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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-01-30 · Heft 5 (30.1.1914) · page 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 5 (30.1.1914)
Date
1914-01-30
Page
– (sequence 13)
Language
German
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78. Jahrgang. Nr. 5 Berlin, 30. Januar (914 Der Gemeindevote. Vrtlage zur „Allgemeinen Leitung drK Judentums" karrelpondenzen und Kschrichten. SeutschlsnÄ. y. Berlin, 25. Januar. Die Rep rasen tauten derj s n m m lung hat in der heutigen Sitzung nach Entgegennahme j einiger geschäftlicher Mitteilungen zunächst die Annahme einer i Reihe von Zuwendungen genehmigt. — Eine stundenlange Debatte entfesselte sodann die vom Vorstand der Verwaltung zur Kenntnisnahme unterbreitete Vorlage betreffend die Mädchenkonsirmation i iu der Synagoge Rhkestraße. Leiter der Religionsschule Rykestraße! ist Herr Rabbiner Dr. Berg m a n n , dem als Amtsbezirk die Synagogen Linden- und Fasanenstraße zugewiesen sind. Neuerdings hat ein Mitglied der Synagoge Rykestraße, Herr Heimann, daraus hingewiesen, daß Herr Dr. Bergmann die Müdchenkonfirmation in der Neuen Synagoge, also auch außerhalb seines Amtsbezirks vorgeuommen habe, und daher nicht ersichtlich sei, weshalb er, der Leiter der Religionsschule Rykestraße, nicht ebenso auch in der Rhkestraßensynagoge die Konfirmation vornehmen könne, zumal die Eltern der Mädchen doch zur Synagoge Rykestraße gehören. Der Gemeindevorstand hat nun eine schriftliche Aeußerung des Herrn Rabbiners Dr. Bergmann in dieser Angelegenheit eingezogen. Diese lautet: „In hvsl. Beantwortung Ihrer Anfrage berufe ich mich auf mein seinerzeit erstattetes Gutachten und teile Ihnen ergebenst niit, daß ich meine Schülerinnen nur in einer Orgelsynagoge einsegnen werde. Herr David Heimann glaubt, daß ihm, nachdem der wohllöbliche Vorstand beschlossen hat, Einsegnungen auch in orgellosen Synagogen vornehmen zu lassen, ein Unrecht geschieht. Ich bin daher gern bereit, die Religionsschnle und den Einsegnnngskursus in der Rykestraße einem vom wohllöbl. Vorstand zu bestimmenden Rabbiner zu überlassen, der iu orgellosen Synagogen fungiert und in einer dieser Synagogen einsegnen kann." Daraufhin hat der Vorstand Herrn Rabbiner Dr. Bergmann geschrieben: „Ew. Ehrwürden erwidern wir auf das gesl. Schreiben vom 21. v. M., die Beschwerde des Herrn David Heimann betreffend, ergebenst, daß wir keinen Anlaß sehen, in der Leitung der Mädchenabteilnng der Religionsschule Rhkestraße eine Aenderung eintreten zu lassen." Und an Herrn David Heimann hat der Vorstand folgenden Bescheid gesandt: „In Beantwortung des gesl. Schreibens vom 4. v. M. teilen wir Ihnen ergebenst mit, das; wir nach nochmaliger Beratung bei unserem Beschluß hinsichtlich der Müdcheukenfirmation in den Synagogen Ryke- und Kaiserstraße beharren. Es erscheint uns nicht statthaft, auf Herrn Rabbiner Dr. Bergmann in dem von Ihnen gewünschten Sinne einzuwirken, da er es bereits wiederholt abgelehnt hat, die Feier im der Synagoge Rykestraße vorzunehmen und diese Synagoge nicht zu seinem Amtsbezirk gehört." Der Ausschuß, der die Vorlage eingehend beraten hat, beantragt, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen. Es waren im Ausschuß mehrere Anträge gestellt, die eine andere Erledigung der Angelegenheit wünschten, die aber dort nicht zur Annahme gelangten und jetzt im Plenum von den Herren Geheimrat B l u m e n t h a l und Justizrat E o h n wieder ausgenommen wurden. In der Debatte spricht Herr Geheimrat B l u m e n t h et l sein großes Befremden über die Weigerung des Herrn Tr. Bergmann ans; er sei als Gemeinderabbiner engagiert und habe früher ja auch in orgelfreien Synagogen amtiert. Es liege in der Sache direkt eine Mißachtung der orgelfreien Synagogen, als ob sie minderwertig seien. Der letzteren Auffassung tritt Herr Direktor Dr. Minden entgegen. Von einer Minderbewertung der orgelfreien Synagogen könne keine Rede sein. Aber wenn ein Rabbiner erklärt, der Unterricht passe nicht für eine Orgelsynagoge, so könne man ihn doch nicht zwingen. Er empfiehlt die Ablehnung aller Anträge und Annahme der Vorlage. Vom Vorstandstisch äußert sich der Syndikus, Justizrat Lilienthal, zu der Sache in folgendem Sinne: Die Frage eines Zwanges sei vom Vorstand als nicht diskutabel bezeichnet. Auch wenn ihm ein Recht zustande, würde er es ablehnen, einen solchen Zwang auszuüben. Der vorliegende Fall aber sei ganz besonders absolut