Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 13 (27.3.1914)
- Date
- 1914-03-27
- Page
- Seite 147 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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147 gedacht. Das Kuratorium dieser Anstalt mußte aber die Schenkung ablehnen, weil Lehrer und Kuratorium ausdrücklich von der Teilnahme am Preisgericht ausgeschlossen sein sollten. Hoffen wir, daß die neue Stiftung ihre Aufgabe erfüllt. Mögen tüchtige Arbeiten eingeliefert und gekrönt und durch sie der Gedanke wahrhafter Humanität unter den Menschen weiter verbreitet werden! * Im „Pester Lloyd" lesen wir nachstehendes: Eine interessante historische Forschungsarbeit, das Produkt sechsjäht4 igeit unermüdlichen Schaffens eines einzelnen, wird demnächst, zweibändig und reich illustriert, Herarrsgegeben werden: „Oesterreich-Ungarns Juden im Heer und Marine" Im ersten Bande wird aus Grund authentischen kriegsarchivarischea Materials der Anteil geschildert, den die Soldaten jüdischen Stammes seit ihrer im Jahre 1788 erfolgten Aufnahme in die Armee in den schönen Lorbeerkranz, den wir ,-Vaterländische Kriegsgeschichte" nennen, miteinflechten halsen: feldzllgsweise, in chronologischer Ordnung. Vollständige Listen der in den bezüglichen Affären Gefallenen und Ausgezeichneten beschließen diesen Band. Der zweite Band bildet ein zirka viertausend Lebensbilder Umfassendes „Biographisches Lexikon" sämtlicher Offiziere, Aerzte Und sonstigen Gleichgestellten jüdischen Stammes, von den ältesten Zeiten bis aüs die Gegenwart, wie auch einen in bezug auf minutiöse Darstellung überaus interessanten Schematismus, jahrgangsweise gruppiert, Armee und beide Landwehren. Unter den Hunderten Tapserkeitsgeschichten, bei denen überall das authentische Quellenwerk angegeben ist, erinnern zahlreiche an antikes Heldentumsind manche schönste Leistungen menschlichen Könnens. Es sind Namen darunter, die die bezüglichen Regimentstzeschtchten als „die Tapsersten unter den Tapferen" bezeichnen. SoldatentzestaltM wie zum Beispiel Lazar Bogdan ans Baja, 5. Husarenregiment: Rudolf Deutsch aus Apatin und Jakob Rath aus Komarom, 52. Infanterieregiment; Guttwünn Fischer aus Petrovoszello und Majer Weiß aus FeketeintzA- 6. Infanterieregiment; Offiziere wie Ignaz Goldstein, 23- Infanterieregiment, und Joachim Pollak, 1. Infanterieregiment u. v. a. — Um nur mehrere ungarländische zu nennen — haben nicht nur für ihre Person die betreffenden Auszeichnungen errungen, ihre Leistungen werden den noch lebenden Zeitgenossen und den künftigen Geschlechtern zugute kommen. Interessant wie das Gesamtmaterwl ist auch die glücklich gewählte Darstellungsweise, die, frei von jeglicher apologetischer, konfessioneller oder auch nur kritischer Tendenz, bei einem überaus warmen militärischen Empfinden auf die bloße Würdigung kriegshistorischer Geschehnisse gestimmt ist. Die Redaktion des „Pester Lloyd" verfolgt die Arbeiten des Autors seit einer Reihe von Jahren, indem in den Spalten dieser Zeitung so mancher Aufruf behufs Ergänzung fehlender Daten abgedruckt wurde. Anerkennenswert wie das Gesamtmaterial ist auch dessen auf diese Arbeit verwendete Energie und Ausdauer. Der Autor konnte indes nur sechs Jahre seines Wullens und Könnens opfern: die Kosten für die Klischierung der zahlreichen Bilder und für die Herausgabe des Werkes sind vorerst noch zu beschaffen. Die Erwartung des Verfassers, daß seine Glaubensgenossen ihm in der Veröffentlichung seines Werkes beistehen werden, wird sicherlich in Erfüllung gehen. Der Subspkriptions- Preis des Werkes beträgt zwanzig Kronen. Die Subskripitionsbeträge sind zu richten an den Verfasser: Schriftsteller Moritz Frühling, königlich ungarisches Postsparkasfenkonto Nr. 35690 in Budapest. * Herr Sanitätsrat Dr. Scherbe! in Lissa i. P. schreibt uns: Die in Paris erscheinende Zeitschrift „L'Uni Vers Israelit e" veröffentlicht unter dem Titel „D i e S ch e ch i t a und die Fleischer" die Antwort des Dozenten am Rabbinerseminar M. Liber auf einen in der zu Reims erscheinenden „Schlachthausrundschau" („Revue pratique des abbattoires“) ausgesprochenen Wunsch eines anonymen Einsenders, daß die Schechita gesetzlich in Frankreich verboten werden möge wie in der Schweiz, vor allem deshalb, weil die krampfhaften Bewegungen des geschächteten Tieres daraus Hinweisen, daß es furchtbar leide und große Schmerzen zu erdulden habe, und weil dieses Schauspiel abschreckend und kaum anzusehen sei. M. Liber verweist mit Recht aus die zahlreichen