Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 10 (6.3.1914)
- Date
- 1914-03-06
- Page
- Seite 120 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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ftaatcn im Jahre 1912 1427 Menschen betrug. Etwas mehr als Im vv\af)rc 1910, bedeutend mehr als das Doppelte in früheren Jahren; in den letzten 14 Jahren wurden 8198 Einwanderer gezählt. Die große Zahl dieser Einwanderer verteilt sich auf etwa 13 amerikanische Bezirke; die größte Niederlassung ist in New Jork. Die Sprache der Einwanderer ist Griechisch, Arabisch, meist Ladinisch. Es wird aber nicht gesagt, das wäre wohl das interessanteste, wie lange sich die Sprache dieser Einwanderer erhält und ob sie schnell dem Englischen Platz macht. Das interessante stattliche — es umfaßt 625 Seiten — sehr gut ausgestattete Buch sei allgemeiner Beachtung empfohlen. II Mcssaggero Israelitico. Rivista Mensile. Direzione: Rabb. Maggf. Prof. Dr. H. P. Chajes. No. 2. Settembre- Ottobre 1913. Eine neue jüdische Monatsschrift, aber nicht, wie dies bei Monatsschriften sonst der Fall zu sein pflegt, ein wissenschaftliches Unternehmen, «sondern im wesentlichen ein Nachrichtenblatt, das Notizen ans aller Herren Länder bringt, mit besonderer Berücksichtigung von Triest. Wie unser Gemeinde-blatt, so enthält auch dieses Nachrichten über Trauungen, Todesfälle, Austritte aus dem Judentum, Sitzungsberichte der Eonsulta (Reprüsentantenversammlung). Ferner eine Novelle und einen historischen Aufsatz. Der letztere behandelt die Konskription der Juden im Jahre 1788. Die ganze Nr. 2 umfaßt nur 8 Folioseiten, von denen 214 Seiten von Annoncen gefüllt sind. K u l t u r k r e i s u n d F o r m d e r geistigen Erkrankung. Bon Ludwig Stern. Halle a. S., Carl Marhold, Verlagsbuchhandlung, 1913. Preis 1.60 Mark. Der Verfasser untersucht den Einfluß, den Kultur un*b Berns auf die Entwicklung der Geisteskrankheiten und ans verschiedene.Formen der geistigen Erkrankungen bei gewissen Völkern und Volkskreisen haben, und kommt insbesondere hinsichtlich der Juden zu dem Schluß, daß die hohe Ziffer, welche sie gegenüber allen anderen Kulturvölkern an Geisteskrankheit.en austveisen, sich auf „kulturelle" oder soziale Mornente zurückfnhren läßt. Die Resultate der fleißigen Arbeit, die in diesem Buche geliefert wird, ließen sich vielleicht dazu Verwenderl, manche „Rassenunterschiede" als Kulturunterschiede zu deuten. Die Ergebnisse, zu denen der Verfasser auf Grund seiner Untersuchungen bezüglich der Juden kommt, verdienen allgemeine Beachtung. Er rveist einerseits nach, daß gewisse schwere Nervenleiden die „Douräne der Juden" bilden, unter den Geisteskrankheiten besonders die Paralyse und das periodische Irresein, und daß die Juden anderseits in i.f)rcn Geisteskrankheiten, wie in ihrem sozialen Verhalten den reinsten Typus eines Kulturvolkes darstellen, das heißt alle Wirkungell der Kultur kolnmen bei ihnen am 'deutlichstell zum Allsdruck. Darauf beruht aber auch die hohe Bedeutung, die dieses Volk für die übrige zivilisierte Menschheit besitzt, dieses Volk, bei dom alle Ull rer schiede, alle Zeitmit) Denkrichtungen wie alle menschlichen Charaktere bis ins Ertreme gesteigert sind. Vr. Scherbel. Sprrchsaal. H o ch g e e hrte R e d a k t i o n! In Ihrem „Sprechsaal" vom 19. d. M. wirft ulir Herr Dr. Grünthnl vor, daß ich die Stelle im ersten Buch des Pentateuch XIV, 20 über Melchisedek nicht richtig verstanden habe. Er beruft sich dabei auf R a schi, der im elften Jahrhundert lebte, und gibt dem großen Kommentator einen Kollegen, der ihm wohl llicht willkommen gelvesen wäre, in einem christlichen Missionar, der nicht einmal direkter Schiller des Apostels Paulus gewesen ist; denn der „Brief an die Hebräer" ist nicht von diesem, sondern am Ende des ersten Jahrhunderts, nach Pfleiderer erst zwischen 95 und 115 christlicher Zeitrechlmng geschrieen worden. Es war die Zeit, als sich schon die Hierarchie mit ihrer Erlverbsucht zu bilden begann. Der Brief ist in dem sogenannten „Fragment Muratori" aus der Mitte des zweiteil Jahrhunderts noch nicht erwähnt. Wenn er sich für die Zehntpflicht auf den halbmythischen, vaterlosen Melchisedek beruft, so ist