ungeeignet, die Frage des Zwanges in Betracht zu ziehen. Von zwanzig Konfirmandinnen Hütten seinerzeit neunzehn die Feier in der Neuen Synagoge gewünscht, nur der Antragsteller H e i m a n n wollte dies nicht. Herr Rabbiner Dr. Bergmann hat den Kindern ausdrücklich erklärt, daß er nur in der Neuen Synagoge Konfirmationen vornehme, und der Antragsteller war hierüber ganz genau orientiert. Von einer Mißachtung der orgelsreien Synagogen könne keineswegs die Rede sein. hier handele es sich um religiöse Anschauungen. Und wenn man es begreiflich finde, daß orthodoxe Rabbiner erklärten, nicht in Orgelsynagogen amtieren zu wollen, so müsse man das gleiche Recht auch den liberalen Rabbinern zuerkennen. Wir müssen auch die Anschauungen der liberalen Rabbiner schützen. Justizrat Dr. Cohn bedauert die Zeit und Mühe, die er seinerzeit dazu verwendet hatte, um den Gemeindebeschluß herbeizuführen, daß Mädchenkonfirmationen auch in den orgelfreien Synagogen stattfinden sollen, wenn jetzt die Durchführung dieses Beschlusses praktisch unmöglich gemacht werden solle. Gegenüber dem, was Jnstizrat Lilienthal vorgebracht hat, muß er doch daraus Hinweisen, daß dies nicht ganz den Tatsachen entspricht. Rabbiner Dr. Bergmann hat seinerzeit seinen Widerspruch nicht mit religiösen Bedenken begründet, sondern sich auf die Vorstandsversügung berufen, die ihm verbiete, in Synagogen zu amtieren, die nicht seinem Amtsgebiete zugehören. Jetzt sind es Religionsbedenken. Die Erklärung an die Kinder sei zwar zu Weihnachten, aber nicht im April erfolgt. Aber er will auf diese Tatsachen kein Gewicht legen: das eine aber müsse er sagen: Wenn man etwas einführt, so hat man doch auch die Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß es durchgeführt wird. Der Vorstand möge seine Verfügung aufheben und Dr. Bergmann gebeten werden, die Konfirmation in der Rykestraße vorzunehmen. Herr Aron Hirsch: Durch diese Angelegenheit ist Rabbiner Dr. Bergmann sehr stark in den Vordergrund getreten. Er sei seinerzeit sehr warm für seine Wahl eingetreten und er freue sich auch heute, daß man ihn für Berlin gewonnen habe. Trotzdem habe ihn die Antwort Dr. Bergmanns etwas unangenehm berührt. Mit den Ausführungen Lilienthals könne er nicht einverstanden sein. Wir wollen gewiß keinen Gewissenszwang üben, aber wir können verlangen, daß auch die Herren Rabbiner vertragsmäßige Verpflichtungen erfüllen. Er stehe ganz aus dem Standpunkt Dr. Cohns, mau müsse den Beschluß in die Praxis nmsetzen, ob es dem einen oder anderen Rabbiner paßt, darauf können wir uns nicht einlassen. Der Vorstand müsse auf Grund der Abmachungen niit dem Rabbiner entscheiden. Justizrat Lilienthal hält daran fest, daß das, was dein konservativ-orthodoxen Rabbiner recht ist, auch dem liberalen billig sein müsse. Auch der liberale Rabbiner habe seine Anschauungen, die wir schützen müssen. Wenn ein konservativer Rabbiner sich bereit erklären soll, in der Rykestraße Konfirmationen vorzunehmen, so glaubt er nicht, daß der Gemeindevorstand sich weigern würde, dem zuzustimmen. Aber bis jetzt weigere man sich dort, dies zu tun. Herr Oskar Loewenberg legt Herrn Justiz rat Lilienthal die Frage vor: Ist Herr Rabbiner Dr. Bergmann als liberaler Rabbiner gewählt oder nicht für alle Synagogen? Justizrat Lilienthal erklärt, daß Herr Bergmann allerdings für alle Synagogen gewählt ist, aber inzwischen sei die Verteilung der Amsbezirke erfolgt und eine neue Ordnung geschaffen worden. Herr Geh. Justizrat Dr. Veit S i m o n : Wenn von zwanzig Kindern nur ein einziges die Konfirmation in der Neuen Synagoge ablehnte, wenn der Antragsteller von dem Verhalten des Herrn Rabbiners Dr. Bergmann Kenntnis hatte, eine ältere Tochter desselben war ja schon eingesegnet, so müsse er sagen, daß das doch nicht ansreicht, um hier eine große Debatte'über Gewissenszwang nsw. zu führen. Die Berufung auf kontraktliche Verpflichtungen in solchen Fällen hat immer einen schlechten Beigeschmack. Man glaubt, die Herren in einem solchen Falle zwingen zu können. Aber Vertrüge sind nicht nach dem Wortlaut, sondern nach Sinn und Bedeutung auszulegen. Nach Treu und Glauben hat auch der liberale Rabbiner das Recht seiner religiösen Anschauung. Herr Professor Blaschke verweist darauf, daß, wenn neunzehn Eltern von zwuinzig die Konfirmation in der Neuen Synagoge wünschten, so wäre es doch ein Gewissenszwang gegen diese, ihrem Wunsche nicht zu entsprechen,

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