Gutachten berühmter Physiologen, Aerzte und Tierärzte (zu nennen sind besonders Virchow und Dembo), welche einwandfrei sestgestellt haben, daß sofort nach der Durchschneidung der großen Halsschlagadern (Carotis) das Gefühl des geschächteten Tieres erlischt, und daß die krampfhaften Bewegungen desselben lediglich Reflexerscheinungen sind. Das „schreckliche Leiden" der Tiere, von dem die Fleischer sprechen, ist also Einbildung. Das Tier empfindet nach dem Schlachten nichts mehr. Festgestellt ist auch, daß das Fleisch, der geschächteten Tiere gesünder ist und sich länger frisch erhält, weil es stärker ausgeblutet hat. Die Redaktion der „Schlachthausrundschau" fügt dem hinzu, daß, wenn man von Schmerzen der geschlachteten Tiere spricht, ein Kalb, welches nach jüdischem Ritus geschlachtet wird, zweifellos unendlich viel weniger leidet als ein solches, welches in so vielen Fällen von den Fleischern durch den einfachen Halsstich (Aderstich) getötet wird. Durch das Oeffnen der Adern bezwecken sie das vollständige Entbluten des Tieres. Das bewirkt das Schächten auch, aber es bat zugleich den Vorteil, daß es in humaner Weise eine sofortige vollständige Gefühllosigkeit des Tieres hervorruft. Aus Rußland kommt wie gewöhnlich traurige Kunde. In unseren Zeitungen steht folgende Nachricht: Als im Jahre 1919 mehrere Vororte von Kiew in die Stadt eingeschlossen wurden, da benutzte die lokale Administration die veränderte Sachlage, unr mehreren Tausenden von Juden das Handelsrecht zu entziehen. Die Kiewer Gerichtskammer unterstützte diese willkürliche Deutung der lokalen Verwaltungsorgane. Die betreffenden Juden hätten, so hieß es in dem Verdikte der genannten Kammer, in den Vororten von Kiew, solange sie Dörfer waren, nur aus Grund der bekannten Bestimmungen das Domizil- und Handelsrecht besessen, weil sie daselbst bereits vor 1882 ansässig gewesen wären. Mit der Verwandlung dieser Dörfer zu einem Teil von Kiew selbst hätten die darin wohnenden Juden ihre „Privilegien" ohne weiteres eingebüßt. Die Gerichtskammer kam dann zu dem Schluß, daß die in Betracht kommenden Juden auszuweisen und ihre Waren zu konfiszieren seien. Sie scheute sich nicht vor einer solchen brutalen Entscheidung, obwohl es sich um viele tausend Menschen handelte, die über drei Jahrzehnte an demselben Ort ihr Domizil haben. Einer der Betroffenen, Winarskr mit Namen, appellierte darauf an den Senat, der somit in die Lage kam, die Frage prinzipiell zu behandeln. Die Abteilung des Senats, die sich mit der Materie befaßte, betrachtete die daraus sich ergebenden Probleme als solch einschneidender Natur, daß sie es vorzog, die Entscheidung darüber der Plenarversammlung des ersten und des Kassationsdepartements des Senats zu überlassen. Diese werden ihr Urteil fällen müssen, ob eine vom Zaren genehmigte Bestimmung des Ministerrats als ein legislativer oder als ein administrativer Akt zu betrachten sei. Nach der allgemeinen Frage werde dann weiter zu entscheiden sein, ob die Bestimmung vom 2. Juni 1910, welche sich auf die Vororte von Kiew bezieht, für die darin ansässigen Juden rückgängige Kraft hat. Wie auch die letzte Instanz entscheiden wird, die Tatsache allein, daß Tausende mit solcher Leichtigkeit dem Ruin ausgeliesert werden können, beweist, wie vogelfrei der Jude in Rußland ist. * In der letzten Nummer der „Aurore" wird ausgesührt, daß die türkische Regierung beschlossen habe, den fremden Juden, die zum Zweck der Niederlassung nach der Türkei kommen, alle Erleichterungen zu gewähren, um das türkische Bürgerrecht zu erlangen. Man kann diese Maßregel nur mit Freuden begrüßen. Selbst wenn sie nicht bloß aus Gerechtigkeitsgefühl hervorgegangen ist, sondern aus dem Bedürfnis, dem geschwächten Staat neue Bürger zuzuführen, so ist jede Maßregel willkommen zu heißen, die den anderwärts Geknechteten ein neues Vaterland erschließt. Nicht in der Hoffnung, selbst einen Staat zu bilden, sondern mit dem Vorsatz, eine neue Heimat zu gewinnen und treue, gleichberechtigte Bürger eines Staates zu werden, der sie freudig als die Seinen aufnimmt, mögen die Juden nach der Türkei auswandern, in der sie schon vor Jahrhunderten geachtet und geehrt waren! * Diese Nachricht ist eine der wenigen Frühlingsbots ch a s t e n, die zu verzeichnen sind. Wie in der Natur, so wagt sich auch im Leben der Juden nur schüchtern der Lenz hervor. Aber wir sind nun einmal unverbesserliche Optimisten. Trotz allen Leids, das wir erfahren, trotz aller Zurücksetzungen, die £ i tü $!• §f. fl!! ll V