag auf 300 festgesetzt. Dadurch wird in der Tat verhindert werden, daß jede kleine Gruppe oder jedes Grüppchen mit einem eigenen Wahlvorschlag hervortritt. Auch die Zulässigkeit der sogenannten Listenverbindung ist aus demselben Grunde nicht empfehlenswert, da sie lediglich den Interessen allzu kleiner Parteien dienen würde. Die Grundsätze, die die Berliner Gemeindekörperschaften angenommen haben, sehen daher von der Zulässigkeit verbundener Liste gleichfalls ab, und sie schassen eine weitere Kautele, indem sie den Grundsatz aufstellen: „Kein Wähler darf mehr als eine Vorschlagsliste unterschreiben, kein Kandidat darf auf mehr als einer Liste stehen." Diese kurze Skizzierung des Wesens und der Formen des Proportionalwählsystems ist notwendig, weil sich schon aus diesen kurzen Andeutungen ergibt, daß es sich dabei um nichts weniger, als etwa um ein so einfaches System handelt, wie es das geltende Reichstagswahlsystem ist. Der ganze Vorzug der Verhältniswahl besteht allein darin, daß jede Stimme gleichberechtigt ist und daß jede Partei gemäß der Zahl der Stimmen, die auf ihre Liste entfallen, dann auch in der Körperschaft, auf die es ankommt, vertreten ist. Ein Vorzug, den kein anderes Wahlsystem aufweist. Dadurch hat die Verhältniswahl etwas Bestechendes. Das System ist seit etwa einem Jahrhundert bekannt, aber trotz eifriger Verfechter hat es trotz der hundertjährigen Behandlung der Frage verhältnismäßig wenig Eingang gefunden. In dem freiheitlichen Staatssystem der Republik Frankreich können sich gerade die linksstehenden Parteien nicht zur Einführung des Systems für die politischen Wahlen entschließen, der Kampf um die Verhältniswahl hat bisher dort ein positives Ergebnis noch nicht gehabt. In England und Italien denkt man nicht an ihre Einführung. In Deutschland besteht es in Hamburg, aber kompliziert durch das beibehaltene System der Klassenwahl und andere rückschrittliche Elemente, ferner in Württemberg, aber vorerst wohl nur als Experiment, nämlich nur für 17 von 92 Mandaten. Es ist auch bemerkenswert, daß bei dem neuen Judengefetz in Württemberg, das kürzlich verabschiedet worden ist, die Verhältniswahl nicht e-ingeführt ist. Ueber die Erfahrungen, die man mit dem Verhältniswahlsystem in einzelnen Kantonen der Schweiz, wo es seit längerer Zeit eingeführt ist, gemacht hat, gehen die Meinungen sehr auseinander. Für kommunalpolitische Wahlen besteht es in Baden, Bayern, Württemberg und Oldenburg. Aber erst seit ganz kurzer Zeit, die ein abschließendes Urteil über die praktische Bewährung nicht zuläßt. Von einem Siegeslauf des Proportionalwahlrechts zu sprechen, ist verfehlt, obwohl es sich weiter Sympathien in den fortschrittlichen Kreisen des Reiches erfreut. Das liegt daran, daß es, wie schon betont, gewisse Vorzüge aufweist, die allen anderen Wahlsystemen abgehen: Iäcob pleßner: Lessing-Gedenktafel (am Tietzschen Warenhaus). die Gleichberechtigung und gleiche Bewertung jeder Stimme und den Rechtsanspruch der Minoritäten aus Vertretung entsprechend ihrer zahlenmäßigen Stärke. Eine nach dem System der Verhältniswahl zustandegekommene Vertretungskörperschast müßte theoretisch also in der Tat ein getreues Spiegelbild aller Richtungen und Parteien ergeben. In Wirklichkeit aber hat dieses Wahlsystem auch seine großen Schwächen, und seiner Einführung stehen schwere Bedenken entgegen. Wie schon aus den möglichen Konstruktionen dieses Systems hervorgeht, ist der „Schutz der Minoritäten" nur ein unvollkommener, nur die ansehnlichen Minoritäten kommen zu ihrem „Rechte". Auch bei der Verhältniswahl kann es Vorkommen, daß eine Minorität mit etwa 500 Stimmen einen Vertreter erhält, während eine Minorität mit 499 Stimmen leer ausgeht. Die berechtigte Notwendigkeit, für jede Liste eine bestimmte Zahl von Unterschriften zu verlangen, läßt die Möglichkeit zu, daß Gruppen, die nur etwa 250 Stimmen für ihren Wahlvorschlag aufbringen können, vielleicht aus reinen äußeren Zufälligkeiten, von vornherein ausgeschlossen werden, während rührige Gruppen minderer Bedeutung und kleinerer tatsächlicher Anhängerschaft, die die 300 Unterschriften aufbringen, mit ihrem Wahlvorschlag zugelassen werden. Das System der Majvritütsziffer ist also auch beim Proportionalwahlsystem keineswegs allsgeschaltet, sondern nur ein wenig gemildert. Die tatsächliche Majorisierung der Minoritäten aber wird auch durch die Verhältniswahl wenig berührt. Die Möglichkeit der Majorisierung wird nur formell aus dem Stadium der Wahl, nicht in der Vertretungskörperschaft selbst ausgestaltet. In letzterer kann die Majorität natürlich noch immer ihren Willen durchsetzen. Richtig allerdings ist, daß die Minorität, wenn sie in der Körperschaft vertreten ist, wenigstens die Möglichkeit hat, ihre Forderungen und Wünsche nachhaltiger und besser zu vertreten, als wenn sie nur von außen mit ihnen an die Vertretung herantreten kann, wie cs bei dem gegenwärtigen Zustand der Fall ist. Allein, der allerschwerste Nachteil der Verhältniswahl liegt darin, daß dem freien E r m es s e n des einzelnen Wählersjeder Spielraum genommen ist. Die Wahl gilt bei der Liste nicht der Person, sondern sie wird allein durch die Par t eiri ch tu ng bestimmt. Jeder Wähler hat sich der Parteiorganisation zu unterwerfen. Die Auswahl derjenigen Persönlichkeiten, die dem Wähler für das zu besetzende Ehrenamt am geeignetsten erscheinen, ist dem einzelnen Wähler entzogen, er ist wehrlos irgendeiner Gruppe der eigenen Richtung ausgeliesert, die eine Liste aufstellt und dadurch alle anderen Wähler derselben Partei zwingt, für die von ihr aufgestellten Kandidaten zu stimmen oder sich der Wahl zu enthalten, wenn er nicht für die Liste der Gegenpartei stimmen will. Es entbehrt nicht eines pikanten Reizes, daß die ganze Schwere der gewichtigen Bedenken gegen die Verhältniswahl recht präzise und klar ausgesprochen worden ist von einem Politiker, der sich im zionistischen Parteilager befindet, woher bekanntlich am lautesten der Ruf nach der Verhältniswahl ausgeht. In einer Besprechung der gleichen