Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 6 (6.2.1914)
- Date
- 1914-02-06
- Page
- Seite 67 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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67 jüdischer Wucherei Betroffenen. Im letzten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts verschwinden sie ganz, und sie bleiben es wähi rend des ganzen Jahrhunderts der Reformation und der Ge- ' genreformation. Erst im folgenden Jahrhundert, das so reich an! mittelalterlichen Anklängen ist, und das die Glaubenskämpfe! der Parteien auch in der Schweiz fortsetzt, tauchen sie wieder j auf; möglich, daß sie sich vor den Unbilden des Krieges in die! relative Ruhe zu retten suchten, die die schweizerischen Lande! während des dreißigjährigen Krieges Grimmelshausens Sim- < plizissimus wie ein Paradies erscheinen ließ. Von jener Zeit an haben sich in der Schweiz immer Juden vorgefunden, aber sie zogen es nun vor, den Städten auszuweichen und sich in Dörfern anzusiedeln, wo sie sich wohl mehr Freiheiten er-! werben konnten und nicht so rasch dem Hasse großer Pöbel-! Massen ausgesetzt waren. Was wir aus Urkunden erfahren, ist, daß sie durch die ihnen überlassenen Erwerbsmöglichkeiten immer unter dem Unwillen der von ihrem Geld Abhängigen zu leiden hatten, daß man sie oft Wucherzinsen wegen bestrafte > oder auswies, daß ihnen das 17. und 18. Jahrhundert als Beweis des die Menschheit durchdringenden Humanitätsgefühls die gleichen Grausamkeiten bot wie im Mittelalter, und daß man sie noch wie Zigeunerpack hin und her trieb, sich gegenseitig zu- und abschob, während bereits der Revolutionsschrei der Menschenrechte jenseits der Vogesen auch in der Schweiz mächtigen Widerhall fand. Vom Ende des vorhergehenden Jahrhunderts an hatten sich —- war es Zufall oder Absicht — die Juden in der Grafschaft Baden, einem Teil des heutigen Kantons Aargau, konzentriert und zogen sich allmählich in zwei in der Nähe der Bäderstadt befindliche Dörfer Lengnau und Endingen zurück. Von dort aus durchzogen sie ihrer Geschäfte wegen das Land, wobei sie sich ohne ihr Abzeichen nicht sehen lassen durften, immer den Judenzoll entrichten mußten und doch nie ihres Lebens sicher waren. Das deutsche Schutzjudenverhältnis bestand auch in der Schweiz und war von der Regierung gegen gewisse Abgaben der Juden durch das sogenannte Schirmgeleit gewährleistet. Es sind genügend Zeugnisse vorhanden, daß in vielen Fällen verschiedene Kantonsregierungen das taten, was selbstverständlich war, nämlich, den Juden wirklich ihren polizeilichen Schutz angedeihen ließen und etwaige Gemeinheiten des Pöbels oder der Söldner hart bestraften. Aber schließlich blieben! derartige konsequente Durchführungen des übernommenen j Schutzes nur vereinzelt, und das Schirmgeleit konnte wohl! nutzen, blieb aber mindestens ebensooft nur Formalität. Vor! allem waren es die katholischen Kantone, die ihrerseits in der j Verfolgung des gehetzten Wildes bereits ein Propagandanüttel für ihre Zwecke erkannten und nicht die letzte Möglichj feit durchließen, die Juden zu bestrafen, wenn sie ihnen überhaupt Niederlassung oder nur Durchreise gestatteten; daß man sie oft Wuchers wegen bestrafte, wo sie von wichtigen Persönlichkeiten nur das hatten haben wollen, was ihnen zukam, dafür sind viele Fälle bekannt. Konkurrenzneid und Glaubenshaß reichten sich verständnisinnig die Hand. Mit Stolz und Freude sagen wir Schweizer Juden es, daß sich bereits im 18. Jahrhundert vereinzelte Stimmen meldeten, die gegen die unwürdige Behandlung der Juden protestierten. Wenn ihrer auch nur wenige waren und sie von den anderen auch überschrien wurden, so wissen wir es dennoch einzuschätzen; denn demjenigen, der sich in jene Zeit zurückzusetzen vermag, wird es gelingen, objektiv zuzugeben, daß ein vorurteilsloses Verhalten gegenüber der damaligen Judenfrage ziemlich schwer war. Die Juden trugen nicht nur in ihrem Aeußeren das Kennzeichen einer fremden Rasse an sich, sondern alles, Sprache, Religion, Lebensart deuteten den fremden Ursprung an, den man auch selbstredend nicht zu verwischen suchte. Daß mit der dazu geeigneten semitischen Rassenart der Zwang zum Handel auch die Fähigkeit dazu ausgebildet hatte, war nur natürlich; aber um dies begreifen, dazu besaßen die wenigsten das genügende historische Denken. Das Gefühl war ein allgemeines, die Juden seien nichts als ein asiatisches Händlervolk, dessen Vorfahren übrigens noch den eigenen großen Stammesgenossen gekreuzigt hätten. Zu den Beratungspunkten der Helvetik gehörte auch die Judenfrage; wie weit es die Führer der Helvetik aus eigenem Verlangen dazu antrieb, sich mit der Judenfrage zu beschäftigen, oder wie weit sie es unter Napoleons Druck taten, das bleibe dahingestellt. In ihrer kurzen Wirkungsdauer kam die Helvetik jedenfalls zu keiner positiven Arbeit, die Zeit der Mediationsakte und der Reaktion aber hatten dann anderes zu tun. Immerhin verging das erste Viertel des Jahrhunderts nicht, ohne daß wenigstens von der aargauischen Kantonsbehörde aus fruchtbare Schritte getan wurden. Ein Gesetz aus dem Jahre 1809 machte die aargauischen Juden zu Kantonsbürgern ohne die gleichen Rechte wie die Andersgläubigen und nur mit weniger harten Verpflichtungen als ihre Vorfahren. (Es kommen nur die Juden Aargaus in Betracht, da Lengnau und Endingen die alleinigen und offiziellen Judenstätten waren und zu dem neuen Kanton Aargau gehörten.) 1824 wurden die beiden Judenansiedlungen zu Korporationen mit autonomen Rechten erhoben. Die Regierung organisierte in den folgenden Jahrzehnten das jüdische Gemeindeleben mit dem Armenwesen usw. 1846 wurde das Niederlassungsrecht aus den ganzen Kanton erweitert. Vielleicht hätte es in der zwei Jahre 'darauf folgenden neuen Bundesverfassung eine Erweiterung auf die ganze Schweiz gefunden, hätte man in der beratenden Behörde nur den Antrag gestellt. Mitte der fünfziger Jahre fielen dann in der ganzen Schweiz die Verkehrsbeschränkungen fort, die in verhältnismäßig fast unerschwinglichen „Judenpatenten" bestanden hatten. Nun gewannen die Synagoge zu Lengnau.