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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-02-20 · Heft 8 (20.2.1914) · p. Seite 87

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 8 (20.2.1914)
Date
1914-02-20
Page
Seite 87 (sequence 3)
Language
German
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87 die Sozietät ein vorgeschlagener, achtbarer Sachverständiger als nicht glaubwürdig erscheinen soll, weil er in Glaubensgemeinschaft mit dem Kläger stünde. Meine Herren, es wurde weiter Beschwerde erhoben zunächst bei der Anwaltskanuner in Hamm über das Vorgehen des Anwalts, namentlich weil in dem Bescheide des Landeshauptmanns daraus hingewiesen war: die form sei demselben überlassen geblieben. Die Anwaltskanuner m Hamm hat auch der Beschwerde Genüge geleistet; denn sie hat erklärt, daß sie das Vorgehen des Anwalts nicht billigen könne, und hat hinzugefügt, daß sie von einem ehrengerichtlichen Verfahren - was übrigens gar nicht beantragt war, es war nur eine Korrektur beantragt nur um deswillen Abstand genommen habe, weil der Anwalt auf ausdrückliche Anweisung seiner Auftraggeberiu gehandelt hat. (Hört, hört! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Es wurde nun weiter Beschwerde bei dem Herrn Oberpräsideuten eingelegt. Ter Herr Oberpräsident erkundigte sich danach, ob der Sachverständige selbst sich beschwert hätte. - Der Sachverständige hat sich nicht beschwert. Was sollte denn der Sachverständige machen? Eine Klage konnte er ntcfjt anstrengen, weil der betreffende Schriftsatz ja durch den Schutz des Artikels 193 des Strafgesetzbuchs gedeckt war. Ob er gewußt hatte, welche Jnstanzenzüge für die Beschwerde vorhanden sind, und welche Gründe ihn sonst bewogen haben, wie oft in anderen Fällen viele andere Leute, den Streich einzusteckeu, das weiß ich nicht; jedenfalls war aber damit nicht dieser Sachverständige allein beleidigt, sondern alle jüdischen Glaubensgenossen Preußens. (Sehr richtig! links.) Darauf hat der Herr Oberpräsident geantwortet: Nach der Ansicht des Zentralvereins ist die Begründung der Ablehnung als Sachverständigen - den Namen will ich nicht nenneil für ihn selbst außerordentlich beleidigend gewesen. Trotzdem hat er, soweit bekannt, keine Schritte zur Verfolgung dieser angeblichen Beleidigung getan. Unzweifelhaft war er aber dazu berufen gewesen, gegen eine Beleidigung, die ihn betraf, die geeigneten Maßregeln zu ergreifen. Da er keine Schritte getan hat, läßt sich entnehmen, daß er als Nüchstbeteiligter in der Begründung der Ablehnung als Sachverständiger eine Beleidigung überhaupt nicht erblickt hat. Dieser Schluß ist doch etwas kühn. Nicht jeder verfolgt jede Beleidigung, namentlich dann nicht, wenn er nicht weiß, auf welchem Wege er es tun soll. Ich bin neugierig, was der Bescheid des Oberpräsidenten gewesen wäre, wenn er Beschwerde eingereicht hätte. Bei dieser Sachlage vermisse er für den Zentra (Verein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens die erforderliche Legitimation zur Beschwerde. Ans weitere Beschwerde an den Herrn Minister des Innern erwiderte derselbe unter dem 16. September 1913, daß er nach Prüfung der Sache nicht in der Lag? sei, den gestellten Anträgen folge zu geben, zumal er den von dem Oberpräsidenten der Provinz Westfalen erteilten Bescheid als zutreffend erachtet hat. (Hört, hört! links.) Ich mache daraus aufmerksam, daß hier absolut nicht gesagt worden ist, daß die Behörden unzuständig seien, weil diese feuersozietäteu außerhalb ihres Rahmens ständen. Das ist durch die Untersuchung anerkannt worden, die sie haben stattfinden lassen, und durch die zweifellose Tatsache, daß die Sozietät der kommunalen Aussicht unterliegt. Ter Herr Oberpräsident hat sich darüber nicht ansgedrückt, ob die betreffende Aenßermig beleidigend sei: er nennt das bloß eine »angebliche" Beleidigung. „Angeblich"! Ich wollte mal sehen, was der Herr Oberprüsident sagen würde - ich weiß nicht, welcher Konfession er ist , wenn ein anderer Konfessionsverwandter in seinem Bezirk ihn seiner Konfession wegen für Parteiisch, für imstande halten würde, unter dem Eide etwas falsches anszusagen. (Sehr richtig! links.) Die Ehre des Sachverständigen ist genau ebensoviel wert wie die Ehre dieses Herrn Oberpräsideuten. Ich muß mich also gegen diese Darstellung, daß hier nur eine angebliche Beleidigung vorliege, aufs entschiedenste wenden. (Bravo links.) Der formale Grund, daß der Verein jüdischer Staatsbürger nicht legitimiert sei, ist doch wirklich nicht ernst