Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 4 (23.1.1914)
- Date
- 1914-01-23
- Page
- Seite 44 (sequence 8)
- Language
- German
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- 44 frommen Juden, welche den Sabbat beobachten, auch am Sonntag feiern. Das mittelalterliche Christentum hat bald, nachdem es Privilegierte Staatsreligion geworden, sich nicht gern an die Bibel erinnern lassen. Sie bot den Juden und den Ketzern gar zu gefährliche Waffen. Wozu brauchte sie der Klerus auch? Er hatte die päpstlichen Dekrete, die Konzilien und die endlosen Abhandlungen der Kirchenväter. Aber als es sich daruni handelte, eine neue Theokratie einzuführen, die Weltherrschaft der Päpste zu begründen, da holte man seine Waffen gern aus dem Alten Testament. Sein unbeschränktes Recht aus Regierung und Gesetzgebung begründete Papst Gregor VII. aus das fünfte Buch Mosis (XVII, 8--12). Anderseits erklärte ein Verteidiger König Philipps IV. von Frankreich gegen die Ansprüche Papst Klemens V.: Der Prophet Moses habe 22 000 Anbeter des goldenen Kalbes töten lassen, ohne erst die Zustimmung seines Bruders Aaron, der doch Hohepriester Gottes war, einzuholen. Uebrigens sind nach Exodus XXX, 28 nur 3000 getötet worden. Auch übersah der Königsadvokat, daß Aaron Mitschuldiger war. Mit besonderem Eifer nahmen Päpste und Klerus ihre Zuflucht zum Alten Testament, wenn es sich darum handelte, ihr Einkommen zu vermehren. Das fünfzigjährige Jubiläum wurde in Nachahmung des biblischen Jubeljahres von Papst Bvnifazius VIII. im Jahre >300 eingeführt, obwohl erst Klemens VI. beim zweiten Jubiläum >350 sich ausdrücklich auf das mosaische Gesetz „zur Erlassung aller Schulden" berief. Erlassen wurden aber nicht pekuniäre, sondern nur Sünden schulden mit Befreiung aus dem Fegefeuer. Die römischen Jubiläen hatten keinen wohltätigen sozialen Zweck wie das biblische, sondern sollten nur zur Füllung der päpstlichen Kassen und, wie man jetzt sagt, zur „Hebung des Fremdenverkehrs" dienen. Welche Wirkung im Jenseits der Ablaß für die nach Rom gekommenen hunderttausend oder gar zweimalhunderttausend Pilger, wie der Chronist G. Billani, der selbst dabei war, berichtet, im Fegefeuer hatte, wissen wir nicht, aber der irdische Zweck wurde glänzend erreicht. Beim zweiten Jubiläum 1350 soll sogar über eine Million Pilger gekommen sein. Noch erfolgreicher war das finanzielle Resultat des Jubiläums von 1450, an dem die römischen Wirte sich durch enorm hohe Preise auf Kosten der Pilger bereicherten. Freilich bezog Papst Nikolaus V. eine hohe Steuer für die verbrauchten Lebensmittel und erhielt überdies reiche Spenden von den Pilgern. Er konnte alle seine Schulden bezahlen und noch einige hunderttausend Goldstücke bei einer Bank anlegen. Die Jubiläen waren aber nur eine alle 50, später alle 25 Jahre vorkommende Schröpfung der Gläubigen, und ihr Ertrag verminderte sich im Laufe der Jahrhunderte. Glücklicherweise hatte der Klerus schon im dritten Jahrhundert andere fortfließende Geldquellen im Alten Testament entdeckt — den Zehnten und die Erstlinge. Letztere sollten nach den angeblich „apostolischen Konstitutionen" von den „Erzeugnissen der Kelter und Dreschtenne, von Rindern und Schafen" den christlichen „wahren Propheten" geliefert werden. Ausführlicher heißt es an einer anderen Stelle: „Die Erstlinge sollen den Bischöfen, Presbytern und Diakonen gegeben werden, die Zehnten gehören allen anderen Geistlichen, den Jungfrauen, Witwen und Armen." Au, diese Einteilung hat man sich aber in späteren Zeiten nicht gehalten, und es waren dann nicht die Geistlichen, deren Anteil geschmälert wurde. Die Verpflichtung, ihnen den Zehnten zu entrichten, begründete man mit den Vorschriften des Pentateuchs, nämlich auf Buch III Kapitel XXVII 30 32, Buch IV Kapitel