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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-02-20 · Heft 8 (20.2.1914) · p. Seite 88

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 8 (20.2.1914)
Date
1914-02-20
Page
Seite 88 (sequence 4)
Language
German
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88 - Jawohl, ich kann Namen nennen, aber ich glanbe, es empfiehlt sich nicht, den Herrn namhaft zu machen. Also schon hieraus ergibt sich, daß die Konfession für die Feuersozietät nicht der Anlaß zur Ablehnung dieses Sachverständigen gewesen ist. (Abgeordneter Dr. Schmedding: Sehr richtig!) Der Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hat sich wegen der Ablehnung eines Juden beschwert. Ein Einschreiten ist abgelehnt worden und auch nicht möglich, weil das Ablehnungsrecht der Parteien auf den: Zivilprozeßrecht beruht. Es ist reichsgesetzlich geregelt. Hinsichtlich der Gründe der Ablehnung ist es vollkommen unbeschränkt, und über die Ablehnung und ihre Begründung kann also lediglich das Gericht entscheiden. Wenn die Staatsaufsichtsbehörde in einem solchen Fall eingreifen würde, so würde sie gegen die reich'sgesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Sie ist dazu also gar nicht in der Lage (Zuruf des Abgeordneten Cassel) ganz abgesehen davon, daß, wie ich nochmals betone, die Feuersozietät selbst ausdrücklich erklärt hat, daß sie ihrem Rechtsanwalt nicht den Auftrag erteilt hat, die Ablehnung ans diesen Grund zu stützen. Ich glaube, daß hiernach der Sachverhalt klar liegt, und daß die Beschwerde unter diesen Umständen als begründet nicht angesehen werden kann. Zum Schluß führte der Abgeordnete Cassel in einer persönlichen Bemerkung folgendes aus: Meine Herren, in bezng auf die Ausführungen des Herrn Ministers des Innern gegen die Stadtgemeinde Berlin ist es mir nicht möglich, mich im Rahmen einer persönlichen Bemerkung zu äußern, weil sich diese Aeußerungen ja nicht aus mich persönlich bezogen haben. Ich muß mir die Auseinandersetzung hierüber für eine andere Gelegenheit anfsparen. Ebenso wird das zum großen Teil geschehen müssen in bezug auf die Beschwerden, welche ich vorgetragen habe über das Verfahren der Westfälischen Feuersozietät. In dieser Beziehung aber muß ich auf zwei Dinge auch im Nahmen einer persönlichen Bemerkung zurückkommen. Der Herr Minister hat in seinen Ausführungen den Anschein angenommen, als hätte ich oder als hätte der Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens beantragt, es solle die Aufsichtsbehörde sich in das gerichtliche Verfahren entmischen, und daß das nicht ginge. Meine Herren, das weiß ich ganz genau, daß das nicht geht, und das habe ich in keiner Weise verlangt, ebensowenig der benannte Verein. Was Nur verlangt haben, und was ich gesagt habe, war, daß wir verlangt haben, es soll das unter der behördlichen Aufsicht stehende Institut, die Westfälische Feuersozietät, angewiesen werden, nicht in dieser sämtliche Israeliten in ihrer Religion kränkenden Weise dagegen zu protestieren, daß ein jüdischer Sachverständiger seines Glaubens wegen in einem Prozeß mit einem jüdischen Kläger vernommen werde dürfe. Das ist etwas anderes. Ich habe weiter allsgeführt, daß die Verwaltungsbehörden sich auf die Sache eingelassen haben; denn sie haben Bescheide erteilt. Der Minister des Innern hat ferner übersehen, daß ich ausdrücklich unter Beweis gestellt habe und auch bewiesen habe durch Vorlesen aus dem Bescheide des Vorstands der Anwaltskannner zu Hamm, daß es nicht wahr ist, daß der betreffende Rechtsanwalt aus eigeller Erfilldung herails beit Einwand gemacht hat, sondern es ist in diesem Verfahren sestgestellt, daß der betreffende Rechtsanwalt nur dem Aufträge der Westfälischen Feilersozietät bei diesem Protest gegen den jüdischen Sachverständigen nachgekommen ist. Ich habe ausdrücklich ausgeführt, daß aus dieseul Grunde, weil solcher Auftrag erteilt ist, die Anwaltstauuner zu Hamm, die das Verfahren des Anwalts nicht gebilligt hat, bloß aus dem Grunde, weil er den Auftrag von seiner Partei hatte, ein ehrengerichtliches Verfahren nicht angestrengt hat. Es geht daraus hervor, daß ich ganz korrekte Behauptungen ausgestellt habe, 'llld daß der Herr Minister des Innern aus meine Beschwerden nicht direkt geantlvortet, sondern im wesentlichen an ihnen vorbeigesprochen hat. * Bei der Feier von I. G. F i ch t e s 100. Todestag haben