zu nehmen. Wenn der Herr Oberpräsident und der Herr Minister des Innern erfahren, daß es in unserem Preußen möglich ist, daß eine unter der Aufsicht der Behörde stehende Verwaltung gegen einen Sachverständigen deswegen protestiert, weil er desselben Glaubens ist wie eine Partei, dann glaube ich, meine Herren, ist es die Pflicht der Behörden, gegen eine solche Verkümmerung der Glaubensfreiheit einznschreiten: denn diese liegt vor, nicht aber Gründe der Stammesverwandtschast. (Sehr richtig! links.) Die Dinge, die da geschehen sind, stellen nicht bloß eine Beleidigung des Sachverständigen dar, sie stellen auch eine Beleidigung sämtlicher so zahlreicher jüdischer Sachverständiger, Handelsrichter, die sich diesem Berufe im Ehrenamt hingeben, der Richter und schließlich aller preußischen Staatsbürger jüdischen.Glaubens dar. ' (Sehr richtig! links.) * Meine Herren, wir wollen uns wehren gegen die Verkümmerung der Rechtsgleichheit, die nur erleben müssen, insbesondere bei Anstellung von Beamten, bei Anstellung von Offizieren, obwohl wir der Wehrpflicht natürlich mit Freuden unterliegen. Weit schlimmer ist aber noch diese Verdächtigung unserer Gesittung und unserer Hingabe an das allgemeine Wohl. Meine Herren, wenn es sich um Gaben für wohltätige Zwecke handelt, nicht ellva für solche an unsere eigenen Glaubensgellossen, sondern um ganz allgemeine, dann macht man keinen Unterschied, dann sind wir keine Staatsbürger zweiter Klasse. (Abgeordneter Rvsenow: Sehr richtig!) Da wendet man sich an unsere ehrenhaften Gefühle des Mitleids, der Wohltätigkeit und der Knltnrpftege. Wir Protestieren dagegen, daß man uns in dieser Beziehung der Glaubwürdigkeit unter dem Eide als Parias behandelt! Wir wollen mit gleichen Pflichten auch gleiche j Rechte haben mit unseren christlichen Staatsbürgern und wir wollen z nicht, daß nur ohne Schutz bleiben vor solchen infamen Beleidigungen, I die unsere Ehre, unsere Würde, unsere Ueberzeugnng und unseren! heiligen Glauben anzntasten imstande sind, j (Bravo! bei der fortschrittlichen Bottspartei.) Meine Herren, solche Entscheidungen können ja mal im Ressortwege ergehen, ohne daß vielleicht ans die allgemeine Seite der frage so Gewicht gelegt wird wie ans irgendwelche formalistischen Punkte. Ich bitte den Herrn Minister des Innern, diese frage nochmals zu prüfen. Ich mute ihm tu keiner Weise zu, daß er absichtlich die Rechtsgleichheit verletzen will: ich mute ihm nicht git, daß er keine Empfindung hat für eine solche Verdächtigung der Gesittung ltufeter Glaubensgenossen. Ich bedauere aber den Bescheid und bitte den Herrn Minister zu erwägen, ob dieser Vorfall nicht doch zu Maßnahmen Anlaß gibt, die in Zukunft eine solche Verletzung der Religion unserer Glaubensgenossen, ihrer Gesittung und Bildung zu verhindern gestatten. (Abgeordneter Rosenow: Sehr gut!) Meine Herren, ich will mich nicht weiter darin vertiefen. Die frage hat ja auch Bedeutung nach anderen Richtungen hin: es brauchte sich ja nicht immer um Inden zu handeln, es könnte ja auch mal ein Gegensatz anderer Konfessionen dabei zum Ausdruck kommen, und darin liegt die allgemeine Seite der frage. Darauf antwortete der Minister des Innern, Herr v. Dallwitz: Der Herr Abgeordnete Eassel hat sich dann über den Oberpräsidenten der Provinz Westfalen und mich deshalb beschwert, weil die dortige Provinzialfeuersozietät einen S a ch verständigen j ü d i s ch' e n G l a u b e n s a b g e l e h n t habe und ans Beschwerde eines Verbandes jüdischer Staatsbürger nicht Remednr eingetreten sei. Ich bedauere, daß der Herr Abgeordnete Eassel mib seine Glaubensgenossen sich durch diesen fall verletzt gefühlt haben, glaube aber, daß sie von unzutreffenden Voraussetzungen ausgehen. Der fall liegt so. In einem Zivilprozeß —- ich betone, daß es sich Mn einen Zivilprozeß handelt — gegen die westfälische Provinzialfenersozietät hat diese im Jahre 1912 durch ihren Rechtsanwalt einen Sachverständigen der Gegenpartei abgelehnt. Der Abgelehnte war jüdischeil Glaubens. Die Sozietät hat aber ausdrücklich erklärt, ihren Anwalt beauftragt zn haben, ihn nicht als Inden abzulehnen. (Widerspruch des Abgeordneten Cassel.) Ter Anwalt hat diesen Grund geltend gemacht, aber der Auftrag dazu ist nicht erteilt worden. (Widerspruch des Abgeordneten Cassel.) Die Sozietät schlug ihrerseits drei Sachverständige vor, von denen einer ebenfalls Jude war. (Abgeordneter Dr. Schmeddiug: Hört, hört! - Widerspruch' des Abgeordneten Cassel.)

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