es, weil er das alttestnmentliche Motiv, daß die Leviten keinen Grundbesitz hatten, llicht gut gebrauchen konnte. Jüdische und christliche Theologen sind dann eifrig für den Zehnten eingetreten, und darauf bezügliche Wunder wurden erzählt. Dies gehörte eben zu ben von mit erwähnten Entlehnungen des Christentums aus dem Judentum. Im Alten Testament wird Melchisedek außer der strittigen Stelle nur noch in Psalm CX, 4 erwähnt, und da wird nicht einmal der in Genesis vorkommende gemeint: Der Psalm ist an David gerichtet, der ein „gerechter König" genannt wird. Und der von Dr. Grünthal als Zeuge angerufene Raschi bemerkt dazu: „Das Jüd ist überflüssig", das heisit wohl, es ist nicht der Freund Abrahams gemeint. Den Namen Adoni Zedek führte noch zu Josnas Zeiten (Jos. X, 1) der Beherrscher von Jerusalem, dem der Eroberer des heiligen Landes gewiß keinen Zehnten entrichtete.! Wie käme aber der Patriarch dazu, dem König Zehnten zu geben? — Man betrachte doch nur einmal unbefangen die Situation: Beduinenscheiks, Könige genannt, haben den von Sodom solvie Lot und andere beraubt und gefangen genommen, Abraham jagt ihnen die Beute ab. Alls delu Rückwege tritt ihm Melchisedek entgegen, bewirtet ihn mit Brot und Wein — Fleisch schcillt er nicht besessen zu haben —, segnet ihn, imb „gab ihm Zehnten von allen:". Melchisedek ist hier konsequent Subjekt des Satzes. Dann sagt der König voll Sodom denl Abraham: „Gib mit die Seelen (das heißt die geretteten Menschell) und behalte die Beute für dich." Unb Abraham antwortet ihm: „Ich schwöre beim höchsten Gott, Schöpfer von Himmel llnd Erde, ich werde keinen Faden -annehmen, damit du nicht sagen sollst: „Ich habe den Abraham bereichert." Der Patriarch ist höchst uneigennützig, aber da er nichts von der ganzen Beute nahm, woher sollte er Zehnten zahlen? Hat der von Sodom ihn zahlen wollen, so war es nur der Finderlohn, wie er noch jetzt in manchen Staaten gesetzlich vorgeschrieben ist. Uebrigens bin ich nicht der Erste, der die traditionelle Auslegung für unrichtig erklärt. Hochachtungsvoll Dr. Marcus La nd a u. Wien, 22. Februar 1914. *' Berlin, den 12. Februar 1914. Kuraufenthalte. Von B u r e a nv o rst eh e r R. Cohn, Berlin. Mit zu den besten Bestrebungen ans dem Gebiet der jüdischen werktätigen Nächstenliebe gehört zweifellos das Eintreterl für diejenigen unserer bedürftigen Glaubensgenossen, welche durch Krankheit ihre Erwerbsfähigkeit eingebüßt haben. Diesen Bedrängten zum Zwecke der Wiedererlangung ihrer Gesundheit und damit ihrer Arbeitsfähigkeit helfend zur Seite stehen, hat man daher mit Recht als eine der ersten sozialen Pflichten anerkannt. Vor etwa vier Jahren hatte ich über diesen Gegenstand eingehelld in einem Artikel „Kurreisen llnd Landaufenthalte" geschrieben. Die wirtschaftliche Not hat sich seither noch wesentlich gesteigert, durch die Notlage steigern sich aber auch die Krankheiten, und daher lvird die Anzahl der nach gedachter Richtung hin Hilfsbedürftigen immer größer. Wenn es irgendein Gebiet der Armenpflege gibt, auf dem man anstatt zu geben, helfen kann und soll, so ist es dieses. Besonderen Anlaß zu vorstehenden kurzen Ausführungen gibt mir der Umstand, daß die Zeit wieder herangerückt ist, wo die große Reihe der unbemittelten Kurbedürstigen daran denken muß, ihre Gesuche wegen Gewährung von Freikuren für den nächsten Sommer einzureichen. Viele, die nicht wissen, in welcher Weise dies geschehen muß, wenden sich, weil sie ans Unkenntnis der Naterteilenden häufig unsachgemäß beraten werden, oftmals an falsche Adressen; hierdurch tritt eine Verschleppung ein, die Zuweilen nicht wieder gut gemacht werden kann. Diejenigen Patienten, denen vom Arzt geraten wird, ein Kurbad anfzusuchen, in dem sich ein jüdisches Kurhospital befindet, müssen sich schon jetzt oder sehr bald.an die Verwaltungen dieser Hospitäler direkt mit ihren Eingaben wenden. Wo sich derartige Kurhospitäler befinden, besagte die Liste, die ich früher ebenfalls veröffentlicht habe. Wer nicht Bescheid weiß, erhalt Auskunft in diesen Angelegenheiten ini Bureau der Armenkommission der jüdischen Gemeinde, Rosenstraße 2/4, werktäglich 10 bis 12 Uhr vormittags. Dorthin möge man sich wenden,