XVIII 21—24, Buch V Kapitel XIV 27—29. Man ging aber noch weiter zurück, bis zum Patriarchen Abraham, der nach dem I ersten Buche Mosis dem Königspriester Melchisedek Zehnten gegeben habe. Dies ist entweder Mißverständnis oder absichtliche Fälschung des Textes, denn Melchisedek hat (nach Genesis XIV 20) nicht Zehnten bekommen, sondern im Gegenteil dem Patriarchen von der rückerstatteten Beute gegeben, von der dieser nichts behalten wollte. Ueberdies hat das Alte Testament den Zehnten den Priestern und Leviten nur als Entschädigung dafür, daß ihnen kein Grundbesitz zugeteilt wurde, überwiesen, der christliche Klerus fuhr aber fort. Zehnten einzutreiben, als er schon riesigen Grundbesitz, in manchen Ländern ein Drittel des Bodens, besaß. Zur Eintreibung des Zehntens nahm man den Aberglauben und die Staatsgewalt zu Hilfe. Als zu Ende des achten Jahrhunderts ein paar Jahre des Mißwachses aufeinanderfolgten, erklärten Geistliche aus dem Konzil zu Frankfurt (794), dies sei die Strafe für Verweigerung des Zehntens: „Ganze Scharen von Teufeln zogen Nacht für Nacht auf den Feldern herum und rauften die Aehren derjenigen aus, welche keinen Zehnten entrichteten", erzählten sie. Zehnten haben die Juden auch in späteren Zeiten a u Ar me gegeben, und manche fromme Juden tun es noch jetzt, aber göttliche Strafe trifft für die Unterlassung nicht. Im Talmud wird zwar ausführlich und mit haarspaltender Dialektik über Zehnten, Erstlinge und dergleichen verhandelt, aber von Wundern und göttlichen Strafen für Vernachlässigung der bezüglichen Pflichten findet sich in ihm nichts. Nur an einer Stelle des Talmud, die ich jetzt nicht finden kann, lvird erzählt, der Esel des R. Pinchas b. Jair habe keine unverzehntete Gerste fressen »vollen. Wirksamer als die angedrohten Strafwundcr war die Staatshilse Kaiser Karls des Großen zur Eintreibung des Zehntens. „Er allein," sagt Guizot in seiner „Geschichte der Zivilisation in Frankreich", „hat mit seinen Gesetzen und seinem beharrlichen Willen den Zehnten durchgesetzt; unter seiner Regierung wurde die Zehntpflicht in Gesetz und Praxis des Okzidents eingesetzt, im Jahre 1090 sogar im armen Island". Gleichzeitig mit der territorialen Ausdehnung der Zehntpflicht ging auch die sachliche vor sich. Der Klerus begnügte sich nicht mehr mit dem Zehnten von Feldsrüchten und Erstlingen von Vieh, sondern forderte und erzwang Zehnten von Jagdausbeute, von Mühlen, Fischfang, Bienenzucht, Kaufinannsgewinn, ja von Soldatenlöhnung und Bettel. Ueberdies mußte der Zehnten vom Bruttoertrag entrichtet werden. Schon im sechsten Jahrhundert mahnte das Konzil von Tours bei Berechnung des Zehntens, den Ertrag von Sklaven und Leibeigenen nicht zu vergessen. Im achten Jahrhundert erklärte der Erzbischof von Jork, auch der Taglöhner sei zehntpflichtig. Denn, argumentierten die Bischöfe, jedermann erwirbt sein Einkommen mit Hilfe des Verstandes, den Gott ihm gegeben hat, er schuldet ihm also den Zehnten. Man verstand unter Gott eben nur den Priester.' Für die Ueberlassung der Ernte .der Feldecke an die Armen (Leviticus XIX,9) überläßt die Mischna (Peah Ha.) das Ausmaß dem guten Willen des Grundbesitzers, erst die jüngere Gemara erklärt, es müsse wenigstens ein Sechzigstel des Feldumfanges betragen. Der Kirchenvater Hieronymus sagt, die Rabbiner haben bestimmt, daß die Erstlinge nicht weniger als ein Sechzigstel und nicht mehr als ein Vierzigstel betragen sollen; aber das Konzil von Bordeaux verlangte für den Klerus schon ein Dreißigstel oder ein Vierzigstel, mindestens ein Fünfzigstel. Erfreulich ist es, daß die christliche Gesetzgebung auch manche humane Verfügung aus der jüdischen übernommen hat. So z. B., daß dem zu 40 Stockprügeln verurteilten Verbrecher nur 39 zugezählt werden sollen, damit er, im Falle