es sich die antisemitischen Blätter nicht nehmen lassen, von Fichtes Judenfeindschaft zu reden. Nun läßt sich nicht leugnen, daß der Philosoph mehrfach sehr stark gegen die Juden auftrat; jene Blätter aber verschweigen, daß sich bei ihm nicht minder scharfe Bemerkungen gegen Militär und Adel finden; und daß er andererseits auch folgende Sätze gebraucht hat: „Fern sei von diesen Blättern der Gifthauch der Jntolerallz, wie er es von meinem Herzen ist! Derjenige Jude, der über die festen, man möchte sagen, unübersteiglichen Verschanzlingen, die vor ihm liegen, zur allgemeinen Gerechtigkeits-, Menschen- und Wahrheitsliebe hindurchdringt, ist ein Held und ein Heiliger . . ." „. . . Zwinge keinen Juden wider seinen Willen und leide nicht, daß es geschehe, wenn du der Nächste bist, der es hindern kann; das bist du ihm schlechterdings schuldig. Wenn du gestern gegessen hast, und hungerst wieder, und hast nur auf heute Brot, so gib's dem Juden, der nebM dir hungert, wenn er gestern nicht gegessen hat, und du tust sehr wohl daran." # In der Acaderriie franq. aise waren am 11. Februar drei Sitze neu zu besetzen. Den einen erhielt ein in Deutschland wenig bekannter Historiker, den zweiten der vielgenannte Lustspieldichter Alfred Cap ns. Ueber den dritten schreibt die „Boss. Zeitg.": Für dm Sitz Olliviers wurde in einem einzigen Wählgnnge Henri B e r g s o n mit 19 Stimmen gegen 9 des kleinen konservativen Schriftstellers de Pomairols und 3 leere Stimmzettel gewählt. Bergson, der 1859 geboren ist, erfreut sich nicht nur in Frankreich, sondern weit über seine Grenzen hinaus des Rufes, der großen Modephitosoph des Tages zu sein, lieber seine Philosophie eine Meinung oder ein Urteil abzugebeu, ist hier nicht der Ort. Er hat seine ersten Anhänger unter den gläubigen Katholiken gefunden, die in seiner Mystik eine gute Vorfrucht für den orthodoxen Dogmenglauben sehen. Das Interessante an seiner Wahl ist, daß er der e r st e I u d e ist, den die A ka d c m i e in ihren Kreis a n f u i m m t. Die drei teeren Stimmzettel fiitb ohne Zweifel die letzte Verwährung, gewissermaßen das äußerste Rückzugsgefecht der Antisemiten, die gegen ihn nicht mehr offen auftreten wollten. Die „Ligue pour la defense des droits de Thomme" hatte sich, anknüpsend an die Bemühungen Presseuses (vgl. unsere Zeitung Nr. 6, S. 63), an den Minister des Aeußern wegen der russischen Paßsrage gewandt. Sie bekam darauf eine ausweichende Antwort, in der es heißt: „Die Umstände erlauben nicht, daß ich meinem Departement ein anderes Verfahren vorschreibe. Meine Borgänger verkannten ebensowenig wie ich das Interesse, das diese Frage darbietet; aber die von einer anderen Macht diesbezüglich getanen Schritte berechtigen uns nicht zur Hoffnung, daß eine Intervention Erfolg haben könnte. Rußland betrachtet diese Frage zur inneren Politik gehörig und könnte einer Verbündeten Macht nur Genüge tun, wenn es anderen Nationen dieselben Rechte zugestände, die es Ihnen gerade eben verweigert hat." Der „Univers Jsraelite", der diese Antwort mitteilt, weist mit Recht auf das Schiefe dieser ganzen Darlegung hin. Wir möchten glauben, daß, wenn das freie Frankreich wirklich Ernst mache mit seinen Remonstrationen, Rußland bei seinen: allem Recht widersprechenden Verfahren nicht beharren könnte. # Aus Kiew wird uns geschrieben: Der Artikel, der den Prozeß Schulgin hervorgerufen und einem Nationalisten eine Gefängnisstrafe von drei Monaten eingebracht hat, ist auch heute von Interesse. Die ehrliche Stimme des Patrioten Schulgin bleibt ein Denkmal dafür, wie die Menschlichkeit über Parteileidenschast zu siegen vermag. In dem Aufsatz hieß es: „Seit dem Prozeß Drehfus hat es keine einzige Gerichtssache gegeben, welche die öffentliche Meinung dermaßen bewegt hätte. Der Grilnd dafür liegt auf der Hand. Die Anklageschrift in der Sache Beitis ist nicht eine Beschuldigung dieses einen Mannes, sie beschuldigt ein ganzes Volk eines der schrecklichsten Verbrechen, sie beschuldigt eine ganze Religion des schimpflichsten Aberglaubens. Unter solchen Umständen, von Millionen Köpfen bewacht, hätte die russische Justiz besonders vorsichtig sein sollen und alle Kräfte gebrauchen müssen, um auf der Höhe zu bleiben. Die Kiewer Staatsanwaltschaft, welche sich eine Aufgabe stellte, die den Gerichtshöfen der gesamten Welt im Laufe von Jahrhunderten

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